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Seit Mitte letzten Monats wissen wir Bescheid: Das Terrorismusbekämpfungsgesetz
von Ende 2001, das 2006 als Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz erneuert
wurde, soll wieder verlängert werden.
- Die Geheimdienste sollen weiterhin Daten von Fluggesellschaften und
nun auch von internationalen Reservierungssystemen abfragen dürfen.
- Sie sollen wie bisher Kontendaten bei Banken erhalten - und werden
es nun leichter haben.
- Sie dürfen sich an den Stammdaten beim Bundessteueramt bedienen und
erfahren auf diese Weise problemlos, wer wo ein Konto hat.
- Und sie können auch in Zukunft Bestands- und Verkehrsdaten bei Telekommunikationsfirmen
abfragen. Sie werden also von der Vorratsdatenspeicherung profitieren,
wenn diese denn tatsächlich umgesetzt wird.
Verzichten will die Bundesregierung nur auf jene Befugnisse, die ihre
Schlapphüte ohnehin nicht gebraucht haben. Und weil’s schöner aussieht,
garniert man das Ganze mit ein wenig rechtsstaatlichem Jargon.
Die erweiterten Befugnisse der Dienste wurden Ende 2001 in aller Hast
eingeführt. Im Oktober 2001 hat der damalige SPD-Bundesinnenminister Schily
seinen Otto-Katalog aufgetischt. Der kleine grüne Koalitionspartner durfte
einige Retuschen anbringen und dafür sorgen, dass die neuen Vollmachten
der Geheimen auf fünf Jahre befristet wurden. Noch vor Weihnachten 2001
hatte das Parlament sein Ja-Wort gegeben. 2006 folgte die erste Verlängerung
unter einer großen und nun eine zweite unter einer christlich-liberalen
Koalition.
Das alles kann uns kaum verwundern: Schon lange vor dem 11. September
2001 bestand diese ganz große Koalition der Inneren Sicherheit, die seitdem
als Koalition der Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzgeber auftritt.
Schon lange vor dem 11. September produzierte sie Sicherheitsgesetze,
führte kleine und große Lauschangriffe ein, legalisierte verdeckte Ermittlungen,
sorgte dafür, dass Bundeskriminalamt und Bundesgrenzschutz ausgebaut wurden
und ermöglichte, dass die Geheimdienste, die Kinder des kalten Krieges,
auch nach dessen Ende weiterwursteln durften.
- Die Terrorismusbekämpfung seit 2001 bewirkte, dass der Motor der Sicherheitsgesetzgebung
nicht zum Stillstand kam - weder in der BRD noch auf EU-Ebene.
- Die Terrorismusbekämpfung seit 2001 ermöglichte, dass die ohnehin
angeschlagene Trennung von Polizei und Geheimdiensten umdefiniert wurde
in eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit - zum Beispiel in Institutionen
wie dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum.
- Die Terrorismusbekämpfung seit 2001 legitimierte den Aufbau neuer
Datenbanken - wie der Anti-Terror-Datei auf nationaler Ebene oder den
diversen Datenbanken auf Ebene der EU.
- Die Terrorismusbekämpfung seit 2001 erlaubte den Aufstieg der Biometrie
als neuer Identifikationstechnologie - in unseren Pässen und Ausweisen,
aber auch in Datenbanken wie dem Schengener und dem Visa-Informationssystem
der EU.
- Die Terrorismusbekämpfung seit 2001 führte auch dazu, dass die Trennung
von Innen- und Außenpolitik, von Polizei und Militär verschwimmt. Das
Militär handelt im Staatsinnern als Sicherheitsinstitution und die
- Polizeien agieren im Ausland oft an der Seite des Militärs. Kriege
werden als Polizeiaktionen mit anderen Mitteln verkauft.
- Und schließlich legitimierte die Terrorismusbekämpfung seit 2001
Entführungen nach Guantanamo und in andere Geheimgefängnisse, die nicht
nur auf das Konto der CIA gehen. Die Beteiligung europäischer Geheimdienste
ist bis heute nicht vollständig aufgeklärt.
Das Terrorismusbekämpfungsgesetz wie auch das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
sind also Details einer langen Kette von Veränderungen, aus denen sich
allerdings einiges lernen lässt:
- Wenn neue polizeiliche oder geheimdienstliche Vollmachten erst einmal
eingeführt sind, bleiben sie erhalten.
- Wer auf Regierungen und etablierte Parteien setzt, wer darauf hofft,
dass die nächste Koalition Fehler und Auswüchse korrigieren würde, hofft
vergebens.
- Was sich hierzulande nicht durchsetzen lässt, wird über den Umweg
des G8 oder der Europäischen Union eingeführt.
- Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Der Widerstand gegen die Einschränkung
von Freiheitsrechten muss sich ebenso grenzüberschreitend organisieren,
wie es die Macherinnen und Macher von Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzen
tun: Gegen die Militarisierung des EU-Grenzregimes, gegen die Überwachung
und Kontrolle digitaler Kommunikation, gegen die ausufernden polizeilichen
Datenhalden, die zusehends international getauscht werden.
- Kämpfen wir also international für unsere Rechte, für eine wirklich
demokratische Gesellschaft. Mit datenschutzrechtlichen Brotkrümeln lassen
wir uns nicht mehr abspeisen!
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