Gefährliche Fußballfans: Das Sicherheitsregime im Frankfurter Stadion

von Anna Kern

Mit der Kommerzialisierung des bundesdeutschen Fußballs wurden ab Mitte der 1990er Jahre Auseinandersetzungen zwischen Fan-gruppen und der Einsatz von Pyrotechnik in Stadien zu einem sicherheitspolitischen Thema. Dabei ging es nicht nur um die Sicherheit großer Menschenmassen bei sportlichen Großevents, sondern vor allem um bestimmte Fangruppen, die als Bedrohung der öffentlichen Ordnung wahrgenommen werden.

Zusammen mit der räumlichen Spezifik und der breiten medialen Diskussion bietet die Sicherheitspraxis rund um den Fußball ein ideales Feld für die sozialwissenschaftliche Analyse der Sicherheitsproduktion im Neoliberalismus. Die hier entwickelten Maßnahmen erstrecken sich über eine Vielzahl von AkteurInnen, Institutionen und Instrumenten und sind stark regionalspezifisch, weil sie auf die Fans als lokale Szene ausgerichtet sind. Im Folgenden liegt der Schwerpunkt auf der Frankfurter Fanszene und dem dortigen Akteursnetzwerk.[1]

Nachdem sich die AkteurInnen aus Politik, Polizei und den Fußballvereinen bundesweit lange Zeit nicht über die Verantwortlichkeiten für die durch Fans verursachten Betriebsstörungen einigen konnten, veröffentlichte die Deutsche Fußball Liga (DFL) 2012 ein Papier mit dem Titel „Sicheres Stadionerlebnis“.[2] Dieses ist das Ergebnis des Drucks, den die Innenministerkonferenz nach diversen Auseinandersetzungen zwischen Fangruppen aufgesetzt hatte. Sie hatte den privatwirtschaftlichen Fußballclubs damit gedroht, dass sie sich an der Finanzierung der kostspieligen Einsätze der Polizei beteiligen müssten.[3] Das Papier erhebt einen umfassenden Regelungsanspruch. Es betrifft z.B. die Zuständigkeiten von Vereinen und verschiedenen Polizeibehörden sowie darüber hinaus zu schaffenden Gremien, die Architektur der Stadien mitsamt unterschiedlichster Möglichkeiten der Einlasskontrollen und der visuellen Überwachung während der Spiele sowie Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnungen und geltende Gesetze. Es wurde von den politischen Verantwortlichen und den Vereinen als Meilenstein in der Polizierung des Feldes gewaltaffiner Fußballfans präsentiert und von einigem Protest der Fans begleitet.[4]

In der regionalen Szene war die Stimmung der Fans dazu gelassen. Bereits im Kontext der Vorbereitung der Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006 waren die meisten technischen Überwachungsmaßnahmen auf den neusten Stand gebracht worden. Und ein großer Teil der beschriebenen Maßnahmen – etwa die Möglichkeit der Reduzierung von Kartenkontingenten oder Stadionverbote – zählten schon längst zur gängigen Praxis der Vereine. Neue Maßnahmen, wie z.B. eine Direktleitung der Polizei zu den Videoanlagen oder die computerbasierte Auswertung des Filmmaterials, hätten aus der Perspektive der Vereine den polizeilichen Druck zwar weiter verstärken können, längerfristig würden polizeiliche Maßnahmen aber weiterhin und trotz der technischen Neuerungen durch die föderale Organisierung der Polizei in der BRD und die daraus folgenden Umsetzungsprobleme in einer bundesweit aktiven Fanszene strukturell begrenzt bleiben. Auch zu dem DFL-Papier wurden auf der lokalen Ebene zwischen Vereinen und Fangruppen eine ganze Reihe von Ergänzungspapieren ausgehandelt, die die bundesweite Regelung unterminieren. Dennoch wurden damit einige neue Instrumente in die Diskussion eingeführt, die nun durch ein Netzwerk unterschiedlichster AkteurInnen umgesetzt werden sollten.

Die Akteurslandschaft

Neben der Polizei, dem privaten Fußballverein und den unterschiedlichen Fangruppen ist in Frankfurt das Fanprojekt ein etablierter und zentraler Akteur. Über das Projekt werden SozialarbeiterInnen beschäftigt, die die örtliche Szene betreuen sollen. Dem eigenen Selbstverständnis nach agiert es als Stimme für die Fans, um ihnen die bestmöglichen Bedingungen zur Ausübung ihrer Fankultur zu ermöglichen. Im sicherheitspolitischen Gefüge nehmen die SozialarbeiterInnen eine Vermittlungsfunktion zwischen Fans, Polizei und anderen öffentlichen AkteurInnen ein. Es gibt zwar explizit keine formale Zusammenarbeit, sie fungieren aber als AnsprechpartnerInnen z.B. bei Sicherheitsbesprechungen und gewährleisten so die Kommunikation über infrastrukturelle Aspekte an Spieltagen wie z.B. die Festlegung der Routen der Fans zu den Stadien bei Auswärtsspielen. Dadurch verfügen sie über einen großen Erfahrungsschatz im Umgang mit den verschiedenen Ordnungsinstitutionen.

