EU-Terrorismusbekämpfung: Mehr Einbindung der Geheimdienste

Die Polizeiagentur Europol soll zur Bekämpfung des Terrorismus enger mit dem geheimdienstlichen Lagezentrum („EU Intelligence Analysis Centre, INTCEN) kooperieren. In einer Mitteilung des Generalsekretariates des Rates der Europäischen Union an den Ständigen Ausschuss für die innere Sicherheit (COSI) werden zukünftige gemeinsame „Bedrohungsanalysen“ angekündigt. Diese sollen regelmäßig erstellt und zunächst in der Ratsarbeitsgruppe „Terrorismus“ vorgestellt werden. Dort verabreden die Delegierten aus den Mitgliedstaaten Schlussfolgerungen, die schließlich dem COSI vorgelegt werden. Der COSI spricht dann Empfehlungen für neue Maßnahmen aus.

Europol publiziert jährlich mit dem „Terrorism – Situation and Trends“-Bericht (TE-SAT) Risikoanalysen zu terroristischen Gefahren, an deren Erstellung INTCEN beteiligt ist. Das INTCEN verarbeitet aufbereitete Informationen der Inlands- und Auslandsgeheimdienste der Mitgliedstaaten. In kürzeren Abständen produziert das Lagezentrum Analysen, Lageberichte und Meldungen zur Frühwarnung. Hierzu greift das INTCEN auch auf offene Quellen zurück, darunter das Internet, Berichte von DiplomatInnen, Nichtregierungsorganisationen oder Bilder des EU-Satellitenzentrums. Informationen stammen auch aus dem militärischen Nachrichtenwesen.

Sondierungen zu struktureller Zusammenarbeit

Das INTCEN ist beim Auswärtigen Dienst der EU angesiedelt und wird mittlerweile von dem deutschen Ex-Bundesnachrichtendienstler Gerhard Conrad geleitet. Auch der noch amtierende Europol-Chef Rob Wainwright hat als früherer Analyst des MI5 Erfahrung mit Geheimdiensten.

Die Erstellung gemeinsamer „Bedrohungsanalysen“ basiert auf Schlussfolgerungen des Rates nach den Anschlägen in Paris vom 13. November 2015. Noch dieses Jahr wollen Europol und INTCEN erstmals ein gemeinsames Produkt vorlegen. Auch andere Agenturen, darunter Frontex, können hierfür Beiträge liefern. Vorher sollen die Methodologie, die Datentypen und die Rechtsgrundlage der gemeinsamen „Bedrohungsanalysen“ geklärt werden.

Schon jetzt nimmt das INTCEN regelmässig an Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe „Terrorismus“ teil und versorgt die Ministerien aus den Mitgliedstaaten mit als „vertraulich“ eingestuften Briefings und Präsentationen. Zu den Themen gehören Aktivitäten „ausländischer Kämpfer“, „Radikalisierung“, die „Verbindung von organisierter Kriminalität und Terrorismus“ oder „Erzählungen und Gegenerzählungen“ im Bereich terroristischer Propaganda.

Stärkung des Ständigen Ausschusses für die innere Sicherheit

Zwar hat die EU keine Kompetenz für geheimdienstliche Belange, jedoch werden mehr Zusammenarbeitsformen von Polizeien und Geheimdiensten etabliert. Im niederländischen Den Haag, wo auch Europol residiert, hat die aus Inlandsgeheimdiensten der EU-Mitgliedstaaten bestehende „Counter Terrorism Group“ (CTG) eine „operative Plattform“ eingerichtet. Die Dienste tauschen sich dort in Echtzeit über besondere Vorfälle oder Lagen aus und führen eine gemeinsame Datei. Die CTG gehört nicht zur Europäischen Union. Trotzdem sondieren Europol und die „operative Plattform“ derzeit Mechanismen einer „strukturellen Zusammenarbeit“.

Die Einbindung der Geheimdienste stärkt auch den COSI. Nach der Vergemeinschaftung der polizeilichen Zusammenarbeit im Vertrag von Lissabon wurde der Ausschuss als übergeordnetes Gremium eingerichtet. Er setzt sich aus hohen BeamtInnen der Innen- und/oder Justizministerien aller EU-Mitgliedstaaten sowie aus Vertretern der Kommission und des EAD zusammen. Zu seinen Zielen gehört die „wirksame operative Zusammenarbeit in Fragen der inneren Sicherheit der EU“. Er koordiniert die Arbeit der EU-Agenturen aus den Bereichen Inneres und Justiz, ihm arbeiten außer der Gruppe „Terrorismus“ weitere Ratsarbeitsgruppen zu (siehe Kasten).

