Literatur

Zum Schwerpunkt

Als Bürgerrechte & Polizei/CILIP sich vor 15 Jahren im Schwerpunkt mit „Militär und Polizei“ beschäftigte (Nr. 75, H. 2/2003), stand die tagespolitische Diskussion über die Einbeziehung der Bundeswehr im Innern im Vordergrund. Aus dem Umstand, dass das Thema aus der deutschen Öffentlichkeit nahezu verschwunden ist, zu folgern, es habe sich um eine kurzfristige und nun erloschene Konjunktur gehandelt, ist ein Irrtum. Die öffentliche Stille wird begleitet von nur geringer wissenschaftlicher Resonanz. Dies mag verschiedene Gründe haben: Dass Polizei wie Militär sich nicht durch Offenheit gegenüber externen Forschenden auszeichnen, dass die Entwicklungen in diversen Feldern und korrespondierenden forscherischen Spezialisierungen ablaufen (Militär: internationale Missionen, hybride Kriegführung; Polizei: Spezialisierungen im Hinblick auf Massenproteste und/oder terroristische Bedrohungs­lagen; Bevölkerungsschutz: Kritische Infrastrukturen …) oder dass mit kritischer Reflexion im Zeitalter diffuser Bedrohungen auch keine akademischen Ehren (und Forschungstöpfe) zu erringen sind.

In der deutschen Fachöffentlichkeit dominieren zwei Arten von Publikationen: jene, in denen die aktuellen Sicherheitsgefahren nachgezeichnet werden, um daraus Folgerungen für Strategien und Apparate herzuleiten, und jene, die das grundlegende Verhältnis – und dessen gegenwärtige Veränderung – zwischen Militär und Polizei darstellen. Darüber hinaus gibt es nur wenige Veröffentlichungen, die sich um eine Bestandsaufnahme realer „Verpolizeilichung des Militärs“ und „Militarisierung der Polizeien“ bemühen. Bevor am Ende einige Hinweise auf die internationale Diskussion gegeben werden, werden zunächst Beispiele für die drei deutschen Diskussionsstränge genannt.

Freudenberg, Dirk: Hybride Kriegführung unter besonderer Berücksichtigung des Bevölkerungsschutzes, in: Ehrhardt, Hans-Georg (Hg.): Krieg im 21. Jahrhundert, Baden-Baden 2017, S. 346-373

Typisch an diesem zweifellos kenntnisreichen Beitrag ist, dass er mit einer plausiblen Feststellung beginnt: Moderne Gesellschaften sind besonders verletzlich, weil ihr Funktionieren auf Infrastrukturen fußt, die in verschiedenen Varianten „hybrider“ oder asymmetrischer Kriegführung angegriffen werden können. Unter diesen Begriffen verschwinden die Unterschiede zwischen Bürgerkriegs- oder Nach-Bürger­kriegs­gesell­schaften auf der einen und terroristischen Bedrohungen oder Unfällen auf der anderen Seite, zwischen militärischen und polizeilichen Aufgaben, zwischen innerer und äußerer Sicherheit. Im Ergebnis, so Freudenberg, führe diese neue Konstellation dazu, dass die hybriden Bedrohungen „die eigenen militärischen Fähigkeiten unterlaufen könnten“. Daraus wird aber nicht der Schluss gezogen, militärisch abzurüsten – denn eigentlich hatte auch niemand vermutet, dass das Militär geeignet sei, etwa die Vergiftung von Trinkwasser zu verhindern –, sondern eine „hybride Sicherheitspolitik“ wird gefordert. Schließlich hätten die gewandelten Verhältnisse „Auswirkungen auf die grundsätzliche Bewertung und Betrachtung von präventiven und gegebenenfalls präemptiven Maßnahmen aus dem gesamten Fähigkeitsspektrum sämtlicher Sicherheitsakteure, um (noch) rechtzeitig in einen Konflikt einzutreten und diesen erfolgreich eindämmen und beenden zu können“ (S. 372). Das ist die maximale Entgrenzung staatlicher (und staatlich angeleiteter) Gewalt. „Präemptiv“ bedeutet: es gibt keine Einsatzschwelle, „gesamtes Fähigkeitsspektrum“ bedeutet: es gibt keine Begrenzung der eingesetzten Mittel (Waffen), und „sämtliche Sicherheitsakteure“ bedeutet: die funktionale Differenzierung von Polizei und Militär, von privater und öffentlicher Gewalt – eine liberale, bürgerrechtliche Errungenschaft – gilt als Hindernis im Kampf gegen die neuen Bedrohungen.