Bei der Kommunikation mit der Polizei geht es aus der Perspektive des Fanprojektes darum, für alle Beteiligten transparente Situationen zu erzeugen und so das Konfliktpotential zu minimieren. Man betont, dass es möglich ist, Absprachen mit der Polizei zu treffen, die jenseits der polizeilichen Strafverfolgungspflicht auch eingehalten würden, wenn sich aus Sicht der Polizei ein sicherheitspolitischer Gewinn ergebe. Dabei nehmen die MitarbeiterInnen des Projekts einen großen Unterschied zwischen Bundes- und Landespolizei wahr. Mit der Bundespolizei gibt es demnach größere Probleme, weil sie den Ansatz des Fanprojektes nicht akzeptiere. Demgegenüber habe die Landespolizei oft ein besseres Verständnis für die Arbeitsweise der SozialarbeiterInnen. Die Abgrenzung gegenüber der Polizei ist für das Fanprojekt deshalb wichtig, weil sie seine Unabhängigkeit von den öffentlichen Akteuren ausdrückt und so erst das Vertrauensverhältnis zu den Fans ermöglicht. Dennoch gibt es zumindest für die Heimspiele der Frankfurter Eintracht feste Kommunikationsstrukturen mit der Landespolizei, die hierfür über szenekundige Beamte verfügt. Diese kennen das Umfeld der Fußballszene und die Namen und Gesichter der ProtagonistInnen. In Frankfurt sind das drei bis vier Beamte, die zivil gekleidet zu den Auswärtsspielen mitfahren, um ihre dortigen KollegInnen zu unterstützen. Sie werden für diese Position besonders geschult und übernehmen die Interaktion mit den Fans in den Konfliktsituationen. Neben der Bundespolizei (die noch einmal gesondert über szenekundige Beamte verfügt) und den polizeilichen Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE), die die Fans z.B. dann begleiten, wenn diese in Zügen zu den Spielen fahren, sind sie konkret am Ort der Spiele anwesend.

An den Spieltagen selbst sind neben dem Fanprojekt und den unterschiedlichen Polizeien noch die privaten Ordnerdienste der Fußballvereine relevant. Sie stehen den Fans im Block und damit im unmittelbaren Verlauf der Fußballspiele gegenüber. Ihre Aufgabe ist die Sicherung der Situation im Block, d.h. die Überwachung der Einhaltung der geltenden Zugangs- und Verhaltensregeln (z.B. das Verbot von Pyrotechnik) sowie die Abgrenzung zum Spielfeld und den Blöcken der anderen Fans. Laut Frankfurter Fans variiert das Verhältnis zwischen den Fans und den OrdnerInnen danach, ob es sich um ein Heimspiel oder Auswärtsspiel handelt. Obwohl im heimischen Fanblock ein vergleichsweise großes Konfliktpotential herrscht, haben die Eintracht-Fans zu den OrdnerInnen im Frankfurter Stadion ein fast freundschaftliches Verhältnis und können sich dort relativ frei bewegen. Demgegenüber sei die Situation im Gästeblock des Frankfurter Stadions, bzw. auch bei Auswärtsspielen, häufig angespannt.

Im Papier der DFL werden außerdem Fan- und Sicherheitsbeauftragte der Vereine als zentrale AkteurInnen benannt. Sie sollen die Kommunikation zwischen Sicherheitsbehörden und Ultras gewährleisten. In Frankfurt hat die Eintracht dafür extra eine eigene Stelle geschaffen. Laut Frankfurter Fans ist dies eine der Funktionen, deren Bedeutung von öffentlicher Seite deutlich überzeichnet würde.

Die Regeln

Fußballstadien sind keine öffentlichen Räume. Deshalb ist die Produktion von Sicherheit juristisch zumeist über das Hausrecht der Vereine geregelt. Damit sind einige Konsequenzen für die rechtliche Situation der Fans und die sie betreffenden Sicherheitspraxen verbunden. Selbstverständlich haben die BeamtInnen der Polizei in den Stadien die gleichen Rechte und Pflichten, die sie immer haben, wenn in ihrer Anwesenheit Straftaten begangen werden. Allerdings ist über die Hausrechte der Vereine die Zulässigkeit von Verhalten, was z.B. das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen betrifft, strenger geregelt als im öffentlichen Raum und kann insofern auch anders geahndet werden.

