Chronologie April 2019

zusammengestellt von Otto Diederichs

1. April: Antisemitismus: Bayern richtet eine „Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus“ ein, die mit 381.000 EUR finanziert wird. In Berlin wird am 7. April ein Kneipenwirt festgenommen, der Gäste bei einem Streit fremdenfeindlich und antisemitisch beschimpft und den Hitlergruß gezeigt hat. Am 12. April läuft in Berlin ein Mann durch die Straßen und skandiert lautstark antisemitische Parolen; er wird in Gewahrsam genommen. Nach Angaben der „Recherche- und Informationsstelle Berlin“ vom 17. April gab es im Jahr 2018 in der Stadt insgesamt 1.083 antisemitische Vorfälle; davon 46 Bedrohungen (2017: 26) und 45 Angriffe (2017: 18). Am 26. April wird in Berlin erneut ein Kippa tragender Mann von einem anderen Mann antisemitisch beschimpft und bedroht, bevor dieser unerkannt flüchtet.

Kriminelle Polizisten: Ein Polizeibeamter aus Tutzing (Bayern), der auch als Jugendwart der Feuerwehr tätig war, wird wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Am 4. April verurteilt das Landgericht (LG) Hamburg einen Kripobeamten, der sich einer Verbrecherbande angeschlossen hatte um seine Spielsucht zu finanzieren, wegen Bandendiebstahls und anderer Delikte zu drei Jahren und acht Monaten Haft.

Alternative für Deutschland (AfD): Auf Anfrage eines Pressemediums wird bekannt, dass das hessische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die dortige AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) und die AfD-Organisation „Der Flügel“ mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet. Am 2. April verurteilt das LG Dresden (Sachsen) die frühere AfD-Vorsitzende Frauke Petry wegen eines fahrlässigen Falscheids im November 2015 zu einer Geldstrafe von 6.000 EUR; ihr Landtags- und Bundestagsmandat darf sie behalten. Am 3. April entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verpflichtet ist, über vertrauliche Gespräche seines früheren Präsidenten Hans-Georg Maaßen mit AfD-Politikern Auskunft zu geben. Durch Presseberichte wird am 4. April bekannt, dass in der Wahlkampfspendenaffäre um die AfD-Fraktionschefin Alice Weidel eine Spur zu einem, in der Schweiz lebenden, deutschen Immobilienunternehmer führt. Ebenfalls durch Presseberichte wird am 8. April bekannt, dass es sich bei einem AfD-Bewerber für die Kommunalwahl in Ulm (Baden-Württemberg) um einen früheren Bankräuber und ehemaliges NPD-Mitglied handelt. Eine Neonazi-Vergangenheit hat demnach auch der AfD-Kreisvorsitzende von Duisburg (NRW), der früher Mitglied der 1995 verbotenen „Freiheitlichen Arbeiterpartei (FAP) war. Am 16. April erlässt der Bundestag wegen illegaler Wahlkampfspenden Strafbescheide in einer Gesamthöhe von 402.900 EUR gegen zwei AfD-Politiker. Durch Pressemeldungen wird am 19. April bekannt, dass die Staatsanwaltschaft (StA) Berlin gegen den AfD-Bundesschatzmeister Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts des Verstoßes gegen das Parteiengesetz aufgenommen hat. Er soll in den Rechenschaftsberichten falsche Angaben gemacht haben.

