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Literatur zum Schwerpunkt
Wenn man schon kaum etwas über die Arbeit der Geheimdienste
erfahren darf, so wäre doch für ein demokratisches
Gemeinwesen zu erwarten, daß zumindest die Chance
bestünde, sich darüber informieren zu können,
wie, mit welchen 'Erfolgen' und Konsequenzen die StellvertreterInnen
des Wahlvolkes die ihnen übertragene Kontrolle
jener Dienste verrichten. Doch auch diese Hoffnung
wird gründlich enttäuscht, die Kontrolle
geschieht so geheim, wie die Dienste ihre Arbeit verrichten.
Bereits an einer veröffentlichten Darstellung
der gegenwärtigen rechtlich-institutionellen Kontrolleinrichtungen
und Verfahren mangelt es. Zum "Recht der Geheimdienste"
kann deshalb nur auf ältere Kommentare hingewiesen
werden:
Borgs-Maciejewski, Hermann/Ebert, Frank: Das Recht der
Geheimdienste, Stuttgart u.a. 1986
Roewer, Helmut: Nachrichtendienstrecht der Bundesrepublik
Deutschland, Köln u.a. 1987
Beide Werke sind veraltet, denn seit ihrem Erscheinen
ist das bundesdeutsche Geheimdienstrecht mehrfach novelliert
und erweitert worden. Ohne aktuelle Nachfolger bleiben
beide Kommentare jedoch für die allgemeine Orientierung
über die rechtliche Normierung der Apparate und
deren Kontrolle wichtig. Wer sich über den aktuellen
Stand informieren will, ist auf die neueren Gesetzestexte
selbst sowie ggf. die Begründungen in deren Entwürfen
angewiesen.
Ohler, Rainer: Parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher
Tätigkeit, (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen
Bundestags, Info-Brief 1/93), Bonn 1993
Diese Veröffentlichung ist nicht im Buchhandel
erhältlich, aber über den Bundestag zu beziehen.
Sie stellt die verschiedenen Kontrollgremien des Bundestags
auf dem Stand von Ende 1992 ausgesprochen verständlich
vor: Haushaltsausschuß, G 10, PKK, AWG. Auch
wenn man die Wertungen des Autors nicht teilt, werden
in der Darstellung die Grundfragen parlamentarischer
Kontrolle (und ihre aktuellen Antworten) deutlich.
Über die Wirklichkeit parlamentarischer Kontrolle
allerdings gibt deren normativer und institutioneller
Rahmen keine Auskunft. Diese, wenn auch spärlich,
lassen sich eher aus Äußerungen von beteiligten
Kontrolleuren gewinnen, z.B.:
Arndt, Claus: 25 Jahre Post- und Fernmeldekontrolle.
Die G 10-Kommission des Deutschen Bundestages, in:
Zeitschrift für Parlamentsfragen 1993, H. 4, S.
621-634
Miltner, Karl: Die parlamentarische Kontrolle des
Verfassungsschutzes,
in: Bundesamt für Verfassungsschutz (Hg.): Verfassungsschutz
in der Demokratie, Köln-Berlin-Bonn, München
1990, S. 53-66
Beide Autoren schildern im wesentlichen Struktur und
Aufgaben der G 10-Kommission, der sie seit Jahren angehören.
Die Informationen, die über die faktische Kontrolltätigkeit
gegeben werden, sind ausgesprochen spärlich. Statt
dessen werden die zugrundeliegenden Vorstellungen von
parlamentarischer Kontrolle deutlich. Arndt lobt die
rechtsstaatliche Qualität der Kommissionskontrolle
gegenüber der von Gerichten im Rahmen von Polizei-
oder Strafprozeßrecht angeordneten Grundrechtseinschränkungen.
Entgegen den von der Kommission dort festgestellten
"nicht unerhebliche(n) Gesetzesverstöße(n)"
sei es bei den Geheimdiensten zu keinem "gravierenden
Fall" gekommen. Gerne hätte man hier mehr
gewußt, da polizeilicherseits stets behauptet
wird, ihre Fernmeldeüberwachung sei noch von keinem
höheren Gericht als gesetzeswidrig qualifiziert
worden. Zudem verkennt Arndt, daß die Kritik
am G 10-Gesetz sich nicht allein auf die Anordnungsbefugnis,
sondern vor allem auf den Ausschluß des Rechtsweges
stützte. Den vom Verfassungsgericht formulierten
Anforderungen folgend, wurde die (eingeschränkte)
Benachrichtigungspflicht 1978 in das G 10-Gesetz aufgenommen.
Daß sie den Status der Abgehörten keineswegs
verbesserte, zeigt der Fall Wallraff, der 1974 mit
Zustimmung der Kommission abgehört worden war.