Botsch, Kerstin: Soldatsein. Zur sozialen Konstruktion von Geschlecht und sexueller Orientierung in der Bundeswehr, Wiesbaden 2016

Werkner, Ines-Jacqueline: Militärische versus polizeiliche Gewalt, Wiesbaden 2017

Diese beiden Veröffentlichungen stehen für jüngere Versuche, die grundsätzlichen Differenzen zwischen Polizei und Militär vor dem Hintergrund aktueller Veränderungen zu diskutieren. Wie der Untertitel des Buches von Botsch zeigt, ist diese auf die inneren Wandlungen der Bundeswehr ausgerichtet. Für unseren Zusammenhang von Bedeutung ist deshalb allein das Kapitel „Transformation der Bundeswehr“ (S. 113-146), in dem Elemente der „Verpolizeilichung des Soldatenberufs“ nachgezeichnet werden. Diese Entwicklung wird einerseits auf den veränderten Auftrag zurückgeführt (von der Verteidigungs- zur Interventionsarmee). Andererseits wird das veränderte bzw. erweiterte Aufgabenprofil in den Auslandseinsätzen betont. Hier sei nicht der Soldat als Kämpfer gefragt. Vielmehr: „Die neuen Aufgaben der Bundeswehr erfordern SoldatInnen, die helfen, schützen und vermitteln können und über interkulturelle Kompetenzen verfügen.“ (S. 130) Diese aus der Sekundärliteratur gewonnene Charakterisierung des Soldaten als Quasi-So­zial­arbeiter ist wenig überzeugend. Aber sie deutet die Richtung an, in die das Militär offenkundig Fähigkeiten ausbilden soll, sofern es den Anforderungen in Auslandseinsätzen gerecht werden will.

Wie bei Botsch ist der Fokus in der kompakten Abhandlung von Werkner auf das Militär gerichtet. In vier Kapiteln werden die Unterschiede zwischen beiden Exekutiven behandelt. „Ausrüstung und Ausbildung“ sowie „Rechtliche Rahmenbedingungen“ folgen der Darstellung von „Ausrichtung und Aufgaben“. Nach der Charakterisierung der traditionellen Differenzierung (eine idealtypische Gegenüberstellung in sieben Merkmalen, S. 13) blickt die Autorin unter der Überschrift „Die Grenzen verschwimmen“ auf die jüngere Entwicklung: die mit den Auslandseinsätzen verbundenden Elemente der „Konstabulisierung“, der Aufgaben des Beobachtens und Beratens sowie die Entwicklung hybrider Einsatzkräfte, die in unterschiedlichen Mischungsverhältnissen militärische und polizeiliche Merkmale aufweisen – von den Gendarmerien bis zu den SWAT-Einheiten (SWAT = Special Weapons and Tactics). Im kurzen Schlusskapitel diskutiert Werkner nur die Folgen für „internationale Friedensmissionen“ (und nicht deren Rückwirkungen auf die Sicherheitsapparate in deren Herkunftsland). Ihr Vorschlag, „internationale Polizeikräfte nicht reaktiv, sondern präventiv einzusetzen“, wirft jedoch mehr Fragen auf, als er beantwortet: Nach der Propagandaformel des „Präventivkriegs“ kann man in der präventiven humanitären Intervention hybrider Sicherheitskräfte nur eine neue Gefahr sehen.

Pütter, Norbert: Staatliche Sicherheitsstrategien im Wandel, Berlin 2010, https://www.cilip.de/institut/forschungsprojekt-staatliche-sicherheitsstrategien-im-wandel/endbericht-des-forschungsprojekts-staatliche-sicherheitsstrategien-im-wandel

Im Rahmen eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Forschungsprojekts wurde eine Bestandsaufnahme der Beteiligung der Bundeswehr an der Gewährleistung der inneren Sicherheit versucht. Der Bericht gibt die Entwicklung bis in die letzte Hälfte des vergangenen Jahrzehnts wieder.

