Neue Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache beschlossen

Die Trilog-Verhandlungen zur Errichtung einer neuen Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (EBCG) sind beendet. Dies teilte die Europäische Kommission heute in einer Pressemitteilung mit. Demnach haben sich das Parlament, der Rat und die Kommission auf eine neue Verordnung geeinigt. Heraus kam eine „gestärkte Agentur“, die auf den bereits vorhandenen Kompetenzen der Grenzagentur Frontex aufbaut.

Im Sprachgebrauch soll die EBCG lediglich als „die Agentur“ firmieren. Wie vorgeschlagen erhält sie in Artikel 18 die Möglichkeit, gegen den Willen einzelner Mitgliedstaaten tätig zu werden. Zuvor muss der Direktor die Kommission über beobachtete Verstöße gegen die Pflicht zur Sicherung der Außengrenzen unterrichten. Erkennt die Kommission eine Gefährdung des Schengen-Raums, kann die EBCG mit entsprechenden Maßnahmen beauftragt werden.

Maßnahmen auch ohne Zustimmung der betroffenen Mitgliedsstaaten

Frontex kann Mitgliedstaaten auch selbst zur Behebung von „Defiziten“ auffordern und hierfür ein Zeitlimit vorgeben. Kommt die Regierung des betreffenden Staates der Aufforderung nicht nach, greift ebenfalls der Artikel 18. Möglich wäre unter anderem die Wiedereinführung von Kontrollen der Binnengrenzen für einen Zeitraum von sechs Monaten, der dreimal verlängert werden kann.

Zu den weiteren Neuerungen gehört die Möglichkeit, einen Pool von Personal und Ausrüstung zusammenzustellen. Zwar war dies Frontex auch gemäß der bisherigen Verordnung erlaubt, jedoch an „gemeinsame Aktionen, Pilotprojekte, Soforteinsätze, gemeinsame Rückführungsaktionen“ gebunden. Geplant sind 1.000 feste MitarbeiterInnen sowie 1.500 BeamtInnen für den Grenzschutz. Sie sollen innerhalb von drei Tagen entsandt werden können.

Unterzeichnung des Kooperationsabkommens von Frontex, EMSA und EFCA. (Bild: Frontex)
Unterzeichnung des Kooperationsabkommens von Frontex, EMSA und EFCA. (Bild: Frontex)

Auch die engere Zusammenarbeit von Frontex mit der Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) und der Agentur für die Fischereiaufsicht (EFCA) wird in der Verordnung geregelt. Die drei Agenturen haben bereits ein Kooperationsabkommen geschlossen, nun sollen Arbeitsabkommen folgen. Zu den gemeinsamen Zielen gehören die Verbesserung der Grenzüberwachung, das Aufbringen verdächtiger Schiffe und die Verfolgung illegaler Fischerei. Schon jetzt kooperieren die drei Agenturen bei der Verfolgung des Schmuggels von Waffen, Zigaretten und Drogen.

Einsatz von „hoch entwickelter Überwachungstechnologie“

EMSA, EFCA und Frontex forschen seit Jahren zu Drohnen. Ab Ende des Jahres will die EMSA das Mittelmeer mit unbemannten Flugzeugen überwachen und die Aufklärungsdaten auch Frontex zur Verfügung stellen. Das Leasing der Langstreckendrohnen wird von der Kommission mit 81 Millionen Euro finanziert. Dort heißt es, Drohnen seien ein wichtiges „Mittel in der gesamten Überwachungskette“. Im Verordnungsvorschlag war der Einsatz von Drohnen eigens erwähnt, wurde jedoch zugunsten des allgemeineren Absatzes zur Nutzung von „hoch entwickelter Überwachungstechnologie“ gestrichen.

Frontex wird über das EU-Copernicus-Programm außerdem zum ersten Nutzer der „Weltraumdatenautobahn“, die der Airbus-Konzern für eine halbe Milliarde Euro installiert. Das Relaissystem aus Satelliten ermöglicht die Steuerung und Kommunikation mit Drohnen in Echtzeit.

Das Lagezentrum bei Frontex. Hier laufen auch die Daten von EUROSUR zusammen. (Bild: Frontex)
Das Lagezentrum bei Frontex. Hier laufen auch die Daten von EUROSUR zusammen. (Bild: Frontex)

Auch die Beobachtung von Schiffen per Satellit ist in der Verordnung erwähnt. Frontex betreibt hierfür das Überwachungsnetzwerk EUROSUR, die Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs hilft schon jetzt beim Monitoring von Schiffen vor der türkischen und libyschen Küste. Bewegen sich etwa ausgemusterte, aber noch nicht verschrottete Frachter, meldet der Satellit einen möglichen „Schmuggel von Migranten“.

„Push Backs“ weiterhin verboten, kommen aber vor

Die neuen Fähigkeiten dienen nur am Rande der Rettung auf See. Laut der im Trilog beschlossenen Verordnung soll Frontex seine technischen Kapazitäten zwar zur Seenotrettung einsetzen, aber nur wenn sich bei Operationen entsprechende Notlagen ergeben.

Sogenannte „Push Back“-Operationen bleiben, wie 2014 zuletzt geregelt, weiterhin verboten. Laut der privaten Seenotrettungsmission „Sea-Watch“ soll sich eine solche illegale Zurückschiebung jedoch vorvergangene Woche in der Ägäis ereignet haben. Demnach habe die griechische Küstenwache, unter deren Leitung derzeit die Frontex-Operation Poseidon stattfindet, Geflüchtete an die türkische Küstenwache übergeben. Den Berichten zufolge sei dies von Frontex beobachtet worden.

Nicht durchsetzen konnten sich Rat und Kommission mit der Forderung, der Agentur Abschiebungen auch aus Drittstaaten zu erlauben. Frontex richtet ein „Rückkehrbüro“ ein, das laut der Verordnung Drittstaaten in Operationen einbinden darf, jedoch nur wenn die Geflüchteten aus einem Mitgliedsstaat abgeschoben werden.

Grafik: EU-Projekt CISE für die Kooperation von Frontex, EMSA und EFCA (Europäische Kommission)

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