Ein in der Fußballöffentlichkeit rege diskutiertes und kritisiertes sicherheitspolitisches Instrument ist das Stadionverbot. Dieses wird meistens dann verhängt, wenn die Polizei einen Fußballfan während einer nicht geduldeten Handlung festnehmen kann und danach dem gastgebenden Verein ein bundesweites Stadionverbot vorschlägt. Hier findet keine strafrechtliche Sanktion, sondern eine präventive zivilrechtliche Maßnahme statt. Spricht der Verein auf den polizeilichen Vorschlag hin ein Stadionverbot aus, so ist dieses rechtlich über das Hausrecht abgedeckt. Das Verbot gilt dann auf der Grundlage einer Kooperation aller bundesdeutschen Fußballvereine für alle Stadien im Bundesgebiet und kann je nach Vorwurf zeitlich auf wenige Tage und Wochen beschränkt werden. In den überwiegenden Fällen wird es allerdings für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesprochen.[5] Ob den Betroffenen innerhalb dieses Verfahrens die Möglichkeit einer Anhörung oder eines Einspruches eingeräumt wird, liegt im Ermessen der Vereine und wird nur von wenigen gewährt, z.B. vom Karlsruher SC. Das Karlsruher Modell gilt dabei in der Fanszene als besonders progressiv, weil es die Betroffenen einbezieht. Dort können sich die Fans in einem Gespräch mit dem Sicherheitsbeauftragten des Vereins sowie dessen Stadionverbotsbeauftragten zu den Vorwürfen äußern. Danach behält sich der Verein die Möglichkeit vor, auf die Verhängung des Stadionverbotes zu verzichten, meist gegen bestimmte Auflagen, wie z.B. Arbeitsstunden im Kontext des Fanprojektes. Die SozialarbeiterInnen des Frankfurter Fanprojektes bevorzugen dieses Modell deshalb, weil sie betonen, dass die Fans in den Stadien besser zu kontrollieren sind als im Umfeld der Stadien.

Von den Stadionverboten zu unterscheiden ist die Verhängung polizeilicher Meldeauflagen für Spieltage oder besonders auch internationale Fußballevents. Mit diesen kontrolliert die Polizei die Aufenthaltsorte von bekanntgewordenen, vermeintlich gewaltbereiten oder gewaltsuchenden Fans und will verhindern, dass diese sich an „neuralgischen Punkten“ aufhalten.[6] Die Datengrundlage für Meldeauflagen und andere präventiv-polizeiliche Maßnahmen ist die „Datei Gewalttäter Sport“ (DGS), die von der bei der nordrhein-westfälischen Polizei angesiedelten „Zentralen Informationsstelle Sport“ (ZIS) geführt wird. Ende 2016 waren hier 10.907 Personen erfasst.[7] Diese Verbunddatei wird von allen deutschen Polizeibehörden mit Informationen über „auffällig gewordene“ oder möglicherweise in Zukunft „auffällig“ werdende Fans gefüttert und abgefragt. Um erfasst zu werden, bedarf es keiner Verurteilung. Es reicht, im Kontext eines Fußballspiels in eine Personenkontrolle geraten zu sein. Zwar gibt es grundsätzlich die Möglichkeit von Auskunftsersuchen, die sich aber schwierig gestalten. Auskunft erteilt nicht die ZIS, sondern die jeweilige Polizeibehörde, die die Speicherung veranlasst hat. Eine „proaktive Benachrichtigung“ praktizieren nur Rheinland-Pfalz und Bremen. Gegen die 1994 in Betrieb genommene DGS, nach deren Muster übrigens eine ganze Reihe von „Gewalttäterdateien“ insbesondere im politischen Bereich funktionieren, wird von Fangruppen quer durch die Republik kritisiert. In den Nullerjahren hatten sie zunächst mit Klagen vor Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht bescheinigte schließlich 2010 die Rechtmäßigkeit der Datensammlung, nachdem das Bundesinnenministerium quasi in letzter Minute eine Rechtsverordnung „über die Art der Daten, die nach §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtsgesetzes gespeichert werden dürfen“, durch den Bundesrat brachte.[8] Die grundsätzliche Kritik an der Datei, der von der Speicherung ausgehenden Stigmatisierung und der Willkür der Erfassung sind jedoch geblieben.