Fünf Jahre nach Beendigung der ergebnislosen Telefonüberwachung
wurde er vom Innenministerium informiert. Sein Versuch,
durch Verwaltungsgerichte die Rechtswidrigkeit des
Abhörens feststellen zu lassen, scheiterte. Daß
die G 10-Kommission hinter soviel Verständnis
für die Dienste keineswegs zurückfällt,
zeigt Miltners Bekenntnis eines loyalen Kontrolleurs:
"Bei aller Kritik und Kontrolle ist auch stets
die Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzes
im Auge zu behalten" (S. 55). So verwundert es
kaum, daß er mit dem Fazit schließt, G
10-Kommission und PKK hätten sich "bewährt".
(Über die Chancen gerichtlicher Kontrolle des
Verfassungsschutzes informiert der Beitrag Christoph
Gusys im selben Band (S. 67-103). Die Novellierung
des Verfassungsschutzgesetzes hat an Gusys Aussagen
nichts geändert).
Über die Realitäten, d.h. vor allem die Schwierigkeiten
und engen Grenzen parlamentarischer Kontrolle informieren
einzelne Beiträge, die in den letzten Jahren aus
dem Spektrum der GRÜNEN vorgelegt worden sind.
Exemplarisch:
AL-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin (Hg.): Verfassungsschutz
und Demokratie – vereinbar?, Berlin 1987
In dieser Seminardokumentation ist vor allem der Beitrag
Ströbeles (S. 42-45) von Interesse. Der damalige
Bundestagsabgeordnete bezweifelt sowohl die Kontrollierbarkeit
der Dienste als auch die Kontrollambitionen der bestellten
Kontrolleure. Gleichzeitig plädiert er für
grüne Beteiligung an der Geheimdienstkontrolle,
sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (AL), UFV, Fraktion
im Abgeordnetenhaus von Berlin (Hg.): Kontrolle der
Geheimen?, Berlin 1994
Zur Bilanzierung ihrer fünfjährigen Ausschußarbeit
siehe Bürgerrechte & Polizei/CILIP 49 (3/94),
S. 94.
Weichert, Thilo: Baden-Württemberg: Parlamentarische
Kontrolle des Verfassungsschutzes, in: Bürgerrechte
& Polizei/CILIP 28 (3/87), S. 66-74
Weichert untersucht die Kontrollmöglichkeiten am
Beispiel des baden-württembergischen Landesamtes
für Verfassungsschutz. Statt von Parlament oder
Gericht, verspricht er sich eher "etwas Transparenz"
durch die Tätigkeit der Datenschutzbeauftragten.
Demokratischen Kriterien genüge diese aber keineswegs.
Funk, Albrecht/Wieland, Wolfgang: Berliner Verfassungsschutz,
in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 33 (2/89),
S. 10-27
Die Autoren stellen einen Berliner Verfassungsschutzskandal
aus der zweiten Häfte der 80er Jahre sowie die
Arbeit des ihm nachfolgenden Untersuchungsausschusses
dar.
Das Stichwort Untersuchungsausschuß weist auf
den zweiten Komplex parlamentarischer Geheimdienst-
und Polizeikontrolle: die regulären Parlamentsausschüsse
sowie die Untersuchungsausschüsse. Hinsichtlich
der Polizei ist keine Untersuchung der kontrollierenden
Tätigkeiten (und Grenzen) etwa der Innenausschüsse
bekannt. Interessierte sind auf Darstellungen einzelner
Ausschußaktivitäten oder die juristisch-politologische
Diskussion um Ausschuß- und Parlamentsrechte
angewiesen. Für die Untersuchungsausschüsse
ergibt die Durchsicht der Literatur, daß die
Geheimdienstkontrolle nur beiläufig berücksichtigt
wird.
Damkowski, Wulf (Hg.): Der parlamentarische
Untersuchungsausschuß,
Frankfurt/M., New York 1987
Engels, Dieter: Parlamentarische Untersuchungsausschüsse:
Grundlagen und Praxis im Deutschen Bundestag, Heidelberg
1991
In beiden Büchern kommen die Geheimdienste nicht
vor; ihre Problematik verschwindet hinter der Vokabel
vom "Geheimnisschutz". Deutlich wird allenfalls,
daß die Ausschüsse sich nur in dem Ausmaß
Informationen erschließen können, wie sie
sich selbst von der Öffentlichkeit abschließen.
Der von Damkowski herausgegebene Band endet mit Reformvorstellungen
für die Effektivierung der Untersuchungsausschüsse;
sie blieben ebenso Programm wie jene Vorschläge,
die in einem Sammelband von 1988 dokumentiert sind:
Thaysen, Uwe/Schüttemeyer, Suzanne S. (Hg.): Bedarf
das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse
einer Reform?, Baden-Baden 1988
Abschließend soll auf eine der wenigen sozialwissenschaftlichen
Studien zum Thema aufmerksam gemacht werden:
Plöhn, Jürgen: Untersuchungsausschüsse
der Landesparlamente als Instrumente der Politik, Opladen
1991
Auch diese empirisch umfangreiche Studie widmet der
Geheimdienstkontrolle keine gesonderte Aufmerksamkeit.
