Schengenausnahme wird zur Regel

Die Bundesregierung wird die nach den Regeln der Schengener Grenzkodex ausnahmsweise mögliche Wiederdurchführung von Grenzkontrollen über den 11. November 2017 hinaus verlängern. Nach den derzeit geltenden Bestimmungen können Grenzkontrollen für bis zu sechs Monate und insgesamt zwei Jahre wieder durchgeführt werden. Diese zwei Jahre sind nun vorbei, weshalb die Kommission einer weiteren Verlängerung ursprünglich nicht zugestimmt hätte. Die Bundesregierung begründet die erneute Verlängerung statt mit der unerlaubten Einreise von Flüchtlingen nun mit der Gefahr terroristischer Anschläge. Frankreich begründet seine Grenzkontrollen damit schon länger. Neben der Bundesrepublik folgen dem nun auch Österreich, Dänemark und Norwegen.
Der Sinn darf bezweifelt werden. So gab die Bundesregierung in der Beantwortung einer Schriftlichen Frage an, ihr seien keine Fälle von bei Grenzkontrollen festgestellten Terrorismusverdächtigen bekannt.[1] Der liberalen Anwandlungen unverdächtige Vize-Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Jörg Radek wies darauf hin, dass lediglich die Kontrollen zu Österreich fortgeführt werden, obwohl die „Hochburgen von islamistischen Terroristen“ in Frankreich und Belgien lägen. Dort seien viele Dienststellen zeitweise unbesetzt. Tatsächlich werden auch an der deutsch-österreichischen Grenze nur die Autobahnübergänge bei Salzburg, im Inntal und bei Passau dauerhaft kontrolliert, weitere gut 60 Grenzübergänge aber nur sporadisch.

Das Verfahren, um jenseits von Großereignissen (Fußballturniere, Gipfeltreffen u.ä.) für längere Zeiträume Kontrollen an den Binnengrenzen wieder einzuführen, soll nun anders gestaltet werden und längere Ausnahmen von der Grenzkontrollfreiheit zulassen.[2] Der Entwurf sieht vor, Grenzkontrollen statt für bis zu sechs Monaten bis zu einem Jahr einzuführen. Eine Verlängerung über ein Jahr hinaus soll jeweils bis zu sechs Monate und insgesamt zwei Jahre möglich sein. Damit bleibt die Kommission unter den von Deutschland und Frankreich geforderten vier Jahren Gesamthöchstdauer. Zugleich fordert die Kommission, detaillierter als bislang nachzuweisen, dass die Wiedereinführung der Grenzkontrollen als letztes Mittel notwendig ist. Auch für die zurückliegende Zeit der Wiedereinführung soll nachgewiesen werden, dass sie zum Ziel geführt hat. Bei dieser Prüfung sollen auch FRONTEX und EUROPOL beteiligt werden.

[1]   BT-Drs 18/13667 v. 6.10.2017, Frage 13
[2]   KOM(2017)571 v. 27.9.2017

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