Chronologie Oktober 2020

1. Oktober: Rechtsradikale Polizist*innen: Durch Medienberichte wird bekannt, dass in einer internen Chatgruppe einer Dienstgruppe der Berliner Polizei etwa 25 Beamt*innen rechtes und rassistisches Gedankengut austauschen. Ein informierter Vorgesetzter habe die Gruppe lediglich aufgefordert, keine strafrechtlich relevanten Inhalte zu teilen. Die Polizeiführung nimmt Ermittlungen auf und leitet ein Strafverfahren ein. Am 2. Oktober durchsucht die Polizei in Thüringen die Wohnung eines Polizeischülers wegen des Verdachts in einem Whatsapp-Chat rechtsextreme Inhalte zu verbreiten. Die Staatsanwaltschaft (StA) Gera leitet ein Ermittlungsverfahren ein. Durch Presseberichte wird zudem bekannt, dass eine Verwaltungsangestellte des Innenministeriums NRW im Verdacht des Rechtsextremismus steht. Bei einem Einsatz anlässlich einer rechtsextremen Demonstration am 3. Oktober in Berlin fällt ein Beamter mit einem rechtsradikalen Aufnäher an seiner Uniform auf; gegen ihn wird ermittelt und ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Die Berliner Polizei führt aktuell 31 Disziplinarverfahren wegen rechter Verdachtsfälle gegen ihre Beamt*innen; 11 davon mit dem Ziel der Entlassung. Dies berichtet Polizeipräsidentin Barbara Slowik am 4. Oktober im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Am gleichen Tag wird bekannt, dass in der Bundespolizei (BPol) seit 2017 insgesamt 24 rechtsextreme und 20 rassistische Verdachtsfälle erfasst wurden. 10 Fälle führten zu einer Entlassung; neun Mal wurden Disziplinarmaßnahmen verhängt und zwei Fälle wurden eingestellt. Am 6. Oktober stellt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Berlin den ersten bundesweiten Lagebericht über Rechtsextremisten in den Sicherheitsbehörden vor. Er umfasst den Zeitraum 2017 bis Ende März 2020 und umfasst insgesamt 319 Verdachtsfälle bei den Bundesbehörden (Bundespolizei: 44; Bundeskriminalamt: 6; Bundestagspolizei: 1; Verfassungsschutz: 1; Bundesnachrichtendienst: 2; Zoll: 4). Bei den Länderpolizeien liegt Hessen mit 59 Fällen an der Spitze (Berlin: 53; NRW: 45; Bayern: 31; Sachsen: 28; Bremen: 1; Saarland: 0). Ebenfalls am 6. Oktober wird in Dresden (Sachsen) ein Polizist wegen verfassungsfeindlicher Chatbeiträge vom Dienst suspendiert und ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Am 8. Oktober wird bekannt, dass gegen einen Polizisten aus Mülheim (NRW), gegen den bereits wegen Beteiligung an einer rechtsradikalen Chatgruppe ermittelt wird, zudem der Verdacht der Körperverletzung im Amt besteht. Er soll einem bereits mit Handschellen gefesselten Mann mit Migrationshintergrund ins Gesicht geschlagen haben. Bei der Gedenkveranstaltung in Köln (NRW) für den rechtsextremen Mordanschlag in Halle (Sachsen) am 9. Oktober fällt ein Zivilpolizist auf, der Kleidung der Rechten beliebten Marke „Thor Steinar“ trägt. Er wurde versetzt. Am gleichen Tag teilt die Polizeidirektion Leipzig (Sachsen) mit, dass ein Polizeibeamter, der Anfang September bei einem Verkehrsunterricht an einer Schule öffentlich Vorurteile über Menschen mit Migrationshintergrund geäußert hatte, vom Dienst suspendiert und disziplinarische