von Albrecht Funk und Wolfgang Wieland
Der Berliner Wahlkampf, dessen sensationeller Ausgang am 29. Januar 1989 alle überraschte, war von seltener Langeweile und Einfallslosigkeit. Er hatte eigentlich nur ein Thema: den Verfassungsschutz-skandal. Sechs Wochen vor der Wahl, in einer im Regelfall parlamentsfreien Zeit, war noch ein Untersuchungsausschuß eingesetzt worden, der innerhalb eines Monat ein Mammutprogramm bewältigen sollte: die Klärung der Telschow-Pätzold-Affäre sowie der Bespitzelung von Presseorganen, von Politikern und von Rechtsanwälten. Schließlich sollten auch noch die Verstrickung des VfS in den Mordfall Schmücker untersucht werden. Zu den ersten Ergebnissen und zum weiteren Verfahren in Sachen Landesamt für VfS Berlin nach dem Regierungswechsel der folgende Beitrag.
I. Die Vorgeschichte
1. Lieber keine Kontrolle, als eine mit der AL
Verwunderlich war nicht, daß der Ausschuß nur einen Bruchteil dieses Pensums schaffte, sondern daß er überhaupt zustande kam. Denn die lange Vorgeschichte ist geprägt durch vielfältige Versuche, zu vertuschen, abzublocken, zu leugnen, in bester Geheimdienstmanier zu „desinformieren“ und schließlich sogar schamlos zu lügen. Und nur aus dieser Vorgeschichte heraus wird die Brisanz des kurzen Untersuchungsausschusses verständlich.
Der VfS war in Berlin-West sechs Jahre lang ohne jegliche parlamentarische Kontrolle. Und das kam so: Bei dem erstmaligen Einzug der Alternativen Liste in das Berliner Abgeordnetenhaus löste man den Ausschuß für Sicherheit schlicht auf, der bis dahin das Landesamt für Verfassungschutz (LfV) kontrollieren sollte. Lieber gar keine Kontrolle als eine solche unter Beteiligung der AL, dachten sich die Parlamentarier im Jahre 1981. Die AL hätte ja zunächst über ihre eigene Bespitzelung stolpern müssen. Das wollte man ihr und vor allem sich selbst im Zeichen der noch voll funktionierenden rot-schwarzen Sicherheitspartnerschaft ersparen.
Der neu gebildete Ausschuß für „Inneres, Sicherheit und Ordnung“ hatte nur noch die Aufgabe, einmal im Jahr in geheimer Sitzung von einer halben Stunde Dauer über den Etat des Dienstes zu entscheiden – anstelle des ansonsten zuständigen Hauptausschusses und des Plenums des Parlaments. Es wurden Pauschalansätze in Vorlagen genannt, die sodann wieder eingesammelt wurden – bei strengstem Verbot für die Ausschußmitglieder, sich Gedanken zu machen.
Der VfS reagierte auf eigentümlich gesetzestreue Weise auf diese neue Ausschußkonstellation. Von Gesetz wegen verpflichtet, sowohl Regierung als auch Parlament zu unterrichten, stellte er auch die regelmäßige Berichterstattung an die Regierung ein, da er das Parlament ja jetzt nicht mehr unterrichten konnte.
Die Folge war ein Wildwuchs an offiziellen und inoffiziellen Sickerkanälen – ein abgesprochenes, aber dann offensichtlich nicht eingehaltenes, regelmäßiges Unterrichten des sicherheitspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, des Abgeordneten Pätzold. Die AL blieb – selbstredend – von jeglicher geheimdienstlicher „Politikberatung“ verschont.
Folgerichtig wurde ein Untersuchungsausschuß zum Schmückermord-Komplex, den bereits die erste AL-Fraktion beantragte, abgelehnt und die Arbeit des VfS die gesamte Legislaturperiode hinüber überhaupt nicht von den übrigen Fraktionen thematisiert.
2. Eine Leiche stinkt besonders
So wären die Leichen des LfV, vor allem aus gut dreißig Jahren SPD-Regentschaft, im Keller geblieben, wenn nicht eine besonders penetrant an die Öffentlichkeit gedrängt hätte: Die Beteiligung von verschiedensten V-Leuten des Berliner VfS am „Mordfall Schmücker“ (vgl. die ausführliche Darstellung in CILIP 28). Spätestens seit der „Spiegel“ im Jahre 1986 enthüllte, daß sich die Mordwaffe in den Tresoren des VfS befand, stand eine rückhaltlose Aufklärung auf der Tagesordnung. Doch nichts dergleichen geschah. Weder fand eine Beschlagnahme der Waffe durch die Staatsanwaltschaft statt, noch führten Strafanzeigen der Verteidiger wegen Beweismittelunterdrückung zu einem Ergebnis. So kam es, daß der Strafprozeß gegen die des Mordes Beschuldigten – nach Aufhebung des dritten Urteils nunmehr mehr als 15 Jahre nach der Tat – demnächst zum vierten Male beginnen wird. Der Ausgang ist offener denn je.
Insgesamt drei Jugendstrafkammern des Landgerichts Berlin ließen sich bisher vom VfS auf der Nase herumtanzen. Der 5. Strafsenat des BGH schob dem zwar jeweils einen Riegel vor, gab im Ergebnis aber auch nur ein Bild äußerster Hilflosigkeit ab. Er verantwortete mit, daß die Angeklagte Ilse Schwipper nunmehr über 15 Jahre mit der Androhung einer lebenslangen Freiheitsstrafe leben muß.
3. Mangelnde Oppositionsfähigkeit
Parlamentarisch wurde in der letzten Legislaturperiode von der Opposition in zwei Anträgen ein Untersuchungsausschuß gefordert: AL und SPD beantragten mit verschiedenen Worten das Gleiche, war es doch unter der Würde der SPD, sich einem AL-Antrag anzuschließen. Aber doppelt hält besser, meinte manch Wohlwollender; das erforderliche Quorum war vorhanden, der Untersuchungsausschuß würde kommen. Aber Überraschendes geschah.
Um den Preis des Eintritts in die neu geschaffene Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) zog die SPD ihren eigenen Antrag, der schon alle Ausschüsse passiert hatte, im Plenum zurück und stimmte gegen den Antrag der AL. Die Schmücker-Untersuchung erlebte eine Beerdigung zweiter Klasse, denn die PKK leistete nicht nur keine öffentliche Aufklärung über die öffentlich gestellten Fragen, sondern überhaupt keine, wie die SPD-Abgeordneten in diesem Gremium eineinhalb Jahre später öffentlich feststellten.
Die SPD, die noch Monate vorher standhaft erklärt hatte, sie werden „keine Lösung ohne die AL“ mittragen, tat es dann doch. Sie schuf durch ihr Verhalten den Abgeordneten „zweiter Klasse“ mit.
