NATO-Mission zur Lösung der „Flüchtlings- und Migrationskrise“ in der Ägäis: Details weiter unklar

Beim Treffen der NATO-VerteidigungsministerInnen am 10. und 11. Februar hat die Bundesministerin der Verteidigung Ursula von der Leyen (CDU) den Regierungen der Türkei und Griechenlands zur Lösung der „Flüchtlings- und Migrationskrise“ die Entsendung von Kriegsschiffen und -flugzeugen angeboten. Profitorientierte Fluchthelfer sollen durch Kapazitäten des derzeit von Deutschland geführten Stehenden Marineverbands 2 (SNMG 2) bekämpft werden.

Der Flottenverband wird von dem deutschen Versorgungsschiff „Bonn“ angeführt, ebenfalls beteiligt sind eine türkische, eine griechische und eine kanadische Fregatte. Die Regierungen der Türkei und Griechenlands stimmten Medienberichten zufolge zu, dass das taktische Kommando des Marineverbandes nicht von der Türkei, sondern von anderen Alliierten übernommen wird. In einem „Aufruf an die Alliierten“ werden diese aufgefordert, den Marineverband zu verstärken. Als erster weiterer NATO-Staat hat heute Frankreich die Entsendung eines Schiffes zugesagt.

Das Einsatzgebiet der Streitkräfte im Marineverband soll durch die SNMG-2-Führung festgelegt werden. Am 25. Februar erklärte die Bundesregierung, der NATO-Verband unter deutscher Führung werde „in wenigen Tagen seine Aufgaben beginnen“. Die Vorbereitungen liefen „mit Hochdruck“. Bisher hat der Einsatz jedoch noch nicht begonnen.

„Aufklärungs- und Überwachungsaktivitäten illegaler Überquerungen in der Ägäis“

Zu den Aufgaben, die sich die NATO in dieser Region des Mittelmeers gesetzt hat, zählt die „Durchführung von Aufklärungs- und Überwachungsaktivitäten illegaler Überquerungen in der Ägäis“. Hierzu werde mit „relevanten Behörden“ zusammengearbeitet. Um welche zivilen oder militärischen Behörden es sich dabei handelt, ist aber unklar. Die im Marineverband operierenden Schiffe und Flugzeuge sollen sich auch mit den zuständigen maritimen Regionalen Koordinierungszentren abstimmen.

Offen bleibt, welche Defizite hinsichtlich der Überwachung der türkischen Außengrenzen existieren und inwiefern diese durch die NATO ausgeglichen werden müssten. Die Bundesregierung bestätigt, dass vermeintliche FluchthelferInnen kaum auf See, sondern auf türkischem Festland anzutreffen sind. Es geht also um die Beobachtung der Küstenabschnitte.

Die NATO-VerteidigungsministerInnen haben den „Supreme Allied Commander Europe“ (SACEUR) beauftragt, die konkreten Maßnahmen für die Mission auszuarbeiten. Der NATO-Rat soll sich mit den weiteren militärischen Planungen befassen. Die zuständigen militärischen und politischen Gremien erarbeiten weitere Details. Laut dem NATO-Generalsekretär sei beispielsweise verabredet worden, dass türkische und griechische Luft- und Seestreitkräfte nur im eigenen Territorium operieren.

„Handel“ oder „Schmuggel“ von Menschen?

Grafik der Bundesregierung zum NATO-Einsatz in der Ägäis.
Grafik der Bundesregierung zum NATO-Einsatz in der Ägäis.

Ein Mandat des Bundestages braucht es laut der NATO für den Einsatz nicht: Nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz sei ein solches Bundestagsmandat nur erforderlich, wenn es um einen Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte gehe oder die Bundeswehr in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sei.

Trotzdem bleibt unklar, auf welcher Grundlage der Einsatz eigentlich erfolgt. In der Bundespressekonferenz vom 29. Februar erklärte ein Sprecher der Bundesregierung, die Entsendung erfolge auf Basis von Artikel 11 des Strategischen Konzepts der Allianz von 2010. Dort heißt es, Einsätze könnten gegen „transnationale illegale Aktivitäten wie den Handel mit Waffen, Suchtstoffen und Menschen“ erlaubt sein. Der „Handel“ mit Menschen erfolgt stets unter Zwang. Und den gibt es hier wohl kaum: Die Geflüchteten in der Ägäis dürften den Fluchthelfern zu ihrer Überfahrt die Zustimmung erteilen.