Ermittlungen eingeleitet wurden. Ebenfalls am 9. Oktober fordert das Landeskriminalamt (LKA) Berlin in einem internen Rundschreiben alle Berliner Polizist*innen dazu auf, ihm Hinweise auf die durch Medienberichte bekannt gewordene, rechte Chatgruppe zu geben. Bisher werden die Ermittlungen dort gegen Unbekannt geführt. Durch Presseberichte wird am 12. Oktober bekannt, dass Beamte der Bereitschaftspolizei in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) den Betreiber ihrer Kantine über Jahre in abwertender Absicht als „Jude“ bezeichnet haben. Erste Ermittlungen hätten den Sachverhalt bestätigt, erklärt Innenminister Holger Stahlknecht (CSU). Am gleichen Tag heißt es, dass gegen einen Beamten der Polizei in Rosenheim (Bayern) wegen Beteiligung in einer rechtsradikalen Chatgruppe in der Polizei ein Strafbefehl wegen Volksverhetzung verhängt wurde, den der Beamte akzeptierte. Gegen einen Kollegen wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt. Nach einem Hinweis aus den eigenen Reihen werden am 14. Oktober bei Auszubildenden der Berliner Polizei Durchsuchungen durchgeführt und Beweismittel beschlagnahmt. Die 25 Verdächtigen gehören einer Chatgruppe an, in der rechtsradikale Inhalte ausgetauscht wurden. Gegen sieben Beamt*innen ermittelt die StA wegen Volksverhetzung, zudem leitet die Polizei selbst disziplinarische Ermittlungen ein. Am 19. Oktober teilt die Polizei mit, dass sechs Azubis suspendiert wurden und ihre Ausbildung derzeit nicht fortsetzen können. Am 22. Oktober gibt das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf (NRW) einer Polizistin recht, die gegen ihre Suspendierung infolge einer im September festgestellten rechten Chatgruppe in der Polizei, geklagt hatte. Die Suspendierung ist somit ungültig (Az: 2 L 1910/20). Acht weitere Fälle werden geprüft. Am 27. Oktober wird durch Presseberichte bekannt, dass diese Beamten ebenfalls wieder zum Dienst zugelassen wurden. Zudem wird bekannt, dass einer der suspendierten Beamten Kontakte zu Fußball-Holligans, zur Rockergruppe „Bandidos“ und zur rechtsextremistischen „Bürgerwehr Steeler Jungs“ in Essen (NRW) unterhielt, wie Fotos und Kontaktdaten seines Handys ausweisen. Laut der Bilanz des hessischen Innenministeriums, die am 29. Oktober bekannt wird, liefen seit 2015 insgesamt 77 Verfahren gegen Polizisten wegen des Verdachts einer rechtsradikalen Gesinnung. 18 Beamt*innen wurden aus dem Dienst entlassen; 42 Verfahren sind noch abgeschlossen. Presseberichten vom gleichen Tag zufolge wird in NRW inzwischen gegen 147 Polizist*innen und vier Verfassungsschützer ermittelt; 16 Verfahren sind unterdessen bei der StA anhängig. 38 dieser Beamten wurden des Dienstes enthoben, 15 der Polizeidienst verboten und sechs Beamten wurden die Bezüge gekürzt. Ebenfalls durch Presseberichte wird am 29. Oktober zudem bekannt, dass sich zwei Berliner Polizeibeamte bei einem Einsatz im Lager eines online-Antiquitätenhändlers im März in auffälliger Weise für einen alten Rundfunkempfänger mit Hakenkreuzen interessierten und ihn sich einpacken ließen. Anschließend sollen sie darum gebeten haben, informiert zu werden, wenn erneut ein solches Gerät vorrätig sei.

