Literatur

Zum Schwerpunkt

Wir greifen aus der Vielzahl der Publikationen nur zwei aktuelle heraus, weil sie versprechen, jenseits der behördlich-staatsoffiziellen, der journalistischen und der sonstigen „zivilgesellschaftlichen“ Veröffentlichungen einen spezifisch wissenschaftlichen Beitrag zur Aufarbeitung des „NSU-Komplexes“ zu leisten.

Lange, Hans-Jürgen; Lanfer, Jens (Hg.): Verfassungsschutz. Reformpers­pektiven zwischen administrativer Effektivität und demokratischer Transparenz, Wiesbaden (Springer VS) 2016, 199 S., 34,99 Euro

Ein Sammelband nach einem klaren Muster: Man nehme ein paar bekannte Kritiker und ein paar bekannte Befürworter des „Verfassungsschutzes“ und reichere die Zusammenstellung mit einigen allgemeinen Überlegungen an. Das führt zu keinem Ergebnis, hat aber den Charme, dass die LeserInnen sich ihre Position aussuchen können, wo sie sich in Zustimmung und Ablehnung bestätigt fühlen können. So kann es nicht verwundern, wenn aus bürgerrechtlicher Sicht allein der Aufsatz von Martin Kutscha („Welche Verfassung schützt der Verfassungsschutz?“) als lesenswert erscheint. Die tagespolitische Indienstnahme der Ämter, die innenpolitischen Feinderklärungen sind offenkundig; nähmen die Ämter ihren Auftrag Ernst, Gefahren für die verfassungsmäßige Ordnung aufzudecken, sie müssten sie sich z.B. – so Kutscha – mit den entdemokratisierenden Wirkungen der Globalisierung beschäftigen – statt mit den Aktivitäten der GlobalisierungskritikerInnen. Zu Beginn des Bandes wiederholen Leggewie und Meier ihr bekanntes Plädoyer für einen „Republikschutz“, der die Gewaltanwendung als Eingriffskriterium (für die Polizei) benennt. Uwe Backes und Eckard Jesse erhalten dann Gelegenheit, ihr Mantra über die Notwendigkeit und grundsätzliche Demokratieverträglichkeit des Verfassungsschutzes zu wiederholen. Christoph Gusy diskutiert die Kontrolle der Ämter als Problem ihrer mangelnden Legitimation. Das Ergebnis ist salomonisch: Die Legitimation entsteht dadurch, dass über sie gestritten wird. Armin Pfahl-Traughbers abschließende zwölf „Thesen“ enden mit dem Aufruf, die Ämter müssten sich als „Dienstleister“ verstehen. Harmloser geht’s nicht. Dies gilt in ähnlicher Weise auch für den Beitrag der Herausgeber, die eine politikwissenschaftliche Analyse des Verfassungsschutzes versuchen. Mit den Begrifflichkeiten der „Policy-Analyse“ gerät das Politikum der Ämter vollends aus den Augen. Thomas Grumke möchte die Schritte ausfindig machen, durch die der Verfassungsschutz zum „Nachrichten-Dienst­leister der wehrhaften Demokratie“ werden kann. Sein Fazit: Es liegt am Personal, dem es an der Fachkompetenz mangele. Oberflächlicher kann man die Probleme nicht lösen wollen.

Frindte, Wolfgang; Geschke, Daniel; Haußecker, Nicole; Schmidtke, Franziska (Hg.): Rechtsextremismus und „Nationalsozialistischer Untergrund“. Interdisziplinäre Debatten, Befunde und Bilanzen, Wiesbaden (Springer VS) 2016, 509 S., 39,99 Euro

Die meisten Beiträge dieses Bandes gehen auf die Jahrestagung Friedenspsychologie im Juni 2014 zurück. Das Spektrum der Beiträge reicht von einem ausführlichen Überblick der HerausgeberInnen über die westdeutsche Rechtsextremismusforschung seit den 1990er Jahren bis zu Prävention und Intervention. Im Hinblick auf die Sicherheitsapparate sind neben dem Aufsatz von Grumke (s.o., der abgedruckt wird) drei Beiträge von Bedeutung: Der Journalist Dirk Laabs zeichnet den behördlichen Umgang mit dem Thüringer Heimatschutz nach (S. 225-257). Tenor: Quellenschutz stand über dem Aufklärungsinteresse der Behörden. Auf den S. 341-355 stellen die MitarbeiterInnen des Moses-Mendelsohn-Zentrums ihre Untersuchung zu den Todesopfern rechtsextremer Gewalt in Brandenburg vor. Ergebnis: In der Definition „Politische motivierte Kriminalität“ wird ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem alten Staatsschutz-Begriff gesehen, aber zur Erfassung der Kontexte von Gewalttaten sei er weiterhin unzureichend. Gegen Ende des Bandes liefern Daniel Geschke und Matthias Quent unter der Überschrift „Sekundäre Viktimisierung durch die Polizei?“ eine „Studie zu den Erfahrungen von Betroffenen rechter Gewalt“. Im Frühsommer 2014 wurden 44 Opfer rechtsextremer Gewalt in standardisierten telefonischen Interviews befragt. Ergebnis: Das Fragezeichen im Titel muss gestrichen werden: JedeR Zweite fühlte sich nicht ernstgenommen; jedeR Dritte fühlte sich eher als TäterIn denn als Opfer und fast die Hälfte fand sich ungerecht behandelt. 20 Prozent gaben an, die Polizei habe sie für die zur Eskalation führende Gewalt verantwortlich gemacht.