Immerhin war ihr bei der Gelegenheit die Besetzung des vakant werdenden Postens des Vizepräsidenten des LfV mit einem Parteigenossen zugesagt worden. Der Amtsvorgänger Przytzarski ließ sich wegen falscher Leumundszeugen aus der Baumafia und ungeniertem Eingreifen zu ihren Gunsten nicht länger halten. Er stammte, wie der zuständige Staatssekretär Müllenbrock, aus der P.(Politischen) Abteilung der Staatsanwaltschaft. Die beiden hatten – siamesischen Zwillingen gleich – die politische Opposition strafrechtlich verfolgt und unter anderem im Schmücker-Verfahren ihre Prozeßstrategie allem Anschein nach unter Zuhilfenahme von Spitzelberichten direkt aus einem Anwaltsbüro entwickelt. Diese Tätigkeit konnten sie nun im Geheimbereich fortsetzen, unter Pflege alter Kontakte.
4. Ein Leck tut sich auf
So schien es im Frühsommer 1987, mit Konstituierung der PKK, daß Machenschaften des LfV wieder erfolgreich im Sinne der Regierenden unter den Teppich gekehrt seien. Doch die trügerische Ruhe währte nur einige Monate, bis im November 1987 konkrete Hinweise an AL und SPD ergingen, beide Parteien würden vom VS überwacht. Speziell bei der AL meldeten sich auf schriftlichem und telefonischem Wege VfS-Mitarbeiter und V-Leute. Für fünfzig Mark pro Bericht waren sie in AL-Versammlungen aller Ebenen geschickt worden – angeworben für „journalistische Tätigkeiten“. Es kam heraus, daß es im Amt über die AL einen Auswertungsvermerk gab mit einem – wie VfS-Chef Dr. Wagner später formulierte – „für die AL nicht rundum günstigen Ergebnis“, sprich: mit dem Fazit der Verfassungsfeindlichkeit.
Während die VfS-Spitze und Innensenator Kewenig noch vehement diese Bespitzelung bestritten und die „Infiltrationsthese“ (Infiltration der AL durch „Extremisten“) erstmalig präsentierten, wurden die Hinweise immer dichter. Der Abgeordnete Pätzold berichtete in Frageform von einer Überwachung der Tageszeitung „taz“ und von Dossiers über die Kontakte der SPD mit SEW-Leuten. Als schließlich auch die Verdächtigung des DGB-Vorsitzenden zur Sprache kam, faßte die „taz“ ihren Eindruck so zusammen: „Die halbe Stadt wird überwacht.“ Das war nur leicht übertrieben. Immerhin hatte das Landesamt rund 150.000 Personen in seinen Karteien gespeichert; das sind mehr als zehn Prozent der erwachsenen Bürger Westberlins.
Etlichen AL-Mitgliedern war die Beruhigung, es werde ja nicht die AL als Organisation überwacht, sondern lediglich das Eindringen linksradikaler Kader in diese, nicht ausreichend. Wenn sie schriftlich anfragten, welcher Gattung sie nun zugeordnet seien – den Schafen oder Wölfen, den Wölfen im Schafspelz oder den Schafen im Wolfspelz – erhielten sie keinerlei Antwort.
Die Bespitzelung von Zeitungen, ja selbst die Bespitzelung einzelner Journalisten – später zu Hunderten nachgewiesen – wurde von Innensenator Kewenig in den Bereich „der Fabel“ verwiesen. Die AL bekräftigte ihre Forderung nach einem Untersuchungsausschuß.
Die SPD, nunmehr selbst betroffen, erklärte sich vor Weihnachten „grundsätzlich bereit“, einen Untersuchungsausschuß hierzu zu fordern. Daß es dann noch ein Jahr dauern sollte, bis dieser kam, ist eine Parlamentsgroteske.
5. Taktieren der SPD
Zunächst standen die Monate im Zeichen eines regen Briefwechsels zwischen dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Momper und dem Regierenden Bürgermeister Diepgen. Als der Innensenator dann schließlich einen „Parteienbericht“ vorlegte, auf dem die rechtsextreme Szene mit wenigen Seiten bedacht wurde, die AL mit drei Seiten, die SPD jedoch mit vierzig, da dachte man, jetzt ist es soweit, jetzt „schießen die Sozis los“. Die Erwartung war umso größer, als sich inzwischen herausgestellt hatte, daß wenigstens ein Journalist in Berlin für den VfS arbeitete – Kewenig: „Man bezahlt für alles, sonst bekommt man nichts“ – und daß ferner der „Parteienbericht“ von der VfS-Amtsführung im Bereich „Rechtsextremismus“ mit Rücksicht auf die Jugendorganisation der CDU zurechtgestutzt und entschärft worden war.
Doch statt einen Untersuchungsauftrag einzubringen oder sich dem Antrag der AL-Fraktion anzuschließen, fragte die SPD zunächst bei den Alliierten an, ob sie so mutig sein dürfe. Hierüber gingen wieder etliche Wochen ins Land; schließlich war es soweit: Ein Antrag der SPD, im wesentlichen identisch mit dem AL-Antrag, wurde vorgelegt. Da die Zeitnot, in die der Ausschuß zum Ende der Legislaturperiode käme, bereits deutlich absehbar war, machte die AL-Fraktion im Innenausschuß das Angebot, den SPD-Antrag als eigenen Änderungsantrag der Beschleunigung wegen zu übernehmen. Darauf erwiderte Pätzold: „Wir schätzen es nicht, daß andere Fraktionen unsere Anträge über-nehmen“ – sprachs und stimmte gegen den eigenen Antrag. Was Wunder, daß die Sommerpause erreicht wurde.
6. Der offene Machtmißbrauch
Die Mehrheit des Plenums aus CDU und FDP verwies nunmehr im September 1988 den zur 2. Lesung anstehenden Antrag wegen „verfassungsmäßiger Bedenken“ zurück in den Rechtsausschuß, d.h. in einen Ausschuß, den der Antrag bereits passiert hatte. Es sollte ein Gutachten des „Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes“ erstellt werden – ein Unterfangen, das gut und gerne sechs Monate zu dauern pflegt. Ein Minderheitenrecht – das Recht eines Viertels der Parlamentsmitglieder, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen – wurde ausgehebelt.
Es sah so aus, als hätte der Untersuchungsausschuß mit der Paarung von Dummheit und Zögerlichkeit der SPD und dem Machtmißbrauch der Koalition nunmehr sein Ende gefunden.
Ohne jenen Mann, der aus der DDR kam, zur RAF wollte und beim VfS Zwischenstation machte – den V-Mann Telschow – wäre es auch so gekommen. Bis zuletzt weigerte sich Kewenig, dessen V-Mann-Eigenschaft zuzugeben. Pätzold hatte wiederholt danach gefragt, ob der Mann, der ihn mehrfach aufsuchte, VfS-Mitarbeiter sei. Er wüßte es heute noch nicht, wenn es nicht Till Meyer von der „taz“ gelungen wäre, Telschow in einem Interview zum Auspacken zu bewegen.
Danach ließ sich durch den öffentlichen Druck das Mauern der Koalition nicht mehr aufrecht erhalten, wollte sie nicht gewärtigen, mit dem „Barschel-Attribut“ in den Wahlkampf zu gehen: Ansetzen eines V-Mannes auf den innenpolitischen Sprecher der SPD-Opposition.