Verfassungsschutz: Drei Mitarbeiter eines Observationsteams des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) in NRW stehen im Verdacht, in Chatgruppen Videos mit Islamfeindlichen und rassistischen Inhalten verschickt zu haben; das Team wurde aufgelöst und disziplinarische und personalrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Dies wird durch Presseberichte bekannt. Ebenfalls durch Presseberichte wird am 5. Oktober bekannt, dass der Freistaat Sachsen im Frühjahr 2020 einen Betrag vom 145.000 EUR als Schadensersatz an einen arabisch-stämmigen Mann gezahlt hat. Der Mann hatte mehrfach seine Arbeit verloren weil das LfV ihn fälschlicherweise als extremistisch eingestuft und Arbeitgeber vor ihm gewarnt hatte.

Rechtsextremismus: Unter Bezug auf seinen Verfassungsschutzbericht 2019 teilt das Innenministerium Hessen mit, dass es im Bundesland gegenwärtig 2.200 Rechtsextremist*innen gibt (2018: 1.475), davon werden 840 als gewaltbereit eingestuft (2018: 680). In Berlin wird am gleichen Tag an einer Synagoge ein Thora-Behälter aufgebrochen und das Schriftstück darin mit Hakenkreuzen beschmiert. Ebenfalls am 1. Oktober pöbelt in einer Kneipe in München (Bayern) ein Mann die übrigen Gäste an. Als der Wirt ihn hinauswerfen will, zeigt er den Hitlergruß und ruft verfassungswidrige Sprüche. Auch gegenüber der alarmierten Polizei verhält er sich so; daraufhin wird er festgenommen. Vor einer Kneipe in Braunschweig (Niedersachsen) greifen am 4. Oktober mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen Kleinpartei „Die Rechte“ den örtlichen Parteichef der Satirepartei „Die Partei“ an und schlagen ihn mit der Faust ins Gesicht. Ein mutmaßlicher Täter kann festgenommen werden. Durch Presseberichte wird am 5. Oktober bekannt, dass Unbekannte Ende September zwei Fahrzeuge der Flüchtlings-Hilfsorganisation „Seebrücke“ angezündet hatten. Ebenfalls am 5. Oktober wird bekannt, das die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Düsseldorf (NRW) gegen einen Jugendlichen wegen des WhatsApp-Aufrufes, Juden und Muslime zu töten sowie der Beschaffung von Sprengstoff-Materialien ermittelt. Ebenfalls durch Presseberichte wird am 8. Oktober bekannt, dass die Berliner Polizei seit 2015 insgesamt 65 Durchsuchungen bei Angehörigen der rechtsextremen Szene durchgeführt hat; 67 Haftbefehle wurden vollstreckt und 63 Waffenverbote erwirkt. Das Landgericht (LG) Nürnberg (Bayern) teilt mit, dass geprüft werde, ob gegen einen Mann, der in einem Chatforum der als Terrorgruppe eingestuften „Feuerkrieg Division“ Äußerungen getätigt hat, die nach Ansicht der GStA München auf die Vorbereitung eines Terroraktes hinweisen. Außerdem soll er sich Waffenteile und Anleitungen zum Sprengsätzen beschafft haben. Am 12. Oktober verurteilt das Amtsgericht (AG) Oranienburg (Brandenburg) einen ehemaligen Lehrer, der bei einem Schulfest im Juli 2019 seine rechtsradikalen Tattoos entblößt hatte, zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten. Durch Presseberichte wird ebenfalls am 12. Oktober bekannt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 2017 zwei Mitarbeiter wegen Rechtsextremismus entlassen hat. Am 15. Oktober nimmt die Polizei im Landkreis Biberach (Baden-Württemberg) mehrere Männer und Frauen fest, die in einem Waldstück in Wehrmachtsuniformen und mit verbotenen Waffen Krieg spielen. In der Folge werden 17 Wohnungen durchsucht; Für den Abtransport der beschlagnahmten Waffen sind drei LKWs nötig. Gegen 19 Beschuldigte wird wegen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ermittelt. Am 16. Oktober werden die Durchsuchungen fortgesetzt; in Tübingen muss sich die Polizei mit Waffengewalt Zutritt verschaffen. In Bremerhaven (Bremen) demonstrieren am 17. Oktober etwa 40 NPD-Mitglieder, Mitglieder der Partei „Die Rechte“ und „Reichsbürger“ gegen das öffentliche Zeigen der Reichskriegsflagge. Einen Verbotserlass der Stadt hatte das OVG Bremen zuvor für unwirksam erklärt. In einer Gegendemonstration protestieren und 700 Menschen gegen die NPD-Kundgebung. Nach einer AfD-Veranstaltung am 17. Oktober in Henstedt-Ulzburg (Schleswig-Holstein) fährt im Anschluss ein junger Mann gezielt auf Gegendemonstranten los. Drei Personen werden verletzt, davon eine schwer. Die StA ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Aus einer parlamentarischen Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag geht am 18. Oktober hervor, dass sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorabwehrzentrum (GETZ) von Bund und Ländern 2019 insgesamt 22 mal mit rechtsextremistischen Kampfsportgruppen befasst hat (2018: 11). Am 20. Oktober durchsucht die Polizei Wohnungen von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in Bad Lobenstein (Thüringen), die in einer rechten Chatgruppe Hitler-Bilder und rechtsextreme Textinhalte verschickt hatten. Ein Verdächtiger gehört der „Reichsbürger“-Bewegung an. Ein Imbiss-Betreiber in Berlin alarmiert am gleichen Tag die Polizei, weil ein Mann sich weigert den Imbiss zu verlassen und stattdessen den Hitlergruß zeigt und Nazi-Parolen ruft. Der Mann wird festgenommen. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird am 22. Oktober bekannt, dass aktuell 1114 Rechtsextremist*innen über eine Waffenerlaubnis verfügen (2019; 892). Durch die gleiche Anfrage wird zudem bekannt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) 65 Rechtsextremist*innen als Gefährder führt. Nach mehr als 10-jähriger Haft kommt am 27. Oktober der frühere Rechtsanwalt und Mitbegründer der „Rote Armee Fraktion“ (RAF) und spätere Rechtsextremist Horst Mahler aus der JVA Brandenburg a.d. Havel (Brandenburg) frei, in der er seit 2009 wegen Volksverhetzung einsaß. Die StA Cottbus (Brandenburg) hat bereits eine neue Anklage wegen Volksverhetzung im Internet gegen ihn erhoben und Haftbefehl beantragt. Am 27. Oktober durchsucht die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern 40 Objekte von 24 Verdächtigen der rechtsextremistischen Gruppe „Nationales Bündnis Löcknitz“ unter dem Verdacht des illegalen Waffenbesitzes.

