Länder zentralisieren die Überwachung

Bereits 2008 hatten Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpom­mern, Schleswig-Holstein und Bremen die Errichtung eines gemeinsamen Telekommunikationsüberwachungszentrums beschlossen. Im April unterzeichneten die Landesregierungen den Staatsvertrag für das „TKÜ-Zentrum Nord“, den die Landesparlamente jetzt absegnen sollen.[1] Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin ziehen nun nach: Unter dem Namen „Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungs­zentrum“ (GKDZ) sollen in Dresden und Leipzig Anlagen entstehen, die von den Polizeien und Geheimdiensten der beteiligten Länder als zentrale Dienstleister mit Überwachungsaufgaben betraut werden. Auch hier sollen Details in einem Staatsvertrag geregelt werden.

Die Vertragsverhandlungen waren in beiden Fällen nicht öffentlich, selbst Abgeordnete erhielten keine technischen und organisatorischen Informationen. Auch Gutachten, die die sächsische Landesregierung für das GKDZ einholte (u.a. von Dirk Heckmann, dem netzpolitischen Berater der CSU), blieben unter Verschluss. Anträge auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) scheiterten. Anfang März 2016 wurde der Entwurf des GKDZ-Staatsvertrags jedoch auf netzpolitik.org geleakt.[2] Demnach soll das Zentrum zwar selbst keine polizeilichen Aufgaben wahrnehmen. Zum Auftrag gehört aber die „technisch-organisatorische Umsetzung der Maßnahmen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung“, die „technische Analyse und Decodierung von Rohdaten“, die „Erkennung verschlüsselter Kommunikation und ggf. deren Entschlüsselung“. Der Aufbau des GKDZ erfolgt mit externer Beratung durch die ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH. Ebenfalls beteiligt ist das „Strategie- und Forschungszentrum Telekommunikation“, in dem das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz in einer „Kooperationsplattform“ organisiert sind.

Ein gemeinsamer Aufbaustab bereitet nun die Umsetzung vor, u.a. den Abschluss von Verträgen zur Datenverarbeitung mit den Netzanbietern. Nach dem ursprünglichen Zeitplan sollte das GKDZ spätestens im August 2017 im Probebetrieb starten, für April 2018 war der Wirkbetrieb geplant. Über die Kosten gibt es nur vage Angaben. Eine „Grobschätzung der künftigen Betriebskosten“ liegt laut dem Berliner Innensenat vor, werde den Abgeordneten aber erst im Gesetzgebungsverfahren zur Kenntnis gebracht.[3] Im Staatsvertragsentwurf heißt es zur „Anschubfinanzierung“, dass rund 5,7 Mio. Euro im ersten und 9,9 Mio. Euro im zweiten Jahr fällig werden.

[1]      Antwort des Hamburger Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage 21/93 v. 24.3.2015
[2]     https://netzpolitik.org/2016/wir-veroeffentlichen-entwurf-des-staatsvertrags-zum-gemeinsamen-ueberwachungszentrum-von-fuenf-bundeslaendern/#ocr
[3]     Abgeordnetenhaus Berlin, Drs. 17/17722 v. 26.1.2016

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