Literatur

Zum Schwerpunkt

Nimmt man den Schwerpunkt des Heftes ernst, so wäre die Literatur zum Thema unerschöpflich. Denn bei Lichte betrachtet, ist die Polizei eine, wenn nicht die Institution der Krise. Im Schwerpunkt haben wir nur einen mehrfach verkleinerten Ausschnitt des Komplexes „Polizei und Krise“ thematisieren können. Wir beschränken uns auf die Folgen der durch die jüngere wirtschaftliche Entwicklung hervorgerufenen Reaktionen der Sicherheitsbehörden einiger europäischer Länder. An dieser Begrenzung orientieren sich auch die folgenden Literaturhinweise.

Amnesty International: Policing Demonstrations in the EU, London 2012, 12 S., www.amnesty.org.uk/sites/default/files/eu-police.pdf

Amnesty International: A Law unto Themselves: A culture of abuse and impunity in the Greek police, London 2014, 67 S.,www.amnesty.org/download/Documents/8000/eur250052014en.pdfhttps://www.amnesty.org/download/Documents/8000/eur250052014en.pdf

Amnesty International: Spain: The Right to Protest under Threat, London 2014, 85 S., www.amnesty.org/en/library/asset/EUR41/001/2014/en/019b5 83d-9f93-484f-b7e0-e499126e2ebc/eur410012014en.pdf

Die von den „Geberländern“ diktierten Maßnahmen zur Bewältigung der Eurokrise haben in den betroffenen Ländern die Arbeitslosigkeit erhöht, zu mehr Armut und Armutsrisiken, zu gesellschaftlicher Verunsicherung sowie zu einem teilweise drastischen Abbau der sozialen Sicherung geführt. In vielen – nicht in allen – Ländern hat dies zu Widerstand und massiven öffentlichen Protesten geführt, auf die der Staat mit der Polizei antwortete. 2012 hat Amnesty International (AI) die Beschwerden über die Polizeieinsätze zum Anlass für eine kurze Veröffentlichung genommen. Aus Griechenland, Spanien und Rumänien werden exemplarische Fälle kurz geschildert, in denen friedliche Demonstrierende Opfer exzessiver Polizeigewalt (Schläge mit dem Schlagstock auf den Kopf, Schläge mit dem Schutzschild) wurden. Dokumentiert werden Beispiele willkürlicher Gewahrsamnahmen, des Einsatzes von Gummigeschossen, Gaswaffen und Blendgranaten, die zu erheblichen Verletzungen führten. AI erinnert an die internationalen (UN-)Standards für den Einsatz polizeilicher Gewalt, die den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Minimierungsgebot festschreiben und fordert die Regierungen auf, diese Verpflichtungen einzuhalten.

Die in diesem Frühjahr erschienen ausführlicheren Dokumentationen zu Griechenland und Spanien belegen, dass der damalige Appell ins Leere lief. Die Studie zu Griechenland beschränkt sich nicht auf Polizeieinsätze bei Demonstrationen, sondern stellt auch Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei gegenüber MigrantInnen, Roma und Transsexuellen dar: brutale körperliche Misshandlungen bei Demonstrationen, Einsatz von Tränengas, Misshandlungen von Protestierenden im Polizeigewahrsam, die Misshandlung von MigrantInnen, mit Gewalt durchgesetzte „Rückschiebungen“ von Flüchtlingen in die Türkei, gezielte Razzien in Roma-Siedlungen etc. Seit August 2012 betreiben die griechischen Behörden eine landesweite Fahndungsaktion gegen die illegalisierte Migration („Xenion Zeus“) – mit bescheidenem „Erfolg“, aber hoher diskriminierender Wirkung. Komplettiert wird diese Polizeikultur durch die Milde gegenüber rechtsextrem motivierten Gewalttaten, die Verquickung von Polizei und der neo-nazistischen „Goldenen Morgenröte“. Abgesichert wird sie durch die faktische Straflosigkeit polizeilicher Diskriminierungen und Misshandlungen – beginnend bei dem symptomatischen Umstand, dass die Kennzeichnung der PolizistInnen durch eine Nummer auf der Rückseite des Helmes erfolgt, also an einer Stelle, die die Angegriffenen in der Regel nicht sehen können. Amnesty „empfiehlt“ den „Greek authorities“ dringende Veränderungen. Diese reichen von der Einrichtung einer unabhängigen polizeilichen Beschwerdeinstanz über menschenrechtsorientierte Einsatzkonzepte für Demon­stra­tionen oder den Verzicht auf diskriminierende Kontrollpraktiken bis zur Novellierung des Begriffs der Folter im griechischen Strafrecht.