Rechtsradikalismus: In Berlin zeigt ein Mann an der Kasse eines Supermarktes minutenlang den Hitlergruß. Er wird festgenommen. Weiterhin wird durch Pressemeldungen bekannt, dass sich an einem NPD-Fackelmarsch auf dem Reichsparteitagsgelände in Nürnberg (Bayern) Ende Februar auch ein CSU-Mitglied beteiligt hat. In einem ICE-Zug von Essen (NRW) nach München (Bayern) beleidigt ein betrunkener Mann eine Mitreisende mit rechtsradikalen Sprüchen und bedroht sie. Er wird festgenommen. Am 10. April durchsucht die Polizei in mehreren Bundesländern mehr als 30 Objekte eines rechtsradikalen Netzwerkes unter dem Verdacht der Gründung einer kriminellen Vereinigung. Unter dringendem Tatverdacht stehen dabei 16 Männer aus Cottbus und Umgebung (Brandenburg). Am 11. April gibt die Polizei bekannt, dass sich unter der Vielzahl beschlagnahmter Gegenstände auch Propagandamaterial der „Identitären Bewegung“ befindet. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA), die am 18. April veröffentlicht werden, bestehen derzeit 605 offene Haftbefehle gegen 467 „Personen aus dem politisch rechten Spektrum“; 12 davon betreffen Gewaltdelikte. Durch Pressemeldungen wird am 21. April bekannt, dass offenbar viele Bundeswehrsoldaten offen rechtsradikale Gesinnungen im Internet posten. Entsprechende Meldungen wurden an den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Parlamentarische Kontrollgremium (PKgr) weitergeleitet. Am 26. April bestätigt das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg eine Anordnung der Polizei wonach die rechte Bewegung „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida) München (Bayern) am 1. Mai nicht vor dem autonomen Kulturzentrum „Rote Flora“ demonstrieren darf (Az: 3 E 1940/19). Am gleichen Tag entscheiden das VG Mainz und das OVG Koblenz (beide Rheinland-Pfalz), dass ein Wahlwerbespot der NPD nicht ausgestrahlt werden muss, da dieser Ausländer verächtlich macht und damit eindeutig gegen allgemeine Strafgesetze verstößt. Am 27. April bestätigt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) diese Urteile. In Berlin zeigt am 30. April ein Mann auf einem Sportplatz den Hitlergruß, er wird vorläufig festgenommen. Ebenfalls am 30. April grölen in einem Park in Frankfurt/M. (Hessen) mehrere Personen anhaltend Nazi-Parolen; fünf junge Männer werden kurzfristig festgenommen.

Rechtsextremismus: Nach der Bombendrohung auf einen Regionalexpress kommt es in Schleswig-Holstein zu einem mehrstündigen Zugausfall. Bei einer Zeitung geht daraufhin ein mit „Nationalsozialistische Offensive“ unterzeichnetes Bekennerschreiben ein. Seit Ende 2018 gab es bereits mehr als 100 solcher Fälle. Nach Zählung des Verbandes der Opferberatungsstellen rechter Gewalt (VBRG) vom 2. April kam es in den ostdeutschen Bundesländern 2018 zu insgesamt 1.212 rechtsextremen und rassistischen Angriffen. Betroffen davon waren 1.789 Menschen, davon rund 250 Kinder. Im Fall der bundesweiten Drohmails gegen öffentliche Einrichtungen, Politiker, Anwälte u.a., durchsucht die Polizei am 4. April eine Wohnung in Schleswig-Holstein; es werden Beweismittel beschlagnahmt. Insgesamt sind in der Vergangenheit über 200 Drohungen eingegangen, die teils mit „Nationalsozialistische Initiative“ und anderen rechtsextremen Slogans unterzeichnet waren. Der Mann wird festgenommen, er soll allein gehandelt haben. In Berlin wird am 7. April ein Kneipenwirt festgenommen, der Gäste bei einem Streit fremdenfeindlich und antisemitisch beschimpft und den Hitlergruß gezeigt hat. Am 8. April wird durch Presseberichte bekannt, dass trotz der Festnahme eines Verdächtigen eine weitere Drohmail gegen die Berliner Generalstaatsanwältin eingegangen ist, die nach seiner Verhaftung verschickt wurde. In der mit „Staatsstreichorchester“ unterzeichneten Drohung werden 100 Mio. EUR in einer Krypto-Währung verlangt, anderenfalls werde eine neue Terrorgruppe entstehen. Durch Presseberichte wird am 17. April bekannt, dass die „Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten“ einer Wachschutzfirma, die an zwei früheren Konzentrationslagern eingesetzt war, wegen Kontakten in die rechtsextremistische Szene gekündigt hat. Diese Kontakte waren im Februar bekannt geworden. Am 18. April geht auch in München (Bayern) eine mit „Staatsstreichorchester“ unterzeichnete Droh-Mail ein. Nach Angaben des LfV Sachsen haben sich 2018 Rechtsextreme in 17 Fällen in Vereinslokalen von Kleingartenanlagen getroffen um „Schulungen“ abzuhalten (2014-2017: 44 Fälle). Dies wird am 30. April aufgrund von Presseanfragen bekannt.

Gewalt gegen Obdachlose: In Berlin wird ein schlafender Obdachloser von zwei Unbekannten mit Knüppeln verprügelt. Am 10. April wird einer der Angreifer festgenommen, gegen ihn wird Haftbefehl erlassen. In Hessen kam es in den vergangenen fünf Jahren zu insgesamt 213 Gewalttaten gegen Obdachlose (2018: 56 / 2016: 30). Dies wird am 22. April durch eine parlamentarische Anfrage der Links-Fraktion im Wiesbadener Landtag bekannt.