Kirsch, Martin: Krieg spielen im Einkaufszentrum. Wie die Polizei in Anti-Terror-Übungen für den Ausnahmezustand probt, IMI-Analysen 2018/09 (http://www.imi-online.de/2018/04/06/krieg-spielen-im-einkaufszentrum)

Jenseits des Grundsätzlichen Informationen über die tatsächlichen Veränderungen im Verhältnis Polizei – Militär zu finden, ist schwierig. Soweit ersichtlich existiert keine aktuelle Zusammenstellung, in der nicht allein die institutionellen Beziehungen zwischen der Bundeswehr und den deutschen Apparaten der Inneren Sicherheit aufgezeichnet, sondern in denen auch ein Vergleich von Ausrüstung, Ausbildung und Einsatzstrategien unternommen würde. Zu den kleinen Momentaufnahmen, die man zu diesem Zweck zusammentragen müsste, gehört der Aufsatz von Kirsch, in dem das neue polizeiliche Einsatzkonzept bei „Lebensbedrohlichen Einsatzlagen“ dargestellt wird. Im Kern besteht das Konzept darin, dass die als erste am Einsatzort eintreffenden Polizeikräfte eingreifen und gegebenenfalls den oder die AngreiferInnen eleminieren sollen. Das bedeutet jedoch, alle PolizistInnen – und gerade die Streifenbesatzungen – auf diesen Ernstfall in Ausrüstung und Ausbildung vorzubereiten. Kirsch weist darauf hin, dass mit einer solchen Ausrichtung klassische militärische Fragen in den Vordergrund rücken: Wie weit reicht das Selbstverständnis, als „Krieger“ an der Front zu sein? Wie verhalten sich PolizistInnen angesichts der virulenten Tötungsaufforderung? Er macht zudem deutlich, dass eine solche Strategie eine deutliche Abkehr von der Selbststilisierung als „bürgernahe Polizei“ darstellt. In dieser Strategie wird aber auch sichtbar, dass die Militarisierung sich nicht auf die Herausbildung hybrider Institutionen beschränkt, sondern sie das polizeiliche Selbstverständnis insgesamt zu verändern droht.

Eick, Volker: Mediterrane Migrationsregime. Mehr Militär im Mittelmeer, in: RAV Sonderbrief Rassismus & Recht April 2016, S. 10-18

Von ganz anderer Seite widmet sich dieses Streiflicht den Wandlungen im polizeilich-militärischen Raum. Eick benennt kurz die verschiedenen Missionen, die unterschiedliche Entsender (UN, EU, NATO) zu unterschiedlichen Zwecken ins Mittelmeer geschickt haben. Ging es in der jüngeren Geschichte zunächst darum, Waffenlieferungen auf dem Seeweg an die libanesische Hisbollah zu unterbinden, so steht die Migrationsabwehr im Zentrum der aktuellen Interventionen. Selbst wenn man der offiziellen Lesart Glauben schenkt, der zufolge es um die Bekämpfung der „Schlepper“ (und nicht etwa um die Vereitelung von Fluchtversuchen) gehen soll, so handelt es sich eindeutig um eine polizeiliche und keine militärische Aufgabe – an der die Bundesrepublik sich mit der Entsendung von zunächst 900 SoldatInnen beteiligte. Auch die unter Beteiligung der Bundeswehr stattfindende Überwachungsmission in der Ägäis dient der Aufdeckung der „Schleuser“, die Daten werden an die Grenzbehörden der Nachbarländer und an Frontex weitergeleitet.

den Heyer, Garth: Mayberry revisited: a review of the influence of police paramilitary units on policing, in: Policing & Society 2014, Nr. 3, S. 346-361

Kappeler, Victor E.; Kraska, Peter B.: Normalising police militarising, living in denial, in: Policing & Society 2015, Nr. 3, S. 268-275

In „Policing & Society“ ist in den letzten Jahren eine alte Debatte fortgeführt worden: Kraska und KollegInnen haben in vielen Veröffentlichungen die Bedeutung der US-amerikanischen SWAT-Teams bzw. PPU (Police Paramilitary Units) für die Militarisierung der Polizei herausgearbeitet. Den Heyers Kritik bestätigt zunächst den Befund: Die Zahl der genannten Spezialeinheiten hat deutlich zugenommen, und ihre Einsatzbereiche haben sich von der Bewältigung besonderer Situationen (Geiselnahmen etc.) auf alltägliche Dinge wie die Vollstreckung von Haftbefehlen erweitert. Aber während den Heyer diese doppelte Ausdehnung als quasi natürliche Reaktion auf gewandelte Herausforderungen bewertet, sehen Kappeler und Kraska hierin ein klares Indiz für das Vordringen militärischer Handlungslogiken in den polizeilichen Alltag.