Auf diesem Wege erhoffte man in der Tat einiges herauszubekommen, war doch zwischenzeitlich durch Pätzolds Fragen im Innenausschuß die Bespitzelung von Journalisten, insbesondere der „taz“ und die Informationsweitergabe von Daten aus dem „Dossier Sontheimer“ an Senatoren und den CDU-Fraktionsvorsitzenden virulent geworden. Man hoffte, über Pätzold endlich das Leck zu finden.
So kam es während der Etat-Beratungen Anfang Dezember 1988 doch noch zur Konstituierung des Ausschusses unter höchst dramatischen Umständen. Der Vorsitzende des Innenausschuß stimmte über einen Änderungsantrag der CDU/FDP-Koalition nicht ab, da er ihn für verfassungswidrig hielt, indem er das originäre Recht der Minderheit auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses verfälsche. Der Parlamentsvizepräsident schloß sich diesen Bedenken an und erklärte ebenfalls, er lasse über diesen Antrag nicht abstimmen. Die Koalition wiederum wollte einen Ausschuß ohne AL und die SPD einen Untersuchungsauftrag, in dem die Bespitzelung der AL ausgespart blieb.
Die Verwirrung war komplett und wurde vom SPD-Fraktionsvorsitzenden mit einer eleganten Handbewegung schließlich gelöst: Wir übernehmen alle Änderungen. Etliche Parteifreunde gaben ihrer Verärgerung über diese „Luftrolle“ später in Protokollerklärungen des Inhalts Ausdruck, daß sie dem geänderten Antrag nicht zugestimmt hätten. Verärgerung in der SPD-Fraktion hatte es an diesem Tage schon genug gegeben, hatten doch drei Abweichler mit der AL für die gänzliche Auflösung des LfV gestimmt.
Die Frage der Öffentlichkeit war im wesentlichen, wem dieser Ausschuß vor der Wahl am meisten schaden werden: Dem Vertuscher Kewenig oder der SPD, aus deren Zeit die meisten VfS-„Leichen“ stammten.
Diese Frage läßt sich auch im nachhinein nicht schlüssig beantworten. Bei den kleineren Parteien ist dies einfacher zu beantworten: Die AL-Klientele als Betroffene wollte und „goutierte“ den Ausschuß, die FDP war erkennbar auf Tauchstation und weder personell noch inhaltlich in der Lage, mit eigener „Duftmarke“ in Erscheinung zu treten.
II. Der Ausschuß
1. Schlampert, aber geheim: die Aktenführung
Die Arbeit des Ausschusses war nicht nur durch das objektive Hindernis der kurzen Zeitspanne bestimmt, sondern auch durch die Interessen der beteiligten Parteien. Die Koalition sorgte mit Hilfe von Wahlkampfverpflichtungen und persönlichen Verhinderungen dafür, daß nur der Telschow-Komplex vor der Wahl abschließend behandelt werden konnte.
Die SPD war an einem Auftreten von Diepgen als Zeugen, an einem Auswalzen der Bespitzelung von Pätzold mehr gelegen, als an einer Erörterung aller Komplexe des Untersuchungsauftrages. Ein Übriges tat die Innenverwaltung unter Kewenig. Aufgefordert, eine Liste aller überwachter Journalisten noch im alten Jahr zu erstellen, ferner aller überwachten Abgeordneten der letzten Legislaturperioden, sofern über sie Nachträge aufgrund ihrer Tätigkeit während dieser Zeit gemacht wurden, lieferte die Innenverwaltung die Journalistenliste überhaupt nicht und die Abgeordnetenliste erst nach der Wahl.
In einem Schreiben teilte die Innenverwaltung mit, daß es ihr „trotz Überstunden, Urlaubssperre und der Bildung von Arbeitsgruppen“ nicht möglich sei, diese Leistungen zu erbringen. Als es daraufhin selbst der CDU zu bunt wurde, erhielt der Ausschuß ein Konvolut ungeordneter, nicht paginierter sogenannter Journalistenakten. Die Ausschußmitglieder durften sich diese lediglich im sogenannten Geheimschutzraum ansehen – ohne Doppelexemplare, mit dem Verbot, Akten oder Notizen mit nach draußen zu nehmen.
Bereits vor dem ersten Sitzungstag hatten sich einige der namentlich genannten Journalisten an das Verwaltungsgericht gewandt mit der Begehr, aus Datenschutzgründen eine Erörterung ihrer „Fälle“ nur in nichtöffentlicher Sitzung zuzulassen. Dies wurde vom Gericht abgelehnt. Es wurde lediglich zugestanden, was der Ausschuß ohnehin plante, nämlich ihre Anhörung zu den sie betreffenden „Vorwürfen“.
Diese Anläufe bestärkten jedoch den Ausschußvorsitzenden Prof. Finkelnburg (CDU) in seinem Bestreben, möglichst alles in geheimer Sitzung zu erörtern und strikt darauf zu bestehen, daß nur er als Vorsitzender die Presse zu unterrichten habe. Dies führte zu so absurden Vorgängen wie der Mitteilung an den Ausschuß, der Abgeordnete Wieland führe vor der Saaltür am ersten Sitzungstag eine Pressekonferenz durch und man werde dies strafrechtlich würdigen. In Wirklichkeit war der Verfasser vor der Saaltür in einem Disput mit dem damaligen Pressesprecher der Jugendsenatorin und früheren „taz“-Redakteur Legner über dessen Anträge beim Verwaltungsgericht geraten.
Kurzum, zu Beginn sollte mit dem Damoklesschwert der Geheimhaltungspflicht und der Strafandrohung ein Gespensterausschuß installiert werden, der zwar möglicherweise zu Ergebnissen kommt, aber aus Geheimhaltungsgründen diese für sich behalten muß.
Erst in intensivem Ringen gelang es der Opposition, dies aufzubrechen. Der Ausschußvorsitzende fand zusehends Gefallen daran, öfter als der Regierende Bürgermeister im Fernsehen aufzutreten und gewann die Erkenntnis, daß dies nur bei Gewährung von weitestgehender Öffentlichkeit möglich war. Nachdem zunächst Kewenig per Begleitschreiben das gesamte Aktenmaterial als geheimhaltungsbedürftig eingestuft hatte – mit der zwangsläufigen Folge, daß dann quasi alles auf der Grundlage der Aktenvorgänge Verhandelte hinter verschlossenen Türen hätte bleiben müssen – erreicht der Ausschuß nach und nach eine „Freigabe“ der meisten Akten. So kam es zu einem wandernden Ausschuß, der die Vernehmung der Zeugen aus dem Amt im „sicherheitsüberprüften“ alten Senatssitzungssaal vornahm, den Rest der Zeugevernehmungen in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Raum.
2. V-Männer, ihre Helfer und Ende des Ausschusses
Während der Untersuchung der Telschow-Affäre erhielt die AL-Fraktion konkrete Hinweise auf den Versuch, einen Strafgefangenen in die „taz“ einzuschleusen. Dies war der von Kewenig vielfach abgestrittene V-Mann – Einsatz gegen ein Presseorgan. Dieser V-Mann – Norbert Leander-Hermsdorf – wurde aus seinem Weihnachtsurlaub weg vom Amt aus dem Verkehr gezogen. Ein pikante Detail: Helfer bei der Einschleusung soll Staatssekretär Müllenbrock, seinerzeit Oberstaatsanwalt in der Gnadenabteilung der Justizverwaltung, gewesen sein.