Alle „aus der Türkei kommenden“ aufgegriffenen oder geretteten Geflüchteten werden von der NATO im Rahmen einer Vereinbarung zur „Rückverbringung“ an die Türkei überstellt. Dies betreffe „Flüchtlinge, die aus der oder durch die Türkei kommen“. Rette der NATO-Marineverband Geflüchtete, würden sie „generell an die türkischen Behörden übergeben“. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob diese in türkischen, griechischen oder internationalen Gewässern angetroffen wurden. Kein Geretteter habe Anspruch darauf, „in einen Hafen seiner Wahl verbracht zu werden“. Auch der der NATO-Generalsekretär bekräftigte, alle per Seenotrettung aufgegriffenen Migranten würden in die Türkei gebracht.

„Rücknahme“ von Geflüchteten ist weiter strittig

Dem hatte der türkische Vize-Ministerpräsident Numan Kurtulmuş allerdings klar widersprochen und erklärt, dass die Rücknahme von durch die NATO-Schiffe an Bord genommen Geflüchteten nicht vereinbart ist, sondern verhandelt werden müsse. Ein Bericht der Agentur AFP bestätigt, die Türkei habe „keine oder wenig Begeisterung“, dies tatsächlich umzusetzen.

Jedoch kündigte die Türkei an, die Verfahren zur „Rückübernahme“ von MigrantInnen, die in den EU-Mitgliedstaaten keine Schutzbedürftigkeit geltend machen könnten, zu beschleunigen. Allerdings ist die Zusage an Bedingungen geknüpft: Diese Woche warnte der türkische EU-Minister Volkan Bozkir, die versprochene Rücknahme von Geflüchteten aus Europa sei eng mit der Aufhebung der Visapflicht für türkische StaatsbürgerInnen verknüpft. Die Europäische Union müsse bis November eine entsprechende Entscheidung fällen.

Die Türkei habe laut der Bundesregierung angekündigt, die Kapazitäten ihrer Küstenwache zu erhöhen. Für die Grenzsicherung ist in der Türkei die militärische Jandarma zuständig. Medienberichten zufolge hat die Bundesregierung der Türkei „gemeinsame Einsätze deutscher und türkischer Polizisten“ zur Grenzsicherung angeboten. Bisher sind 89 PolizeibeamtInnen von Bundes- und Landespolizeien sowie der Bundeszollverwaltung auf den Inseln Lesbos, Chios, Kos, Samos und Leros im Einsatz, jedoch im Rahmen einer von FRONTEX koordinierten Operation. Seit dieser Woche sind auf Samos zwei Boote der Bundespolizei mit insgesamt 24 BeamtInnen stationiert.

FRONTEX an Bord der NATO-Schiffe

Geplant ist auch die Zusammenarbeit mit der EU-Grenzagentur FRONTEX durch die „Etablierung einer direkten Verbindung“. Um den „Dienstweg“ zu verkürzen, soll das deutsche Flaggschiff der Mission einen Vertreter von FRONTEX sowie der türkischen und griechischen Küstenwache an Bord nehmen.

Die von der NATO aufgegriffenen oder geretteten Geflüchteten erhalten keine Möglichkeit, in der EU Asyl zu beantragen. Laut der Bundesregierung drohe Geflüchteten in der Türkei „weder Tod noch körperliche Beeinträchtigung“, eine Übergabe an türkische Behörden stelle demnach keinen Verstoß gegen das Refoulement-Verbot dar. Die Türkei sei eingeschränkt an die Genfer Flüchtlingskonvention gebunden, aufgrund völkerrechtlicher und nationalrechtlicher Verpflichtungen gelte auch das Non-Refoulement-Prinzip.

Allerdings werden in der Türkei Menschen wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung staatlich verfolgt. Dies betrifft derzeit insbesondere türkische oder syrische Kurden, die von der Regierung teilweise militärisch bekämpft werden. Nach Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention müssten diese und auch andere Gruppen in der EU Asyl beantragen und erhalten können. Schutzsuchenden, die in die Türkei abgeschoben oder zurückgebracht werden, droht die Abschiebung nach Syrien und in den Irak. Die Türkei ratifizierte die Genfer Flüchtlingskonvention, behält aber einen sogenannten geographischen Vorbehalt bei. Dadurch werden nur Schutzsuchende aus Europa als Flüchtlinge anerkannt.

Foto: NATO SNMG2

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