Roziere, Brendan; Walby, Kevin: The Expansion and Normalization of Police Militarization in Canada, in: Critical Criminologie 2018, S. 29-48

Angelehnt an Kraskas Konzept der Militarisierung, das sich auf die Dimensionen materielle Ausstattung, kulturelle Orientierung, organisatorischer Aufbau und operative Ausrichtung erstreckt, haben die Autoren eine Bestandsaufnahme der SWAT-Einheiten in Kanada erstellt. Gestützt auf die kanadischen Informationsfreiheitsgesetze haben sie Informationen von zehn Polizeibehörden angefordert (und von fünf erhalten). Im Ergebnis stellen sie nicht nur eine Zunahme dieser Einheiten, sondern auch deren vermehrten Einsatz in alltäglichen polizeilichen Situationen fest. Die Spezialeinheiten würden besonders häufig gegen soziale und politische Minderheiten eingesetzt, durch sie nehme das Ausmaß polizeilicher Gewalt zu.

Aus dem Netz

https://www.wri-irg.org

Seit 1920 existiert die „War Resisters‘ International (WRI)“, ein weltweites Netzwerk von KriegsgegnerInnen und Friedensgruppen. In den letzten Jahren hat sich die Aufmerksamkeit auch auf die Militarisierung der Polizei gerichtet. Auf der Homepage (unter „Ressources“) gibt es den Bereich „Resisting Police Militarisation“. Dort wird über eine Weltkarte Zugang zu entsprechenden Länderberichten versprochen, denn die Militarisierung der Polizeiarbeit erstrecke sich auf alle Kontinente. Die gebotenen Übersichten sind allerdings sehr lückenhaft. Obwohl für Deutschland ein „full profile“ versprochen wird, führt der Link allein zu einer Kurzbeschreibung der GSG9; für andere Länder sind die Informationen etwas umfangreicher.

Über Landkarte und Länderberichte gelangt man zu weiteren WRI-Beiträgen, die Militarisierung der Polizeien als einen globalen Trend nachweisen. In ihrem Beitrag von 2016 sieht Rachel Herzing die Militarisierung als Antwort der Regierungen auf innere Probleme. Dabei erstreckten sich die Reaktionen nicht allein auf die Ausbreitung militärischen Denkens und Handelns auf die „normale“ Polizei, die zu einer anderen Bewaffnung und vermehrten Gewalteinsatz führten. Sie umfassten auch die Bildung von paramilitärischen Einheiten, Nationalgarden, Grenzpolizeien oder Einrichtungen des Katastrophenschutzes. Für 13 Länder (von den USA bis Ägypten) werden kurz einige Aspekte der Veränderungen beschrieben, die anhand der Quellenangaben (Links) weiter verfolgt werden können. Herzing sieht einen durchgängigen Trend, dass die Staaten ihre Kriege (gegen Drogen, gegen den Terrorismus) im Innern und gegen ihre eigene Bevölkerung fortsetzen. Zugleich wachse aber auch der Widerstand, indem soziale Bewegungen zunehmend ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrnähmen und damit Widerstand gegen die Militarisierung der Gesellschaft leisteten.

