Grüne Kriminalpolitik im Schweizer Kanton Zug

von Martin Herrnkind

Ist die hergebrachte Kriminalpolitik veränderungsfähig? Hanspeter Uster, als Kandidat der ‚Sozialistisch Grünen Alternative (SGA)‘ zum Polizei- und Justizdirektor des schweizer Kantons Zug avanciert, sucht den Nachweis zu erbringen. Seit Anfang 1991 bekleidet der 34jährige Jurist das Amt eines Regierungsrates, das mit dem deutschen Innenminister vergleichbar ist. Von Anbeginn setzte er Akzente durch eine Konzentration auf die Wirtschaftskriminalität, die Einrichtung einer Umweltpolizei, eine konsequente Ahndung von Verkehrsdelikten und die Auflösung des Staatsschutzes.

Der Anspruch, grüne „Polizei-Programmatik“ in realpolitische Verantwortung einzuflechten, muß zwangsläufig in Nagelproben münden. Uster bestand sie bisher alle. Das verdient um so mehr Beachtung, als er sich im deutschsprachigen Raum als erster Grüner längere Zeit auf diesem politischen Hochseil halten konnte.

Dieser Erfolg läßt sich nicht zuletzt auf die staatsrechtlichen Eigenarten der Schweiz zurückführen. Als von der SGA nominiertes Regierungsmitglied wurde Uster vom Volk direkt gewählt. Seine angesteuerten Ressorts waren allerdings die Finanz- oder Erziehungsdirektion. Beide wurden jedoch von der Christlichen Volkspartei und der Freisinnig-Demokratischen Partei taktisch blockiert, um dem Marxisten Uster „die Löwengrube Polizei“ zu reservieren.[1] Diese Verfahrensweise hatte bereits schon einmal Erfolg: Als im Kanton Bern der Grüne Benjamin Hofstätter auf den Chefsessel des Polizei- und Justizressorts rutschte. Der Tierarzt, mit der Polizeithematik kaum vertraut, sah sich einer Blockade der Behörde gegenüber und erlitt Schiffbruch. Auch die grünen Anläufe in Deutschland sind bisher gescheitert.[2] Anders beim Rechtsanwalt Uster: „Meine Kompetenz wurde nie in Frage gestellt, konnte nie in Frage gestellt werden. Und ich hatte die Chance, als neuer Chef einen neuen Polizeikommandanten vorzuschlagen“. Da auch der neue Polizeikommandant organisationsinterne Reformen anstrebte, gestaltete sich die Kooperation zwischen politischer und administrativer Ebene rasch als ein gegenseitiges Geben und Nehmen. Die Chance, die Vorurteile der Polizeibeschäftigten zu überwinden, bot das persönliche Gespräch, das in dem kleinen überblickbaren Kanton Zug mit seinen 176 Beamten und Beamtinnen möglich war (Polizeidichte 1: 527).[3]

Umschiffte Klippen

Zu einem größeren Konflikt kam es 19.. um eine „Ausschaffung“, wie die Abschiebung in der Schweiz bezeichnet wird. Im Rahmen des Polizeikonkordates, einem Abkommen zur gegenseitigen Unterstützung der Kantonspolizeien, war die Zuger Polizei um Hilfe gebeten worden, als der Kanton Obwalden die Ausweisung von etwa fünfzehn kurdischen Asylbewerbern beabsichtigte. Der Zuger Polizeikommandant wollte dem Hilfeersuchen folgen. Uster, der zuvor (auf eigene Kosten) in die Osttürkei gereist war, um die realen Gefahren für abgewiesene kurdische Asylbewerber zu untersuchen, entschied dagegen. Der ablehnende Bescheid konnte zwar juristisch über das Reglement des Konkordates begründet werden, trotzdem wirbelte die bisher nicht übliche Verweigerung eines Hilfeersuchens bundesweit Staub auf. Ein parlamentarisches Nachspiel schloß sich an, änderte aber nichts am Bestand der Entscheidung. Zwischen der Polizeikommandantur und dem Regierungsrat ‚kriselte‘ es. „Das war der klassische Konflikt zwischen dem grünen, linken, asylfreundlichen Politiker und dem Polizeioffizier, der natürlich einfach vollziehen will, seine Aufgabe erfüllen will. Das hatte nichts damit zu tun, daß er etwas gegen die Leute gehabt hätte, sondern einfach Vollzug der Aufgabe, wie sie sich ihm dargestellt hatte“, lautet Usters Reflexion. Um eine ernsthafte Krise zwischen Polizeikommando und Regierungsrat zu verhindern, wählte er einen ebenso simplen wie für Polizeikreise unerwarteten Weg: Transparenz. Kommandant Hürlimann erhielt uneingeschränkte Freiheiten, seine gegensätzliche Position (auch vor den Medien) zu artikulieren. Zum Leidwesen der Konservativen hat das die Beziehungen gestärkt. Die Polizei hat die Entscheidung schließlich akzeptiert.