Verfassungsschutz: Einer Presseanfrage zufolge beobachtet das hessische LfV die dortige AfD-Jugendorganisation JA und die AfD-Organisation „Der Flügel“ mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Durch Presseberichte wird am 3. April bekannt, dass das OVG NRW entschieden hat, dass das BfV verpflichtet ist, über vertrauliche Gespräche seines früheren Präsidenten Hans-Georg Maaßen mit AfD-Politikern Auskunft zu geben. Aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion geht am 15. April hervor, dass der Verfassungsschutz Daten zu 820 Minderjährigen erfasst hat. Nähere Angaben hierzu werden nicht gemacht. Auf Presseanfrage teilt das LfV Sachsen mit, dass sich 2018 Rechtsextreme in 17 Fällen in Vereinslokalen von Kleingartenanlagen getroffen haben um „Schulungen“ abzuhalten (2014-2017: 44 Fälle).

2. April: Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: Laut dem Verband der Opferberatungsstellen rechter Gewalt (VBRG) kam es in den ostdeutschen Bundesländern 2018 zu insgesamt 793 rechtsextremen und rassistischen Angriffen auf Flüchtlinge und Migranten.

Polizeiausbildung: Durch Veröffentlichung in der Fachpresse wird bekannt, dass das VG Mainz (Rheinland-Pfalz) im März entschieden hat, dass die Bundespolizei (BPol) einen Bewerber für die Polizeiausbildung wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung ablehnen darf (Az: 4 L 105/19.MZ).

Angriffe auf Polizisten: Als in Berlin zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes eine Frau darauf hinweisen, dass ihr Hund nicht angeleint ist, entwickelt sich daraus ein Streit, bei dem eine Ordnungsamtsmitarbeiterin geschlagen und getreten wird. Zwei Angreiferinnen können kurzfristig festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt werden; ein dritter Angreifer kann flüchten. Als Polizeibeamte am 8. April in einem Berliner Supermarkt ein Hausverbot durchsetzen wollen, werden sie von dem Mann angegriffen. Eine Polizistin muss vom Dienst abtreten; ihr Kollege wird leicht verletzt. Der Täter wird in Gewahrsam genommen. In Berlin beleidigt am 10. April ein Mann einen Polizisten, greift ihn an und verletzt ihn leicht. Nach einer polizeilich beendeten Kneipenschlägerei versammeln sich am 13. April in Bocholt (NRW) etwa 300 Personen; aus der Gruppe werden die Beamten beleidigt und attackiert. Herbeigerufene Verstärkung räumt den Platz und nimmt neun Personen vorläufig fest. Am 17. April greift in Bochum (NRW) ein psychisch kranker Mann, der ins Krankenhaus gebracht werden soll, die Beamten mit einem Messer an. Er kann überwältigt werden. In Nürnberg (Bayern) greift am 18. April eine heroinsüchtige Frau eine Polizeistreife mit ihrer Spritze an. Sie wird überwältigt und festgenommen. Ebenfalls am 18. April verurteilt das Amtsgericht (AG) Groß-Gerau (Hessen) einen jungen Mann, der sich im Juni am Rande eines Volksfestes in Darmstadt an einer Randale gegen die Polizei beteiligt hatte, zu zwei Wochen Jugendarrest, 1.500 EUR Geldstrafe und der Teilnahme an einem Antiaggressionstraining. Insgesamt hat die StA über 150 Verfahren eingeleitet. In Berlin werden am 18. April vier Zivilpolizisten aus einer Gruppe heraus angegriffen; drei von ihnen werden dabei leicht verletzt. Bei einer Verkehrskontrolle in Mülheim/Ruhr (NRW) bedrängen am 19. April rund 50 aggressive Personen die Beamten; Durch angeforderte Verstärkung werden vier von ihnen in Gewahrsam genommen. Am 27. April werden in Karlsruhe (Baden-Württemberg) Polizisten, die eine Entenfamilie aus dem Straßenverkehr retten wollen, von einem Mann beschimpft und angegriffen. In Berlin bewerfen am 28. April Unbekannte eine Objektschutzstreife der Polizei mit Steinen. Das Fahrzeug wird beschädigt, die Beamten bleiben unverletzt. Am 29. April wollen Polizeibeamte in Berlin wegen Lärmbelästigung die Personalien eines Mannes feststellen. Dieser beleidigt die Beamten und leistet Widerstand; daraufhin kommen weitere Personen hinzu und greifen die Beamten an. Es ist Unterstützung nötig. Am gleichen Tag wird auf dem Flughafen Frankfurt/M. (Hessen) ein Polizist von einem Mann angegriffen, gegen den er ein Hausverbot durchsetzen will; der Beamte wird leicht verletzt.