Die CDU reagierte auf den dann gestellten Beweisantrag zunächst mit dem Versuch, den Verfasser als Zeugen zu benennen und so aus dem Ausschuß hinauszukatapultieren. Als dies nicht gelang, zog die Verwaltung die Notbremse: In Dorfrichter-Adam-Manier beschränkte der Staatssekretär sich selbst die Aussagegenehmigung – „zum Wohle des Landes Berlin“. Er gab nur zu, ein Gespräch in dieser Sache geführt zu haben. Nicht mit wem und nicht mit welchem Inhalt wollte er sagen, noch nicht einmal in geheimer Sitzung. Vor allem aber wurden vom Staatssekretär Müllenbrock alle Mitarbeiter des LfV zu striktem Stillschweigen in dieser Sache verpflichtet, so daß selbst die Beamten, die bereit waren, ihr Wissen vor dem Ausschuß auszubreiten, auf ihre fehlende Aussagegenehmigung verweisen mußten.
An diesem Punkt nun zog die Opposition aus dem Ausschuß aus und ließ ihn platzen, freilich nach der Wahl und in Erwartung der umfassenden Aufklärung durch den neuen Senat.
III. Zu den Resultaten: Kurze Blicke ins Verfassungsschutzdunkel
In die sehr weiten und verzweigten Problemkomplexe der Überwachung von Journalisten, der Erfassung von Abgeordneten und der Beobachtung der AL konnte der Ausschuß nur ansatzweise eindringen. Durch die Lektüre einiger von der Exekutive bzw. von Staatssekretär Müllenbrock ausgewählter Aktenstücke und die Einvernahme einiger Verfassungsschützer zur Beobachtung der „taz“ konnte ein gewisser Einblick gewonnen werden. Das politische Interesse sowohl der CDU/FDP wie auch der SPD bezog sich im Vorwahlkampf vor allem auf die Frage, inwieweit ein V-Mann auf das SPD-Mitglied in der PKK, Pätzold, angesetzt worden war. Dieser Komplex konnte sogar mit einem einvernehmlichen Zwischenbericht abgeschlossen werden, ergänzt um einige Anmerkungen von SPD und AL.
1. Der Fall Telschow:
Politposse um einen nicht verpflichteten V-Mann
Am Ende waren sich alle Ausschlußmitglieder über jene Sache einig, die am Anfang vom Innenenator bestritten wurde: daß tatsächlich ein für das LfV arbeitende Mann den in Sicherheitsfragen zuständigen Pätzold mehrfach kontaktiert hatte. Nur: ein V-Mann sei es nicht gewesen, da er zwar angeworben und auch bezahlt, nicht jedoch als V-Mann formell verpflichtet worden sei.
Daß dieser Anlernling schon in seiner Probezeit wegen vermeintlicher Steinwürfe während des IWF-Kongresses verhaftet worden war, störte die Zusammenarbeit des Amtes nicht. Es löste das Problem zusammen mit der politischen Staatsanwaltschaft vielmehr auf eine elegante, wenn auch nicht gerade rechtsstaatliche Weise.
Nachdem Telschow sich dem Staatsanwalt der politischen Abteilung als V-Mann offenbart hatte, stimmte dieser einem Schnellgerichtsverfahren mit der Höchststrafe von einem Jahr zu – bei schwerem Landfriedensbruch ganz ungewöhnlich. Telschow wiederum übernahm die Verantwortung für einen Steinwurf, den er in den vorangegangenen polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen immer geleugnet hatte. Auch vor dem Ausschuß bestritt Telschow, jene Tat begangen zu haben, wegen der er veruteilt wurde.
Zum Problem wurde der Anlernling Telschow für das Amt erst, als in der Öffentlichkeit Gerüchte vom steinewerfenden Verfassungsschutzspitzel auftauchten und zu gezielten kleinen Anfragen der Oppossition führten. In dieser Situation gab dann der Innensenator – so auch die Aussage des Staatssekretärs und des Chefs des Landesamtes – die Weisung, alle Kontakte zu diesem V-Mann abzubrechen, wobei diese vom LfV in einer „geheimdienstüblichen Weise“ uminterpretiert wurde: Telschow sei (zumindest vorläufig) „stillzulegen“ und „nachzubetreuen“.
Der Chef des Landesamtes, der inzwischen seinen Hut nehmen mußte, übernahm damit die alleinige Verantwortung dafür, daß Telschow eben nicht nur Privatperson war, als er mit Pätzold Kontakt aufnahm, sondern daß das LfV genau darüber Bescheid wußte. „Niemand wandte sich mit der Aufforderung oder dem Rat an Telschow, dies künftig zu unterlassen…Der zweite Besuch erfolgte mit vorheriger Kenntnis des V-Mann-Führers und mit einer Verabredung zum Gespräch unmittelbar nach dem Besuch. Das Landesamt ließ Telschow also zu dem Abgeordneten gehen in Kenntnis von dessen Ausspähversuchen dem Abgeordneten gegenüber.“ – so die Stellungnahme der AL-Fraktion. Nicht nur Telschow war daran interessiert, zu erfahren, woher denn die in der Öffentlichkeit ruchbar gewordenen Hinweise auf seine Tätigkeit stammten.
Das Landesamt hatte zwar Telschow nicht auf Pätzold angesetzt, war aber an möglichen Erkenntnissen über die Quelle, aus der das PKK-Mitglied sein Wissen speiste, brennend interessiert.
Die Rekonstruktion des bürokratischen Verfahrens im Falle Telschow offenbarte noch einen weiteres Skandal: nämlich die Skrupellosigkeit, mit der sich der Innensenator und sein Staatssekretär ihrer Verantwortung gegenüber dem Parlament entzogen. Obwohl der Innensenator Kewenig spätestens seit dem 4. Oktober über den steinewerfenden V-Mann Telschow informiert war, ließ er noch Ende November – als dessen Rolle schon öffentlich diskutiert wurde – im Innenausschuß ein Radiointerview mit Telschow abspielen und im Wortlaut verteilen, indem dieser jede Zusammenarbeit mit dem VfS abstritt. Zuvor hatte der Senator in einer Plenumsdebatte zwar zu erkennen gegeben, daß er einen Fall eines steinewerfenden V-Mannes oder Beamten zwar kenne, ließ die Abgeordneten jedoch in dem Irrglauben, es handele sich um einen Polizisten. In der Plenardebatte am 24.11.88 schließlich erklärte der Innensenator in Form eines Zwischenrufes zu einer Äußerung des Abgeordneten Pätzold („Herr Senator, Sie wissen doch, daß der Verfassungsschutz mit diesem Mann zusammenarbeitet“) kurz und bündig: “ Sie wissen, daß Sie lügen“.