Gleichzeitig war mit der Verweigerung der Hilfe ein Signal nach außen gesetzt worden, das Usters asylpolitische Linie unterstrich.[4] Das war nicht unwesentlich, da auch in der Schweiz massive rechtsextremistische Gewalttaten verübt werden. So wurde z.B. im November 1989 (vor der Zeit Usters) ein Zuger Asyl-Durchgangsheim von der „Patriotischen Front“ angegriffen. Die Polizei schritt seinerzeit nicht ein, schien seitdem jedoch gemerkt zu haben, daß sie etwas gutzumachen hatte. Die sich daraus unter Usters Leitung ergebende (potentielle) Entschlossenheit der Sicherheitskräfte scheint in der Folge auch den Rechtsextremen nicht entgangen zu sein. Der Kanton Zug blieb – im Gegensatz zur übrigen Schweiz – von herausragenden Gewalttaten weitgehend verschont.

Stärken und Schwächen

Ebenso wie in anderen Kriminalitätsbereichen bewertet Uster auch im sog. Staatsschutzbereich politischen Willen und organisatorische Entschlossenheit höher als plakative Forderungen nach Kompetenzerweiterungen. Die steigende Gefahr von rechts bietet ihm keine Legitimation für den Staatsschutz, der generell der Polizei zugeordnet ist, da die Schweiz keine Trennung von polizeilichem Staatsschutz und geheimdienstlichem Verfassungsschutz kennt. Der (vom Bund unterstützte) Staatsschutzetat wurde von ihm komplett eingefroren. Der Skandal um die „Schweizer Alpen-Stasi“[5] hat bei ihm zu einer klaren Absage an nachrichtendienstliche Ermittlungsmethoden geführt: Unzählige wurden Opfer konstruierter Verdachtstatbestände. Eine der 900.000 Fichen, der Bespitzelungsdossiers, war Usters eigene. „Tatbestände, die wir im Strafgesetzbuch haben, gehen ja heute schon sehr weit ins Vorfeld hinein. (…) Und wenn man dieses schon sehr weitgehende Vorfeld anschaut, ist es aufgrund der heutigen strafrechtlichen Mittel möglich, inklusive Szenekenntnisse alle abgedeckten Vorfeldermittlungen zu machen, also gestützt auf das schweizerische Strafgesetzbuch. Und das jetzt nochmals ins Vorfeld hineinzunehmen, wie im neuen Staatsschutzgesetz, ist meines Erachtens nicht statthaft. Natürlich gibt’s einen Spielraum, der sich in einer Grauzone bewegt. Grundsätzlich muß ‚mal der Verdacht auf eine strafbare Handlung vorliegen. Aber der liegt bei rechtsextremen Gewalttaten ja vor“, lautet seine Position.

Die Vorfeld-Diskussion muß über die Bekämpfungsstrategien bei der sog. Organisierten Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität zwangsläufig auch zur Kritik am Finanzplatz Schweiz führen. So erfuhr der Straftatbestand der Geldwäscherei während der parlamentarischen Beratung eine beachtliche Änderung: Fahrlässige Geldwäsche und die Beihilfe dazu sollten straffrei bleiben. Für Uster ist dies zwar ein Fehler, aber nicht die wesentliche Komponente. Für ihn ist das Problem mehr die Frage der Kenntnisse von wirtschaftlichen Abläufen sowie eine auf Effektivität gerichtete Behördenorganisation. Aber selbst optimale Bedingungen vorausgesetzt, bleibt Skepsis: „Es ist unheimlich schwierig, überhaupt auf diese Fälle zu kommen und dann auch aufzubereiten und ihnen zu folgen, daß da ‚mal was rausschaut. Da führt jemand jahrelang Geschäfte. Vielleicht frisiert er am Ende ein bißchen die Bilanzen. (…) Und auf die muß man kommen! Der Aufwand ist riesig, und ein früherer Bezirksanwalt aus Zürich hat im vergangenen Jahr in einem Zeitungsartikel resigniert gesagt: ‚Er ist so riesig, daß man diesen Fällen praktisch nicht mehr beikommen kann!‘ (…) Das ist insgesamt ein Problem, das weiß ich. Aber es ist mehr ein kriminalpolitisches als ein kriminalpolizeiliches Problem.“

Noch nebliger erscheinen „O.K.-Bekämpfungsstrategien.“ Den „kriminalistischen Königsweg“, so es ihn überhaupt gibt, bleiben auch die Schweizer Grünen schuldig.

Uster: „Ich bin heute eher skeptisch, ob wir da überhaupt etwas erreichen können. Der politische Wille wäre da, mindestens in diesem Kanton, aber auch in einigen anderen Kantonen, schon aus Prestigegründen, die für den Finanzplatz eine große Rolle spielen. Aber eine erleuchtende Idee kann man von mir nicht erwarten.“

Grüne Polizeiprogrammatik im realpolitischen Korsett hergebrachter gesellschaftlicher Vorgaben stößt offenkundig an Grenzen. Linke Postulate einer anderen, besseren Gesellschaft führen hier nicht weiter. Schöne Worte solcherart kann man u.U. einmal in einer Festrede sehr gut gebrauchen – umsetzbar ist dies jedoch selbst längerfristig nur in den seltensten Fällen. Gleichwohl ist ein Polizeiansatz, der nicht nur an den Buchstaben des Gesetzes klebt, sondern, die ’schönen Worte‘ im Hinterkopf behaltend, nach Möglichkeiten eines entsprechenden Ausgleiches sucht, allemal sinnvoll.

Martin Herrnkind ist Mitglied der ‚Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten‘.
Mit Fußnoten im PDF der Gesamtausgabe.

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