In den vorgestellten Fallstudien tauchen die Ämter
für Verfassungsschutz nicht auf (zwei Ausschüsse
betreffen die Landespolizeien). Plöhn weist nach,
daß die Ausschußarbeit nicht von der Suche
nach Wahrheit, sondern vom Kampf um die Regierungsmehrheit
bestimmt wird. Für ihren Erfolg sei deshalb die
Art der Beweiserhebung ausschlaggebend. Legt man solche
Zielgrößen und Kriterien an die
Geheimdienstuntersuchungsausschüsse
an, dann ahnt man, wie wenig sie bewirken können.
(sämtlich: Norbert Pütter)
Sonstige Neuerscheinungen
Wedding, Jürgen/Claussen, Uwe: Der Mehrzweckeinsatzstock
MES/Tonfa in der praktischen Anwendung (Richard Boorberg
Verlag), Stuttgart 1994, 96 S., DM 28,-
In Nordrhein-Westfalen wird er bei den Sondereinsatzkommandos
(SEK) bereits seit 1985 erprobt. Als 1990 bekannt wurde,
daß auch in anderen Bundesländern der neue,
einem asiatischen Kampfgerät nachempfundene Schlagstock
im Modellversuch eingeführt wurde, galt der Knüppel
noch verschämt als "Rettungsmehrzweckstock"
(RMS). Mit der Scham ist es vorbei und offenbar auch
mit der Beschränkung auf SEK-BeamtInnen. Das nun
erschienene Ausbildungsbuch richtet sich an die gesamte
Polizei, und aus dem RMS wurde ein MES (Mehrzweckeinsatzstock).
Reich bebildert zeigt das Buch die vielfältigen
Anwendungsmöglichkeiten, und es zeigt zugleich,
daß ein solches Gerät – wenn überhaupt
- nur in die Hände speziell trainierter BeamtInnen
gehört. Insbesondere die "Sicherungshebel"
(S. 56, 59) demonstrieren die Gefährlichkeit.
Selbst die gestellten Aufnahmen lassen ahnen, was passieren
kann, wenn solche Techniken von mangelhaft geschulten
Einsatzkräften in turbulenten Demonstrationseinsätzen
praktiziert werden. Aber auch bei 'harmloseren' Abbildungen
meint man dann und wann die Knochen krachen zu hören.
Dies ist den Autoren zwar bewußt, ("Niemals
darf zum Kopf des Angreifers geschlagen werden",
S. 27), dennoch finden sich genau solche Schläge
(S. 31, 65). Wenn der Stock "bei Dreh- und Schleuderbewegungen
einen Kopf trifft, dann knackt er jeden Schädel",
zitierte der 'Spiegel' im Oktober 1990 einen Polizeigewerkschafter.
Dieses Buch tritt den Beweis an.
Edition ID-Archiv (Hg.): "wir haben mehr fragen
als antworten ...". RAF-diskussionen 1992-1994,
(Edition ID-Archiv), Berlin-Amsterdam, ca. 400 S.,
36,- DM
RAF-Texte: Wen interessiert das heute noch? Die nachwachsende
Generation kennt allenfalls noch die einstigen Führungsfiguren
Baader und Meinhof. Mit militanter Politik kann sie
kaum noch etwas anfangen. Uns Älteren, die wir
die RAF miterlebt und z.T. mitgelebt haben, geht es
häufig nicht viel anders: "Zur Zeit ist die
legale Linke nicht in der Lage, öffentlich den
prozessualen Charakter der letzten 20 Jahre bewaffneten
Widerstandes reflektiert darzustellen", heißt
es zutreffend in der Einleitung der Redaktionsgruppe
(S. 12). Mit dem vorgelegten Dokumentationsband der
Erklärungen von RAF-Gefangenen (und ihnen Nahestehenden)
der letzten zwei Jahre schließt er an die "texte
der RAF" (1983) und "Stammheim vergessen"
(1992), (s. Bürgerrechte & Polizei/CILIP 44
(1/93), S. 108ff.) an. Intention des neuen Bandes des
ID-Archives ist denn auch, "allen Interessierten
die Möglichkeit zu geben, sich mit den 'RAF-Diskussionen
1992-1994' auseinanderzusetzen." (S. 9). In einer
Linie mit den genannten Büchern heißt das,
die gesamte (öffentliche) RAF-Diskussion seit
1974 nunmehr lückenlos nachvollziehen zu können.
Ostheimer, Michael: Verfassungsschutz nach der Wiedervereinigung.
