Chronologie

zusammengestellt von Otto Diederichs

Juni 2015

4. Juni: NSA-Affäre: Weil die Bundesregierung ihm den Einblick in die Listen der Suchbegriffe des US-Geheimdienstes NSA verweigert, setzt das für die Kontrolle der Abhörmaßnahmen der Geheimdienste zuständige G-10-Gremium des Bundestages zwei Anträge auf Abhöraktionen des Bundesnachrichtendienstes (BND) aus. Am 17. Juni beschließt die Bundesregierung, einer „Vertrauensperson“ Einblick in die NSA-Listen zu gewähren. Gegen die Stimmen der Opposition schlägt der NSA-Un­tersuchungsausschuss am 2. Juli den ehemaligen Bundesverwaltungs­­richter Kurt Graulich als „Sonderermittler“ vor. Im Juli veröffentlicht „Wi­ki­leaks“ Dokumente, die belegen, dass die NSA auch deutsche Regierungen seit den 1980er Jahren abgehört hat. Am 26. August wird eine Vereinbarung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) mit der NSA bekannt, wonach seit 2013 gegen Lieferung der entsprechenden Spionage-Software deren Ergebnisse „in größtmöglichem Ausmaß“ mit der NSA geteilt wurden. Am 17. September reichen die Fraktionen von GRÜNEN und LINKE beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Klage ein, um die Herausgabe der Spählisten zu erzwingen. Am 5. November legt Graulich seinen Bericht vor. Da dessen Formulierungen teils wortgleich mit einem BND-eigenen Bericht übereinstimmen, bezweifelt die Opposition seine Unabhängigkeit. Bereits im Vorfeld war bekannt geworden, dass der BND auch etwa 3.600 eigene Suchbegriffe verwendete und damit u.a. Botschaften europäischer Länder, NGOs und Unternehmen überwachte. Am 23. November können die Obleute des NSA-Ausschusses die BND-Suchbegriffe einsehen; die Liste der NSA-Suchbegriffe bleibt weiter unter Verschluss. Die G-10-Kommission des Bundestages beschließt am 1. Dezember , gegen die Verweigerung der Einsichtnahme vor dem BVerfG zu klagen.

Beschränkte Auskunftspflicht: Das BVerfG entscheidet, dass die Bundesregierung nur die Teile von parlamentarischen Anfragen beantworten muss, die in ihren Verantwortungsbereich fallen. Das betrifft bei Demonstrationseinsätzen nur die Angaben zur Bundespolizei (BPol). Geklagt hatte die Linksfraktion (Az: 2 BvE 7/11).

3. Juni: Rechtsradikale Polizisten: Durch Medienberichte wird bekannt, dass mehrere Beamte der BPol-Dienststelle Hannover in einem Facebook-Forum rassistische Kommentare veröffentlichen. Am 09. Juni bestätigt das Polizeipräsidium Ulm, dass das Disziplinarverfahren gegen einen Beamten, der 2012 mehrere rechtsradikale SMS an Kollegen verschickt hatte, mit einer Geldbuße abgeschlossen wurde. Der Mann bleibt im Dienst. Am 13. Juni wird bekannt, dass zwei Beamte der BPol aus Bonn im Vorfeld des G7-Gipfels per Funk das Goebbels-Zitat „Wollt ihr den totalen Krieg“ ausgetauscht haben. Gegen sie wird ein Disziplinarverfahren eröffnet, der Fall sei strafrechtlich nicht relevant. Am 03. September bestätigt die Berliner Polizei die Vorermittlungen gegen einen Beamten wegen mutmaßlicher rechter Hetze in sozialen Medien. Das Brandenburger Polizeipräsidium ermittelt seit Dezember 2014 gegen zwei Beamte der Polizeiinspektion Uckermark, die Ermittlungen wegen rechtsex­tremer Propaganda behindert haben sollen; am 24. September gibt es bekannt, dass aufgrund einer internen Untersuchung drei Spitzenbeamte und eine Polizistin der Inspektion versetzt oder entlassen werden sollen. Ebenfalls am 24. September wird bekannt, das die Polizei in Dresden nach einem „Maulwurf“ sucht, der interne Informationen an das Pegida-Bündnis weitergegeben hat. Am 22. Oktober gibt die Berliner Polizei bekannt, dass sie gegen einen in der AfD aktiven Beamten ermittelt, der bei einer Pegida-Demonstration ein Schild mit fremdenfeindlichen Parolen hochhielt. Das Münchner Polizeipräsidium entfernt am 24. November einen Beamten mit Kontakten ins rechtsradikale Milieu aus dem Dienst, bei dem anlässlich einer Hausdurchsuchung Nazi-Devotionalien u.ä. gefunden wurden. Die ehemalige Pegida-Sprecherin Kathrin Oertel demonstriert am 26. November zusammen mit ihrem Ex-Mann, einem Staatsschutz-Beamten des Landeskriminalamts (LKA), gegen die Belegung einer Flüchtlingsunterkunft neben einer Schule in Radebeul (Sachsen). Das LKA nimmt disziplinarische Vorermittlungen auf. Im Internet und in Presseberichten erscheint am 03. Dezember das Foto eines thüringischen Polizisten mit einem fremdenfeindlichen Aufkleber auf dem Schlagstock. Die Polizei in Gotha leitet interne Ermittlungen ein. Tags darauf informiert das Innenministerium über Ermittlungen gegen einen weiteren Beamten wegen rechter Parolen auf seiner facebook-Seite.