In Ausgabe 108 (November 2017) der WRI-Zeitschrift „The Broken Rifle“ wird das Spektrum durch andere Länderberichte erweitert, in denen auch Widerstände (USA), Demilitarisierung (Kolumbien) und das Verhältnis zum Community Policing (Kenia) dargestellt werden. (alle: Norbert Pütter)

Sonstige Neuerscheinungen

Goertz, Stefan: Islamistischer Terrorismus, Analyse – Definitionen – Taktik, Heidelberg (C.F. Müller Verlag) 2017, 194 S., 24,99 Eur

Der Autor ist Dozent im Fachbereich Bundespolizei an der Hochschule des Bundes in Lübeck, und schon der Buchtitel legt nahe, dass es sich bei der Zielgruppe seines Buches insbesondere um PolizeipraktikerInnen, DozentInnen und Studierende von Polizei und Geheimdiensten handelt; eventuell auch noch andere mit AusländerInnen befasste Institutionen wie Justiz und Ausländerbehörden. So ist es denn im Wesentlichen auch der hochgestochen verquaste Sprachgebrauch, der das Buch über diesen Kreis hinaus vermutlich nur wenige LeserInnen finden lassen wird. Ein Beispiel: „Salafismus ist eine fundamentalistische islamistische Ausprägung, die einen stilisierten und idealisierten Ur-Islam des siebten und achten Jahrhunderts als Vorbild für eine Umgestaltung von Staat und Gesellschaft auf der Grundlage salafistischer Interpretationen islamischer Werte und Normen anstrebt“. (S. 22)

Und so oder ähnlich geht es seitenlang immer weiter. Für NormalleserInnen jenseits des eingangs genannten Kreises ist damit wohl einzig jener Teil interessant, in dem chronologisch Anschlagsszenarien in Europa, die daraufhin folgenden Ermittlungen und die Folgen, nachgezeichnet werden.   (Otto Diederichs)

Dikeç, Mustafa: Urban Rage. The Revolt of the Excluded, New Haven & London (Yale University Press) 2017, 252 S., 22,00 Eur

„Wir haben gesehen“, schrieben Gewerbetreibende aus dem Schanzenviertel nach den Zerstörungen während des G20-Gipfels in ihrem Kiez, „wie Menschen von uniformierten und behelmten Beamten ohne Grund geschubst oder auch vom Fahrrad geschlagen wurden. Tagelang.“ Wolle man sich die Randale erklären, dürfe diese Vorgeschichte nicht vergessen werden.

Auch Dikeç bringt in seiner acht Kapitel umfassenden Monographie ein ähnliches Argument zur alltäglichen Polizeigewalt (S. 26, 71, 123, 201), widmet sich aber nicht der Hamburger Randale, sondern den Riots in US-amerikanischen und europäischen Städten: historisch nacherzählend für Brixton (1981) und Los Angeles (1992) und – informiert durch aktuelle Interviews am jeweiligen Ort – zu Paris (2005), Athen (2008), Malmö, Göteborg und Uppsala (2008/2009), Cincinnati und London (2011), Stockholm und Istanbul (2013), umfassend zu Ferguson (2014) sowie Baltimore (2015). Die beständige Drangsalierung durch die Polizei im Alltag, der institutionalisierte Rassismus mit ideologischer Unterstützung durch Politik und Medien, dessen religiöse Einfärbung insbesondere in Frankreich (S. 103f.) und der Türkei (S. 182f.) sind ihm maßgebliche Erklärungen für den Ausbruch der Riots. Das ist alles richtig (und zum Teil redundant wiederholt: S. 182, 193, 204).

Ein anderes Movens ist (und bleibt) die jahrzehntelange Ausgrenzung von menschenwürdigen Lebens-, Arbeits- und Wohnperspektiven. Das gilt – und die Überblicke zu den jeweiligen sozioökonomischen und -demographischen Daten sind fleißig gelistet – für so viele Kommunen, dass die urbane Welt dauernd brennen müsste. Tut sie aber nicht. Das weiß auch Dikeç, kann es aber nicht erklären (S. 14).

Schließlich, aber eben nicht immer, war der Tod durch Polizeikugeln oder -schläge bzw. die systematische Verleugnung dieser Sachverhalte oder die Verweigerung von Aufklärung in den untersuchten Städten Ausgangspunkt für Riots. Nachvollziehbar, oft aber bleibt ein Aufstand aus.