Möglichkeiten und Grenzen einer Aufgabenausweitung,
(Peter Lang Verlag), Frankfurt/M., 1994, 143 S., 64,-
DM
Bereits auf den ersten Seiten dieses Buches beschleicht
die LeserInnen ein merkwürdiges Gefühl: Warum
zum Teufel greift der Autor schon bei seiner geschichtlichen
Vorbemerkung zum 'Begriff des Verfassungsschutzes'
(S. 5ff.) hauptsächlich auf Protagonisten des
institutionellen Verfassungsschutzes zurück? Wer
da nicht bereits kopfschüttelnd aufgibt, kommt
mit zunehmendem Seitenumfang seiner Lektüre langsam
dahinter: Der Autor ist zwar kräftig belesen,
hat aber weder von seinem Thema eine rechte Vorstellung
noch eine eigene Meinung! So wird dann "gezeigt"
oder "geschlossen"; irgend etwas erscheint
"voreilig" oder "problematisch";
es wird eine "Frage in den Raum gestellt"
usw. Wo er dann doch einmal zu einer klaren Feststellung
kommt, da wird diese in den Fußnoten durch unterstützende
Quellenangaben flugs abgesichert. So stolpert der Autor
in seiner 'Fast-food'-Dissertation (kaum ein Kapitel
ist länger als eine Seite; der Punkt 'Hausgemachte
Probleme des Verfassungsschutzes' gar nur ganze 10
Zeilen (S. 38)) munter von Position zu Position. Zur
Aufgabenerweiterung des Verfassungsschutzes heißt
es: "Es ist daher nach dem grundsätzlichen
Verhältnis von Verfassungsschutz und Polizei zu
fragen. Aus der Systematik der Aufgabenverteilung zwischen
Verfassungsschutz und Polizei läßt sich
dann ersehen, ob die vorgeschlagenen Aufgaben vom Verfassungsschutz
wahrgenommen werden können" (S. 61), und
einige Seiten später: "Einer Aufgabenausweitung
des Verfassungsschutzes in den polizeilichen Bereich
steht darüber hinaus auch das Trennungsgebot entgegen,
..." (S. 139). Im Ergebnis ist der Autor gegen
die Abschaffung des Verfassungsschutzes als einem Instrument
der "streitbaren Demokratie" (S. 25), die
Ämter könnten aber "in der Zukunft (...)
in der für die streitbare Demokratie vorgebenen,
aber restriktiv ausgelegten Form Sinn machen"
(S. 140). Oh, hättest Du geschwiegen.
(sämtlich: Otto Diederichs)
Marenbach, Ulrich: Die informationellen Beziehungen
zwischen Meldebehörde und Polizei in Berlin (Dunker
& Humblot), Berlin 1995, 267 S., DM 82,-
Das Buch stellt die rechtlichen und praktischen Informationsbeziehungen
zwischen Melde- und Polizeibehörde umfassend dar.
Denn ungeachtet der als Folge des Volkszählungsurteils
realisierten organisatorischen Trennung des Meldewesens
von der Polizei ist das Melderegister immer noch deren
wichtigster und größter Datenlieferant.
Der Autor gliedert die Darstellung der vielfältigen
Informationsbeziehungen in vier Abschnitte. Die beiden
ersten stellen Untersuchungsgegenstand und -methode
dar und beleuchten die Entwicklung des Meldewesens
im preußischen Raum vom 16. Jahrhundert bis zum
Ende des Dritten Reiches. Im dritten Abschnitt werden
die im Volkszählungsurteil entwickelten Kriterien
rechtsstaatlicher Informationsverarbeitung beschrieben
und im Hinblick auf das Meldewesen untersucht. Der
vierte Abschnitt schließlich stellt die informationelle
Zusammenarbeit der Meldebehörde und der Polizei
dar. Hier werden nicht nur die Rechtsgrundlagen umfassend
erörtert, sondern auch einzelne Maßnahmen
wie z.B. Hotel- und Krankenhausmeldepflicht,
Datenübermittlungsregelungen
und Datenabfragebefugnisse bis hin zu Datenabgleichen.
Gerade in diesem Abschnitt dürfte das Buch von
großem Nutzen für jeden sein, der das rechtsstaatliche
Handeln von Polizei und Meldebehörden auf dieser
Datenrollbahn beurteilen soll.
(Lena Schraut, Mitarbeiterin des brandenburgischen
Datenschutzbeauftragten)
Sieber, Ulrich/Bögel, Marion: Logistik der Organisierten
Kriminalität (BKA-Forschungsreihe, Bd. 28), Wiesbaden
1993, 408 S., DM 25,-
Bögel, Marion: Strukturen und Systemanalyse der
Organisierten Kriminalität in Deutschland, (Duncker
& Humblot), Berlin 1994, 216 S., DM 78,-
Flormann, Willi: Heimliche Unterwanderung. Organisierte
Kriminalität – Herausforderung für Staat
und Gesellschaft (Organisierte Kriminalität in
Deutschland, Bd. 1), (Schmidt-Römhild), Lübeck
1995, 163 S., DM 28,-
Sehr, Peter: Internationale Kraftfahrzeug-Verschiebung
(Organisierte Kriminalität in Deutschland, Bd.