Aus dem Netz

https://www.nsu-watch.info

Unter dem Motto „Aufklären & Einmischen“ wird diese Seite von einer Reihe von Organisationen aus dem antifaschistischen Spektrum betrieben. Im Zentrum der Veröffentlichungen steht der Münchner Strafprozess. NSU-Watch erstellt Protokolle der Sitzungen und stellt sie online. Wer sich detailliert über den Prozess informieren möchte, findet in den 273 Protokollen (Stand: April 2016) umfängliches Material aus erster Hand. Neben der Prozessdokumentation bietet die Seite zwei weitere Schwerpunkte. Zum einen findet sich aufbereitetes Material unter der Überschrift „Analyse& Recherche“. Unter den sieben Kategorien (von „NSU & Netzwerke“ bis „Medien“) interessiert in unserem Kontext besonders die Kategorie „Behörden“. Exemplarisch zwei Veröffentlichungen aus dem letzten Monat: 1. Beispiel: PolizistInnen überprüfen die Personalien von StipendiatInnen der Rosa-Luxemburg-Stiftung, die einen der NSU-Tatorte in München besuchen, in dessen unmittelbarer Nähe eine Polizeistation liegt. Zwei Personen aus der Gruppe werden auf die Wache gebracht. Eine hatte den Tatort so fotografiert, dass in der Sichtachse die Polizeistation zu sehen war. Sie wird gezwungen, das Foto zu löschen. Die Polizeiaktion wird mit dem „Verdacht der Spionage“ begründet. 2. Beispiel: Unter der Überschrift „Kreatives Aktenhandling“ stellt Friedrich Burschel erneut die Frage, wie lange die „Mitverantwortung“ des Verfassungsschutzes an den Taten des NSU noch vertuscht werden kann. Im Zentrum des Beitrags stehen die Fragen, die auf den hessischen Verfassungsschützer Temme sowie auf die V-Leute „Primus“ und „Piatto“ zielen. Man sieht schnell: Das Vertuschen und Verschweigen der Amtsleitungen und der politisch Verantwortlichen harmoniert mit den Feindbildern der „street cops“.

„nsu-watch.info“ dokumentiert in einer weiteren Rubrik auch die Tätigkeit der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse des Bundes und in sechs Bundesländern. (In Ländern Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gibt es spezielle „NSU Watch“-Seiten, die sich mit der Arbeit „ihrer“ Ausschüsse beschäftigen.) Hier werden Berichte über die Beratungen und Befragungen der Ausschüsse veröffentlicht.

http://www.nsu-nebenklage.de

Dieser Blog wird von den Kieler Rechtsanwälten Alexander Hoffmann und Björn Ebeling betrieben. Er liefert in Deutsch, Englisch und Türkisch „Prozessberichte aus Sicht der Nebenklage im Prozess gegen Verantwortliche des ‚Nationalsozialistischen Untergrund‘“ (so die Selbstbeschreibung auf der Startseite). Die Seite ist – neben der Suchfunktion – nur über die Chronologie der Sitzungstage strukturiert; ein direkter Zugang zu bestimmten inhaltlichen Komplexen ist leider nicht möglich. Zu den einzelnen Terminen werden nicht nur Kurzprotokolle über den Verhandlungsverlauf (teilweise mit Links zu den NSU Watch-Protokollen), sondern auch Pressemitteilungen oder Entscheidungen des Gerichts im Wortlaut geboten.

http://dka-kanzlei.de/news_nsu.html

Die Berliner Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle vertreten im Münchener Prozess die Kinder des in Dortmund 2006 ermordeten Mehmet Kubasik. Auf ihrer Seite werden der Fortgang des Prozesses und die Initiativen der NebenklägerInnen dokumentiert. Die Seite ist ebenfalls chronologisch und nicht nach inhaltlichen Kriterien strukturiert. Häufiger als auf den beiden anderen Seiten wird hier die Rolle der Behörden „gewürdigt“: Etwa wenn im Juni 2016 die Forderung der Angehörigen der Opfer bekräftigt wird, dass der zweite Untersuchungsausschuss des Bundestages das nachholen soll, was das Münchener Gericht verweigert: die Rolle der Verfassungsschutzbehörden aufzuklären; oder wenn die Weigerung des Gerichts kommentiert wird, den V-Mann „Primus“ vorzuladen; oder wenn die Beweisanträge zur Aktenvernichtung („Operation Konfetti“) vorgestellt oder die Vernehmung des thüringischen V-Mann-Führers im September 2015 ausführlich dargestellt wird.

