Kommentar: Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel

von Jürgen Korell und Thomas Brunst

Wie private Sicherheitsdienste in der Corona-Krise rechtswidrig für öffentliche Sicherheit und Ordnung sorgen

In deutschen Städten und Gemeinden werden private Sicherheitsdienste von den Kommunalverwaltungen beauftragt, Einschränkungen wie Kontaktverbote aufgrund der Corona-Pandemie zu kontrollieren. Ähnlich wie Polizei und Ordnungsämter bestreifen ihre Mitarbeiter*innen den öffentlichen Raum, sprechen dabei Verfehlungen von Einwohner*innen an und lösen sogar Personenansammlungen auf. Mancherorts belassen es die Privaten nicht nur bei der Ansprache und Ermahnung, sondern stellen Personalien fest und bringen die Corona-Verstöße zur Anzeige. Dabei wird nach dem Motto verfahren: “Der Zweck heiligt die Mittel“.

Privaten Sicherheitsdiensten stehen generell keine hoheitlichen Eingriffsbefugnisse wie Identitätsfeststellungen oder Platzverweisungen zu. Die Übertragung hoheitlicher Befugnisse ist auch im Rahmen von kommunalen Beauftragungen nicht möglich. Wie allen Bürger*innen stehen Privaten Sicherheitsdiensten im öffentlichen Raum lediglich die sogenannten Jedermannsrechte zur Verfügung.

Trotz der eindeutigen Rechtslage etablieren Städte und Gemeinden die Sicherheitsfirmen als „Citystreifen“ im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Zurecht muss man* sich fragen, wo der Einspruch der zuständigen Kommunalaufsichten in den Regierungspäsidien als Mittelbehörden bleibt. Das staatliche Gewaltmonopol wird im Auftrag der Behörden verletzt. Erst im Januar stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klar, dass die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf private Dienstleister bei der derzeitigen Rechtslage (Art. 33 Abs. 4 GG) in Deutschland nicht möglich ist (Beschluss vom 3. Januar 2020, Az: 2 Ss-Owi 963/18).

Bei einer “Public Private Security“, einer öffentlichen Beauftragung privater Sicherheitsdienste für den öffentlichen Raum, wird eine “private Amtsträgerschaft“ vorgegaukelt, die es im deutschen Verwaltungsrecht nicht gibt. Daran ändern auch Uniformen und polizeiliches Einsatz-Equipment wie Handschellen, Schlagstock oder Pfefferspray nichts. Als sich zahlreiche Städte und Gemeinden – vorwiegend in Nordrhein-Westfalen (NRW) und Baden-Württemberg – anschickten, wegen den Corona-Beschränkungen private Sicherheitsdienste auf ihre Bürger*innen loszulassen, meldete sich Krefelds Oberbürgermeister zu Wort. In der „Rheinischen Post“ war am 23. März zu lesen: “Die Stadt verdoppelt die Zahl ihrer Streifen von Bediensteten des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD), um die vom Land verhängte Kontaktsperre zum Schutz gegen das Coronavirus zu überwachen. Dazu werde im Moment verwaltungsintern geeignetes Personal ausfindig gemacht, anschließend geschult und den bereits vorhandenen Kräften zur Seite gestellt, sagte Ordnungsdezernent Ulrich Cyprian am Montag im Rathaus. An das Anheuern privater Sicherheitsdienste sei nicht gedacht. Diese Kräfte dürften keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen, sagte Oberbürgermeister Frank Meyer.“

Diese folgerichtige Einschätzung der Rechtslage teilt man* im Rathaus von Bad Salzuflen (NRW) offenbar nicht. Auf der eigenen Internetseite lässt die Stadtverwaltung wissen: “Corona-Kontrollen. Sicherheitsdienst unterstützt die Stadtverwaltung […]. Um auch weiterhin arbeitsfähig zu bleiben, engagiert die Stadt Bad Salzuflen zusätzlich einen privaten Sicherheitsdienst. Ab sofort wird die Firma Wachschutz Bielefeld Kontrollen im Stadtgebiet vornehmen. Jeder Mitarbeiter ist mit einem Ausweisdokument der Stadt Bad Salzuflen ausgestattet und ist an der Dienstkleidung des Wachschutzes Bielefeld zu erkennen. Bei den Kontrollen geht es darum, Menschenansammlungen zu verhindern, zu überprüfen, ob bestimmte Geschäfte geschlossen sind oder die angeordneten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. […] Der Sicherheitsdienst wurde beauftragt gegebenenfalls notwendige Personalien aufzunehmen, bei Bedarf erhalten die Sicherheitsleute hierbei Unterstützung von der Polizei. Eine tägliche Dokumentation sowie die Aufnahme von Personalien ermöglicht es dem Ordnungsamt jeden Fall zu prüfen. Ob ein Bußgeld verhängt wird, entscheidet weiterhin das Ordnungsamt.“

Interessant ist hierbei, dass Bad Salzuflen die Rechtsauffassung vertritt, die Dienstkleidung von “Wachschutz Bielefeld“ und das Ausweisdokument der Stadt Bad Salzungen hätten genug öffentlichen Charakter, um Personalienfeststellungen durch die Sicherheitsfirma zu rechtfertigen.

Auch in der Kleinstadt Sonneberg in Thüringen bedient sich die Stadtverwaltung eines privaten Sicherheitsdienstes. Fast spöttisch die Artikel-Überschrift der Zeitung „Freies Wort“ dazu am 4. April: “Auf uneinsichtige Thüringer kommen teure Strafen zu […] Wie die Polizei am Sonntagmorgen mitteilte, entdeckten am Samstagabend Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes in Sonneberg zehn Jugendliche, welche sich im Stadtzentrum getroffen hatten. Da sie sich weigerten, den Security-Mitarbeitern Angaben zu ihren Personalien zu machen, musste die Polizei eingreifen.“

Auch hier existiert keine Rechtsgrundlage, welche die Mitarbeiter*innen des Sicherheitsdienst für ihr Handeln geltend machen könnten. Ihr Einsatz gegen die Jugendlichen ist genau genommen Amtsanmaßung und Nötigung. Die Polizei nahm die Anzeigen der “Privaten“ hingegen kritiklos auf.

“Stadt Borgholzhausen fährt strengen Kurs bei Corona-Bußgeldern“, berichtete auch das „Haller Kreisblatt“ am 9. Mai. In der Stadt im Kreis Gütersloh in NRW haben die Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma viel mehr Corona-Verstöße zur Anzeige gebracht als Polizei und Ordnungsamt zusammen: „Immerhin 63 Bußgelder hat die Stadt bislang wegen Verstößen gegen das Kontaktverbot verhängt – darunter befinden sich sogar zwei Wiederholungsfälle. Damit kommt Pium zwar nicht an Steinhagen (83 Verfahren bis zum 1.Mai) heran, liegt aber deutlich vor Versmold (13 bis Anfang Mai) und sogar Bielefeld (25 bis vor einer Woche). Einige Anzeigen kommen von der Polizei, ansonsten wurden sie ausschließlich von einem Sicherheitsdienst eingeleitet, den das Ordnungsamt mit der Kontrolle abends und am Wochenende beauftragt hatte.“

Auch in Jena wird der „Zentrale Ermittlungsverfahrens- und Vollzugsdienst“ durch einen Sicherheitsdienst unterstützt, die Firma begleitet kommunale Bedienstete dabei auf Streife. Die Stadt argumentiert, dass hoheitliche Aufgaben weiterhin ausschließlich Aufgabe der städtischen Bediensteten blieben.

Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer, der durch seine eigenartigen Auffassungen bundesweit für Aufmerksamkeit sorgt, schürt in der Corona-Pandemie Ängste vor Einbrecher*innen. Diese hätten aufgrund der Ausgangsbeschränkungen leichteres Spiel. Von der Stadt Tübingen engagierte Wachleute eines Privaten Sicherheitsdienstes sollen dies verhindern, indem sie in der Innenstadt Doppelstreifen laufen und gleichzeitig den kommunalen Ordnungsdienst bei Corona-Kontrollen entlasten.

Helmut Schmidt sagte einmal: “In der Krise zeigt sich der wahre Charakter.“ Der Charakter, der in der Corona-Krise zutage tritt, ist es offenbar zu kontrollieren und Freiheit einzuschränken, selbst wenn die rechtlichen Grundlagen fehlen. Bei den geschilderten Sachverhalten beobachten wir, dass bezüglich der Feststellung von Corona-Verstößen und den damit verbundenen Bußgeldverfahren durch private Sicherheitsdienste eine Eigendynamik einsetzt. Stadtverwaltungen, Ordnungsämter und die Polizei müssten aber wissen, dass eine Grenze überschritten wird, wenn sich Private behördliche Eingriffsbefugnisse anmaßen.

Auf ein “Machtwort“ der Kommunalaufsicht im Bereich der Regierungspräsidien wartet man in dieser Sache wohl vergebens. Für die Sicherheitswirtschaft bietet die Corona-Krise die Möglichkeit, sich bei Polizei und Ordnungsämtern zu profilieren und sich aufzuwerten. “Police private partnerships“ sind für das Sicherheitsgewerbe für künftige und lukrative Beauftragungen durch die öffentliche Hand Seite an Seite mit den Sicherheitsbehörden von großer Bedeutung.

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