2), (Schmidt-Römhild), Lübeck 1995, 131 S.,
DM 24,-
Die beiden ersten Bände präsentieren die Ergebnisse
einer vom Bundeskriminalamt in Auftrag gegebenen Untersuchung.
1992/93 führten Sieber/Bögel 49 strukturierte
Interviews mit OK-Experten von Polizei und Staatsanwaltschaft,
aus der öffentlichen Verwaltung, der Kfz-Industrie
und der Versicherungswirtschaft, mit (2) OK-Tätern
sowie InteressenvertreterInnen der Prostituiertenvereinigung
'HWG'. Aus der Perspektive des von der Betriebswirtschaft
entlehnten Logistik-Konzepts wird versucht, die Strukturen
und Funktionsweisen in den OK-trächtigen Deliktsbereichen:
Kfz-Verschiebung, Ausbeutung der Prostitution, Menschenhandel
und illegales Glücksspiel nachzuzeichnen. Gemessen
an den bislang in der BRD vorliegenden OK-Studien stellt
der Logistik-Ansatz unzweifelhaft einen Fortschritt
dar; er gibt ein begriffliches Instrumentarium an die
Hand, das eine zunächst von kriminalistischen
oder juristischen Kategorien ungetrübte Beschreibung
von OK erlaubt. Dem selbstgesteckten Ziel, zu erweiterten
Ansätzen für Prävention und Repression
von OK zu kommen, werden Sieber/Bögel dabei durchaus
gerecht. Daß ihre Analyse eher gegen verschärfte
Repression spricht, weil sie die Marktbedingungen zugunsten
besonders professioneller oder brutaler Tätergruppen
verändert, hält die Autoren jedoch nicht
davon ab, im Gleichklang mit ihrem Auftraggeber den
Ausbau traditioneller OK-Bekämpfung zu fordern.
Während die gemeinsame Veröffentlichung noch
den Eindruck nahelegte, daß mit einer interessanten
Untersuchungsperspektive OK besser verstanden (verhindert
und bekämpft) werden könnte, offenbart die
Analyse Bögels die zentrale Schwäche des
gesamten Vorhabens. Mit dem nahezu trivial anmutenden,
aber analytisch wirkenden Jargon des "Logistik-Ansatzes"
werden die weichen Daten, die aus den in Interviews
geäußerten Erfahrungen, Interpretationen
und Einschätzungen bestehen, in vermeintlich harte
Fakten gegossen. Wirkte das wiederkehrende Bekenntnis,
beim Dargestellten handele es sich tatsächlich
um OK im Sinne der gültigen Definition, im gemeinsamen
BKA-Bericht nur peinlich, so wird die Arbeit Bögels,
eine Dissertation, dadurch entwertet, daß sie
jeden methodischen Skrupel vermissen läßt:
Das, was sie analysiert, ist nicht OK, sondern die
Aussagen von Personen, die Erfahrungen im Umgang mit
OK haben (sollen). Wer den BKA-Band zur Kenntnis nimmt,
kann das Bögelsche Werk getrost übersehen.
Eine andere Art von Information versprechen die ersten
beiden einer auf 24 Bände angelegten Reihe über
"Organisierte Kriminalität in Deutschland".
Naiv wäre, wer hier anderes als die polizeiliche
Sicht der Dinge erwartet. Im Unterschied zu Sieber/Bögel
kommen hier Polizeipraktiker zu Wort, die aus der Unmittelbarkeit
ihres beruflichen Horizonts schöpfen. Im ersten
Band zeichnet Flormann, der Herausgeber der Reihe,
die bundesdeutsche Diskussion um "organisierte
Kriminalität" nach. Die mit Zitaten gespickte
Darstellung bringt nichts Neues; sie klebt zu eng an
den polizeilichen Quellen, um die frühe Debatte
um OK und ihren Siegeszug in den 80ern verstehen zu
können. Flormanns unreflektierte Erfolgsgeschichte
setzt sich wie selbstverständlich mit der Erläuterung
der gegenwärtigen offiziellen Definition fort.
Ihr folgt ein Überblick über die "Deliktsbereiche
der Organisierten Kriminalität", von A wie
"Arbeitnehmerüberlassung, illegale"
bis Z wie "Zuhälterei". Als handfeste
Krönung des Bandes stehen am Ende zwei Seiten
mit Zahlen aus dem OK-Lagebild 1993. So als ob hinter
der scheinbaren Objektivität von Zahlen verborgen
werden könnte, wie die Rede über OK von polizeilichen
und politischen Konstruktionsprozessen abhängt.