Allgemein verfügen die polizeilichen AkteurInnen mit der ZIS, dem direkten Zugriff auf die hochsensible Überwachungstechnik in den Stadien, szenekundigen Beamten und vielem mehr über ein großes Arsenal zur Kontrolle der Fußballfans. Dessen rechtliche Absicherung ist durch eine Vielzahl unterschiedlicher juridischer Praxen geregelt, die von präventiven zivilrechtlichen Maßnahmen, über den polizeilichen Ermessensspielraum bis hin zum Straf- und Ordnungsrecht reichen. Von den Betroffenen wird die Praxis der Polizei auch deshalb oft als willkürlich wahrgenommen, weil kaum mehr nachzuvollziehen ist, was ihr wirklich erlaubt ist. Gleichzeitig ist ein gerichtliches Vorgehen gegen diese, z.B. gegen die Bildung rechtswidriger Polizeikessel, wenn überhaupt, nur in langwierigen und kostspieligen und somit für die schnelllebige Fußballszene kaum attraktiven Verfahren möglich – und hat auch wenig Einfluss auf die polizeiliche Praxis, weil sie immer erst nachtäglich greift.

Was macht Fußballfans gefährlich?

Wie sich zeigt, sind die Sicherheitsapparate in dem Feld des Bundesligafußballs extrem aktiv. Die Frage, warum das so ist, wurde in den Debatten der letzten Jahre von verschiedenen AkteurInnen gestellt und verschieden beantwortet. Gerade in kritischeren Kreisen wird argumentiert, dass sich dieser Bereich als sicherheitspolitisches Experimentierfeld besonders eigne. Hier kommen in regelmäßigen Abständen, in vorher festgelegten und begrenzten Orten immer wieder große, teilweise gewaltaffine Menschenmassen zusammen und liefern so günstige Bedingungen für die Übung verschiedener Einsatzkonzepte. Die Einsätze würden der Verhaltensbeobachtung und Übung der Steuerung großer Massen dienen. Durch ihre hohe emotionale Bindung zu ihrem Verein seien die Fans außerdem dazu bereit, eine Vielzahl von Widrigkeiten zu ertragen. Viele aktive Fußballfans teilen grundsätzlich diese Einschätzung, es gibt jedoch auch Stimmen, die eine etwas andere Perspektive haben. Sie berichten von ihrer Erfahrung, dass die Zuspitzung und Lockerung öffentlicher Maßnahmen im Fußball Konjunkturen folge, die auch mit der medialen Aufmerksamkeit und der Veranstaltung von Großevents im Zusammenhang stehe. Dagegen betonen sie die Ambivalenz ihrer Fankultur: durch ihre Choreographien und Sprechchöre tragen sie nicht selten einen großen Teil zur Stadionatmosphäre bei. Dadurch sind sie einerseits, und gerade bei Auswärtsspielen, ein wichtiger ökonomischer Faktor, auch wenn sie andererseits das Bild des „Familienfußballs“ eigentlich stören. Die Sicherheitsstrategien reflektieren ihrer Einschätzung nach diese widersprüchliche Interessenslage.

Die Entwicklung der sicherheitspolitischen Strategien im Feld gewaltaffiner Fußballfans illustriert letztendlich, wie die Sicherheitsproduktion geprägt wird durch ein komplexes Ensemble von einerseits spezifischen Lernprozessen der einzelnen AkteurInnen, Entwicklungen und Dynamiken zwischen ihnen, technischen Weiterentwicklungen sowie nicht zuletzt durch ökonomische Interessen, die den sicherheitspolitischen Interessen mitunter entgegenstehen können. Zudem zeigt sich hier besonders deutlich, wie stark die staatlichen AkteurInnen inzwischen mit Wissenstransfers zwischen den einzelnen polizeilichen Feldern arbeiten.

Wie andernorts in der neoliberalen Sicherheitsproduktion ist auch der Umgang mit Fußballfans außerdem sehr stark durch das spezifische Zusammenwirken von repressiven und helfenden Institutionen gekennzeichnet – und die Dynamiken der medialen Diskurse sind prägend dafür, wie stark die Praxis der Fans als Problem und Sicherheitsbedrohung wahrgenommen wird.

[1]      Der Artikel ist eine bearbeitete Version eines Kapitels meiner Dissertation: Kern, A.: Produktion von (Un-)Sicherheit. Urbane Sicherheitsregime im Neoliberalismus, Münster 2016
[2]     DFL: Sicheres Stadionerlebnis, erste Version v. 27.9.2012, veränderte Fassung v. 15.11.2012, www.12doppelpunkt12.de/sicheres-stadionerlebnis-und-reaktionen/
[3]     s. Interview mit DFL-Geschäftsführer Seifert, Süddeutsche Zeitung v. 17./18.11.2012
[4]     wie z.B. der Aktion 12:12, siehe www.12doppelpunkt12.de oder faszination-fankurve.de v. 22.11.2012
[5]     DFL a.a.O (Fn. 2)
[6]     Steinat, B.: Die Speicherung personenbezogener Daten gewalttätiger Fußballfans – zur Datei „Gewalttäter Sport“, Hamburg 2012
[7]     BT-Drs. 18/10908 v. 19.1.2017
[8]     http://www.fananwaelte.de/?page_id=82

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