Vor dem Ausschuß rechtfertigte Kewenig diesen Zwischenruf mit der Feststellung, es sei ihm nur darum gegangen, den Vorwurf zurückzuweisen, der VfS habe Telschow zu Pätzold geschickt. Dies war der letzte Akt einer Informationspolitik Kewenigs, in der mit „Klarstellungen“ und Zurückweisungen der wahre Sachverhalt vertuscht und das Parlament an der Nase herumgeführt wurde.
2. Journalistenüberwachung
Indizien dafür, daß die Tätigkeit einer großen Zahl von Journalisten beobachtet und ihre Artikel im Landesamt gesammelt würden, gab es schon seit längerem. Die Versuche der Vertreter der Opposition, 1988 in der PKK Licht ins Dunkel dieser Sache zu bringen, endeten jedoch mit einem Affront: Gerade in dem Moment, in dem sie eine bestimmte Akte einzusehen wünschten, wurde von den Vertetern des LfV erklärt, diese sei bereits vernichtet (siehe unten zum Fall Sontheimer).
Den Untersuchungsausschuß, der auch den Verdacht einer Journalistenüberwachung klären sollte, behandelte die Exekutive zunächst ganz ähnlich. Nach wochenlanger Verzögerung, die mit den zeitraubenden Recherchen nach den gespeicherten Journalisten begründet wurde, überreichte das Amt einige Aktenordner, die in ähnlicher Form bereits der PKK vorgelegt worden waren. Das LfV beharrte darauf – wie Kewenig und sein Staatssekretär in den öffentlichen Verlautbarungen -, daß die Betroffenen nicht als Journalisten, sondern nur als Personen mit extremistischem Hintergrund gespeichert worden seien.
Unstrittig ist, daß die überwiegende Zahl der Speicherungen sich auf Personen bezogen, die allemal schon vor ihrer journalistischer Tätigkeit dem Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit anheimgefallen sind. Da man in den Jahren 1968 bis 78 schon konservativ oder unpolitisch sein mußte, um nicht als Extremist oder Extremismusverdächtiger in den Registern zu landen, finden sich in den ca. 150.000 personenbezogenen Unterlagen des LfV die politischen Anfänge einer ganzen Generation: die SDS-Mitgliedschaft des heutigen SPD-Funktionärs, die SB-Mitgliedschaft des etablierten Rundfunkjournalisten, die Kandidatur für den Fachbereitsrat auf einer undogmatischen Liste beim „taz“-Journalisten wie die maoistische Vergangenheit eines heute hochgeschätzten FAZ-Journalisten.
Es ist ein soziologisch interessantes Spiegelbild deutscher Karrieren, das für die VfS-Behörde jedoch vor allem unter einem Aspekt von Interesse war (und vielerorts noch ist): Wo immer eine solche Person bei einem anderen verdächtig erscheinenden Objekt auftauchte – einem suspekt erscheinenden Presseorgan, einer verdächtigen Bürgerinitative, der AL, den Grünen, den Gewerkschaften usw.- verstärkte sich der Verdacht, daß hier eine extremistische Tätigkeit in neuer Form fortgesetzt werden sollte. Die restlichen Personen, deren politische Karrieren vielfach abrupt nach dem Studium abbrechen, speicherte man vorsorglich weiter. Denn – so eine stehende Redenswendung des ehemaligen Berliner Amtsschefs Natusch: „Wir sind ein Nachrichtendienst und kein Bestattungsunternehmen… Irgendwann kann man alles noch einmal gebrauchen.“
Doch selbst das fragwürdige Argument, man habe nur Extremisten, nicht aber Journalisten gespeichert, erwies sich bei näherer Betrachtung als falsch. Auch der Datenschutzbeauftragte Kerkau, der eigentlich hätte wissen müssen, wie fragwürdig die Ettikettierungen des Amtes sind, stützte die Argumentation des Amtes und Kewenigs noch vor dem Ausschuß, indem er beteuerte, daß er bei seinen Recherchen in bezug auf die „taz“ nur 12 „Treffer“ (Speicherungen) entdeckt habe, die alleine auf das Merkmal „taz“-Mitarbeit gestützt worden waren. Doch selbst da irrte er sich, wie die eigenen Recherchen später zeigten. Selbst wenn man nur die völlig eindeutigen Fälle berücksichtigt, kommt man auf eine dreimal höhere Zahl von Personen, bei denen nichts anderes vorlag als eine Mitarbeit bei der „taz“.
Seine Fähigkeiten zur kritischen Kontrolle zeigte der Datenschutzbeauftragten erst nach der Wahl. Nun kam er in in einem Prüfbericht zur Überwachung von Journalisten zu dem Ergebnis, daß „die Sammlung personenbezogener Daten in Quantität und Qualität über das Maß der Verhältnißmäßigkeit hinausgegangen“ sei.
Drei der im Ausschuß intensiver bearbeiteten Fälle aus der Praxis der Journalistenüberwachung seien im folgenden kurz skizziert:
* Paul Glaser, stadtbekannter Pressephotograph, geriet in die Personenarbeitskartei, weil er eine Protestkundgebung gegen eine Versammlung „junger Nationaldemokraten“ ablichten wollte, auf die ihn die SPD-Charlottenburg aufmerksam gemacht hatte. Seine Photos wurden kurz danach beschlagnahmt, da die Staatsanwaltschaft gegen die Gegendemonstranten ermittelte, die das Treffen gewaltsam verhindert hatten. Daß Glaser daraufhin in einem Telephonat einen SEW-Funktionär duzte, kam für das LfV als erschwerendes Verdachtsmoment hinzu.
Anzumerken bleibt, daß sich in den ebenfalls herangezogenen Unterlagen der Abteilung „Rechtsextremismus“ keinerlei Hinweise auf die geplante Versammlung der in Berlin verbotenen Partei fanden. Sie schien den Verfassungsschützern schlicht entgangen zu sein.
* Johann Legner: Er hatte Ende der 70er Jahre als studentischer Vertreter auf der Liste „Christoph und Peter“ für den Fachbereichsrat kandidiert. Mit der Liste sollten zwei Studenten solidarisch unterstützt werden, die wegen ihrer Aktivitäten gegen die CARP-Sekte unter Anklage standen. Die Kandidatur genügte für eine Speicherung. Sie vermasselte Legner nach dem Studium eine Karriere im diplomatischen Dienst, bei dem er sich beworben hatte. Die Ablehnung erfolgte ohne nähere Begründung; statt zu Genscher ging Legner nun zur „taz“. Hier erfolgte nun eine fast lückenlose Überwachung seiner journalistischen Tätigkeiten.
Auch die vielen Strafanzeigen, mit denen die „taz“ damals seitens des neuen CDU/FDP-Senats und der politischen Staatsanwaltschaft überzogen wurde und die Legner als „Sitz“redakteur zu verantworten hatte, wurden systematisch erfaßt. Ironischerweise hat ihm dies weit weniger geschadet als seine Kadidatur; ein positives Votum des VfS („Realo-Fraktion“ der „taz“) bei einer erneuten Sicherheitsüberprüfung erleichterte es ihm, noch zu Zeiten der CDU/FDP-Regierung in das Amt eines Senatssprechers überzuwechseln.