Die Untersuchung zu Spanien bezieht sich allein auf die polizeilich-staatlichen Reaktionen auf öffentliche Versammlungen und Demonstrationen. Aber die nackte Polizeigewalt kommt in dieser Dokumentation erst im 6. Kapitel zur Sprache: der exzessive Einsatz von „anti-riot-equipment“ (insbes. von Gummigeschossen), Misshandlungen von Arrestierten, erniedrigende Behandlung (vor allem von Frauen) im Polizeigewahrsam, gezielte Angriffe auf JournalistInnen bei Demonstrationen etc. Auch im spanischen Fall bleibt Polizeigewalt im Regelfall straflos: Dies beginnt bei den Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht (diese ließen sich, so das Ministerium, nicht ahnden, weil die BeamtInnen nicht zu ermitteln seien!), erstreckt sich über verschleppte behördeninterne Untersuchungen und reicht bis zu nicht oder nicht ernsthaft betriebener strafrechtlicher Verfolgung.

Bemerkenswert ist, dass die offene Polizeigewalt nur die brutale Spitze darstellt, mit der die spanischen Behörden den Protest zu unterdrücken suchen. Amnesty dokumentiert deshalb zunächst, wie das Demonstrationsrecht beschränkt wird und wie OrganisatorInnen und Teilnehmende von Demonstrationen eingeschüchtert werden: Demonstrationsverbote in der Nähe der Wohnungen von PolitikerInnen, verpflichtende Demoanmeldungen 72 Stunden vor Beginn (und Verbot der Demonstration, sofern diese Frist unterschritten wurde) auf der einen Seite, die Bestrafung der Protestierenden auf der anderen Seite. Das spanische Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit erlaubt Geldstrafen bis zu 601.000 Euro bei sehr schweren und bis zu 300 Euro bei leichten Übertretungen. Dabei wird die nicht fristgerechte Anmeldung einer Demonstration als eine „schwere“ Übertretung gewertet, die eine Geldstrafe zwischen 300 und 31.050 Euro erlaubt. Nach Angaben der Regierung wurden 2012 über 1.100 Geldstrafen verhängt. AnwältInnen der 15M („Bewegung 15. Mai“) berichten von Strafen gegen 314 Personen allein zwischen dem 12. und dem 15. Mai 2012 (rund um den 1. Jahrestag des Beginns der landesweiten Proteste). Die meisten der AI bekannt gewordenen Geldstrafen lagen zwischen 300 und 1.500 Euro. Komplettiert wird diese Politik der Abschreckung und Einschüchterung durch massive Kriminalisierungsversuche, etwa nach einer Demonstration am 27. September 2012, die allerdings so haltlos waren, dass der zuständige Richter die Ermittlungen am 4. Oktober einstellte. Auch die spanische Dokumentation schließt Amnesty mit Empfehlungen ab, die alle demokratisch gesinnten Menschen für selbstverständlich halten: Respektierung des Demonstrationsrechts durch die Behörden, eine „demokratiefreundliche“ Polizeipraxis, Minimierung von Polizeigewalt, Schutz von Inhaftierten, Kontrolle und Verantwortlichkeit der Polizei.

Martín García, Oscar José: Soft repression and the Current Wave of Social Mobilisations in Spain, in: Social Movement Studies 2014, No. 2, pp. 303-308

Von 2012 bis 2013 stieg das Budget für „anti-riot-equipment“ der spanischen Polizei um 1.780 Prozent; das ist ein deutlicher Indikator für den Ausbau des repressiven Potenzials in der Krise. Allerdings, so Martín García, ist der spanischen Politik durchaus bewusst, dass polizeiliche Repression gegen friedliche Demonstrationen mit erheblichen Image- und Legitimationsproblemen für Polizei und Politik einhergehen kann. Dem, was der Autor „weiche Repression“ nennt, komme deshalb eine wachsende Bedeutung zu. Diese „low-intensity repression“ arbeite mit unterschiedlichen Instrumenten. Insbesondere würden lokale Ordnungen, die sich auf allgemeine Angelegenheiten wie Sauberkeit, Lärm, Umweltschutz, Alkoholgenuss, Gesundheitsschutz oder Nutzung öffentlicher Flächen beziehen, dazu genutzt, öffentliche Versammlungen zu regulieren. So wurden Demonstrierende bestraft, weil sie mit ihrem Protestcamp den Autoverkehr behinderten. Diese Strategie sei der Versuch, den sozialen Protest in die Nähe von lästigem, lärmenden, schmutzigen Verhalten zu rücken, das die soziale Harmonie gefährde; zugleich werde das Anliegen entpolitisiert.