Pro Halbjahr tagt der COSI dreimal, die Vorbereitungen der Treffen obliegen der jeweiligen EU-Präsidentschaft. Damit langfristige Projekte nicht aus den Augen verloren werden, trifft sich etwa einmal im Monat eine „COSI-Unterstützungsgruppe“. Für Deutschland nehmen laut Angaben der Bundesregierung regelmäßig das Bundesinnenministerium (BMI), der Leiter der Unterabteilung ÖS I „Polizeiangelegenheiten“ sowie VertreterInnen der Bundesländer an den Sitzungen des COSI teil.

„Keimzelle eines europäischen Innenministeriums“

Wegen Vorbehalten einzelner Mitgliedstaaten war die Arbeit des COSI nach seiner Einrichtung 2010 zunächst auf die „schwere organisierte Kriminalität“ beschränkt. Seit 2013 werden aber immer mehr Initiativen zu „Terrorismus“ behandelt. Derzeit besteht die wichtigste Aufgabe des COSI in der Umsetzung der „Strategie der Inneren Sicherheit 2015 – 2020“. Hierzu gehört die jährliche Definition und Auswertung „operativer Aktionspläne“ zu allen Bereichen der Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Zoll.

An der Durchführung operativer Maßnahmen beteiligt sich der COSI nicht. Das soll sich zwar nicht direkt ändern. Mittlerweile gibt es aber „Expertengruppen“, in der Diskussion sind zudem „Untergruppen“ zu bestimmten Phänomenen. Auch die Vermischung von innerer und äußerer Sicherheit wird im COSI vollzogen. Im jüngsten Jahresbericht an das Europäische Parlament kündigt der Ratsvorsitz an, dass sich der COSI verstärkt mit Akteuren im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik abstimmen will.

Der COSI spricht gegenüber dem Rat „Empfehlungen“ für die Beseitigung von „Defiziten“ aus. Die Ausarbeitung von EU-Rechtsakten erfolgt dann im „Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten“ (AStV). Über seine „Empfehlungen“ nimmt auch der COSI Einfluss auf diese Gesetzgebungsverfahren. Wenn die Arbeit des COSI stärker auf „Bedrohungsanalysen“ von Inlandsgeheimdiensten beruht, bewahrheitet sich die Vermutung von Norbert Pütter, der die frühen Pläne zur Einrichtung des COSI als „Keimzelle eines europäischen Innenministeriums“ bezeichnete.

Ratsarbeitsgruppen, die dem COSI zuarbeiten:

Gruppe „Terrorismus“ (TWP): Prüft Initiativen zur „Prävention und Bekämpfung von Terrorismus“. Bei Tagungen tauschen sich die Mitgliedstaaten über „relevante Erfahrungen und Initiativen der einzelnen Länder sowie Informationen über aktuelle terroristische Zwischenfälle“ aus.

Gruppe „Strafverfolgung“ (LEWP): Prüft Initiativen zu strafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfolgung. Ihr unterstehen 18 „Expertengruppen“, darunter zu heimlichen Ermittlungsmethoden, Peilsendern, Abhörtechniken, Polizeihunden, Spezialtruppen oder neuesten Forschungen im Sicherheitsbereich.

„Koordinierungsausschuss für den Bereich der polizeilichen und gerichtlichen Zusammenarbeit in Strafsachen“ (CATS): Bereitet die Arbeit des Rates vor. Fälle der Arbeitsgruppen des Rates werden aus einer „eher strategischen und koordinierenden Perspektive“ besprochen, bevor sie dem Rat vorgelegt werden.

Gruppe „Zusammenarbeit im Zollwesen“: Ist für die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten zuständig. Arbeitet „kontinuierlich an der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Zollbehörden sowie zwischen Zoll- und Polizeibehörden“. Verabschiedet Aktionspläne, Projekte sowie Vorschläge für gemeinsame Zollaktionen.

„Strategischer Ausschuss für Einwanderung, Grenzen und Asyl“ (SCIFA): Hat die Aufgabe, die „strategischen Leitlinien für die Zusammenarbeit der EU in den Bereichen Einwanderung, Grenzen und Asyl festzulegen“.

Gruppe „Zusammenarbeit in Strafsachen“ (COPEN): Beschäftigt sich mit Gesetzesinitiativen, etwa zur gegenseitigen Rechtshilfe bei Ermittlungen, zur Auslieferung und Überstellung Verurteilter und zur Umsetzung gerichtlicher Entscheidungen.

Gruppe „Informationsaustausch und Datenschutz“ (DAPIX): Beschäftigt sich mit „Themen des Informationsaustauschs und des Datenschutzes“. Hier wird der Bock zum Gärtner: Es geht darum, den Datentausch zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten zu verbessern. Gleichzeitig soll die „Befolgung aktueller Grundsätze und Regeln für den Schutz personenbezogener Daten“ im Mittelpunkt stehen.

Bild: Europol in Den Haag (Wikipedia, JurgenNL, Europol, CC BY-SA 3.0)

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