* Michael Sontheimer: Er bekam seine Erst-Notierung in NADIS als „taz“-Redakteur. Sicher ließ ihm das Amt auch die übliche Routinebehandlung angedeihen, d.h. man sammelte alle seine Artikel, vermerkte eingehende Informationen von Polizei oder Staatsanwaltschaft und notierte sonstige Hinweise anderer Quellen.
Was Sontheimer über die Masse sonstiger Routinespeicherungen hinaushob , war erst das Verschwinden der zu seiner Person angelegten Karteikarten, nachdem die SPD-Mitglieder in der PKK diese zu sehen wünschten. Ganz entgegen sonstiger Gewohnheit wurde die NADIS-Speicherung gelöscht, die Notierungen der Kartei laut LfV vernichtet. Später tauchten dann zwar einzelne Karteiblätter auf.
Die Jahre, in denen sich Sontheimer intensiv mit den Bauskandalen und dem berüchtigten Berliner Sumpf beschäftigt hatte, fehlen jedoch und erst recht alle Hinweise darauf, wer denn, wann die Unterlagen über ihn in der Hand hatte. Kurz: Zur Klärung der Frage, inwieweit sich CDU-Politiker während der Antes-Affäre aus den trüben Quellen des Amtes versorgt haben, konnte der Untersuchungsausschuß nichts beitragen. Die Exekutive hatte vorgesorgt.
Es ließen sich hier noch eine Menge interessanter und kurioser Einzelfälle anfügen. Die entscheidende Frage jedoch, welcher Logik denn die Beobachtungs- und Sammeltätigkeit des Amtes gehorchte, wird durch eine solche Aneinanderreihung nicht beantwortet. Einerseits trifft es zu, daß Personen nicht einfach deshalb, weil sie journalistisch oder im weiteren Sinne politisch tätig sind, gespeichert werden. Andererseits aber ist es sicher falsch und bewußt irreführend, wenn von den LfV immer wieder behauptet wird, nur ein aus dem gesetzlichen Auftrag klar ableitbarer Kreis von „Verfassungsfeinden“ unterliege der Beobachtung. Der Fall der „Verdachtsprüfung taz“ ist hierfür exemplarisch. An ihm läßt sich die Logik der verfassungszerstörerischen Sammelwut der Ämter insgesamt darstellen.
3. Verdachtsobjekt „taz“:
Es gibt keinen Anfangsvermerk in den Sachakten „taz“, der Aufschluß darüber geben könnte, weshalb die Gründung dieses Blattes zum Objekt der Sammeltätigkeit des Amtes wurde. Sie beginnt „just in the middle of nowhere“, jedoch bereits geschichtsbeladen. Denn es war schon die Initative zur Gründung einer alternativen Tageszeitung, die nach dem Deutschen Herbst 1977/78 entstand, welche die intensive Aufmerksamkeit aller Landesämter und des BfV erfuhr – dies alleine schon aufgrund des Namens ihres Initators. Auch die Einrichtung einer Eisdiele durch Hans Christian Ströbele hätte – so der Daten-schutzbeauftragte – die Aufmerksamkeit der VfS-Ämter auf sich gezogen. Sie begnügten sich bei der Abklärung der Initative nun aber keineswegs darauf, die Verlautbarungen und Gründungsapiere des Vereins zu erfassen. Vielmehr vollzog sich die Gründung der „taz“ unter den Augen und Ohren der Ämter, die in vielen lokalen „Inigruppen“ ihre V-Männer und -Damen untergebracht hatten.
Mit der „taz“-Gründung wurde dann der Verdacht einer extremistischen Betätigung auf die neuen Mitarbeiter der Zeitung ausgedehnt, wenngleich in Berlin nirgends schriftlich vermerkt.
Das Bundesamt und das LfV Rheinland-Pfalz sprachen 1979 offen von der „linksextremistischen taz“, das LfV Niedersachsen machte die Lokalredaktion gleich zum Beobachtungsobjekt. (Beobachtungsobjekt ist der Terminus Technikus für die Personen und Organisationen, die offiziell von den VfS-Ämtern als extremistisch eingestuft und in einer besonderen Liste vermerkt werden)
Gespeichert wurden in diesen ersten „taz“-Jahren 1979 bis 82 so ziemlich alle namentlich bekannt werdenden Personen, die sich an diesem Projekt beteiligten: seien es Redakteure, Techniker, die Gesellschafter der „taz“ oder auch nur der Mitarbeiter, der in der Zeitung Kontakt für sportlich Interessierte anbietet. Wo möglich, werden die Artikel ihren Urhebern zugeordnet. (Vor Einsetzung des Untersuchungsausschußes wurde ein Großteil der in NADIS gespeicherten Personen aus NADIS gelöscht; ihre frühere Speicherung geht jedoch aus den Akten eindeutig hervor.)
Viel bürokratischer Aufwand und eine Unmenge an Material fiel auf diese Weise an; Erkenntisse, aus denen die Auswerter der Ämter Ende 80 den Schluß zogen, daß ein Teil der Artikel ein sehr kritisches und distanziertes Verhältnis zur Bundesrepublik und ihren Organen erkennen lasse. Darüber hinaus drucke die „taz“ Beiträge linksextremistischer Gruppen unkommentiert und unwidersprochen ab. Nur lasse eben die offene Struktur und die starke Fraktionierung innerhalb der Zeitung keine einheitliche Linie und politische Konzeption erkennen. Fazit: Der Verdacht, daß die „taz“ verfassungsfeindliche Ziele verfolge, sei nicht ausgeräumt.
Schon die Distanz und die Kritik gegenüber dem Staat und seinen Organen sind es, die bei den Ämtern den Verdacht auf Verfassungsfeindlichkeit begründen, nicht aber die in Gesetzeskommentaren immer wieder zur Legitimation herangezogenen hehren, aber abstrakten Definitionsversuche der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Das „Forum der undogmatischen Linken“ wurde also weiter beobachtet und zwar keineswegs nur mit Hilfe einer Auswertung des Blattes und einer Verkartung seiner Mitarbeiter. Vielmehr wurden immer wieder V-Leute an die Zeitung „herangespielt“, indem diese den Kontakt mit Redakteuren usw. suchten. Einer schaffte es gar, an den Redaktionssitzungen teilzunehmen. Schließlich gelang es dem Amt auch, den zeitweilig bei der „taz“ beschäftigten Norbert Leander H. als V-Mann zu gewinnen. Als er aus der „taz“ herausflog, kam er anderweilig (VZ-Boykott-Büro und IWF-Initiativen) zum Einsatz.
Hinweise auf Erkenntnisse, die durch Abhörmaßnahmen gewonnen wurden, sind aus dem Material ,das der Untersuchungsausschuß zu Gesicht bekam, sorgfältig entfernt worden, da es sich um „Maßnahmen unter allierter Kontrolle“ handele. Doch eines ist eindeutig: Auch zur bloßen Abklärung eines Verdachtes setzte das Landesamt alle ihm zur Verfügung stehenden nachrichtendienstlichen Mittel ein.