6. Juni: Rechtsextreme Demos: In Neuruppin (Brandenburg) werden 600 Rechtsradikale durch ebensoviele GegendemonstrantInnen blockiert. Bei einer Demonstration der Initiative „Widerstand Ost/West“ kommt es am 20. Juni in Frankfurt/M. zu vereinzelten Auseinandersetzungen zwischen den etwa 100 Rechtsradikalen, rund 2.000 GegendemonstrantInnen und der Polizei. Im sächsischen Freital protestieren am 22. Juni und den folgenden Tagen rund 200 Personen gegen die Unterbringung von Geflüchteten in einem ehemaligen Hotel. Zu weiteren, teils von der NPD organisierten Demos und Aktionen gegen die Unterbringung von Geflüchteten kommt es in Dresden am 24. Juli, in Heidenau/Sachsen am 21. August und den Folgetagen, am 24. August in Berlin, am 16. Oktober in Cottbus, am 25. Oktober in Freiberg/Sachsen, am 2. und am 27. November in Berlin sowie am 19. Dezember in Gräfenhainichen/Sachsen-Anhalt. Eine in Hamburg am 12. September als „Tag der Patrioten“ angemeldete Neonazi-Demonstration wird verboten. Dennoch versammeln sich am Hauptbahnhof mehrere hundert Rechtsradikale, um zu einer – ebenfalls verbotenen – Ausweichdemo nach Bremen zu fahren. Es kommt zu Auseinandersetzungen mit GegendemonstrantInnen und Polizei; der Bahnverkehr muss mehrere Stunden eingestellt werden. 34 Neo-Nazis werden in Hamburg, rund 100 in Bremen in Gewahrsam genommen. Am 12. Dezember demonstrieren in Leipzig etwa 150 Neonazis. Es kommt zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit GegendemonstrantInnen und der Polizei. 23 Personen werden in Gewahrsam genommen.

8. Juni: Körperverletzung im Amt: Das Amtsgericht (AG) Oberhausen verurteilt einen Polizisten zu einem halben Jahr auf Bewährung. Er hatte im April 2014 bei einer Kneipenschlägerei auf einen Betrunkenen, der ihn zuvor angegriffen hatte, auch nach dessen Überwältigung noch mehrfach eingeschlagen. Die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover gibt bekannt, dass mehrere BPol-Beamte im Verdacht stehen, in mindestens einem Fall einen Mann im Polizeifahrzeug schwer verprügelt zu haben. Am 23. Juli verurteilt das AG Frankfurt/M. einen Polizisten zu einer fünf­mo­natigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 1.000 Euro. Er hatte bei der Blockupy-Demonstration im Juni 2013 einen Teilnehmer mit Faustschlägen und Knietritten traktiert. Am 08. August wird bekannt, dass die StA Hannover in einem Fall ihre Ermittlungen ausgeweitet hat. Dem Beamten wird nun auch der Besitz von Kinderpornografie sowie unerlaubter Waffenbesitz vorgeworfen. Am 26. August bestätigt die StA Hannover, dass die Ermittlungen wegen Misshandlungen auf insgesamt fünf Beamte der BPol Hannover ausgeweitet wurden. Die StA Bochum erhebt Anklage gegen zwei Polizisten wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Sie sollen bei einer Verkehrskontrolle im Juni 2014 einen Autofahrer und dessen Begleiter ohne Grund gefesselt, geschlagen und mit Pfefferspray attackiert haben.

Polizeibeamter verurteilt: Das AG Rostock verurteilt einen Polizisten zu vier Monaten Haft auf Bewährung und 2.000 Euro Geldstrafe. Er hatte sich im Dezember 2014 in volltrunkenem Zustand mit Kollegen, die ihn stoppen wollten, eine Verfolgungsjagd durch die Innenstadt und über die Autobahn geliefert.

9. Juni: „Unterbindungsgewahrsam“: Das Oberverwaltungsgericht Bre­men erklärt die Einkesselung und das stundenlange Festhalten von 170 DemonstrantInnen im Dezember 2008 für rechtmäßig. Die Gewahrsamnahme sei in Einzelfällen auch ohne eine richterliche Entscheidung zulässig – etwa um wie in diesem Fall die Teilnahme an einer verbotenen Anti-Repressions-Demonstration am Nachmittag zu verhindern.

10. Juni: Kinderpornografie: In einer bundesweiten Aktion durchsucht die Polizei mehrere Dutzend Wohnungen und stellt Festplatten, USB-Sticks und weitere Beweismittel sicher. Am 25. November werden auch in Berlin 28 Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht. Zwar wird Beweismaterial beschlagnahmt, zu Festnahmen kommt es jedoch nicht.

15. Juni: Anklagen gegen DschihadistInnen: Wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129b StGB) erhebt die Bundesanwaltschaft vor dem OLG Düsseldorf Anklage gegen einen 22-Jährigen, der sich 2013 und 2014 in Syrien aufgehalten hatte und dort auch an Kampfhandlungen für den „Islamischen Staat“ beteiligt gewesen sein soll. Weitere Anklagen der Bundesanwaltschaft nach den §§ 129b oder 89a (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat) erfolgen am 16. Juni vor dem OLG Stuttgart gegen vier Männer im Alter von 29-49 Jahren, am 16. Juni vor dem OLG Düsseldorf gegen zwei 27-Jährige, am 03. Juli vor dem OLG Düsseldorf gegen vier Männer im Alter von 28 bis 40 Jahren, am 31. August vor dem OLG Düsseldorf sechs Männer und eine Frau (zwischen 26 und 32 bzw. 59 Jahre alt), am 04. September vor dem OLG Düsseldorf gegen einen 25-Jährigen, am 06. November vor dem Kammergericht (KG) Berlin gegen einen 41- und einen 44-Jährigen und am 10. November vor dem OLG Düsseldorf gegen einen 29-Jährigen. Am 08. Dezember gibt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bekannt, dass die Bundesanwaltschaft derzeit 135 Verfahren mit rund 200 Beschuldigten führt. Bundesweit seien es etwa noch einmal doppelt so viele.

