Was kostet die Polizei? eine vergleichende Analyse (II)

von Uwe Höft

Die alten Polizei-Trabbis sind im Beitrittsgebiet mittlerweile weitgehend ausgemustert und die Mehrzahl der ehemaligen Vopos sind richtige Beamte geworden. Es ist daher sinnvoll, die im August 1991 vorgelegte vergleichende Analyse der bundesrepubli-kanischen Polizeietats1 zu aktualisieren und auf gesamtdeutsches Niveau zu bringen.
Fast 19 Milliarden DM werden in der Bundesrepublik Deutschland dieses Jahr für die Polizei ausgegeben. Für jeden der 74 Millionen Einwohner im vereinten Deutschland bedeutet dies im sta-tistischen Mittel einen Betrag von 239 DM.

Der vorliegende Vergleich der Polizeietats basiert auf den Zahlen der Haus-haltsentwürfe für das Jahr 1992. Im Unterschied zu der ersten Analyse der Etats liegen jetzt auch die entsprechenden Zahlen für die neuen Bundesländer vor. Um eine höhere Transparenz und Vergleichbarkeit des Zahlenmaterials zu gewährleisten, werden neben den absoluten Zahlen auch normierte Werte aufgeführt, d.h. es erfolgt eine Umrechnung auf pro Kopf der Bevölkerung.

Strukturelle Besonderheiten

Da bereits in der ersten Analyse auf die landesspezifischen Besonderheiten der Polizeien in den Altbundesländern hingewiesen wurde, soll an dieser Stelle nur auf die seit Ende 1990 eingetretenen Veränderungen eingegangen werden. Weiterhin soll die Struktur der Polizei in den fünf neuen Ländern skizziert werden.

Mit Erreichen der vollen Souveränität konnte das Land Berlin inzwischen dem Bund-Länder-Polizeiabkommen beitreten. Dies hatte zur Folge, daß es in Berlin seit September 1992 wieder eine Bereitschaftspolizei gibt, deren Struktur aber z.T. vom Bundesstandard abweicht. Aus den ehemals fünf örtlichen Direktionen sind sieben geworden.

Vorbereitungen für ein eigenständiges Landeskriminalamt laufen noch. Die Mehrzahl der ehemaligen Volkspolizisten sind inzwischen ’normale‘ Polizeibeamte geworden. Dies gilt auch für die anderen neuen Bundesländer.

Das kurzfristig existierende Gemeinsame Kriminalamt (GLKA) mit Sitz in Berlin ist zugunsten der neu geschaffenen Landeskriminalämter aufgelöst worden.2
In allen fünf neuen Ländern wurde eine Bereitschaftspolizei aufgebaut.

Je nach Patenland sind die Polizeiorganisationen der neuen Länder im Prinzip mehr oder weniger gut gelungene Kopien der alten westdeutschen Strukturen.
Größere personelle und organisatorische Veränderungen hat es seit 1990 beim Bundesgrenzschutz gegeben, der es trotz Wegfall der innerdeutschen Grenze geschafft hat, sich aufzublähen. Auf den BGS übertragen wurden bahnpolizeiliche Aufgaben (hier hat man sich die DB-Bahnpolizei sowie die DDR-Transportpolizei einverleibt) sowie die Sicherung von Flughäfen.

Kosten

In Tabelle 1 sind die absoluten Kosten der Polizeien der 16 Bundesländer sowie die Polizeiausgaben des Bundes zusammengestellt. Den dicksten Brocken bilden die Personalausgaben, die im Durchschnitt 81% der Gesamtausgaben im Bereich Polizei ausmachen (Sächliche Verwaltungsausgaben = 11%; Zuweisungen und Zuschüsse = 1%; Bauinvestitionen = 2%; Sonstige Investitionen/Beschaffung = 5%). Absolut betrachtet ist das Bundesland Nordrhein-Westfalen mit Polizeiausgaben von 3,2 Mrd. DM auf Rang 1, gefolgt von Bayern (2,4 Mrd. DM) und dem Bund (2,3 Mrd. DM).
Tabelle 2 zeigt die umgerechneten Werte je Einwohner. Betrachtet man die relativen Kosten, so wird 1992 je Bundesbürger – unabhängig vom Alter – 239 DM in die durch Polizei produzierte Sicherheit investiert. Spitzenreiter ist hier das Land Berlin mit Pro-Kopf-Ausgaben von 509 DM. Als Stadtstaat mit einer ähnlichen Struktur kommt Hamburg mit 383 DM je Bürger aus und Bremen gar nur mit 262 DM. Thüringen und Sachsen bringen es mit pro-Kopf-Ausgaben von 136 DM bzw. 149 DM auf die preiswertesten Polizeien der Republik. Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben mit 213 DM und 211 DM bei den Ausgaben schon ‚gehobenes Westniveau‘ erreicht und überflügeln dabei die Länder Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.

Personelle Ausstattung

Die Polizeiapparate in der Bundesrepublik weisen in den Stellenplänen von 1992 ein Personalsoll von insgesamt 325.460 Bediensteten auf (vgl. Tabelle 3). Die Zahl der Beamten liegt bei rund 250.000, wobei in dieser Zahl neben den Polizeivollzugsbeamten (Anteil über 90%) auch Verwaltungsbeamte, der medizinische Dienst usw. enthalten sind. Rund 22.000 Bedienstete sind An-wärter, Beamte zur Anstellung oder Beamte auf Widerruf. Weiterhin gibt es in der Bundesrepublik 38.000 Angestellte (z.B. Schreibkräfte) und 14.700 Arbeiter (z.B. Kraftfahrer, Gärtner etc.), die im Dienste der Polizei tätig sind.
In Berlin ist die Polizeidichte – was aufgrund der hohen Ausgaben nicht über-rascht – am höchsten. Ein Polizeibediensteter in der deutschen Hauptstadt ist statistisch für 107 Bürger zuständig, während in Sachsen ein Bediensteter 358 Bürger ‚betreut‘. Im Bundesdurchschnitt liegt das Verhältnis Polizei je Ein-wohner bei 1 : 243.

Uwe Höft ist Polizeiexperte der GRÜ-NEN/AL in Berlin.

CILIP 043 Höft Tabelle 1 CILIP 043 Höft Tabelle 2 CILIP 043 Höft Tabelle 3

1 vgl. Bürgerrechte & Polizei/CILIP 39 (2/91)
2 vgl. Bürgerrechte & Polizei/CILIP 38 (1/91)