Kommentar: Das Macht-was-Ihr-wollt-Gesetz

«Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus» ist der offizielle Titel des neuesten «Anti-Terror-Pakets», das die Regierungsfraktionen am 7. Juni 2016 in den Bundestag eingebracht haben. Solche Artikelgesetze haben wir – gerade im so genannten Sicherheitsbereich – schon x-mal gehabt: Der Gesetzentwurf ist kaum lesbar. Er ändert die verschiedensten Gesetze. Seine Paragrafen sind gespickt mit Verweisungen auf Regelungen in denselben oder in anderen Gesetzen, die zum Teil wiederum weiter verweisen.

Ein Sammelsurium von Verschärfungen: Wer die «weitere Betätigung» eines verbotenen Vereins oder eine «terroristische Vereinigung» unterstützt, kann in Zukunft nicht nur bestraft, sondern auch nach der Strafverbüßung unter Führungsaufsicht gestellt werden. Wer ein Prepaid-Handy benutzt, muss sich mit einem Pass oder Personalausweis registrieren lassen. Die Daten dienen natürlich nicht dem Provider, sondern den Sicherheitsbehörden. Und auch sonst hält der Entwurf für alle Dienste und Behörden, die auf Bundesebene an der einen oder anderen «Bekämpfung» beteiligt sind, etwas bereit:

Der Bundesnachrichtendienst darf mehr Auskünfte von Telekommunikationsunternehmen, Luftfahrtgesellschaften und Finanzdienstleistern verlangen. Die Bundespolizei soll Verdeckte Ermittler*innen auch im präventiven Bereich – also ohne Straftatverdacht – einsetzen können. Die «Projektdateien», die das Bundeskriminalamt (BKA) und die deutschen Geheimdienste gemeinsam führen, sollen nun nicht mehr nur höchstens vier, sondern insgesamt fünf Jahre Laufzeit haben. Und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) soll künftig auch gemeinsame Dateien mit ausländischen Geheimdiensten betreiben können.

Die Koalition hat es scheinbar eilig. Am Montag (20. Juni 2016) fand bereits die Anhörung im Innenausschuss des Bundestages statt – wie üblich eine Farce, die man sich eigentlich sparen könnte. Denn wirkliche Änderungen des Gesetzentwurfs sind nicht zu erwarten, umso weniger als die Koalition über eine erdrückende Mehrheit im Parlament verfügt und die drei sie tragenden Parteien ihren Geheimdiensten – Skandale hin oder her – ewige Treue geschworen haben. Wie absurd diese Veranstaltung war, zeigt sich spätestens daran, dass die Regierungsfraktionen gerade die Chefs der Bundespolizei, des BKA und des BfV geladen hatten und nicht einmal den Anschein wahrten, sich einen der üblichen willigen Experten von außerhalb zu suchen. Die Opposition hat recht getan, dass sie sich das Schauspiel nicht zugemutet hat und rausgelaufen ist.

Warum aber die Eile? Der Grund dürfte vor allem in den neuen Befugnissen des BfV zu suchen sein. Am 1. Juli soll beim niederländischen Geheimdienst AIVD eine neue Plattform der Zusammenarbeit zwischen jenen Diensten eröffnet werden, die Mitglied des Berner Clubs und seines Ablegers, der Counter Terrorism Group (CTG), sind. Das sind – heute – die Inlandsgeheimdienste der EU-Staaten sowie der Schweiz und Norwegens. Der Berner Club existiert seit den 70er Jahren, die CTG seit Anfang der Nullerjahre. Von beiden Institutionen weiß man nur, dass es alle Nase lang Treffen auf Leitungs- und auf Arbeitsebene gibt. Was dort bisher konkret gemacht wurde, ist geheim. Noch im März berief sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linken auf das „Staatswohl“, das zur Geheimhaltung zwinge. Offenbar soll die Zusammenarbeit nun auch informationstechnisch untermauert werden. Wie das konkret aussehen soll, erfährt man auch in der Begründung des jetzigen Gesetzes nicht. Was der Artikel 1 des Entwurfs verrät, ist nur ein dürres rechtliches Gestrüpp: Einerseits will das BfV in gemeinsamen Dateien Namen und weitere Angaben zu Personen einstellen, über die es gerne von seinen Partnern nähere Informationen will. Diese Art von Dateien funktioniert dann als Dauerauftrag zur Übermittlung weiterer Daten. Zum andern will man auch mit den ausländischen Diensten gemeinsame Projektdateien betreiben, also Datensammlungen, in denen dann erheblich mehr als bloß die zur Identifikation notwendigen Angaben geteilt werden.

Ob bei dieser Kooperation nur die Mitglieder des Berner Clubs beteiligt sind oder gegebenenfalls noch andere Dienste der NATO-Staaten oder von wem auch immer, erfährt man nicht. Der Bundesinnenminister muss zustimmen. Das war’s.

Parlamentarier*innen, die zu einem solchen Gesetzentwurf ja sagen, geben also gewissermaßen die Erklärung ab: «Lieber Minister, liebe Mitarbeiter*innen des Verfassungsschutzes, macht was Ihr wollt. Dass in Euren Clubs zum Beispiel auch Dienste beteiligt sind, die an dem Verschleppungsprogramm der CIA mitgewirkt haben, interessiert mich nicht.»

So funktioniert Parlamentarismus heute.

Heiner Busch ist Mitglied im Vorstand des Grundrechtekomitees. Auf dessen Webseite erschien dieser Kommentar zuerst.

Bild: Ehemalige US-Abhöranlage Teufelsberg/ Berlin (Christian Ditsch)

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