Die Geldstrafen gegen Demonstrierende hätten das Ziel, die Bewegung zu individualisieren und die Einzelnen einzuschüchtern. Der Kampf gegen die Bürokratie und das Wehren gegen die Strafen und Schikanen verschlinge einen Teil der Energie. Die Überwachung und polizeiliche Infiltration der sozialen Netzwerke solle zudem ein Klima der Unsicherheit unter den Prostierenden schaffen. Dabei sei die Strategie nicht darauf gerichtet, Demonstrationen generell zu verhindern. Vielmehr gehe darum, den Protest zu kanalisieren: „… es handelt sich um den Versuch, non-konforme Gruppen dazu zu bringen, dass sie ihre Unzufriedenheit nur in solchen Formen kundtun, die die strukturellen Pfeiler des sozio-politischen Systems intakt lassen“. Mit Hinweisen auf Proteste gegen ausufernde Identitätskontrollen und Crowdfunding-Initiativen zum Bezahlen der Geldstrafen, weist der Autor am Ende auf neue Mobilisierungen hin, die aus der „weichen Repression“ folgen.

della Porta, D./ Reiter, H. (eds.): Policing Protest. The Control of Mass Demonstrations in Western Democracies, Mineapolis 1998

della Porta, D./ Peterson, A./ Reiter, H. (eds.): The Policing of Transnational Protest, Aldershot 2006

Calafati, Luca: Unterstanding the Return of Violent Policing in Europe: Some Reflections Provoked by the Italien Case, www.sussex.ac.uk/webteam/gateway/file.php?name=luca-essay-police-violence.pdf&site=10

Hier ist nicht der Platz, die mittlerweile umfangreiche Literatur zum „protest policing“ zu besprechen. Der von Della Porta und Reiter herausgegebene Sammelband soll aber erwähnt werden, weil er eine international vergleichende Bilanz für den polizeilichen Umgang mit politischem Protest bis Mitte der 90er Jahre liefert. Seine zentrale These, dass die Polizeistrategien länderübergreifend tendenziell entmilitarisiert, ziviler, „demonstrationsfreundlicher“ geworden sind, ist offenkundig nur ein Teil der Wahrheit. In der Einleitung zum Sammelband von 2006, der Fallstudien zu Anti-Gipfel-Protesten in Europa und Nordamerika liefert, stellen die HerausgeberInnen angesichts der Polizeigewalt in Seattle, Genua oder Göteborg die Frage: „Sind wir Zeugen … der Entwicklung eine neuen repressiven Stils des protest policing? Können wir einen definitiven Bruch mit dem de-eskalierenden, auf Verhandlungen basierenden Modell“ beobachten? In einigen Beiträgen wird deutlich, was geschieht: Hartes und weiches Eingreifen schließen sich nicht aus, sie sind Möglichkeiten, die je nach Umständen eingesetzt werden können.

In seiner Semesterarbeit verbindet Califati die Kritik an den (ursprünglich) optimistischen Diagnosen von Della Porta/ Reiter mit Argumenten Wacquants und Foucaults. Statt vermeintlich neutral von „westlichen Demokratien“ zu reden, sei die Kennzeichnung des staatlichen Herrschaftszusammenhangs als „neoliberal“ zutreffend. In dieser Perspektive erscheint der Ausbau des repressiven Arsenals notwendige Folge und Bedingung der Herrschaft des Marktes, die soziale Unsicherheiten und Ungleichheiten verschärfe. Polizeigewalt mag zwar den liberal-bürgerlichen Idealisierungen widersprechen, funktional liefere sie, was der Neoliberalismus benötigt: Sie „poliziert“ die vom Markt ausgestoßenen, überflüssigen und ungehorsamen Elemente der Gesellschaft. Und in dem Maße wie diese sich bemerkbar machen und die Instrumente der Einschüchterung, der „sanften“ Kontrolle, der Reglementierung etc. versagen, werden die alten und neuen Instrumente physischer Gewalt vorgehalten und eingesetzt.