17. Juni: NSU-Prozess: Am 17. und am 24. Juni sagen vor dem OLG München Ex-Kollegen des früheren hessischen Verfassungsschützers Andreas Temme aus, der zum Zeitpunkt des Mordes an Halit Yozgat im April 2006 in dessen Internetcafé war, von der Tat jedoch nichts bemerkt haben will. Am 30. Juni wird Temme selbst zum nunmehr sechsten Mal vernommen. Am 01. Juli und am 29. Juli befragt das Gericht den brandenburgischen Verfassungsschützer Reiner Görlitz, einen der früheren V-Mann-Führer von Carsten Szczepanski („Piatto“), der sich aber an nichts erinnern will. Das Gericht beschlagnahmt einen Ordner, den der Zeuge dabei hat. Das brandenburgische Innenministerium erklärt die Akte jedoch komplett als geheimhaltungsbedürftig. Am 03. August stellen die NebenklageanwältInnen den Beweisantrag, die 2011 geschredderten, aber weitgehend rekonstruierten Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz in den Prozess einzuführen und den für die Vernichtungsaktion verantwortlichen ehemaligen Referatsleiter als Zeugen zu hören. Am 15. September sagt der ehemalige Thüringer Verfassungsschützer Jürgen Zweigert aus, der bis zum Jahre 2000 V-Mann-Führer von Marcel Degner („Hagel“) gewesen ist. Am 09. Dezember verliest ihr Anwalt Mathias Grasel Zschäpes bereits seit längerem angekündigte 53-seitige Erklärung.

18. Juni: Kriminelle Polizisten: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erklärt die Entlassung dreier Polizisten für rechtens, die sich in ihrer Freizeit kinderpornografische Filme angesehen hatten (Az: 2 C 19.14; 2 C 9.14; 2 C 25.14). In Cottbus wird am 18. August ein Kriminalkommissar wegen Bestechlichkeit und Weitergabe von Dienstgeheimnissen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und der Zahlung von 50.000 EUR verurteilt. Er hatte von 2008 bis 2013 Informationen an einen mit ihm befreundeten Geschäftsführer einer privaten Sicherheitsfirma weitergegeben. Am 10. September gibt die StA Hannover bekannt, das gegen einen BPol-Beamten Anklage wegen des Verdachtes von Kinderpornografie erstattet wurde; gegen den Mann laufen bereits auch Ermittlungen wegen des Verdachtes der Körperverletzung im Amt. In Bremen wird am 23. September ein Polizeibeamter bei einem Einbruchsversuch festgenommen und in Untersuchungshaft überstellt; dem Mann werden insgesamt vier vollendete oder versuchte Einbrüche zur Last gelegt. Am 29. September verurteilt ein Berliner Gericht einen BPol-Beamten wegen Besitzes von Kinderpornografie zu einem Jahr Haft auf Bewährung und der Zahlung von 1.500 EUR an den Kinderschutzbund. Gegen das Urteil ist Berufung möglich. Der Hannoveraner BPol-Beamte akzeptiert am 05. Oktober eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 EUR wegen des Besitzes und Versands von Kinderpornografie; wegen des Vorwurfs der Körperverletzung wird noch ermittelt.

24. Juni: SEK-Affäre: Die Medien berichten über merkwürdige Aufnahmerituale beim Spezialeinsatzkommando (SEK) der Kölner Polizei. So soll ein Neuling gegen seinen Willen längere Zeit festgebunden und gedemütigt worden sein. Die StA Köln ermittelt gegen zehn Beamte. Am 15. September teilt das Polizeipräsidium mit, dass der Leiter der Spezialeinheiten abgelöst und die betroffene SEK-Einheit aufgelöst wird. Am 25. September wird bekannt, dass sich etliche PolizistInnen durch T-Shirts oder Aushänge mit den SEK-KollegInnen solidarisieren. Am 09. Oktober wird bekannt, dass die Ermittlungen eingestellt sind; ein von der Polizei eingesetzter Sonderermittler entlastet die Beamten weitgehend.

DschihadistInnen-Urteile: Wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129b StGB) verurteilt das OLG Düsseldorf eine 26-Jährige Deutsche, die im Mai 2013 nach Syrien ausgereist war, und ihren 23-jährigen deutschen Mitangeklagten zu drei Jahren und neun Monaten Haft bzw. einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Sie hatten dem „Islamischen Staat“ (IS) Spenden überwiesen. Weitere Verurteilungen aufgrund von Anklagen nach den §§ 129b und 89a ergehen am 06. Juli vor dem KG Berlin gegen einen 28-Jährigen (dreieinhalb Jahre Haft), am 15. Juli vor dem OLG München gegen einen 27-Jährigen (elf Jahre), am 09. September vor dem KG Berlin gegen einen 36-Jährigen (sechs Jahre), am 14. September vor dem LG Berlin gegen einen 41-Jährigen (vier Jahre), am 01. Oktober vor dem OLG Düsseldorf gegen einen 22-Jährigen (zweieinhalb Jahre), am 07. Dezember vor dem OLG Celle gegen einen 26- und einen 27-Jährigen (drei bzw. viereinhalb Jahre).