Der zweite Band über Kfz-Verschiebung kündigt
den weiteren Verlauf der Reihe an: Nun werden die OK-trächtigen
Deliktsbereiche im einzelnen unter die Lupe genommen.
Der Band gibt einen Einblick in das polizeilich wahrgenommene
Ausmaß der Kfz-Verschiebung und stellt die polizeilichen
Bekämpfungsstrategien vor. Dem Logistik-Ansatz
folgend wird als wichtigste Aufgabe die "Zerschlagung
der jeweiligen Täter-Logistik" proklamiert.
Mit welchen Implikationen eine solche Strategie verbunden
ist, wird allerdings weder erwähnt noch problematisiert.
Im zweiten Teil kommen verschiedene PraktikerInnen
mit Fallbeispielen zu Wort. So gibt der Band Einblick
in polizeiliches Wissen über und Reaktionen auf
die Kfz-Verschiebung; mehr und anderes wäre wünschenswert,
aber fairerweise nicht zu erwarten.
Institut für Kriminologie der Universität
Heidelberg/Institut für Kriminologie der Universität
Tübingen/Fachhochschule Villingen-Schwenningen
- Hochschule für Polizei (Hg.): KRIMDOK – KRIMMON,
CD-ROM, Betaversion 1/95, 99,- DM.
Bibliographische Bestände anderer Disziplinen sind
schon z.T. seit Jahren auf CD-ROM in Bibiliotheken
verfügbar. Dank der Initiative der Universität
Tübingen und der Polizeifachhochschule in Villingen-Schwenningen
liegt mit KRIMDOK – KRIMMON nun auch ein Anfang für
die Kriminologie vor. KRIMDOK ist die Fortsetzung der
'Heidelberger Dokumentation der deutschsprachigen kriminologischen
Literatur', die seit 1990 elektronisch erfaßt
wird und in der jetzt vorliegenden Fassung bereits
mehr als 20.000 Einträge aufweist. Mit KRIMMON
hingegen ist der Bestand des Tübinger Sammlungsschwerpunkts
ausländischer kriminologischer Literatur erfaßt
und recherchierbar. Die vorliegende Version enthält
rund 51.000 Bände. Während die Monographien
in KRIMMON durch die bekannte Systematik des Tübinger
Schwerpunkts erschließbar sind, erfolgt die Deskribierung
in KRIMDOK anhand von nicht hierarchisierten Schlagworten.
Da beide Systeme zusätzliche Recherchen nach Autoren
oder Suchbegriffen aus Titeln und Untertiteln erlauben,
wird die Literatursuche erheblich erleichtert. Auch
kündigen die Herausgeber an, nach Möglichkeit
die ältere Literatur schrittweise in die Datei
einzustellen. Wichtiger als ein bibliothekarischen
Maßstäben gerecht werdender Thesaurus wäre
allerdings, wenn die bibliographischen Angaben um Abstracts
ergänzt würden. Aus der Sicht derjenigen,
die besonders an der Polizei interessiert sind, wäre
es zudem wünschenswert, wenn in die Liste der
ausländischen Zeitschriften, die für KRIMDOK
ausgewertet werden, um einige wichtige ergänzt
würden, etwa: Policing, Police Studies, Policing
and Society, Cahiers de la Sécurité Intérieur.
Gleichwohl ist ein nützlicher und längst
überfälliger Anfang gemacht. Die CD-ROM soll
jährlich aktualisiert werden und kann (im Abo)
über die Fachhochschule Villingen-Schwenningen
bezogen werden.
(sämtlich: Norbert Pütter)
Lohner, Erwin: Der Tatverdacht im Ermittlungsverfahren,
Frankfurt/M. u.a. (Lang) 1994, 272 S., DM 79,-
Dem Tatverdacht kommt für das Strafverfahren eine
erhebliche Bedeutung zu. Daß in der Praxis freilich
die Feststellung des Tatverdachts im wesentlichen von
der Beurteilung durch die Polizei abhängt, hat
die kriminologische Forschung in einigen Untersuchungen
gezeigt. Vor dem Hintergrund der Verrechtlichung verdeckter
Methoden in der StPO, die im polizeilichen Verständnis
der Gewinnung und Verdichtung eines Anfangsverdachts
dienen sollen, ist Lohners Frage nach rechtlicher Kontrolle
der polizeilichen Verdachtsgewinnung aktueller denn
je. Daß er die Problematik der Vorfeldermittlungen
sehr knapp abhandelt und dabei die neuen Befugnisse
zu verdeckten Ermittlungen mit keiner Silbe erwähnt,
ist daher unverständlich. Dies um so mehr, als
er an anderer Stelle feststellt, daß gerade diese
Methoden im Grenzbereich zwischen Vermutung und Verdacht
anzusiedeln sind (S. 93ff.). Dennoch ist die Untersuchung
nicht völlig uninteressant. In den ersten Kapiteln
werden der juristische und polizeiliche Verdachtsbegriff
behandelt. Dabei arbeitet Lohner die Unterschiede zwischen
tat- und täterbezogenen bzw. zwischen retrospektiver
und prospektiver Verdachtsprognose und deren Bedeutung
in der Verdachtsfindung und Steuerung der polizeilichen
Ermittlungen heraus. Angesichts der Vormachtstellung
der Polizei bei der Feststellung des Tatverdachts fragt
er nach den Kontrollmöglichkeiten und kommt zu
dem Ergebnis, daß es an diesen eklatant mangelt.