Fußball-Hooligans: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Ende März entschieden hat, dass Bundesligavereine an den Zusatzkosten für Hochrisikospiele beteiligt werden können, erklärt Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), die Stadt werde der Deutschen Fußball Liga rund 2,3 Mio. EUR für sieben Partien seit 2015 in Rechnung stellen. Am 10. April durchsucht die Polizei in mehreren Bundesländern mehr als 30 Objekte eines rechtsradikalen Hooligan-Netzwerkes unter dem Verdacht der Gründung einer kriminellen Vereinigung. Am 11. April gibt die Polizei bekannt, dass sich unter der Vielzahl beschlagnahmter Gegenstände auch Propagandamaterial der „Identitären Bewegung“ befindet. Vor dem Bundesligaspiel zwischen dem VfB Stuttgart und Bayer Leverkusen kommt es am 13. April in Stuttgart (Baden-Württemberg) zu einer Schlägerei von rund 100 rivalisierenden Hooligans. Die Polizei nimmt 40 Personen „in Obhut“. Beim Revierderby zwischen Schalke 04 und dem BVB Dortmund am 27. April fordern Schalker Hooligans auf einem Transparent Freiheit für den Täter, der im vergangenen Jahr einen Anschlag auf den Dortmunder Mannschaftsbus verübt hatte.

3. April: Dschihadismus: Das Bundeskabinett verabschiedet einen Gesetzentwurf, wonach Kämpfern der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wird, sofern diese eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzen; das neue Gesetz gilt nicht rückwirkend. Weiterhin gibt das Bundesinnenministerium bekannt, dass gegen 21 in Syrien gefangene IS-Kämpfer deutsche Haftbefehle vorliegen. Medien berichten am 5. April, dass die Bundesrepublik mehrere Kinder inhaftierter IS-Mitglieder aus dem Irak zurückgeholt und ihren Verwandten übergeben hat. Unter Berufung auf das BKA wird am 10. April durch die Presse vermeldet, dass deutsche Sicherheitsbehörden seit 2010 insgesamt 13 Terroranschläge verhindert hätten. Am 14. April wird bekannt, dass das BfV insgesamt 2.240 Personen in Deutschland dem islamistisch-terroristischen Spektrum zuordnet. Für besonders gefährlich hält es zurückgekehrte Kinder von ehemaligen IS-Kämpfern.

„Kriminelle Vereinigung“: Durch eine parlamentarische Anfrage der thüringischen Linken-Landtagsfraktion wird bekannt, dass die dortige StA bereits seit 16 Monaten gegen die Künstlergruppe „Zentrum für Politische Schönheit“ wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Hintergrund ist die Nachbildung des Holocaust-Denkmals in direkter Nachbarschaft des Wohnsitzes des AfD-Politikers Björn Höcke im November 2017. Nach einer Intervention des thüringischen Justizministers stellt die StA Gera (Thüringen) das Ermittlungsverfahren am 8. April ein. Der verantwortliche, mutmaßlich AfD-nahe Geraer Staatsanwalt Martin Zschächner wurde daraufhin versetzt und als Pressesprecher der Behörde abberufen.

Ermittlungen gegen Polizeibeamte: Eine Entscheidung des OVG Bautzen (Sachsen) wird veröffentlicht, das Ende März entschieden hatte, dass die Presse in Einzelfällen Auskunft zu Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte verlangen kann. Das Grundrecht der Pressefreiheit sei höher zu bewerten als das Geheimhaltungsinteresse des Beamten und seines Dienstherren (Az: 3 B 43/19). Am 4. April wird bekannt, dass die StA Kleve (NRW) bereits seit längerem in einem Fall ermittelt, bei dem 2018 ein aufgrund einer Verwechselung inhaftierter Syrer bei einem Zellenbrand in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kleve umgekommen ist. In dem Fall sollen auch Daten manipuliert worden sein. Wie am 5. April berichtet wird, hat das LG Köln (NRW) in zweiter Instanz einen Mann vom Vorwurf des Widerstandes gegen Polizeibeamte freigesprochen hat. Das Justizministerium ermittelt gegen mehrere Beamte. Am 9. April melden Medien, dass das Innenministerium NRW im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens prüft, warum bei einer Kreispolizeibehörde die Ermittlungen gegen einen Physiotherapeuten wegen Verdacht auf Kinderpornografie von ersten Hinweisen Ende 2017 bis zu Durchsuchungen im März 2019 dauerten. Verwaltungsermittlungen sind eine Vorstufung zu möglichen Disziplinarverfahren. Durch Presseberichte wird am 15. April bekannt, dass sechs Beamte des polizeilichen Staatsschutzes in Frankfurt/M. (Hessen) sich nach einer privaten Feier im Februar zur Adresse eines als Gefährder eingestuften Mannes begaben, wo zwei von ihnen gegen das Haus urinierten. Sie waren dabei von einer Überwachungskamera gefilmt worden. Sie wurden versetzt und disziplinarische Maßnahmen eingeleitet.