Wegen der angestrebten Wirkung sei es, so Califati, nicht sinnvoll von Repression zu sprechen, denn – Foucault aufgreifend – es handele sich um die „Produktion“ von Verhaltensweisen und Einstellungen bei Opfern und Zeugen von Polizeigewalt. Diese Strategie sei in ihren Wirkungen nicht eindeutig. Einerseits seien Traumata und Anpassung die Folge. Gleichzeitig gehe von der Polizeigewalt auch eine zu neuen Aktionsformen motivierende und auch radikalisierende Wirkung aus. (Norbert Pütter)

Komitee für Grundrechte und Demokratie (Hrsg.): Blockupy 2013. Der Frankfurter Polizei-Kessel am 1. Juni 2013. Bericht zur Demonstrationsbeobachtung vom 30. Mai bis 1. Juni 2013, Köln 2014, 123 S., 7,– EUR

Am 1. Juni 2013 fand in der Innenstadt von Frankfurt am Main eine große Demonstration gegen die Verursacher der Finanzkrise statt. Dazu aufgerufen hatte das Bündnis Blockupy, unterstützt von zahlreichen Ini­tia­tiven, Gruppen und Parteien aus dem gesamten Bundesgebiet. Kurz nach Beginn wurde der Aufzug von der Polizei gestoppt, teilweise eingekesselt und mit zum Teil gewalttätigen Maßnahmen beendet. Im Bericht des Grundrechtekomitees werden die eigentlichen Ereignisse in und um den „Frankfurter Kessel“ eingebettet in juristische, historische und kritisch-wissenschaftliche Exkurse.

Was die mehr als 20 DemonstrationsbeobachterInnen minutiös dokumentiert haben, ist mitunter haarsträubend: PolizistInnen stürmen in die Demonstration hinein, setzen Schlagstöcke gegen alle ein, die im Weg stehen, Kinder werden mit Pfefferspray verletzt, beim Polizeieinsatz werden „Arme verdreht, Köpfe an die Wand geschlagen; es wird ins Gesicht gefasst, Arme werden soweit auf den Rücken gedreht, dass die Abgeschleppten vornübergebeugt gehen müssen, Handgelenke werden oft auf beiden Seiten schmerzhaft abgewinkelt“. Dabei kamen auch vermummte Polizeieinheiten zum Einsatz, die weder über eine Kennzeichnung ihrer Einheit noch ihres Bundeslandes verfügten. Im Verlauf des Polizeieinsatzes hört ein Beobachter, wie ein Polizist zu einem anderen sagt: „Ansage von oben: eskalieren!“ Schließlich wurde ein Teil der Demonstration über Stunden eingekesselt. „Die Polizei und die hinter ihr stehende (un-)verantwortliche Politik haben eine Großdemonstration verhindert. Sie haben Demonstrierende, sowohl die Eingekesselten wie auch diejenigen vor und hinter dem Kessel, körperlich schwer verletzt“, heißt es im dem Bericht (S. 8).

Die Schlussfolgerungen, die das Komitee aus „Blockupy 2013“ zieht, lassen sich durchaus verallgemeinern. Dies betrifft zum einen die offenkundigen Grundrechtsverletzungen durch die Polizei, die rechtlich ungeahndet bleiben. Zum anderen illustriert der Blockupy-Einsatz auch exemplarisch, dass es „wesentlich in den Händen der Polizei (liegt), wie eine Demonstration verläuft. Sie kann provozieren und eskalieren, die Versammlung bedrängen und verhindern, dass die vorgetragenen Inhalte Raum in der Öffentlichkeit bekommen.“ Weil die Polizeieinsätze einschließlich der polizeilichen Pressearbeit geeignet sind, vor allem politisch missliebige Anliegen zu diskreditieren und zu entpolitisieren, sind die Demonstrationsbeobachtungen des Komitees ein wertvolles Instrument zur Verteidigung des Versammlungsrechts. (Benedict Ugarte Chacón)

Sonstige Neuerscheinungen

Redaktionskollektiv der Hamburger Ortsgruppe der Roten Hilfe (Hg.): Eurovisionen. Aspekte und Entwicklungen der europäischen Repressionsarchitektur, Hamburg (laika-diskurs) 2013, 131 S., 17,– EUR

Die linke Literatur zur EU krankt häufig daran, dass sie entweder zu akademisch ist und sich vor allem an SpezialistInnen wendet oder dass sie einen bestimmten Aspekt herausgreift und damit das quasi-staatliche Konstrukt EU nicht verständlich wird. Der Hamburger Roten Hilfe ist nun ein Kränzchen zu winden, weil sie diese Klippen umschifft hat. Zwar finden sich auch in diesem Buch die obligaten Länderberichte (zu Frankreich, Großbritannien und Deutschland), die für sich genommen gut lesbar und informativ sind, aber vor allem die Unterschiedlichkeit der Probleme zeigen, mit denen sich politische Bewegungen in den drei Ländern herumschlagen müssen.