Sicher ist auch, daß diese Form der „taz“-Überwachung bundesweite Gepflogenheit war und einige Mitarbeiter im Berliner Landesamt die aufwendige Tätigkeit – man denke alleine an den täglichen Zeitungsausschnittsdienst – als unangemessen empfanden. Es werden nach 1982 eindeutige „Ermüdungserscheinungen“ bei der Artikelregistrierung deutlich, wenngleich viele AutorInnen fleißig weiter verkartet werden. Doch erst 1984/85 hört das Amt auf, die „taz“ weiter als Verdachtsfall zu deklarieren und führt das Ak-tenkonvolut (mehr als 30 Ordner) unter dem Stichwort „Szenepresse“ weiter. Es werden fortan nur noch konkrete Anfragen bzw. einzelne Informationen – etwa über Prozesse usw. – darin abgelegt.
So wenig die Akte einen Anfangsvermerk trägt, so wenig läßt sich aus den Akten die Begründung für die jeweilige Sammelpraxis bzw. die Einstellung der Verdachtsüberprüfung entnehmen. Einzig die längere Einschätzung und Stellungnahme eines Mitarbeiter des Amtes zur Frage der „taz“-Überwachung gibt einen gewißen Aufschluß über die innerbürokratischen Konflikte und die letztendlich getroffenen Entscheidungen. Das Unternehmen endet im Prinzip wie es angefangen hat: „just in the middle of nowhere“.
4. Von der Extremismusbeobachtung zur Vorfeldkontrolle: einige generelle Schlußfolgerungen
Die Vorgehensweise in bezug auf die „taz“ war kein Einzelfall. Ähnlich wurde etwa auch „Die Neue“ oder „Bürgerrechte& Polizei (CILIP)“ zum Verdachtsfall deklariert („Szenepresse“, offiziell: linksextremistisch beeinflußte Presse). Und dies galt selbstverständlich auch im politischen Bereich: Sei es die Stadtteilgruppe Kreuzberg oder die sozialistische Hochschulinitative, seien es die Basisgruppen an der Universität oder die linken Initiativen im Kuturbereich – mochten sie noch so unscheinbar sein – sie alle standen im Ver-dacht linksextremistischer Betätigung oder Unterwanderung. Und allen voran galt die AL als verdächtig – immer unter dem Schlagwort einer vermeintlichen Infiltration durch verfassungsfeindliche Kräfte.
Diese wurden mit einem zirkulären Verfahren durch das Amt immer wieder neu generiert: Die neue links-alternative Organisation ist verdächtig, weil sich in dieser bereits früher erfaßte Extremisten wiederfinden; diese wiederum bleiben weiter aktiv und ansteckend, weil sie in dem verdächtigen Objekt arbeiten. Dies unterscheidet dann auch qualitativ den „taz“- vom FAZ-Journalisten, auch wenn sie die ehemalige KSV-Mitgliedschaft eint. Beim ersten kommen immer weitere Erkenntnisse hinzu, beim letzteren bricht seine Geheimdienstvita mit Ende des Studiums ab, spätestens mit Beginn seiner Karriere.
Politisch vollzogen die Ämter auf diese Weise die Auflösung der linken politischen Szene der siebziger Jahre nach: Der Versuch, die Ende der siebziger, Anfang der achtziger Jahre aus den neuen sozialen Bewegungen heraus entstehenden politischen Gruppierungen wiederum ganz offen als verfassungsfeindliche Beobachtungsobjekte zu deklarieren, fand öffentlich kaum mehr Unterstützung.
Die Reaktion auf die Versuche des BfV (zusammen mit dem BMI-Staatssekretär Spranger), die Grünen zumindest als stark linksextremistisch beeinflußt darzustellen, belegen dies u.E. deutlich. Nicht die großteils bekannte politische Herkunft vieler Grünen aus linken Gruppierungen, sondern die Politik, die der Staatssekretär mit diesen „Erkenntnissen“ betrieb, wurde vom überwiegenden Teil der Presse als Skandal empfunden.
Die Konsequenz war jedoch nicht eine Beschränkung der Aktivitäten der Ämter in diesem Bereich. Im Gegenteil: in dem Maße, in dem eine offensive Politik der Feinderklärung gegenüber diesen alternativ-linken Gruppierungen nicht mehr durchzusetzen war, wurde die Verdachtsprüfung in das Vorfeld des Verdachts hinein ausgeweitet. Denn die Kennzeichnung einer Person/Organisation als Beobachtungsobjekt stellt selbst nicht mehr dar als den administrativen Verdacht, diese Person/Organisation verstosse gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung.
Nur das Bundesverfassungsgericht kann – so noch die h.M. in den fünfziger und sechziger Jahren – über diesen Verdacht befinden. Im Falle der hier von den Ämtern ins Feld geführten „Verdachtsprüfung“ wird nun gleichsam die Beobachtung mit der Klärung möglicher Verdachtsmomente begründet, die eine Etikettierung der „taz“, der Grünen usw. als verfassungsfeindliche Organisation rechtfertigen können.
So wichtig diese Verdachtsrabulistik der Ämter in der politischen Diskussion und der Auseinandersetzung mit den Datenschützern, die die Speicherung von Personen auf die wirklichen „Extremisten“ einschränken wollen, ist, so bedeutungslos erweist sie sich in der Praxis – zumindest in der Praxis der Beobachtung der links-alternativen Szene bis 1989 in Berlin. Die Einstufung der „taz“ oder aber der AL als bloßer Verdachtsfall hinderte das Amt nämlich weder daran, die „Verdächtigen“ wie die bereits definierten „Extremisten“zu speichern, noch daran, nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen. Dies gilt insbesondere für V-Leute, von denen es bei der AL schätzungsweise ein gutes Dutzend gab und gibt, was bei der mitgliederschwachen AL auf eine rege Anteilnahme des Amtes am Parteileben schließen läßt. Kurz, die immer wieder vorgebrachten Argumente der Exekutive:
der genauen Differenzierung zwischen der offiziellen „Beobachtung von Extremisten“ und der Prüfung des Verdachts der Verfassungsfeindlichkeit bzw. der „verfassungsfeindlichen Infiltration demokratischer Organisationen“, sowie insbesondere die Beschränkung des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel auf die Ausforschung von Beobachtungsobjekten, erwiesen sich als völlig haltlos.
Es waren alleine politische Opportunitätsüberlegungen und Vorurteile, die darüber entschieden, wo, mit welchen Mitteln, in welchem Umfang Informationen gesammelt wurden.
IV. Problembewältigung nach der Wahl
Die Möglichkeiten des Ausschusses zur sachlichen Aufklärung der bis dahin bekanntgewordenen und im „Spiegel“ (28.11.88) säuberlich aufgelisteten skandalösen Praktiken des Amtes waren von vornherein eng begrenzt. Der Ausschuß war zuallerest ein politisches Mittel, mit dem sich die SPD-Mitglieder in der PKK, Lorenz und Pätzold, gegen die Arroganz der Macht zur Wehr setzten. Über welche Abgeordneten ausführliche Akten, auch nachrichtendienstlich gewonnene Erkenntnisse, gesammelt worden waren, war nicht mehr zu klären; ebenso die Behauptung, daß andere Unterlagen über Verwicklungen führender CDU-Mitglieder in Fluchthilfeunternehmen auf Weisung von oben vernichtet worden seien. Zudem sickerten über den „Mordfall Schmücker“ immer neue Details durch. Insbesondere wurde klar, daß das Amt in der Anwaltspraxis, welche die Verteidigung der Hauptangeklagten Schwipper übernommen hatte, einen V-Mann plaziert hatte und die politische Staatsanwaltschaft (damals u.a. Müllenbrock) mit den neuesten Informationen versorgte.