Ein „Käfig“ (cage), dessen Drähte (wires) aus solchen und weiteren Diskriminierungen bestehen – systematisiert und intensiviert mit der Neoliberalisierung aller Lebensbereiche seit den 1980er-Jahren –, aus dem Ausbruchsversuche so konsequent wie widersprüchlich sind. Einige dieser Widersprüche deutet er auch an (S. 8, 14). Was die Metapher des Käfigs aber genau soll, bleibt unklar; sie wird jedenfalls nicht wieder aufgenommen. Zu fast jedem seiner aufgegriffenen Riots (und zu anderen – die Auswahl bleibt unbegründet) gibt es zudem inhaltlich umfassendere Analysen. So bleibt die alte und wahre Parole „Rebellion ist berechtigt!“. Das ist, gerade gemessen an seinem „The Badlands of the Republic“ (2007), etwas sehr wenig.

O’Hara, S. Paul: Inventing the Pinkertons, or Spies, Sleuths, Mercenaries, and Thugs, Baltimore (John Hopkins University Press) 2016, 194 S., 25,80 Eur

Jesse James, sicher bitter für viele Freunde der Outlaws des Wilden Westens, war aktives Mitglied im Ku-Klux-Klan (S. 44), und Allan Pinkterton, Gründer und langjähriger Führer der Pinkerton’s National Detective Agency, war in seinen jungen Jahren (beginnend in den 1830er-Jahren) reformorientierter Chartist in Glasgow und, nach seiner Ausreise nach Chicago 1842, entschiedener Gegner der Sklaverei (S. 30), der eben jenen Jesse James nie fassen konnte und seinen kommerziellen Sicherheitsdienst bis zur Mitte der 1880er Jahre zum Quasi-Monopolisten in den USA aufbaute. Aufträge gab es sowohl von Banken und Kutschunternehmen, die gestohlenes und geraubtes Geld wiederbeschafft wissen wollten, von den entstehenden Eisenbahnkonzernen, die für den Schutz ihrer Bahnen bezahlten (S. 14f.), aber auch – insbesondere nach dem Ende des Bürgerkriegs – aus Washington und von den Bundesstaaten; durchaus auch mit hoheitlichen Weihen ausgestattet; in den 1890er-Jahren trat Auslandsspionage gegen Spanien im Auftrag der US-Regierung und der Aufbau des Geheimdienstes in Honduras hinzu (S. 141f.). Schließlich ließ er sich von Stahl- und Bergbauunternehmen anheuern, um mit Waffengewalt Streiks zu zerschlagen, Spionage gegen Gewerkschafter zu betreiben und, in geringerem Umfang, auch Streikbrecher einzusetzen. Erst Ende der 1930er-Jahren, mittlerweile hatten Pinkertons zwei Söhne das Unternehmen übernommen, endete (zumindest offiziell) diese Praxis.

Alan Pinkerton schrieb in neun Jahren 17 Bücher (meist Kriminalromane), die sich stets mit dem Wach- und Sicherheitsgewerbe auseinandersetzten (S. 32) und der Imagebildung und Akquise nützen sollten – und ein Teil der Populärkultur dieser Zeit wurden, wie seine Firma neben Mark Twain auch Charles Dickens und Edgar Alan Poe inspirierte (S. 27). Um die medialen Selbst- und Fremddarstellungen, um Mythen und Marotten ist es O’Hara auch vorrangig zu tun.

Der Band kennt auch politökonomische Überlegungen (etwa S. 82ff.), und es gelingt ihm ebenso eine überzeugende Periodisierung von Pinkertons Wirken – Schutz von Bahn und Kutschen (ab den 1850er-Jahren), Militärspitzel auf Seiten der Nordstaaten (1861-1865), als Spitzel und Spione gegen Gewerkschaften (1865 bis 1884; das Homestead Massacre von 1892 als gewaltsamer Höhepunkt), Auslandsspione auf Kuba gegen Spanien 1895 (in Honduras baute Pinkerton‘s um diese Zeit gar den Geheimdienst auf, S. 141), kommerzielle Kampf- und Schutztruppen im Ersten und Zweiten Weltkrieg in kriegswichtigen Unternehmen. Pinkerton‘s lynchte und ermordete mehrere hundert Gewerkschafter – auch das zeigt der lesenswerte Band über ein Unternehmen, das alles machte und macht, was Profit verspricht. Die tiefergehende Analyse – freilich mit weniger Kolorit – liefert aber Frank Morn (1982) mit „The Eye that Never Sleeps“. (beide: Volker Eick)