Juli 2015

3. Juli: Verfassungsschutzgesetz: Gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet der Bundestag ein neues Verfassungsschutzgesetz. Es stärkt die Rolle des BfV gegenüber den Ländern und verpflichtet diese zu intensiverem Datenaustausch. Erstmals werden auch Regeln und Grenzen für den Einsatz von V-Leuten festgelegt. Am 25. September winkt auch der Bundesrat das Gesetz durch.

Durchsuchung rechtswidrig: Das LG Bremen erklärt die Durchsuchung einer Moschee während eines Anti-Terror-Einsatzes Ende Februar für rechtswidrig. Es hätten keine „hinreichend konkreten Tatsachen“ vorgelegen, die die Aktion gerechtfertigt hätten.

6. Juli: Pegida und Ableger: Bei einer Demo der Legida in Leipzig beteiligen sich rund 800 Leute (800 GegendemonstrantInnen). Nur in Dresden kann das rechte Bündnis jeweils mehrere Tausend Personen mobilisieren. Dabei kommt es am 28. September zu Angriffen auf JournalistInnen. Am 12. Oktober wird ein Galgen für die Bundesregierung mitgeführt. Wie das sächsische Justizministerium am 14. Oktober mitteilt, ist der ermittelnde Staatsanwalt Beschimpfungen und Morddrohungen ausgesetzt. Am 19.10., dem Jahrestag der Pegida-Gründung, versammeln sich 15.000-20.000 AnhängerInnen. Ihnen stehen ebenso viele GegendemonstrantInnen gegenüber. Bei Auseinandersetzungen wird ein Mann schwer verletzt. Am selben Tag randalieren 250 rechte Hooligans in Leipzig-Connewitz und verwüsten mehrere Läden. Seit Oktober 2014 wurden laut Angaben der Bundesregierung vom 24. November bei Pegida-Demos 940 Straftaten festgestellt.

9. Juli: Rocker: Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet, dass ein Verbot von Kutten unzulässig ist, wenn diese mit dem Ortszusatz eines nicht verbotenen Chapters versehen sind. Geklagt hatten zwei „Bandidos“ aus Bochum und Unna (Az.: 3 StR 33/15).

10. Juli: Deutsch-Polnisches Polizeiabkommen in Kraft: Das Abkommen erweitert die jeweiligen hoheitlichen Befugnisse der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden auf das Grenzgebiet des Nachbarlandes und ermöglicht z.B. grenzüberschreitende Observationen.

11. Juli: Polizeilicher Todesschuss: In Holzgerlingen (Baden-Württem­berg) dringt ein 29-Jähriger ins Haus seiner Ex-Freundin ein und bedroht deren Familie mit einer Schusswaffe. Ein SEK beendet die Geiselnahme in den frühen Morgenstunden; dabei wird der Mann erschossen.

15. Juli: Durchsuchungen: Das BVerfG veröffentlicht eine Entscheidung, nach der die Ermittlungsbehörden nicht mehr selbst Durchsuchungen wegen Gefahr im Verzuge anordnen dürfen, wenn sie einen Antrag auf Erlass eines richterlichen Beschlusses gestellt haben. Dies sei nur ausnahmsweise aufgrund nachträglich bekannt werdender Tatsachen zulässig. (Az.: 2 BvR 2718/10, 2 BvR 1849/11, 2 BvR 2808/11)

18. Juli: PKK-Mitglied verhaftet: BeamtInnen des Bundeskriminalamts (BKA) verhaften einen 50-jährigen Kurden, der Leiter des Sektors Mitte der PKK sein soll. Am 26. August wird auch der 57-jährige, angebliche Leiter des Sektors Nord verhaftet. Gegen den 50-Jährigen erhebt die Bundesanwaltschaft am 03. Dezember vor dem OLG Düsseldorf Anklage wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129b).

22. Juli: Festnahmen mutmaßlicher DschihadistInnen: Auf dem Bremer Flughafen wird ein 26-jähriger Mann festgenommen, der Anfang April nach Syrien ausgereist sein und sich an Kämpfen des IS beteiligt haben soll. Weitere einschlägige Festnahmen erfolgen am 04. August in Stuttgart, am 07. Oktober in Bonn und Dortmund (drei Personen), am 10. Oktober am Münchner Flughafen, am

14. Oktober bei Frankfurt/M., in Bremen und in Berlin, am 6. November auf dem Münchner Flughafen, am 15. Dezember in Mönchen­gladbach, am 21. Dezember auf dem Berliner Flughafen Tegel.

Sammelabschiebung: Vom Flughafen Leipzig werden 74 abgelehnte Geflüchteten aus mehreren Bundesländern (59 aus Sachsen-Anhalt, 14 aus Berlin, eine Person aus Hessen) nach Kosovo abgeschoben.

23. Juli: Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte: Laut Angaben des Bundesinnenministeriums kam es im ersten Halbjahr zu insgesamt 202 Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte – mehr als im gesamten Vorjahr (198). Am 08. Oktober spricht Bundesinnenminister Thomas de Maizière „von mehr als 490 Straftaten gegen Asylbewerberunterkünfte“ in diesem Jahr. Zwei Drittel der Tatverdächtigen seien „Bürger aus der Region, die sich bisher nichts zu Schulden kommen ließen“. Am 3. Dezember veröffentlicht die „Zeit“ eine Recherche auf der Grundlage von Angaben der Antonio-Amadeu-Stiftung: 222 der 817 bis Ende November beim BKA erfassten Angriffe auf Asylunterkünfte waren solche, „bei denen Men­­schen zu Scha­den gekommen sind oder hätten kommen können“. Nur in vier Fällen gab es bis dahin Verurteilungen, in acht weiteren wurde Anklage erhoben. Elf Prozent der Verfahren waren bereits ganz eingestellt.