Demonstrationen gegen Corona-Auflagen: Die Stadt Konstanz (Baden-Württemberg) verbietet für die zum Wochenende angemeldeten Anti-Corona-Demonstrationen das Mitführen von Reichsflaggen und anderen Zeichen mit Bezug zur NS-Zeit; zudem werden strenge Hygiene-Auflagen erteilt. Da bei einer Anti-Corona-Demonstration in Berlin am 2. Oktober die Hygiene-Auflagen nicht eingehalten werden, kommt der Veranstalter einer polizeilichen Auflösung zuvor indem er die Versammlung für beendet erklärt. Aufgrund einer Falschmeldung, wonach ein Kind wegen des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes in einem Bus verstorben wäre, versammeln sich in München 10 Personen zu einer Mahnwache. In Konstanz (Baden-Württemberg) bilden am 3. Oktober rund 2.200 Corona-Gegner*innen eine Menschenkette. Auch in Berlin findet eine Kundgebung statt; Personen die sich dauerhaft nicht an die Infektionsschutz-Auflagen halten, nimmt die Polizei kurzfristig fest. Am 10. Oktober findet in Berlin erneut ein Schweigemarsch statt, an dem nach Polizeiangaben „mehrere tausend“ Personen teilnehmen. Eine weitere Demonstration findet am Abend statt. Am 13. Oktober wird ein, in Berlin errichtetes Corona-Protestcamp für aufgelöst erklärt. Von den verbliebenen 20 Zelten ist bereits ein Drittel nicht mehr bewohnt. In Dortmund (NRW) demonstrieren am 18. Oktober rund 1.100 Personen gegen die Corona-Auflagen, die Polizei erstattet zwei Anzeigen wegen Volksverhetzung und weitere wegen gefälschter Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht. Eine geplante Anti-Corona-Aktion am 21. Oktober vor Schüler*innen im Klassenraum eines Gymnasiums in Darmstadt (Hessen) wird vom Schulleiter verweigert. An einer Anti-Corona-Demonstration in Frankfurt/M. (Hessen) nehmen am 24. Oktober etwa 600 Menschen teil. Vor Beginn von Anti-Corona-Demonstrationen explodiert am 25. Oktober in Berlin ein selbstgebauter Sprengsatz; verletzt wird niemand. Vor Ort findet die Polizei ein Schreiben, in dem die sofortige Aufhebung aller Corona-Beschränkungen gefordert wird. An der Demonstration beteiligen sich dann rund 2.000 Teilnehmer*innen. Weil sich die meisten Personen nicht an die Abstands- und Maskenauflagen halten und die Demonstration deshalb nicht starten darf, kommt es zu ersten Rangeleien. An anderer Stelle stürmt die Polizei später schließlich auch die Redner*innenbühne; es kommt zu 50 Festnahmen. Eine zweite Demonstration am Nachmittag wird von den Veranstaltern kurzfristig abgesagt. In Dresden (Sachsen) nehmen am 31. Oktober zwischen 3.000 und 4.000 Menschen an einer Versammlung teil; gegen drei Personen, die den Hitlergruß gezeigt haben sollen, wird ermittelt. Zudem werden gegen mehrere Personen, die Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht vorweisen, Anzeigen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung gefertigt. In Karlsruhe (Baden-Württemberg) nehmen rund 900 Menschen an einer Anti-Corona-Demonstration teil; in Braunschweig (Niedersachsen) sind es etwa 700, in Düsseldorf (NRW) rund 100 und in Darmstadt etwa 350. In München inszenieren rund 1.700 Personen ihre Kundgebung als Gottesdienst.

Umweltdemonstrationen: In dem von Umweltaktivisten besetzten Wal bei Stadtallendorf (Hessen) stellt die Polizei den etwa 40 Demonstranten gegen den Autobahnbau ein Ultimatum, den Wald freiwillig zu verlassen. Lediglich einige kommen dem nach. Am Nachmittag beginnt die Polizei dann mit der Räumung; die ersten Bäume werden gefällt. Am 2. Oktober entscheidet der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH), dass eine geplante Sitzblockade und ein tägliches Kundgebungs- und Kulturprogramm gegen die Waldrodung stattfinden dürfen. Er kippt damit einen Beschluss des VG Gießen (Az: 2 B 2369/20). Am gleichen Tag blockiert ein Bündnis von etwa 100 Umwelt- und Klimaaktivist*innen die Hessische Landesvertretung in Berlin. Von 10 Personen, die einen Balkon besetzt haben, nimmt die Polizei die Personalien auf. Wiederum in Berlin blockieren am 5. Oktober rund 80 Klimaaktivist*innen das Landwirtschafts- und das Verkehrsministerium um auf Tiertransporte und die Waldrodung in Hessen hinzuweisen. Am Morgen des 6. Oktober besetzen Aktivist*innen den Hauptsitz der Braunkohle-Industrie in Berlin und werfen Akten aus dem Fenster während etwa 100 weitere die Straße blockieren. Etwa 130 Menschen blockieren am 9. Oktober, ebenfalls in Berlin, die Zentrale eines Straßenbau-Unternehmens. Am 10. Oktober bilden hunderte Demonstrant*ìnnen eine Menschenkette am Verkehrsministerium und fordern eine Verkehrswende in Deutschland. In Kirtorf (Hessen) greifen am gleichen Tag am Rande einer Demonstration gegen den Autobahnbau etwa 100 Vermummte ein Polizeifahrzeug mit Steinen an. Die Scheiben werden zerstört, die Insassen bleiben unverletzt. Am 12. Oktober werden die Rodungen für den Autobahnbau fortgesetzt. Daraufhin seilen sich am 13. Oktober Aktivisten von einer Brücke bei Idstein (Hessen) auf eine Autobahn ab; die Polizei sperrt diese in beide Richtungen. Es kommt zu kilometerlangen Staus und an einem Stauende zu einem schweren Unfall. Am 18. Oktober gehen die Baumfällarbeiten weiter; Polizist*innen, die sie schützen werden mit Steinen beworfen. Am 21. Oktober setzt das VG Gießen (Hessen) Verbote und Beschränkungen der Stadt für Versammlungen auf der Trasse der geplanten Autobahn und Menschenketten um die Arbeitsfahrzeuge im Waldbereich außer Vollzug. Beschwerde beim VGH Kassel ist zugelassen (Az: 4 L 3580/20.GI, 4 L 3583/20.GI, 4 L 3585/20.GI). Der VGH Kassel hebt am 22. Oktober die Entscheidung des VG Gießen zu den, für die nächsten Tag geplanten Menschenketten auf (Az: 2 B 2546/20). Am 26. Oktober seilen sich Umweltaktivist*innen von mehreren Autobahnbrücken ab. Die Autobahnen müssen voll gesperrt werden, es kommt zu kilometerlangen Staus. 30 Personen werden in Gewahrsam genommen; am 27. Oktober werden 11 von ihnen wegen dringenden Verdacht der Nötigung einem Haftrichter vorgeführt; neun werden in Untersuchungshaft genommen. Auf einem Berliner Flughafen kleben sich am 31. Oktober vier Klima-Aktivist*innen an ein Flugzeug um dessen Start zu verhindern.

Angriffe auf Obdachlose: Auf einem Berliner U-Bahnhof zündet ein Mann die Kleidung eines schlafenden Obdachlosen an. Der Obdachlose erleidet Brandverletzungen. Der Täter flüchtet. Bei einem Streit unter Obdachlosen um einen Schlafplatz wird am 22. Oktober ein Mann so schwer geprügelt und getreten, dass er mit schweren Kopfverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert werden muss. Am 28. Oktober kann der Täter. der Anfang des Monats in Berlin die Kleidung eines Obdachlosen angezündet hatte, ermittelt und festgenommen werden; gegen ihn wird Haftbefehl erlassen.

Datenschutz: Durch Presseberichte wird bekannt, dass der Hamburger Datenschutzbeauftragte gegen den Modekonzern H&M ein Bußgeld von 35,3 Mio. EUR verhängt hat. Der Konzern hatte seit 2014 Hunderte Beschäftigte in seiner bayerischen Servicestation Nürnberg im privaten Bereich ausgespäht.

2. Oktober: Rassistische Angriffe: Die Generalbundesanwaltschaft (GBA) erhebt Anklage gegen einen Mann, der im Juni in Saarbrücken (Saarland) einen afrikanischen Studenten an einer Bushaltestelle niedergeschlagen hatte und versucht haben soll, in Tötungsabsicht auf ihn einzustechen. Der Mann ist seit der Tat in Untersuchungshaft. In einem Einkaufszentrum in Sauerlach (Bayern) beleidigt eine Frau eine andere zuerst rassistisch und greift sie dann an; zwei hinzukommende Begleiter der Angreiferin beleidigen und bedrohen die Frau ebenfalls. Eine Kassiererin kommt ihr zu Hilfe. Durch Presseberichte wird am 8. Oktober bekannt, dass in München Mitte September zwei Unbekannte auf einem U-Bahnsteig einen Tunesier beleidigt und geschlagen haben. Am 9. Oktober beleidigt an einer Bushaltestelle in Neuperlach (Bayern) eine Frau eine andere Frau und deren kleinen Neffen rassistisch und schlägt ihr ins Gesicht. Passanten greifen ein. In einem Bus in Haidhausen (Bayern) beleidigt am gleichen Tag wiederum eine Frau ein Paar rassistisch und bespuckt sie. Sie kann sich unerkannt entfernen. Auch in München wird auf der Straße eine telefonierende Frau aus einem Fenster heraus rassistisch beschimpft und bespuckt. In Eisenach (Thüringen) wird am 22. Oktober ein Syrer von einem Mann beleidigt und ins Gesicht geschlagen. Da gegen den Täter zudem Haftbefehle offen sind, wird er festgenommen.

Dschihadist*innen-Prozesse: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg verurteilt eine Frau, die 2015 mit ihrem Mann, der sich dem „Islamischen Staat“ (IS) angeschlossen hatte, nach Syrien ausgereist war wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Vor dem OLG Koblenz (Rheinland-Pfalz) beginnt am 22. Oktober der Prozess gegen eine Frau, die im Herbst 2014 nach Syrien ausgereist war und sich dort dem IS angeschlossen haben soll, wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Durch Presseberichte wird am 23. Oktober bekannt, dass die GStA Düsseldorf (NRW) ein eigenes Ermittlungsverfahren gegen einen, Mitte des Monats auf einem Londoner Flughafen festgenommenen Islamisten aus Ratingen, eröffnet hat.

Drogenfahndung: Vor dem LG Memmingen (Bayern) beginnt der Prozess gegen sechs Männer wegen des bandenmäßigen Schmuggels von rund 500 kg Kokain. Aus Presseberichten unter Berufung auf den BPol-Jahresbericht 2019 geht am 18. Oktober hervor, dass die BPol im vergangenen Jahr insgesamt 21.951 Drogendelikte registriert hat; Schwerpunkt war die deutsch-niederländische Grenze. Am 20. Oktober nehmen in Berlin Drogenfahnder zwei Männer fest, in deren Fahrzeug 90 kg Haschisch gefunden wurde. Bei Durchsuchungen ihrer Wohnungen werden zudem zwei Schusswaffen und eine größere Menge Bargeld beschlagnahmt. Durch Presseberichte wird am 25. Oktober bekannt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Belgien) die Bundesrepublik wegen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren verurteilt hat. Hintergrund ist ein Drogenprozess um etwa 100 kg Kokain vor dem LG Berlin 2012, bei dem der Hauptangeklagte zu knapp viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, obwohl er nachweislich erst von einem – bis heute unbekannten – V-Mann der Polizei dazu angestiftet worden war.

Proteste nach Hausräumung Liebigstraße 34: In Berlin demonstrieren am Abend zwischen 700 und zeitweise 2.000 Menschen gegen die Räumung. Es kommt zu Auseinandersetzungen und Festnahmen; in den frühen Morgenstunden des 4. Oktober räumt die Polizei die besetzte Kreuzung. Unter Bezug auf die geplante Räumung bekennt sich am 5. Oktober eine „Feministisch-Revolutionär-anarchistische Zelle“ zu einem Anschlag auf Kabel der S-Bahn, die einzelne Strecken tagelang lahmlegt. Auf einer improvisierten Pressekonferenz der Besetzer*innen vor dem Haus nehmen Polizist*innen am 6. Oktober eine Aktivistin mit einem Motorradhelm zur Feststellung der Personalien fest. Sie habe gegen das Vermummungsverbot verstoßen. In der Nacht zum 7. Oktober beschädigen auf dem BPol-Gelände in Berlin Unbekannte mehrere Dienstfahrzeuge und werfen Farbbeutel auf das Gebäude. Im Internet bekennen sich linksradikale Gruppierungen zu den Anschlägen. Am Abend vor der angekündigten Räumung versammeln sich etwa 400 Personen vor dem Haus, es bleibt friedlich. Am Morgen des 9. Oktober beginnt die Räumung, rund 50 Personen werden von der Polizei aus dem Haus gebracht. Nur wenige leisten dabei Widerstand, es bleibt weitgehend friedlich; allerdings kommt es stadtweit zu mehreren kleineren Bränden. In den Seitenstraßen protestieren etwa 1.500 Menschen, vereinzelt kommt es zu Rangeleien mit der Polizei. 34 Personen werden zumeist vorübergehend festgenommen. Am Abend kommt es bis weit nach Mitternacht zu einer teilweise gewalttätigen Demonstration mit rund 1.700 Teilnehmer*innen; 132 Personen werden festgenommen; die StA leitet 94 Strafverfahren ein. Am Abend des 12. Oktober stellt eine Frau eine Kerze vor das geräumte Haus, die von Leuten eines privaten Sicherheitsdienstes zertreten wird. Aus dem Streit zwischen den mit Eisenstangen bewaffneten Sicherheitsmitarbeitern und der Frau entwickelt sich eine tätliche Auseinandersetzung mit etwa 30 hinzugeeilten Personen. Die vier Sicherheitsleute flüchten in das geräumte Haus, die Gruppe löst sich unerkannt auf. Alarmierte Polizist*innen fertigen gegen die Sicherheitsmitarbeiter Anzeigen wegen Nötigung, Beleidigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Bis zum 15. Oktober erhöhen sich die im Zuge der Räumung eingeleiteten Strafverfahren auf 125. Unbekannte werfen am Abend des 21. Oktober Brandsätze vor die ehemals besetzte Liebigstraße 34; Schutt und Gerümpel vor dem Haus und Teile des Erdgeschosses geraten in Brand. Da sich zum Tatzeitpunkt Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes im Haus befinden, ermittelt die Polizei neben Brandstiftung auch wegen versuchtem Totschlag. Am 31. Oktober demonstrieren in Berlin erneut rund 1.000 Menschen gegen die Räumung; es kommt zu einzelnen Auseinandersetzungen mit der Polizei und zu Festnahmen. Zuvor hatten sich einige Personen unbemerkt ins Haus geschlichen, hängten Banner aus den Fenstern und warfen Feuerwerkskörper vom Dach. Polizisten entfernen die Transparente; Personen sind zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Haus.