Pusche, Jens; Singelnstein, Tobias (Hg.): Der Staat und die Sicherheitsgesellschaft, Wiesbaden (Springer VS) 2018, 267 S., 44,99 Eur

Die elf Beiträge dieses Sammelbandes versuchen unter den Titeln „Grundlegende Perspektiven“, „Konkretisierungen“ und „Strafrecht und Kriminalisierung im Besonderen“ das gegenwärtige Verhältnis von Staat und Gesellschaft im Hinblick auf Sicherheitsversprechen, -produktion und -politik genauer zu bestimmen. Im Kern geht es um die Frage, welche Bedeutung dem Staat in einer Gesellschaft zukommt, in der „Sicherheit“ zu einem zentralen Bedürfnis und zugleich zu einem favorisierten Politikfeld avanciert.

Um es vorweg zu sagen: Was in diesem Band fehlt, ist der Versuch, die präsentierten Analysen und Beobachtungen zu einem Bild zusammenzufügen. Am Ende mag man mit Pile und Fisahn klarer unterscheiden können zwischen den verschiedenen Formen autoritärer Herrschaft, man kann den Wandel biometrischer Versprechungen für die Kriminalpolitik durch den Beitrag von Kühne und Schlepper nachvollziehen, und man wird Belinas Periodisierung westdeutscher Kriminalisierungsformen und -objekte überzeugend finden – aber an welcher Stelle, welcher Aspekt staatlichen Handelns, welche Bedeutung hat und wie diese in Beziehung zueinander stehen, das herzustellen, bleibt den Lesenden (oder dem nächsten Band) vorbehalten.

Nimmt man die präsentierten Beiträge für sich – und nicht in ihrem ungeklärten Status zum Staat in der Sicherheitsgesellschaft –, dann ist die Lektüre allein deshalb lohnend, weil die Antworten zu neuen Fragen anregen. Je ein Beispiel aus den drei Abteilungen des Bandes:

Den Titel einer drei Jahrzehnte alten Veröffentlichung aufgreifend („Bringing the State back in“, S. 3-32), zeichnet Reinhard Kreissl die Entgrenzungen des Sicherheitsbegriffs, die Diskussionen über die Leistungsfähigkeit des Staates in spätkapitalistischen Gesellschaften, die „wohlfahrtsstaatlichen Gegenreformen“ in unterschiedlichen nationalen Verläufen und die herrschende Sichtweise einer zwischen nationalem Souveränitätsverlust und internationalem Großkapital eingeklemmten Nationalstaat nach, die das Einfallstor für populistische Agitation bilde. Seiner Aufforderung, statt diesen dystopischen Szenarien beizupflichten, genauer hinzusehen, um Brüche, Widersprüche und Chancen entdecken zu können, ist beizupflichten. Die Hoffnung auf ein in der „Verwaltungspraxis vorhandenes rechtsstaatliches Augenmaß“ (S. 22) sollte man sicher nicht zu hoch bewerten. Offen bleibt, wie der von Kreissl geforderte Wandel „einer kulturell-politischen Vorstellung der Gesellschaft als gefährdetes … soziales Gebilde“ hin zu einer gesellschaftlichen Ordnung bewirkt werden kann, die durch „Einheit auf kulturelle(r) Vielfältigkeit“, „Koexistenz statt Exklusion“ und die „Entwicklung neuer Formen gesellschaftlicher Reproduktion“ gekennzeichnet ist.