Auch wenn man dem Autor an manchen Stellen nicht zustimmen
mag, und es streckenweise an einer kohärenten
Begründung mangelt, stößt man doch
auf interessante Apekte, die Anregungen für die
weitere Auseinandersetzung um die Kontrolle der polizeilichen
Ermittlungen geben können.
(Sabine Strunk, AG Bürgerrechte)
Schall, Hero/Schirrmacher, Gesa: Gewalt gegen Frauen
und Möglichkeiten staatlicher Intervention (Richard
Boorberg Verlag), Stuttgart u.a. 1995, 76 S., DM 24,-
Grundlage dieses Bändchens ist ein interdisziplinäres
Projekt der Universität Osnabrück, das seit
1992 versucht, Barrieren zwischen staatlichen Instanzen
wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten einerseits
und Frauennotrufen, Frauenhäusern und Beratungsstellen
andererseits gegen eine Zusammenarbeit bei staatlichem
Eingreifen bei häuslicher Gewalt gegen Frauen
zu beseitigen und geeignete Maßnahmen für
eine solche staatliche Intervention zu erarbeiten.
Im Ergebnis befürworten Schall/Schirrmacher polizeiliches
Eingreifen, das ggf. zur Ingewahrsamnahme des schlagenden
Mannes führt und verknüpft mit "sozialpädagogischen
Maßnahmen" (d.h. soziale Trainingskurse
zur Verhaltensänderung beim Täter) eine "präventive
Resozialisierung" bewirken soll (S. 63ff.). Nach
Ansicht der AutorInnen wird diese Vorgehensweise in
den USA seit Anfang der 80er Jahre im Rahmen des 'Domestic
Abuse Intervention Projects' (DAIP) in verschiedenen
Staaten recht erfolgreich praktiziert; der Übertragbarkeit
auf die bundesdeutsche Rechtslage stehe im großen
und ganzen nichts im Wege. Obwohl die Untersuchung
etwas kurz geraten ist, leistet sie dennoch einen Beitrag
in der juristischen Diskussion über sinnvolle
Interventionsmaßnahmen bei häuslicher Gewalt.
Funken, Christiane: Frau – Frauen – Kriminelle. Zur
aktuellen Diskussion über "Frauenkriminalität"
(Beiträge zur sozialwissenschaftlichen Forschung,
Bd. 112), (Westdeutscher Verlag), Opladen 1989, 296
S., DM 48,-
Gransee, Carmen/Stammermann, Ulla: Kriminalität
als Konstruktion von Wirklichkeit und die Kategorie
Geschlecht (Hamburger Studien zur Kriminologie, Bd.
14), (Centaurus Verlagsgesellschaft), Pfaffenweiler
1992, 143 S., DM 24,-
Frauenkriminalität, so kritisiert Funken, sei von
feministischer Seite immer wieder als reaktive Nahraumkriminalität
eingeordnet worden. Die Kategorie Geschlecht werde
dabei unkritisch als Bedingung für eine Analyse
von Frauenkriminalität vorausgesetzt. Die Bandbreite
weiblicher Lebens- und Erfahrungszusammenhänge
werde so allerdings völlig ausgeblendet, Frauen
auf eine Konstruktion von Weiblichkeit reduziert. In
ihrer Arbeit will sie daher anhand von standardisierten
Fragebögen und Tiefeninterviews mit 125 strafgefangenen
Frauen die These von Frauenkriminalität als reaktiver
Nahraumkriminalität widerlegen und das Thema einer
differenzierteren Betrachtung unterwerfen. Dazu hätte
allerdings auch der wenig aufwendige Blick in die Verurteilungsstatistiken
gereicht, danach können nämlich nur ca. 50%
der von Frauen begangenen Delikte dem sozialen Nahraum
zugeordnet werden. Die Ergebnisse der Studie sind insgesamt
wenig überraschend, wenn man am Ende erfährt,
daß der Ort der kriminalisierten Handlung davon
bestimmt ist, ob die Täterin für sich selbst
eine traditionelle, mannfixierte Rollenkonzeption hat,
oder ob sie fortschrittlicher ist und sich dadurch
alternative Lebens- und Handlungsräume außerhalb
des sozialen Nahraums erschließen lassen (S.
231ff.).
Gransee/Stammermann versuchen etwas völlig anderes.
Ihnen geht es um eine feministische Kritik an der (kritischen)
Kriminologie, die sich nicht darauf beschränken
sollte, die Kriminalisierung von Frauen zu untersuchen,
sondern die die Kategorie Geschlecht in die gesamte
kriminologische Theoriebildung und Analyse einbringen
will. Den Autorinnen gelingt es äußerst
spannend, durch das Herausarbeiten der Prämissen
sowohl der 'Kritischen Kriminologie' als auch der feministischen
Wissenschaftskritik die Grundlage für eine 'feministische
Perspektive' in der Kriminologie zu entwickeln. Am
Ende ist die 'Kritische Kriminologie' ihres
Allgemeingültigkeitsanspruches
beraubt: Sie verkürzte die Funktionen von Kriminalisierung
auf Legitimation und Aufrechterhaltung der herrschenden
Produktionsweisen und der damit verbundenen Verhaltenszumutungen,
ohne dabei das Geschlechterverhältnis zu berücksichtigen.
Statt weibliche Lebens- und Erfahrungszusammenhänge
im hierarchischen Geschlechterverhältnis mit einzubeziehen,
werde ein Bild von "Weiblichkeit" gesetzt
(S. 54, 121). Letztlich sei aber die Empirie gefordert,
die geschlechtsspezifische Konstruktion von Kriminalität
anhand konkreter Beispiele aufzuzeigen. Hier verspricht
die inzwischen erschienene Medienanalyse der Autorinnen
zum "Fall der Kindermörderin Monika Weimar",
in der die theoretischen Überlegungen umgesetzt
werden, eine spannende Lektüre.
(sämtlich: Martina Kant, AG Bürgerrechte)
von Flocken, Jan/Scholz, Michael F.: Ernst Wollweber
– Saboteur – Minister – Unperson, Berlin (Aufbau Verlag)
1994, 224 S., 32,- DM
Im journalistischen Stil nachgezeichnet wird der Werdegang
eines kommunistischen Berufsrevolutionärs, der
nach dem 17. Juni 1953 den ersten MfS-Chef, Wilhelm
Zaisser, ablöste, bis er 1957 selbst in Ungnade
fiel und aus dem Amt gejagt wurde. Ihm folgte Erich
Mielke als Minister für Staatssicherheit. Wollweber,
Arbeitersohn aus Hannoversch-Münden, erhielt seine
erste Ausbildung als Spreng-Experte während des
Ersten Weltkrieges in der Kaiserlichen Marine. Später
setzte er seine militärische Ausbildung an der
internationalen Lenin-Schule in Moskau fort. Seit 1921
hauptberuflicher KPD-Funktionär, wurde er 1940
in Schweden verhaftet, wegen Sprengstoffdiebstahls
verurteilt und durfte 1944 in die Sowjetunion ausreisen.
Während die Autoren für diese Jahre ein detailliertes
Bild zeichnen, ist die Darstellung des weiteren Lebensweges
Wollwebers seit 1945 entschieden dünner geraten.
In der 'SBZ' wurde der ehemalige Seemann zunächst
bei der 'Generaldirektion Schiffahrt' untergebracht.
Kaum als MfS-Chef berufen, war seine erste Aufgabe,
den Nachweis zu erbringen, daß der 17. Juni ein
vom Westen gesteuerter Putsch faschistischer Elemente
gewesen sei. Im Krisenjahr 1956 zählte Wollweber
zu den ZK-Genossen, die auf den Sturz Ulbrichts hinarbeiteten.
Über diese Schlußphase seiner Karriere geben
zwei Mitarbeiter der Gauck-Behörde in einem jüngst
erschienenen Aufsatz (mit präzisen Quellenangaben
und Dokumenten) weitaus mehr Auskunft (Roger Engelmann/Silke
Schumann: Der Ausbau des Überwachungsstaates –
Der Konflikt Ulbricht – Wollweber und die Neuausrichtung
des Staatssicherheitsdienstes der DDR 1957, in: Vierteljahreshefte
für Zeitgeschichte, 1995, H. 2, S. 341-378). Obwohl
bei Flocken/Scholz detaillierte Quellenangaben fehlen,
liegt der Wert des Bandes darin, einen Einblick in
die prägende Lebenswelt jener Generation von Arbeitern
zu vermitteln, die unter dem Eindruck der sozialen
Lage ihrer Klasse und der im Ersten Weltkrieg gemachten
Erfahrungen zu Berufsrevolutionären wurden.
(Falco Werkentin, Mitarbeiter beim Berliner Stasi-Landesbeauftragten)
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