4. April: Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadist*innen: Auf dem Flughafen Stuttgart (Baden-Württemberg) wird eine mit ihren Kindern aus Syrien zurückkehrende frühere IS-Kämpferin festgenommen. In Hamburg nimmt die Polizei am 17. April einen im Frühjahr 2014 nach Deutschland zurückgekehrten Mann fest; ihm wird vorgeworfen, sich im November 2013 in Syrien dem IS angeschlossen zu haben.

5. April: Körperverletzung im Amt: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das LG Köln (NRW) einen Mann, der 2016 zwei Polizisten angegriffen haben soll, in zweiter Instanz vom Vorwurf des Widerstandes gegen Polizeibeamte freigesprochen hat. Das Justizministerium ermittelt gegen mehrere Beamte wegen Körperverletzung.

Rockerkriminalität: In einem Großeinsatz führt die Polizei in Berlin Durchsuchungen im Rockermilieu durch um „zu zeigen, dass wir da sind“.

6. April: Polizeischüsse: In Krefeld (NRW) gibt ein Polizeibeamter zwei Schüsse auf einen Schäferhund ab, der auf einem Spielplatz Kinder anfällt. Das Tier wird verletzt und später eingeschläfert.

7. April: Fremdenfeindliche Angriffe: In einer S-Bahn in München (Bayern) beschimpft ein Mann einen Ghanaer zunächst rassistisch und schlägt ihm dann eine Glasflasche ins Gesicht. Am 9. April beleidigt in Berlin ein Mann zunächst eine Frau wegen ihres Kopftuchs fremdenfeindlich und tritt sie anschließend in den Bauch. Er kann unerkannt entkommen. Vor einem Hamburger Krankenhaus prügeln am 21. April drei Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma einen rauchenden Kameruner so brutal zusammen, dass er ins Koma fällt.

Fremdenfeindliche Handlungen: In Berlin wird am 7. April ein Kneipenwirt festgenommen, der Gäste bei einem Streit fremdenfeindlich und antisemitisch beschimpft und den Hitlergruß gezeigt hat. Aufgrund einer Falschmeldung in den sozialen Medien ziehen am 11. April mehrere mit Latten bewaffnete Jugendliche mit „Ausländer raus“-Rufen zu einer Jugendherberge in Bagenz (Brandenburg). Sieben Personen werden vorläufig festgenommen. In Berlin beleidigt am 12. April ein Mann einen Jugendlichen rassistisch und bedroht ihn. Die Polizei stellt die Personalien fest. Am 20. April beschimpfen wiederum in Berlin zwei unbekannte ältere Frauen einen dreijährigen Jungen fremdenfeindlich. In einem anderen Stadtteil bepöbeln wenige Stunden später zwei Männer einen Busfahrer rassistisch. Auch sie bleiben unbekannt. Wiederum in Berlin beschimpft am 30. April ein Mann in einer U-Bahn ein Kleinkind fremdenfeindlich.

8. April: Rechtsradikale und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlinge: Das LG Bremen verurteilt zwei Männer wegen Totschlags eines jugendlichen syrischen Flüchtlings in der Silvesternacht 2016 zu je 12 Jahren Haft. Ein dritter erhält eine Jugendstrafe von sechs Jahren. Am 18. April verurteilt das AG München (Bayern) einen Mann, der im Juni 2018 drei Eritreer rassistisch beschimpft und verprügelt hatte, zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Seine beiden Mitangeklagten erhalten Bewährungsstrafen.

Cyberkriminalität: Hessen eröffnet ein eigenes „Cyber Competence Center“ (3C) zur Abwehr von Cyberangriffen auf die Landes- und Kommunalverwaltungen.