Die drei genannten Seiten liefern einen umfassenden Einblick in den Stand der NSU-„Aufklärung“. Da der Münchener Prozess das Zentrum bildet, doppeln sich Informationen. Aber wer sich durch die Masse des präsentierten Materials liest, bekommt einen umfassenden Einblick über den Umfang, vor allem aber über die Grenzen des gegenwärtigen staatlichen Bemühens, die NSU-Verbrechen und ihre Hintergründe aufzuklären. (Norbert Pütter)

Sonstige Neuerscheinungen

Romahn, Ralf: Der Tigerbiss auf dem Wochenmarkt. Authentische Kriminalfälle, Berlin (Verlag Das Neue Berlin) 2015, 224 S., 12,99 Euro

Wilfling, Josef: Verderben. Die Macht der Mörder, München (Heyne Verlag) 2015, 319 S., 19,99 Euro

In den letzten Monaten der DDR war Ralf Rohman als Oberstleutnant der Volkspolizei im Berliner Bezirk Mitte bei der Kripo für Gewaltverbrechen zuständig. Nach 1990 wurde der Rang dann dem eines Krimi­nal­oberrats im Westen angeglichen. Als solcher vernahm er neben anderen ehemaligen Mitgliedern des Politbüros nach dessen Festnahme auch Erich Honecker. Rohman hätte also etwas zu erzählen, doch was er in der Verlagsreihe „Authentische Kriminalfälle“ schildert, ist schlicht gesagt leider genau der Schrott, den man anhand des Buchtitels befürchten muss. Im Stil schlechter Groschenromane resümiert er vier Fälle aus der Wendezeit, wobei überflüssiges Geschwätz den meisten Raum einnimmt. Das klingt dann etwa so: „Es lag absolut kein Vorteil darin, im Stehen zu telefonieren, doch hatte er das Gefühl, es ginge dann schneller“; oder so „Nach dem Aussteigen rauchte Wallmeier eine Zigarette …“ Und das hat mit der Sache absolut nichts zu tun. Über Situationen, in denen es dagegen wirklich spannend werden könnte, geht der Autor mit wenigen Sätzen hinweg. Am deutlichsten wird dies, als eines Tages drei Beamte des Westberliner Staatsschutzes in seinem Büro auftauchen und um Einblick in die Ostberliner Akten zum libyschen Anschlag auf die Diskothek „La Belle“ von 1986 bitten. Die ganze Sache ist Rohman gerade sechs Seiten wert, auf denen überwiegend Jacketts zurecht gerückt, Kaffee angeboten oder verständnisvoll genickt wird (S. 129-134). Eindeutig ein Buch, das niemand braucht.

Dass es auch anders geht, zeigt Josef Wilfling. 22 Jahre war er Ermittler bei der Münchner Mordkommission. Im Gegensatz zu Rohman hat er etwas zu sagen. Auch er schildert einige seiner Fälle, wobei man hier jedoch stets Einblicke in kriminalpolizeiliche Ermittlungstechnik, ­
-tak­tik und -schwierigkeiten erhält. Etwa wenn es um die Kluft zwischen Fahndungsnotwendigkeiten und Datenschutz geht. Oder wenn ein Fall plötzlich grenzübergreifend wird und somit internationale polizeiliche Zusammenarbeit gefragt ist (S. 41ff.). Wilfling ist sich auch nicht zu schade, eigene Fehler einzugestehen, etwa wenn ihm ein Fall bei aller Professionalität plötzlich doch persönlich an die Nieren geht und er bei der Vernehmung „ausrastet“. Als „gefährlichste Bevölkerungsgruppe“ hat Wilfling während seiner Arbeit Ehemänner ausgemacht (S. 114). Eine Einschätzung, die durch aktuelle Erhebungen der internationalen Frauenrechtsorganisation Terre des femmes gestützt wird. Danach ist häusliche Gewalt die häufigste Ursache von – z.T. schweren – Verletzungen von Frauen; in Deutschland betreffe dies etwa jede vierte Frau. Daneben setzt sich der Autor mit den teilweise katastrophalen Folgen von Mordtaten sowohl für die Familien der Opfer wie auch der Täter auseinander. Weiterhin mit den verschiedenen Spielarten von Lügen und wie man sie erkennt. Oder mit „Zeugen mit Entlastungseifer“, die es offenbar auch gibt. Insgesamt also ein Buch, das man durchaus lesen kann – aber nicht unbedingt lesen muss. (Otto Diederichs)

