Todesfall nach Pfeffersprayeinsatz in Hamburg

In der Nacht zum 8. März 2002 verstarb in Hamburg ein Mann nach einem Polizeieinsatz. Die wegen einer Schlägerei in einer Wohnung alarmierten Polizeibeamten hatten Reizgas und Pfefferspray eingesetzt, um einen Widerstand leistenden Mann zu überwältigen. Dieser ging zu Boden, worauf ihm die Beamten Handfesseln anlegten und ihn auf den Bauch drehten. „Plötzlich begann er zu verkrampfen und kollabierte“, heißt es in der Erklärung der Polizeipressestelle. Der 39-Jährige, der sich kurz zuvor Kokain injiziert haben soll, verstarb trotz Reanimationsmaßnahmen durch einen Notarzt. Auch nach einer Eilsektion durch das Institut für Rechtsmedizin blieb die Todesursache noch unklar; der Fall wurde als Todesermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben.

Pfefferspray kann starkes Brennen der Augen, Blindheit bis zu 30 Minuten, Haut- und Schleimhautbrennen, Atemnot, Krämpfe im Oberkörper, Würgereiz oder akute Kreislaufstörungen verursachen. Im Zusammenhang mit Vorerkrankungen (z.B. Asthma) sowie mit Drogenkonsum kann Pfefferspray tödlich wirken. Wegen eventueller Synergie­effekte wird davor gewarnt, das Spray zusammen mit anderen Reizstoffen zu verwenden. In den USA wurden 61 Todesfälle zwischen 1990 und 1995 mit dem Einsatz von Pfefferspray in Zusammenhang gebracht.[1]

Mittlerweile sind alle Bundesländer einer Empfehlung der Innenministerkonferenz von 1999 gefolgt und haben ihre Polizeien mit Pfefferspray ausgerüstet. Der Hamburger Fall verdeutlicht, dass das Spray keineswegs so ungefährlich ist, wie seit der Einführung behauptet wird. Die Anwendung in einem geschlossenen Raum, die Koppelung von Reizgas und Pfefferspray sowie die Einwirkung gegenüber einem Drogenkonsumenten sind genau die durch ExpertInnen angemahnten tödlichen Risiken, die im Hamburger Fall zusammengefallen sind.

(Marion Knorr)

[1]      vgl. Wright, S.: Pfefferspray „gefährdet die Gesundheit“, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 69 (2/2001), S. 70-79