9. April: Dschihadist*innen-Prozesse: Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München (Bayern) beginnt der Prozess gegen eine Deutsche, die als IS-Anhängerin im Sommer 2015 im Irak ein kleines Mädchen als Sklavin gekauft und dann verdurstet lassen haben soll. Am 17. April erhebt die Bundesanwaltschaft (BAW) Anklage gegen eine Frau, die sich Ende 2014 in Syrien dem IS angeschlossen haben soll. Sie war im Herbst 2016 nach Deutschland zurückgekehrt und sitzt seither in Untersuchungshaft. Vor dem OLG Düsseldorf (NRW) erhebt die BAW am 24. April Anklage gegen eine junge Frau wegen Menschenhandel und Freiheitsberaubung. Die Frau war 2013 nach Syrien ausgereist und soll dort für den IS Wach- und Polizeidienste geleistet haben; weiterhin habe sie drei Jesidinnen als Sklavinnen gehalten. Nach ihrer Abschiebung aus der Türkei war sie im September festgenommen worden. Mit ihr angeklagt sind auch ihre Schwiegereltern. Am 30. April beginnt vor dem Kammergericht (KG) Berlin der Prozess gegen einen mutmaßlichen Logistiker des IS wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland.

Sammelabschiebung: Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird bekannt, dass 2018 insgesamt 284 Personen nach Afghanistan abgeschoben wurden (2017: 121). Am 24. April werden erneut 30 Afghan*innen nach Kabul abgeschoben; damit wurden seit der ersten Sammelabschiebung im Dezember 2016 insgesamt 563 Afghan*innen abgeschoben.

Organisierte Kriminalität: In Berlin führen Landeskriminalamt (LKA) und Zollfahndungsamt (ZFA) eine Razzia gegen eine vietnamesische Zigarettenmafia durch. Drei Personen werden festgenommen, Zigaretten und Bargeld werden beschlagnahmt. Am 29. April vollstrecken StA und Polizei in Berlin insgesamt 62 richterliche Beschlüsse zur Beschlagnahme von Mieteinnahmen in Höhe von mindestens 350.000 EUR aus, im Juli 2018 beschlagnahmten Immobilien eines arabischen Clans.

Polizei und Datenschutz: In ihrem Jahresbericht 2018 rügt die brandenburgische Datenschutzbeauftragte den polizeilichen Umgang mit Datenschutz. Bei einer Überprüfung des Einsatzleitsystems etwa seien gleich mehrere Verstöße festgestellt worden.

Kinderpornografie: Das Innenministerium NRW prüft im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens, warum bei einer Kreispolizeibehörde die Ermittlungen gegen einen Physiotherapeuten in Bad Oeynhausen wegen Verdacht auf Kinderpornografie von ersten Hinweisen Ende 2017 bis zu Durchsuchungen im März 2019 dauerten. Verwaltungsermittlungen sind eine Vorstufe zu möglichen Disziplinarverfahren.

10. April: Salafismus: In neun Bundesländern finden Razzien bei etwa 90 Objekte des salafistischen Vereins „Ansaar International“ und mit ihm verbundener Vereinigungen statt. Der Verein steht im Verdacht die palästinensische Hamas finanziell zu unterstützen. Durch eine parlamentarische Anfrage der FDP im hessischen Landtag wird am 13. April bekannt, dass die hessische Polizei in den vergangenen fünf Jahren gegen 57 tatverdächtige salafistische Frauen wegen Vorbereitung von Gewalttaten ermittelte; insgesamt werden ihnen 424 politisch motivierte Delikte zur Last gelegt. Die Gesamtzahl der Salafist*innen in Hessen wird mit 1.650 angegeben.

Rechtsradikale Polizist*innen: Durch Pressemeldungen wird bekannt, dass das BVerfG Ende März entschieden hat, das ein nordrhein-westfälischer Polizeibeamter, der fünf Jahre lang eine führende Stellung in der rechtsradikalen „Pro NRW“-Bewegung innehatte, nicht in den Polizeidienst zurückkehren darf. Der Mann war 2014 entlassen worden und hatte dagegen durch alle Instanzen geklagt (Az: 2 BvR 2432/18). Nach Presserecherchen soll ein Berliner Kriminalbeamter Kontakte zu einschlägig bekannten Rechtsextremist*innen unterhalten. Demnach war er im März bei einem Treffen von Beamten einer „Sicherheitsbehörde“ beobachtet worden.

11. April: Polizeilicher Todesschuss: Als Polizeibeamte nach einem Notruf bei einem Haus in Salzgitter (Niedersachsen) eintreffen, treffen sie auf einen Mann, der sich verbarrikadiert und sie mit einem „waffenähnlichen Gegenstand“ bedroht. Ein daraufhin hinzu gerufenes Spezialeinsatzkommando (SEK) stürmt die Wohnung und gibt einen Warnschuss ab. Als der Mann darauf nicht reagiert, schießt ein Beamter gezielt und tötet den Mann. Bei der anschließenden Durchsuchung wird eine zweite Leiche gefunden. Am 17. April teilt die StA mit, dass es sich bei dem „waffenähnlichen Gegenstand“ um eine Spielzeugpistole handelte.