Forster, Fabian; Vugrin, Sascha; Wessendorff, Leonard (Hg.): Das Zeitalter der Einsatzarmee. Herausforderungen für Recht und Ethik. Berlin (BWV Berliner Wissenschafts-Verlag) 2014, 280 S.; 32,00 Euro

Der vom Bundesverband für Sicherheitspolitik an Hochschulen herausgegebene Sammelband betrachtet in vier Kapiteln und 19 Beiträgen den Wandel der Bundeswehr von einer „Verteidigungs- und Wehrpflichtarmee zu einer Einsatz- und Berufsarmee“ mit dem Ziel (und gefördert vom Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr), „Entscheidungsträgern in Parlament und Regierung fundierte Impulse“ zu liefern (S. 13).

Kapitel 1 wiederholt den Untertitel und konstatiert „eine schwierige Debatte“ (S. 5). Welche rechtlichen und ethischen Herausforderungen sich aus dem Einsatz bewaffneter Drohnen ergeben, wird dort in zwei Kapiteln angerissen, ein drittes behandelt Meinungsumfragen zum Thema: Rechtlich sei alles bestens, ethisch vieles bedenkbar, Volkes Meinung aber bedenklich: die Rechtmäßigkeit von Drohneneinsätzen sei eine Frage „des konkreten Einsatzes“ (S. 36); ethisch sei etwa ein „Konfliktvölkerrecht“ (S. 53) überlegenswert, mit Habermas also ein an militärische Notwendigkeiten angepasstes Polizeirecht. Allerdings mache die ablehnende Haltung der Bevölkerung zu Kampfdrohnen (ca. 60 Prozent) Sorgen, ein gutes Drittel noch Unentschiedener aber Hoffnung auf Akzeptanzgewinn (S. 24). Akzeptanz treibt auch den SPD-Bundestagsabge­ord­neten Rainer Arnold (Verteidigungspolitischer Sprecher) in Kapitel 2 („Vom Mandat zu den Rules of Engagement“) um: Der Bundestag habe vor Militäreinsätzen „immer verantwortlich und alles andere als populistisch gehandelt“, hat er doch – das ist eine schön-sozialdemokratische Volte – etwa das Afghanistan-Mandat „immer wieder verlängert bzw. sogar ausgeweitet, obwohl die große Mehrheit der Bevölkerung diesen Auslandseinsatz seit Jahren ablehnt“ (S. 130).

Auch den anderen Beiträgen ist gemein, allen militärischen Lösungen Legalität zu attestieren und Legitimität einhauchen zu wollen – nicht ohne den Vorwurf, es fehle an „uneingeschränktem Rückhalt aus der Heimat“ (S. 139). Den Beiträgen zum Verhältnis zwischen Bundeswehr und „Gesundheitswesen“ (S. 55ff.) bzw. „einsatzbezogener Pressearbeit“ (S. 104ff.) merkt man das Unwohlsein an, die falschen Fragen zu stellen, aber die Antworten auf die richtigen zu kennen: Es ist erlaubt, aber es ist nicht richtig. Lesenswert sind die zwei Cyberwarfare-Beiträge (S. 69-103), weil sie die in diese Form der Kriegsführung system(at)isch eingebauten Kollateralschäden benennen. Das Kapitel 3 „Konzept gemeinsamer europäischer Streitkräfte“ (S. 154ff.) serviert einen veritablen Ideologiesalat und oszilliert zwischen völkischer Attitüde (der Soldat kämpft für den „Fortbestand der Nation, verstanden als Schicksalsgemeinschaft eines Volkes“, S. 168), Laubsägearbeiten zum sukzessiven Aufbau einer „Europaarmee“ (S. 210ff.) und systematischer Verschleierung politökonomischer Interessen (passim). Ein Beitrag im Kapitel 4 („Strafrecht und Einsatzrealität“) bezweifelt anlässlich des Einstellungsbeschlusses der Bundesanwaltschaft gegen Oberst Klein (vgl. Kritische Justiz 2010/3) einigermaßen abstrus die Anwendbarkeit des allgemeinen Straf- neben den Vorschriften des Völkerstrafrechts, findet stattdessen aber, der bei Kundus auffällig gewordene Klein „wurde mittlerweile zu Recht [sic!] zum Brigadegeneral befördert“ (S. 220). Zusammengenommen begrüßt der Band unkritisch eine Einsatzarmee und unterlässt (daher?) die konkrete Benennung deutscher Interessen – eine Bundestagsdrucksache hätte es auch getan. (Volker Eick)

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