Die eigentliche Leistung des Redaktionskollektivs zeigt sich in den folgenden Beiträgen, die sich mit der EU selbst befassen: mit ihrer Struktur insgesamt und der ihrer innen- und rechtspolitischen Kooperation, mit Eurojust, mit den Grenzen und der Flüchtlingsabwehr, mit der EU-Terrorliste und den Strafnormen gegen „terroristische Vereinigungen“, mit Europol und grenzüberschreitenden (verdeckten) Ermittlungen sowie mit dem EU Institute for Security Studies, dem Think Tank für die militarisierte Außenpolitik der Union. Die AutorInnen haben zwar keinen Gesamtüberblick über die Sicherheitsarchitektur der EU geliefert. Das war erklärtermaßen nicht ihr Anspruch. Aber allein dass hier etwa der Prozess der EU-Rechtsetzung unter dem Lissabonner Vertrag verständlich dargestellt wird, macht dieses Buch zu einem Instrument für eine breitere Debatte über die Sicherheitspolitik der EU. Und die ist dringend nötig. (Heiner Busch) 

Aust, Stefan/ Laabs, Dirk: Heimatschutz. Der Staat und die Mordserie des NSU, München (Pantheon Verlag) 2014, 864 S., 22,90 EUR

„Heimatschutz“ erzählt das „größte rassistische Verbrechen seit dem Ende des Nationalsozialismus in Deutschland“, meint der Politikwissenschaftler Hajo Funke. Zu Recht. Aust/Laabs beschreiben die neue Ordnung der Neonazis (nicht nur im Osten) Deutschlands seit Anfang der 90er Jahre, den Abgrund von rassistischer Gewalt und Verbrechen seit dem Pogrom in Rostock-Lichtenhagen 1992. Sie entlarven die verheerende Rolle der neonazistischen GewaltverbrecherInnen, AgitatorInnen und gleichzeitigen Verfassungsschutzspitzel von Piatto bis Corelli, von Tino Brandt bis Michael See. Sie zeigen deren gewaltmobilisierende Wirkung, insbesondere im Kontext des Thüringer Heimatschutzes (THS) und sie kritisieren die Vernichtung der Unterlagen, die über diese Verstrickungen hätten Auskunft geben können.

Deutlich werden dabei auch das Durcheinander beim Neuaufbau der Sicherheitsbehörden im neuen Osten und die Unfähigkeit dieser Nachwende-Behörden. Denn anders als seinerzeit offiziell immer wieder verlautbart, waren es eben nicht die fähigsten West-MitarbeiterInnen, die für diesen Aufbau abgeordnet wurden. Vielmehr waren es mehrheitlich QuerulantInnen oder Leute, die man im Westen aus den verschiedensten Gründen nicht mehr brauchen konnte. Nicht wenige, die somit darum wussten, dass sie in der Heimatbehörde die Endstufe ihrer Laufbahn bereits erreicht hatten, sahen hier für sich eine neue Karrierechance und gingen freiwillig. Dass es somit neben Unfähigkeit zwischen den einzelnen Verfassungsschutz- und Polizeibehörden auch zu Kompetenzgerangel und Eifersüchteleien kommen musste, ist daher nur logisch. Aust/Laabs sprechen hier sogar von gegenseitiger Sabotage (S. 337).

„Heimatschutz“ ist aber auch ein typisches Aust-Buch, bei dem falsche Bescheidenheit nicht unbedingt im Spiel ist. So wie schon in „Der Baader-Meinhoff-Komplex“ (1985) oder „Mauss – ein deutscher Agent“ (1988). Unangenehm fällt es denn auch auf, wenn die Autoren einerseits hämisch auf Schreib- und Satzfehler in den zitierten rechtsextremistischen Pamphleten hinweisen, ihrerseits aber auch nicht immer davor gefeit sind. Gerne hätte man in dem randvoll mit Details gespickten Buch auch Fußnoten; zudem fehlt ihm ein Personen- und Schlagwortregister, um Informationen rasch wiederfinden zu können. Mit etwas mehr Sorgfalt hätte aus einem guten Buch ein hervorragendes werden können. (Otto Diederichs)