Sächsisches Polizeigesetz: Durch Presseveröffentlichungen wird bekannt, dass der Landtag in Dresden (Sachsen) einer Novellierung des Polizeigesetzes zugestimmt hat. Damit wird u.a. die Telekommunikationsüberwachung zur Gefahrenabwehr und der Einsatz von Videotechnik ausgeweitet; weiterhin werden Polizeibeamte mit Bodycams ausgerüstet.

Bodycams: Der Landtag in Dresden (Sachsen) hat einer Novellierung des Polizeigesetzes zugestimmt. Damit werden Polizeibeamte künftig mit Bodycams ausgerüstet. Durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Potsdamer Landtag geht am 20. April hervor, dass die brandenburgische Polizei aufgrund des neuen Polizeigesetzes nunmehr mit Bodycams ausgerüstet werden. Die Aufnahmen würden nur auf gesicherten landeseigenen Rechnern gespeichert.

12. April: „Identitäre Bewegung“: Die Polizei gibt bekannt, dass sich unter der Vielzahl der, bei einer Razzia gegen rechte Fußball-Hooligans am 10. April beschlagnahmter Gegenstände, auch Propagandamaterial der „Identitären Bewegung“ befindet. Am 25. April erklärt das VG Ansbach (Bayern) den Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis und den Einzug der Waffen bei einem Bundesvorstandsmitglied der „Identitären Bewegung“ (IBD) für rechtmäßig. Am gleichen Tag kleben IBD-Mitglieder auf mehreren Berliner U-Bahnhöfen Plakate, auf denen Syrer zur Rückkehr aufgefordert werden. Insgesamt umfasst die IBD in Deutschland etwa 500 Personen.

Organklage gegen Polizeiaktion: Durch Pressemeldungen wird bekannt, dass ein Bundestagsabgeordneter der Links-Fraktion beim BVerfG Organklage gegen die Bundestagspolizei eingereicht hat um ihre Befugnisse klären zu lassen. Diese war beim Staatsbesuch des türkischen Präsidenten Erdogan im September 2018 in seiner Abwesenheit in sein Büro eingedrungen und hatte Drucke kurdischer Flaggen aus dem Fenster entfernt.

Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Vor dem Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses verweigert ein als Zeuge geladener LKA-Beamter, der im Verdacht der Aktenmanipulation steht, die Aussage. Durch Presseberichte wird am 17. April bekannt, dass der Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri ursprünglich mit Komplizen Anschläge in verschiedenen europäischen Städten geplant haben soll. Durch weitere Pressemeldungen vom 19. April unter Berufung auf Unterlagen des Generalbundesanwalt (GBA) und des BKA wird bekannt, dass Anis Amri in ein europaweites Netzwerk des IS eingebunden gewesen sein soll.

Tödliche Polizeikontrolle: Bei einer Polizeikontrolle in Bad Segeberg (Schleswig-Holstein) wehrt sich ein Mann so heftig, dass er nach einer Kopfverletzung kollabiert und verstirbt.

Grenzkontrollen: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verlängert die seit Herbst 2015 durchgeführten Grenzkontrollen zu Österreich um ein weiteres halbes Jahr bis November. Als Grund wird eine anhaltend hohe Zahl illegaler Grenzübertritte angegeben.

13. April: Schleuserkriminalität: In Bayern nimmt die BPol einen LKW-Fahrer fest, auf dessen Ladefläche 12 irakische Flüchtlinge transportiert wurden.

17. April: Taser: Alle sieben Polizeipräsidien in Hessen werden mit Elektroschockern (Taser) ausgerüstet. Das teilt Landesinnenminister Peter Beuth (CDU) mit. Die Pilotphase habe sich bewährt.

Homophobe Angriffe: In Berlin werden zwei Männer aus einer Gruppe heraus homophob beleidigt und bespuckt.

„Reichsbürger“: Das LG Halle (Sachsen-Anhalt) verurteilt einen „Reichsbürger“, der 2016 auf einen SEK-Beamten geschossen hatte, wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft. Am 22. April teilt Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) mit, dass bei „Reichsbürgern“ in Baden-Württemberg zwischen Februar 2017 und Ende Januar 2019 insgesamt 332 Waffen eingezogen wurden. Die Gesamtzahl der „Reichsbürger“ in Baden-Württemberg wird mit 3.200 angegeben. Am 24. April legt der vom LG Halle (Sachsen-Anhalt) wegen Mordversuchs zu langjähriger Haft verurteilte „Reichsbürger“ Revision gegen das Urteil ein.