24. Juli: Angriffe auf Geflüchteten: In Greitz (Thüringen) prügeln drei Männer auf zwei syrische Geflüchteten ein. Die Täter können festgenommen werden. In Pirna (Sachsen) greifen am 30. Oktober Vermummte zwei Asylsuchende an, die ärztlich behandelt werden müssen. Auch in Dresden werden zwei Geflüchteten angegriffen, einer von ihnen muss ins Krankenhaus gebracht werden. Wiederum in Dresden verprügeln am 31. Oktober vier Männer einen Eritreer; auch er muss ins Krankenhaus. Ebenfalls am 31. Oktober überfallen mehrere Vermummte vor einer Flüchtlingsunterkunft in Wismar zwei Syrer mit Baseballschlägern. Sie müssen im Krankenhaus behandelt werden. Am 1. November greifen in Magdeburg circa 30 Vermummte drei Asylsuchende und die Polizei mit Baseballschlägern an. Im brandenburgischen Prenzlau stoßen Unbekannte einen eritreischen Geflüchteten vom Fahrrad und verprügeln ihn. In Bad Belzig (Brandenburg) überfallen mehrere Personen eine hochschwangere Frau aus Somalia, stoßen sie zu Boden und treten auf sie ein. In Magdeburg werden am 07. Dezember zwei jugendliche irakische Geflüchtete verprügelt. Die Polizei ermittelt gegen vier Tatverdächtige. Am 14. Dezember verurteilt das LG Regensburg drei Männer wegen eines schweren Angriffs auf einen Geflüchteten aus Mali zu Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren.

27. Juli: Opfer rechter Gewalt: Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hat das BKA die Zahl der Todesopfer rechtsex­tremer Gewalt seit 1990 nach oben korrigiert. Bei 69 Gewalttaten seien 75 Menschen getötet worden, 15 mehr als bislang offiziell angegeben.

28. Juli: Namensschilder: Die 2013 bei der Polizei Brandenburgs eingeführte Kennzeichnungspflicht wird laut Bericht des Innenministeriums von den BeamtInnen „über­wie­gend angenommen“ und auch von der Bevölkerung „wahrgenom­men“.

29. Juli: Polizeischuss: Im Görlitzer Park in Berlin bemerkt eine Polizeistreife eine Schlägerei zwischen zwei Männern. Als einer von ihnen mit einem Gegenstand auf seinen Kontrahenten einschlägt, schießt ihm ein Beamter ins Bein, um den Angriff zu stoppen.

30. Juli: „Landesverrat“: Netzpolitik.org veröffentlicht ein Schreiben der Bundesanwaltschaft, in dem diese Ermittlungen wegen Landesverrats gegen zwei Journalisten der Plattform ankündigt. In Berichten über Pläne des BfV zum Ausbau der Internet-Überwachung hatten sie Auszüge aus BfV-Dokumenten veröffentlicht. BfV-Präsident Hans-Georg Maa­ßen selbst hatte die Anzeige erstattet. Aufgrund öffentlicher Proteste lässt Generalbundesanwalt Harald Range am 31. Juli die Ermittlungen „vorerst ruhen“. Am 04. August wird er von Bundesjustizminister Heiko Maas entlassen. Am 10. August wird das Verfahren gegen die beiden Journalisten offiziell eingestellt, gegen ihre InformantInnen – „unbekannte Berufsgeheimnisträger“ – wird weiter „wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses“ ermittelt. Am 14. August bestätigt ein Regierungssprecher, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits im April über die geplanten Ermittlungen gegen Netzpolitik.org informiert war. Am 19. Oktober tritt Peter Frank die Nachfolge Ranges als Generalbundesanwalt an.

August 2015

1. August: Polizeischuss: In einer Bonner Asylunterkunft verletzt ein Mann einen Mitbewohner mit einem Messer und verbarrikadiert sich danach. Als er zu fliehen versucht, schießen Polizisten und verletzen ihn schwer.

5. August: Polizeilicher Todesschuss: Im Polizeipräsidium von Oberhausen (NRW) erschießt ein Polizist einen Mann, der zuvor mit einem Messer einen anderen Mann und PolizistInnen angegriffen hatte.

Hooligan verurteilt: Wegen ver­­suchter schwerer Körperverletzung und Diebstahl verurteilt das AG Köln einen 24-Jährigen, der bei der Hogesa-Demonstration im Oktober 2014 eine Polizistin mit einem Rohr attackiert und sich an einer Plünderung beteiligt hatte, zu drei Jahren Haft.

12. August: Auslieferung: Frankreich liefert einen 49-jährigen Türken nach Deutschland aus, der „Gebietsverantwortlicher für Frankreich“ im Auslandskomitee der TKP/ML sein soll, die von der Bundesanwaltschaft als terroristische Auslandsvereinigung (§ 129b StGB) verfolgt wird. Am 13. November liefert Frankreich auch den angeblichen Gebietsverantwortlichen für Süddeutschland, einen 47-jährigen Deutschen, aus.