Der Ausschuß konnte also nur mit einer Taschenlampe kurz ins Dunkel des Amtes leuchten, wobei jedoch eines deutlich zu Tage trag: Das Amt hatte in den siebziger Jahren ein starkes Eigenleben entwickelt und sich von der politi-schen Kontrolle weitgehend unabhängig gemacht; sicherlich nicht zuletzt deshalb, weil die Politiker diese brauchbare Illegalität selbst schätzten – nach dem Motto: Wir wollen es gar nicht so genau wissen, Hauptsache, die Arbeit nutzt der in den siebziger Jahren von der Berliner SPD mit Eifer betriebenen Abgrenzung nach links.
Der Versuch der CDU-Senatoren Lummer und Kewenig, nach dem Berliner Machtwechsel das Amt für ihre Zwecke zu instrumentalisieren und mit ihren Gewährsleuten zu okkupieren, führte in den achtziger Jahren erst recht nicht zu klar definierten, gar verfassungsrechtlich bestimmten Praktiken des „Verfassungsschutzes“, sondern zu einem erbitterten Grabenkrieg, zu Intrigen und rüden Interventionen. Da wurden in Vermerken die Parteimitgliedschaften der an strittigen Vorgängen beteiligten Beamten vermerkt und unliebsame Mitarbeiter kaltgestellt. In dem Maße, in dem einzelne Personen durch gezielte Indiskretionen opponierten, wuchs das gegenseitige Mißtrauen und das In-trigenspiel im LfV noch weiter. So weigerten sich zwei vom Ausschuß geladene Dienstkräfte sogar, gemeinsam in einem Raum auf ihre getrennten Auftritte zu warten.
Das Chaos im Amt war selbst für die CDU-Fraktion im Ausschuß nicht zu übersehen. Der Aussschußvorsitzende Finkelnburg räumte deshalb auf der letzten Pressekonferenz ein, das LfV bedürfe dringend einer „rechtsstaatlichen Strukturierung“.
Wie aber sieht eine solche aus, ausgerichtet am Schutz der Grundrechte und einer demokratischen Verfassungsordnung? Das war zwangsläufig eine der zentralen Fragen in den Verhandlungen zwischen SPD und AL zur Bildung einer Koalitionsregierung. Einigkeit bestand dabei zunächst in zwei Punkten (vgl. die Dokumentation der Koalitionsvereinbarungen in dieser Ausgabe):
1. Jede begründete Entscheidung über die weitere Arbeit des LfV setzt eine gründliche Aufarbeitung der bisherigen Praxis voraus. Deshalb wurde die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zum „Mordfall Schmücker“ beschlossen. Zugleich bildete der neue Innensenator im April d.J. eine Sonderkommission zur Aufklärung der Fehlentwicklungen beim LfV.
2. Einig war man sich auch über die Notwendigkeit einer verstärkten parlamentarischen Kontrolle des Amtes. Sie soll in Zukunft durch einen speziell dafür eingesetzten Sicherheitsausschuß ausgeübt werden (vgl. die Dokumentation des jüngst verabschiedeten Gesetzes auf den folg. Seiten). Er erhält die Befugnis, vom Senat „alle für seine Kontrollaufgaben erforderlichen Auskünfte, Unterlagen, Akten- und Dateneinsichten, Stellungnahmen und den Zutritt zum Landesamt verlangen sowie einzelne Dienstkräfte des Landesamtes hören“ zu können ( 5 Abs.3). Insgesamt geht das Gesetz weit über die bisherigen Regelungen der Geheimdienstkontrolle in Bund und Ländern hinaus. Denn die Parlamentarier sind nicht mehr nur Bittsteller wie die PKK-Mitglieder, die von der Exekutive nach Belieben Auskunft erhalten – oder nicht. Sie erhalten auch alle Eingaben von Bürgern an das Amt und können Petenten selbst hören ( 5 Abs.4). Der Sicherheitsausschuß ist nicht mehr nur ein quasi informelles Gremium, in dem ausgewählte Oppositionsparteien („die königliche Opposition“) berufen werden, sondern ein Gremium, indem alle Parteien vertreten sind.
Strittig in den Verhandlungen zwischen SPD und AL blieb jedoch die Frage nach der Funktion des Amtes selbst – insbesondere als „administrativer Verfassungsschutz“. Für die SPD ist der VfS als ein mit nachrichtendienstlichen Mitteln arbeitendes Amt in allen Aufgabenbereichen unentbehrlich. Bemühen will man sich jedoch um eine klare Begrenzung der Beobachtungstätigkeit im Bereich Extremismus allgemein und insbesondere eine Beschränkung des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel auf die „extremen Ränder“ rechts und links.
Die AL geht, wie die Grünen, nach wie vor von der Abschaffung der VfS-Ämter als rechtsstaatlich sauberste Lösung aus. Da dies allerdings schon an der im BVerfSchG fixierten Pflicht der Länder, solche Ämter zu unterhalten, scheitern müsste – soweit nicht auch auf Bundesebene das VfS-Gesetz geändert würde – schlug die AL vor, das LfV als Sammelstellen von Informationen über Programmatik und politische Praxis aller Parteien und politischen Gruppierungen umzudefinieren. Jeder Versuch einer politischen Betätigung ist auf Öffentlichkeit angewiesen, kann also über eine solche Sammeltätigkeit erfaßt werden, ohne daß es des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel bedarf, deren Einsatz daher schlechterdings zu unterbinden sei. Klandestine Versuche eines Umsturzes oder einer gewaltsamen Beseitigung der Regierung wiederum sind allemal strafrechtlich relevante Sachverhalte und damit Gegenstand polizeilicher Gefahrenabwehr und Strafverfolgung – so die AL-Position.
Die Suche nach einem Kompromiß kam dem Versuch gleich, die Quadratur des Kreises zu bewerkstelligen. Die Differenz blieb und die SPD trug letzlich die im Koalitionspapier enthalteten Vorschläge zum Verfassungsschutz alleine.
Doch es sind nicht vorrangig die unterschiedlichen politischen Ausgangsposititionen von SPD und AL, die eine Reform des LfV in Berlin be- und vielleicht auch verhindern, sondern zuvörderst die verschiedensten unheiligen Allianzen zwischen den Geheimdiensten, die diese am liebsten jeder öffentlicher Kontrolle entziehen wollen, und zwischen den Geheimdiensten und den politischen Profiteuren eines im Dunkel der Macht und brauchbarer Illegalität operierenden Verfassungsschutzes. Substantielle Veränderungen in diesem Bereich sind nur zu erreichen, wenn nicht nur in Berlin, sondern auch in anderen Ländern die immer noch funktionierende schwarz-rote Koalition im Sicherheitsbereich aufgekündigt wird.