Polizeidrohnen im Anflug

Seit 2008 experimentieren einige Landespolizeien mit fliegenden Ka­meras für den Polizeialltag. Sachsen ließ unter dem früheren Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) ein gemeinsames Produkt der Firmen Diehl BGT Defence und Microdrones testen. Nachfolger Markus Ulbig (CDU) verfügte im Herbst die endgültige Anschaffung der Drohne.[1] Damit würde eine Lücke „zwischen den Videoaufnahmen aus einem Polizeihubschrauber und den mobilen/stationären Kameras am Boden“ geschlossen. Anwenden will man das unbemannte Flugzeug für die Ein­satzführung, die Überwachung und Aufklärung, die Unterstützung von Suchmaßnahmen, für Observationen und die „Dokumentation von Verkehrsmaßnahmen“. Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfa­len und die Bundespolizei haben Drohnen der Firmen EMT, Diehl bzw. Mikrokop­ter sowie des Konkurrenten AirRobot zu Testzwecken angeschafft.

Zuletzt sorgte eine fliegende Kamera beim Castor-Transport im November für Wirbel.[2] Einsatzleiter Friedrich Niehörster hatte ihre Nutzung zunächst geleugnet. Kritik kam von der Bürgerinitiative Lüchow-Dannen­berg und vom niedersächsischen Datenschutzbeauftrag­ten Joachim Wahlbrink: Die Polizei oder der Innenminister müssten vor dem Einsatz Informationen über Sinn und Zweck der Drohne zur Prüfung vorlegen. Mit dem Gerät könnten Fotos und Videoaufnahmen auch von Personen gemacht werden. Niedersachsens Innenministerium behauptete indes, die Drohne liefere bei „Einsätzen in normaler Flughöhe“ lediglich Übersichtsaufnahmen. Die Aussage darf angesichts mittlerweile hochauflösender Videotechnik bezweifelt werden. Sie steht zudem im Widerspruch zu den Angaben des sächsischen Innenministeriums, wonach die Videoübertragung „in hoher Qualität“ erfolge.

Wie die Berliner Senatsverwaltung für Inneres am 21. Februar 2011 auf unsere Anfrage bestätigte, verfügt auch die Polizei der Hauptstadt seit 2009 über eine eigene Drohne vom Typ Air Robot. Sie werde zur „luftgestützten fotografischen Dokumentation von Tat- und Ereignisorten“ genutzt – so etwa am 24. Januar 2011 wegen eines Tötungsdeliktes in Kreuzberg. Der Einsatz der fliegenden Kamera bei Demonstrationen dürfte allerdings an rechtliche Grenzen stoßen, nachdem das Berliner Verwaltungsgericht die anlasslose Videoüberwachung von Versammlungen untersagt hat.[3]

(Matthias Monroy)

[1]      Sächsisches Staatsministerium des Innern: Pressemitteilung v. 23.11.2010; heise-online v. 24.11.2010
[2]     heise-online v. 16.11.2010; taz v. 17.11.2010; Süddeutsche Zeitung v. 17.11.2010
[3]     VG Berlin: Urteil v. 5.7.2010, 1 K 905.09, siehe die vorstehende Meldung

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