13. August: Ermittlungen gegen Schleuser: In Worms wird ein Mann aus Eritrea aufgrund eines EU-Haftbefehls festgenommen, der einem Schleuserkartell angehören soll. Laut Presseberichten vom 21. August hat die BPol im ersten Halbjahr 2015 in grenznahen Bereichen bereits 1.785 mutmaßliche Schleuser festgenommen (2014 insg. 2.149). Bei Razzien am 04. November in NRW, Niedersachsen und Baden-Württemberg gegen ein „international weit verzweigtes Schleusernetzwerk“ sind 500 BPol-Be­am­tInnen im Einsatz, der Hauptbeschuldigte wird festgenommen. In Strausberg (Brandenburg) nehmen Beamte der GSG 9 am 22. Dezember einen mutmaßlichen syrischen Schleuser fest, der für den Tod von fünf Landsleuten verantwortlich sein soll, die im April im Mittelmeer ertranken.

14. August: Rechtsradikale Straftaten: Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hat das BKA seit November 2011 rund 260 Straftaten registriert, die einen unmittelbaren Bezug zum NSU haben; davon 120 Propaganda-Delikte.

19. August: Auseinandersetzung in Flüchtlingsunterkunft: Bei einem Streit unter rund 100 BewohnerInnen der massiv überbelegten Unterkunft in Suhl (Thüringen) wird auch die Polizei angegriffen. Es kommt zu mindestens 17 Verletzten (darunter sechs PolizistInnen) und mehreren Gewahrsamsnahmen. Am 20. August fordern rund 650 rechte Demons­trantInnen die Schließung der Unterkunft. Am 22. August halten erneut etwa 40 Personen eine „Mahnwache“ ab.

20. August: Prozess gegen Wachleute: In Essen beginnt der Prozess gegen fünf ehemalige Wachleute einer Flüchtlingsunterkunft, die im September 2014 BewohnerInnen grundlos geschlagen, getreten und misshandelt haben sollen.

29. August: Brandanschlag auf Moschee: In einer Moschee in Hagen (NRW) zündet ein Mann in den frühen Morgenstunden religiöse Schulungshefte an. Es entsteht geringer Sachschaden.

Polizist schwer verletzt: Nach einem Dorffest in Seevetal (Nieder­sachsen) kommt es zu einer Schlägerei. Ein eingesetzter Polizist wird schwer verletzt. Nach einer Notoperation schwebt er in Lebensgefahr.

September 2015

1. September: Polizeischuss: Auf dem Darmstädter Hauptbahnhof greift ein „augenscheinlich geistig verwirrter“ Mann Polizisten mit einem Messer an. Ein Beamter stoppt ihn mit einem Schuss ins Bein.

13. September: Binnengrenzen wieder kontrolliert: Als Reaktion auf den starken Zustrom von Geflüchteten lässt Bundesinnenminister de Maizière die Grenzen zu den EU-Nachbarländern wieder kontrollieren. Die Maßnahme wird seither – zuletzt am 12.05.2016 mit Zustimmung von EU-Kommission und Rat – verlängert.

17. September: Polizeilicher Todesschuss: In Berlin bedroht ein Mann Passant­Innen mit einem Messer. Als die Polizei eintrifft, greift er eine Polizistin an und verletzt sie schwer. Ein Kollege schießt auf den Mann, der noch vor Ort verstirbt. Ein Schuss trifft zudem die Beamtin. Wie sich später herausstellt, hatte der Mann wegen eines Anschlagsversuchs eine Haftstrafe verbüßt. Er stand danach als „islamistischer Gefährder“ unter Führungsaufsicht. Seine elektronische Fußfessel hatte er entfernt.

24. September: Polizeischüsse: Bei einer Fahrzeugkontrolle rast in Zossen (Brandenburg) ein PKW auf zwei BPol-Beamte zu. Die Polizisten schießen mehrfach auf den Wagen; die Angreifer können fliehen.

29. September: Urteil zum BND: Der Klage einer Tageszeitung folgend, verpflichtet das BVerwG Bundesregierung und BND, künftig öffentlich Auskünfte über Zahl und Zeitpunkte von internen Geheimschutzverstößen zu geben. Dies betrifft auch als „geheim“ oder „vertraulich“ eingestufte Dokumente. (Az.: BVerwG 6 VR 2.15).

30. September: AfD-Demos: An Demos der Rechtspartei in Erfurt am 30.09., 07.10., 21. Oktober und 28. Oktober sowie an ihrer bundesweiten Demo in Berlin am 07. November beteiligen sich jeweils mehrere Tausend Personen. An lokalen AfD-Demos in Berlin stehen am 21. Oktober und am 31. Oktober nur etwa 250 TeilnehmerInnen ebenso vielen GegnerInnen gegenüber. Die Polizei zeigt 120 Mitglieder des Mainzer Staatstheater-Ensembles, die am 07. November eine AfD-Kundgebung gegen „das Asylchaos“ mit Gesang konterten, wegen „grober Störung“ einer nicht verbotenen Versammlung an.

Oktober 2015

8. Oktober: Demonstrationsrecht: Das BVerfG entscheidet, dass die Polizei die Identität von Demonstrierenden, die die Polizei filmen, nur feststellen darf, wenn eine „konkrete Gefahr“ droht. (Az: 1 BvR 2501/13). Am 12. November verschärft der bayerische Landtag das Demonstrationsrecht. Vermummung wird von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat hochgestuft.

13. Oktober: NSU-Ausschuss: Der Bundestag beschließt mit den Stimmen aller Fraktionen die Einsetzung eines zweiten Untersuchungsausschusses zum NSU-Komplex, der sich am 25. November konstituiert.

16. Oktober: Vorratsdatenspeicherung: Der Bundestag beschließt das „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“. Rufnummern, Zeit und Dauer von Telefonaten und SMS sowie IP-Adressen sind demnach zehn Wochen, Standortdaten mobiler Kommunikation vier Wochen lang zu speichern. Am 06. November stimmt auch der Bundesrat zu. Das Gesetz tritt am 18. Dezember in Kraft.

21. Oktober: Razzia bei Neonazis: Bei Razzien gegen eine rechtsextremistische Gruppierung im Raum Bamberg sowie in Mittel- und Oberfranken stellt die Polizei u.a. Schusswaffen und sprengfähiges Material sicher; dreizehn Personen werden vorläufig festgenommen.

23. Oktober: Racial Profiling: Das VG Stuttgart entscheidet, dass die Kontrolle eines Deutsch-Afghanen im November 2013 im deutsch-französischen Grenzgebiet unzulässig war.

Verfassungsschutz und Pegida: Medien berichten, dass die Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) Thüringens und Nordrhein-Westfalens und ab dem 26. Oktober auch Bayerns Teile von Pegida beobachten. Das BfV und das LfV Sachsen lehnen dies bislang ab.

25. Oktober: Gewalttätiger Polizist: In Berlin greift ein Polizist außerhalb der Dienstzeit zwei Touristen an und verletzt einen mit einem Messer.

27. Oktober BGH fordert Zurückhaltung: In seinem Urteil im sog. Allgäuer Islamistenprozess dringt der BGH auf eine vorsichtige Anwendung des § 89a StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat) bei „ausländischen Sachverhalten … die sich in einem bereits lange andauernden bewaffneten Konflikt ereignen“. (Az.: 3 StR 218/15)

29. Oktober: Polizeilicher Todesschuss: In einer Spielhalle in Naumburg (Sach­sen-Anhalt) bedroht ein Mann eine Angestellte und verletzt sie mit einem Messer. Beim Eintreffen der Polizei greift er die Beamten und eine weitere Frau an. Daraufhin schießt ein Polizist und trifft ihn tödlich.

Sturm 18“ verboten: Das hessische Innenministerium verbietet den Neo­nazi-Verein, dessen Mitgliedern 300 Straftaten zugeordnet werden.

November 2015

2. November: Polizeilicher Todesschuss: Bei einer Auseinandersetzung zweier verfeindeter Familien in Gronau (NRW) werden PolizistInnen von einem Mann mit einem Messer angegriffen. Ein Beamter gibt zwei Schüsse ab, von denen einer tödlich ist. Zudem wird ein unbeteiligter Jugendlicher von einem Querschläger ins Bein getroffen.

5. November: Waffenfund bei Schleierfahndung: Bei Bad Feilnbach (Bayern) entdecken SchleierfahnderInnen bei einer Kontrolle im Wagen eines 51-Jährigen etliche Schusswaffen und Sprengstoff. Da das Navigationsgerät des Fahrzeugs Hinweise darauf gibt, dass der Mann nach Frankreich wollte, wird nach dem 13. November ein Zusammenhang mit den Anschlägen in Paris geprüft.

10. November: V-Mann-Führung: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die StA Nürnberg seit 2013 gegen Beamte des bayerischen LKA ermittelt. Sie sollen einem V-Mann das Dealen gestattet und Akten manipuliert haben, um ihn bei den „Ban­di­dos“ einzuschleusen.

12. November: Internet-Hetze: In Berlin durchsucht die Polizei die Wohnungen von zehn Personen, die im Internet Hetzbeiträge gegen Geflüchtete veröffentlicht hatten. Smartphones und Computer werden beschlagnahmt.

17. November: Fußballspiel abgesagt: Auf Drängen von Bundesinnenminister de Maizière wird das Spiel zwischen Deutschland und den Niederlanden in Hannover wegen Hinweisen auf einen Terroranschlag kurz vor dem Anpfiff abgesagt. Die Polizei durchsucht die Wohnung eines 19-Jährigen, der im Stadion als Ordner eingesetzt war. Am Abend wird im Bahnhof von Hannover ein Zug wegen einer „gut gemachten Sprengstoff-Attrappe“ evakuiert. Am 20. November wird bekannt, dass es sich dabei um ein von einem Ingenieur vergessenes Gepäckstück mit Elektrobauteilen handelte. In den Folgetagen wird bekannt, dass die Anschlagswarnungen vom französischen sowie israelischen Geheimdienst stammten.

Ermittlungen gegen mutmaßliche DschihadistInnen: Die Polizei nimmt bei Aachen in einer Großaktion sieben Männer fest, die mit den Pariser Anschlägen vom 13. November in Verbindung stehen sollen. Die Information stellt sich als falsch heraus und die Männer werden freigelassen. Am 26. November werden drei Männer, die der Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags in Dortmund verdächtigt werden, bei der Durchsuchung einer Moschee und eines islamischen Kulturvereins in Berlin festgenommen, aber wieder freigelassen, da keine Hinweise gefunden werden. Am 03. Dezember durchsucht die Polizei in Düsseldorf und Schwelm (NRW) drei Wohnungen mutmaßlicher Islamisten, die versucht haben sollen, sich gefälschte Pässe zu besorgen. Zu Festnahmen kommt es nicht. Am 08. Dezember durchsucht die Polizei in Berlin und Sachsen die Wohnungen von drei Männern, die verdächtigt werden, eine nicht näher genannte Terrorvereinigung gegründet und Anschläge geplant zu haben. Festgenommen wird niemand. Wegen angeblicher Zusammenarbeit mit dem IS wird am 15. Dezember in einer Flüchtlingsunterkunft in Unna ein Mann festgenommen, der aber am gleichen Tag wieder freigelassen werden muss. In Berlin stürmt am 17. Dezember ein SEK die Wohnung eines Mannes, der im Internet mit Waffen posiert und angekündigt hatte, sich dem Dschihad in Syrien anzuschließen. Festgenommen wird er nicht.

18. November: „Stuttgart 21“: Das Verwaltungsgericht Stuttgart erklärt den Wasserwerfereinsatz vom September 2010, bei dem mehrere Personen zum Teil schwer verletzt wurden, für rechtswidrig.

21. November: NPD-Parteitag: Beim Protest gegen den NPD-Bundesparteitag in Weinheim (Baden-Württemberg) kommt es teilweise zu Ausschreitungen. Die Polizei nimmt 125 Personen in Gewahrsam.
29. November: Polizeischuss: Bei einer Verkehrskontrolle in Berlin versucht ein Autofahrer einem Polizisten die Waffe zu entreißen. Bei dem Gerangel löst sich ein Schuss und trifft den Angreifer ins Bein.

Sexueller Übergriff: Die StA Würzburg ermittelt gegen zwei Polizisten, die bei einer gemeinsamen Heimfahrt im Taxi nach einem Discobesuch eine Frau sexuell belästigt haben sollen. Die Beamten sind bis auf weiteres vom Dienst suspendiert.

Dezember 2015

1. Dezember : Polizeilicher Todesschuss: In Erfurt verbarrikadiert sich ein von Zwangsräumung bedrohter Mieter in seiner Wohnung und droht mit Selbstmord. Da er mit einem Beil bewaffnet ist, wird ein SEK gerufen. Als dieses die Wohnung stürmt, werden die Beamten angegriffen. Einer wird an der Hand verletzt; seine Kollegen schießen. Der Mann wird mehrfach getroffen und stirbt im Krankenhaus.

Neuer Verfassungsschutzchef in Thüringen: Stephan Kramer, langjähriger Generalsekretär des Zentralrats der Juden, wird neuer Verfassungsschutzpräsident in Erfurt.

4. Dezember : „Edathy-Affäre“: Der Bundestag diskutiert den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zur Kinderporno-Affäre um den früheren SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy. Der Bericht legt nahe, dass Edathy seinerzeit von seinem Fraktionskollegen Michael Hartmann vor den bevorstehenden Durchsuchungen gewarnt wurde.

5. Dezember : Fan-Randale: Auf dem Bahnhof Oranienburg randalieren rund 300 Fans des FC Hansa Rostock. Rund 150 Bundes- und Berliner PolizistInnen sind im Einsatz. Nach dem Spiel gegen Fortuna Düsseldorf greifen am 12. Dezember auf dem Duisburger Bahnhof Fans des FC Union Berlin die Polizei an, um einen festgenommenen Fan zu befreien. Im Zug nach Berlin stellt die BPol die Personalien aller 272 Union-Fans fest.

7. Dezember : NPD-Verbotsverfahren: Das BVerfG eröffnet das Verfahren um den Verbotsantrag des Bundesrates vom Dezember 2013. Ein erster Anlauf war 2003 gescheitert.

15. Dezember : Brandanschlag auf türkischen Verein: In Stuttgart schlagen Unbekannte die Fenster der Türkisch-Islamischen Union (Ditib) ein und werfen Brandflaschen in die Räume. Verletzt wird niemand.

16. Dezember : Neue Spezialeinheit: Am BPol-Standort in Blumberg (Brandenburg) stellt Bundesinnenminister de Maizière die erste, 50 BeamtInnen starke neue Spezialeinheit BFE+ vor, die nach den Anschlägen in Paris im Januar für den Einsatz bei groß angelegten Fahndungsaktionen nach Terroranschlägen gebildet wurde. Vier weitere, gleich große Einheiten sollen an anderen Standorten entstehen.

24. Dezember : Polizist erstochen: Auf dem Bahnhof von Herborn (Hessen) ersticht ein alkoholisierter Mann einen Polizisten und verletzt dessen Kollegen schwer. Bevor er tot zusammenbrach schoss der Beamte noch auf den Täter und verletzte auch ihn schwer. Die Polizisten waren von einem Zugbegleiter gerufen worden, nachdem sich der Mann zuvor im Zug einer Fahrscheinkontrolle widersetzt hatte.

31. Dezember : Terroralarm in München: In der Silvesternacht gibt das bayerische Innenministerium eine Terrorwarnung heraus. Es gebe konkrete Geheimdienstwarnungen vor Selbstmordanschlagsplänen des IS. Der Münchner Hauptbahnhof und der Bahnhof Pasing werden geräumt. Zu einem Anschlag kommt es nicht. Auch über die genaue Herkunft der Information gibt es in der Folge unterschiedliche Darstellungen.

Polizist durch Schreckschüsse verletzt: In Weimar (Thüringen) wollen zwei Polizisten einen Mann kontrollieren. Aus einer Gruppe die sich daraufhin versammelt, werden die Beamten mit Schreckschusswaffen bedroht und beschossen. Hierdurch wird einer von ihnen verletzt.

Sexuelle Übergriffe in Köln: Vor dem Kölner Hauptbahnhof werden in der Silvesternacht etliche Frauen von Männergruppen massiv bedrängt, ausgeraubt und sexuell belästigt. Die Anzeigen steigen in den nächsten Tagen auf mehrere 100, davon etwa ein Drittel wegen sexueller Übergriffe. Die für den Schutz des Bahnhofes zuständige BPol erklärt, zu wenig Personal vor Ort gehabt zu haben und überfordert gewesen zu sein.

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