Harmut Aden („Der zu schützende Staat?“, S. 149-167) rekonstruiert zunächst das nach wie vor dominierende Verständnis von Staatsschutz, demzufolge es darum geht, den Staat als solchen zu schützen. In Hobbes‘ Tradition wird der Staat als Voraussetzung friedlichen Zusammenlebens besonderem Schutz unterstellt. Was sich nicht nur in antiquiert anmutenden Bestimmungen des politischen Strafrechts ausdrückt, sondern zugleich in einer weiten Vorverlagerung, in der gefahrenabwehrende und strafverfolgende Zuständigkeiten sich überlagern. Der Staat(sapparat) wird so zum Hyperschutzgut, für dessen Schutz spezielle Ressourcen bereitgestellt werden. Aden geht so weit, in dieser Staatsfixierung eine der Ursachen für das Versagen der Sicherheitsbehörden gegenüber dem NSU zu sehen. (Das ist sicher nur ein Teil der Wahrheit: Denn mehr als die Staatsfixierung war der rassistische (Sub)Text dafür verantwortlich, dass die Opfer- zu Täterfamilien gemacht wurden.) Im Anschluss an das NPD-Urteil des Verfassungsgerichts plädiert Aden für einen modernen Staatsschutz, der nicht darauf angelegt ist, das Staatsgefüge als Selbstzweck zu schützen, sondern „die Menschen und ihre Würde, ihre demokratische Partizipation und die rechtsstaatliche Sicherung ihrer Grundrechte“. (S. 164) Wenn er fortfährt, dies schließe ein, dass die Sicherheitsbehörden „nach Antworten auf neuartige Bedrohungen suchen, die das politische System der Bundesrepublik … gefährden“, dann merkt man, dass der „Paradigmenwechsel“ vielleicht doch nur in einer kleinen Aktzentverschiebung liegen wird. Sofern es dazu kommt. Denn dass der Staat als Herrschaftsverband – trotz seines Funktionswandels – unverzichtbar ist, setzt auch der Modernisierung des Staatsschutzes Grenzen.

Im letzten Beitrag des Bandes („Terrorismusbekämpfung durch das Strafrecht“, S. 243-263) interpretieren Jens Puschke und Jannik Rienhoff die strafrechtliche Terrorismusbekämpfung als ein hegemoniales Projekt, in dem der Konsens über die vermeintliche Effektivität des Strafrechts mit einer Verabsolutierung von „Sicherheit“ zusammengeführt werden. Beitrag und Buch enden mit einer realistisch-düsteren Prognose, dass die „Überwachungs- und Kontrolltendenzen weiter ausgeweitet und die Einschränkungen von bürgerlichen Freiheitsrechten weiter voranschreiten werden“ (S. 260). (Norbert Pütter)

Stroux, Marily: Shooting back. Eine fotografische Antwort auf 28 Jahre Bespitzelung, Hamburg 2017, 64 S., 5 Euro (inkl. Versandkosten)

Der nunmehr ehemalige Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz hatte vor einigen Jahren alle älteren MigrantInnen der Hansestadt angeschrieben und sie aufgefordert, sich einbürgern zu lassen, schreibt die Fotografin Marily Stroux am Anfang ihrer Broschüre. Weil man ihr aber 2008 die Akkreditierung zum G8-Gipfel in Heiligendamm verweigert hatte, stellte sie vor ihrem Einbürgerungsantrag über ihren Anwalt ein Auskunftsersuchen beim Verfassungsschutz. Die Antwort, die drei Jahre auf sich warten ließ, zeigte, dass sie praktisch seit ihrer Ankunft in Hamburg unter „Beobachtung“ des Landesamtes für Verfassungsschutzes stand. Zudem musste sie feststellen, dass alle Einträge über sie seit 2008 „Termine“ gewesen sind, bei denen „zufällig“ auch eine vom Hamburger Staatsschutz in die linke Szene eingeschleuste Verdeckte Ermittlerin präsent gewesen ist.

Die Fotografin nimmt sich jede der 31 aufgelisteten „Beobachtungen“ vor und schießt zurück – mit Fotografien, Texten und Zeitungsausschnitten, die die Ereignisse ins rechte Licht rücken. Herausgekommen ist dabei eine Chronologie nicht nur der Überwachung, sondern auch von politischen Aktivitäten und Auseinandersetzungen in Hamburg und darüber hinaus: um die Freilassung politischer Gefangener, um die Rettung der Hafenstraßenhäuser, gegen Castor-Transporte, gegen Rassismus, Abschiebungen und Flüchtlingselend oder gegen das jährliche Treffen der Innenministerkonferenz. Es sind dies auch Elemente einer politischen Biografie, auf die die Fotografin mit Fug und Recht stolz sein kann. (Bestellungen per E-Mail an marily@busyshadows.org, Vorkasse: Überwei­­sung an Stroux-Zacharaki Marie, IBAN: DE44 2007 0024 0790 7918 00) (Heiner Busch).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert