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Das Institut in Kürze

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Was will der Verein

Das allgemeine Ziel des Vereins ist, "die Öffentlichkeit über die Probleme von Bürgerrechten und öffentlicher Sicherheit zu informieren, Veränderungen im Bereich der inneren Sicherheitspolitik zu dokumentieren sowie Forschungsvorhaben in diesem Gebiet auszuführen" (Satzung § 2). Das Institut betreibt und fördert praxisrelevante, theoretische und empirische Forschung ideell und materiell.

Wer kann Mitglied werden

Jede und jeder, die/der Ziele und Satzung des Vereins anerkennt, kann Mitglied des Vereins werden. Auch Gruppen, Vereinigungen (juristische Personen) etc. können dem Verein beitreten.

Vorstand und Mitgliederversammlung

Der Verein hat drei Organe: den Vorstand, den Beirat und die mindestens einmal jährlich stattfindende Mitgliederversammlung.

Die Mittel des Vereins

Der Verein finanziert sich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt. Der Mindestbeitrag beträgt gegenwärtig monatlich 5,11 EUR (10 DM).

Institut, Beirat und Universität

Die Vereinsmitglieder sollen die Arbeit des Instituts fördern. Materiell trägt der Verein dazu bei, die grundlegende Infrastruktur der Informations- und Dokumentationsstelle aufrechtzuerhalten sowie die Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP weiterzuführen.
Wissenschaftliche Projekte sollen aus Mitteln der Drittmittelforschung bestritten werden. Das Institut wird durch einen wissenschaftlichen Beirat in seiner Ausrichtung und Arbeit unterstützt. Das Institut arbeitet als unabhängige Einrichtung mit der Freien Universität Berlin zusammen.

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© Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V. 1996-2002
HTML-Auszeichnung: Martina Kant
Erstellt am 04.02.1996 - letzte Änderung am 04.07.2002