Seit April dieses Jahres wird in Deutschland die von der US-amerikanischen Firma „Taser International“ hergestellte Elektroschock-Waffe „Advanced Air Taser“ erprobt (Stückpreis etwa 800 DM). Am 14.8.2001 wurde der Taser erstmals zum Einsatz gebracht. Ein „Lebensmüder“ wurde von einem SEK-Beamten in einem Hinterhof in Berlin-Kreuzberg durch den Taser niedergestreckt. Seither gilt der Taser als „Lebensretter“.
Die wie eine Pistole aussehende Waffe setzt ihr Opfer durch einen Stromstoß von 50.000 Volt außer Gefecht. Der Taser schießt zwei an einem dünnen Kupferdraht hängende Pfeile mit Widerhaken unter die Haut der beschossenen Person. Durch Lahmlegung des zentralen Nervensystems verliert die Person die Kontrolle über ihren Körper und bricht zusammen. Der Taser kann aus etwa 7 Meter Entfernung angewandt werden. Beim Zielen hilft eine Laservorrichtung.
Die wie eine Harpune funktionierende Waffe wird von Polizei und Bundeswehr als „Wunderwaffe“ gehandelt. Ihr Vorteil sei, so die Ansicht der BefürworterInnen, zu denen auch die Gewerkschaft der Polizei gehört, dass sie nicht töte. Das Interesse an „nichtletalen Waffen“ ist seit den Anschlägen in den USA deutlich gestiegen, da in Flugzeugen Schusswaffen nur unter großen Gefahren eingesetzt werden können. Die Lufthansa hat deshalb schon angekündigt, in Zukunft Flüge mit taserbewaffneten BGS-BeamtInnen begleiten zu lassen.
Allerdings warnen MedizinerInnen davor, den Taser als gesundheitlich unbedenklich anzusehen. Herz- und KreislaufpatientInnen seien nach einem Beschuss kollapsgefährdet. Laut Amnesty International gab es in den USA mehrere Todesfälle nach Taser-Beschüssen. Zumindest für Berlin ist die Legalität des Taser-Einsatzes zu bezweifeln, da das Gesetz des Landes über die Ausübung unmittelbaren Zwangs das Gerät nicht explizit unter den zugelassenen Waffen auflistet.
(Marion Knorr)