Abschiebungen: Die Bundesregierung beschließt das sog. „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“; damit werden u.a. die Möglichkeiten ausgeweitet, Ausreisepflichtige in Haft zu nehmen um ein Untertauchen zu verhindern. Am 18. April entscheidet der Bundesgerichtshof (BG)H dass ein afghanischer Flüchtling, der 2013 knapp einen Monat unrechtmäßig in Abschiebehaft genommen war, für diese Zeit keine Entschädigung erhält (Az: III ZR 67/18).

18. April: Polizeiliche Todesschüsse: Als Polizeibeamt*innen zu einem Friedhof in Bochum (NRW) gerufen werden, weil dort ein Mann mit einer „vermutlich durchgeladenen Schusswaffe“ hantiert, bedroht der Mann sie nach Polizeiangaben mit einem Jagdgewehr. Daraufhin schießen die Beamten und verletzen den Mann lebensgefährlich. Am 20. April stirbt der Mann im Krankenhaus.

Asyl: Die StA Koblenz (Rheinland-Pfalz) hat Anklage gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der dortigen Ausländerbehörde erhoben. Er soll in sechs Fällen für die Bewilligung von Anträgen Geld gefordert und in 180 Fällen Verwaltungsgebühren in Höhe von 43.500 EUR veruntreut haben. Der Mann sitzt seit Oktober 2018 in Untersuchungshaft; ein Anfangsverdacht auf Bestechlichkeit besteht auch gegen zwei weitere Mitarbeiter. Durch Presseberichte wird am 27. April bekannt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bereits seit einigen Wochen nicht mehr über Asylanträge von Syrern entscheidet, denen bereits ein eingeschränkter Schutz zugesprochen wurde, sondern diese vorerst zurückstellt. Am 29. April lehnt das VG Gießen (Hessen) die Klage eines Russen gegen die Ablehnung seines Asylantrages ab. Der Mann war im November 2018 rechtswidrig abgeschoben worden und musste zurückgeholt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

21. April: Private Sicherheitsdienste: Vor einem Hamburger Krankenhaus prügeln am 21. April drei Mitarbeiter einer hauseigenen privaten Sicherheitsfirma einen rauchenden Kameruner so brutal zusammen, dass er ins Koma fällt und stirbt. Zwei Mitarbeiter der Firma werden zunächst für zwei Wochen beurlaubt. Das LKA Hamburg hat Ermittlungen wegen des Verdachts auf Körperverletzung mit Todesfolge aufgenommen.

22. April: Polizeischuss: Als in Berlin Polizeibeamte bei einem Kinderspielplatz, auf dem Hund ohne Maulkorb herumläuft, ankommen, greift das Tier sie an. Ein Beamter schießt auf den Hund, verfehlt ihn jedoch; das Tier flüchtet.

23. April: Prozesse gegen Polizisten: Das LG Oldenburg (Niedersachsen) spricht zwei Polizisten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Die Beamten hatten im November 2017 einen betrunkenen Mann, statt ihn nach Hause zu fahren auf einem Parkplatz abgesetzt weil sie zu einem Einsatz gerufen worden waren; dort war der Mann überfahren worden (Az: 1 Kls 27/18).

26. April: Polizeischüsse: In Allendorf (Hessen) schießt ein Polizeibeamter einem Mann, der sich mit einem Messer auf ihn zubewegt, zweimal in die Beine.

27. April: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Durch Presseberichte wird bekannt, dass das BAMF bereits seit einigen Wochen nicht mehr über Asylanträge von Syrern entscheidet, denen bereits ein eingeschränkter Schutz zugesprochen wurde, sondern diese vorerst zurückstellt. Hintergrund ist eine Aktualisierung interner Leitsätze und eine Neubewertung der Sicherheitslage in Syrien.

Polizeischüsse: In Berlin überraschen Polizeibeamte zwei mutmaßliche Einbrecher. Als einer von ihnen einen „unbekannten Gegenstand“ auf sie richtet, geben die Beamten mehrere Schüsse ab. Verletzt wird niemand.

29. April: „Reichsbürger“ bei der Polizei: Nach einem entsprechenden Beschluss des VG München (Bayern) entfernt das Landesinnenministerium zwei Polizeibeamte wegen ihrer Nähe zu den „Reichsbürgern“ aus dem Dienst und entzieht ihnen den Beamtenstatus. Beide waren bereits seit 2018 vom Dienst suspendiert.

Funkzellen-Abfragen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Polizei in Berlin im Jahr 2018 insgesamt 572 Funkzellen-Ortungen durchführte (2017: 426 / 2016: 432).

Beitragsbild: Holocaust-Mahnmal Bornhagen/ Björn Höcke (Patrick Wytt, ZPS).

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