Angriffe auf Polizist*innen: In Marbach (Baden-Württemberg) wirft ein Mann Brandsätze auf mehrere Gebäude, darunter auch eine Polizeistation. Acht Menschen werden leicht verletzt, darunter zwei Polizisten. Am 5. Oktober wird in Berlin ein Mann aus einer Straßenbahn gewiesen, weil er sich weigert eine Corona-Maske zu tragen. Daraufhin wirft er sein Fahrrad auf einen LKW und legt sich auf die Fahrbahn. Als Polizisten ihn von der Straße holen wollen, beißt er einen Beamten in den Oberschenkel. Bei einer Kneipenschlägerei in Andernach (Rheinland-Pfalz) werden zwei Polizeibeamte verletzt; einer wird mehrfach gegen den Kopf getreten und muss auf eine Intensivstation gebracht werden. Nachdem am 10. Oktober BPol-Beamte auf dem Bahnhof von München die Personalien eines Schwarzfahrers aufgenommen haben, täuscht dieser plötzlich einen Schwächeanfall vor, schlägt danach wild um sich und beißt einen Beamten in den Fingerknöchel und den Arm. Der Beamte muss im Krankenhaus behandelt werden. Bei einem Einsatz wegen eines Betrunkenen, der sich durch sein Verhalten selbst in Gefahr bringt, wird am 14. Oktober auf dem Hauptbahnhof von München eine BPol-Beamtin von dem Mann gewürgt. Auch auf dem Weg zur Wache leistet er so heftigen Widerstand, dass weitere Beamte hinzu gerufen werden müssen. Bei einer Personenkontrolle in Berlin fährt am 17. Oktober ein Mann gezielt einen Polizisten an; dieser stürzt und bricht sich das Wadenbein. Der Täter kann entkommen. Durch Presseberichte wird am 21. Oktober bekannt, dass das AG Nürnberg (Bayern) zwei Männer zu 18 und 15 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt hat, die im Juni 2019 zwei Polizist*innen aus einer Gruppe heraus mit „Haut ab“-Parolen angeschrien hatten. Das Gericht wertete dies als psychische Gewalt. In Berlin wird die Polizei am 25. Oktober alarmiert, weil ein Mann vorbeifahrende Autofahrer*innen mit einer echt wirkenden Schusswaffe bedroht. Als die Beamten eintreffen, bedroht er auch sie bevor er außer Gefecht gesetzt werden kann. Am 30. Oktober geraten in Frankfurt/M. (Hessen) zwei Männer in einen heftigen Streit. Als vorbeifahrende Streifenpoliizt*innen diesen schlichten und die Personalien aufnehmen wollen, leisten die Männer Widerstand, dem sich dann etwa 25 Unbeteiligte anschließen und die Beamt*innen mit Steinen und Flaschen bewerfen; einer muss vom Dienst abtreten. Aus einer 500 bis 800 Menschen großen Menge werden in Frankfurt/M. am 31. Oktober erneut Polizist*innen mit Eiern und Flaschen beworfen; neun Personen werden festgenommen.

4. Oktober: Antisemitismus: Vor einer Synagoge in Hamburg schlägt ein Mann einem jüdischem Studenten einen Klappspaten auf den Kopf. Das Opfer muss ins Krankenhaus gebracht werden; der Täter wird noch vor Ort festgenommen. In Halle (Sachsen-Anhalt) beschmieren am 22. Oktober Unbekannte das Denkmal für eine im Krieg zerstörte Synagoge.

5. Oktober: Alternative für Deutschland (AfD): Durch Presseberichte wird bekannt, dass das LfV Sachsen einen Dresdener AfD-Bundestagsabgeordneten wegen seiner engen Verbindung zum extremistischen „Flügel“ der Partei als Rechtsextremisten eingestuft hat. Am 9. Oktober wird durch weitere Presseberichte bekannt, dass der, wegen rechtsextremistischer Äußerungen vor Kurzem entlassene, Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Mitte August von einem Berliner AG wegen eines tätlichen Angriffs auf eine Radfahrerin zu einem Schmerzensgeld von 500 EUR und einer Zahlung von 1.000 EUR an die Justizkasse verurteilt wurde. Am 13. Oktober dringen mehrere Vermummte in Berlin in von der AFD für den Landesparteitag angemietete Räume ein und verwüsten sie. Am 26. Oktober wählt die AfD-Fraktion im Landtag von Potsdam (Brandenburg) Hans-Christoph Berndt zu ihrem neuen Vorsitzenden. Bernd ist zugleich Chef des, vom LfV als rechtsextremistisch eingestuften, Vereins „Zukunft Heimat“.

6. Oktober: Militärischer Abschirmdienst (MAD): Laut einem bekannt gewordenen Lagebericht wurden beim MAD in der Zeit 2017 bis April 2020 insgesamt 1.064 Rechtsextremismus-Verdachtsfälle gezählt. Davon habe sich der Verdacht in 400 Fällen nicht erhärtet, in 550 Fällen wird noch ermittelt. Am 7. Oktober gibt Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) im Verteidigungsausschuss des Bundestages die Ernennung der neuen MAD-Chefin bekannt. Martina Rosenberg ist damit die erste Frau an der Spitze des Militärischen Geheimdienstes; sie folgt auf Christof Gramm, der Ende September entlassen worden war. Vor dem LG Köln (NRW) beginnt am 29. Oktober der Prozess gegen einen MAD-Agenten wegen Geheimnisverrat. Er soll im Herbst 2017 einen rechtsradikalen Soldaten vor bevorstehenden Durchsuchungen der Polizei gewarnt haben. In einem ersten Prozess war der Mann freigesprochen worden.

Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die StA Köln (NRW) gegen sechs Polizeibeamte Ermittlungen wegen Körperverletzung mit Todesfolge eingeleitet hat. Sie hatten bei einem Einsatz einen Mann derart fixiert, dass er einen Herzstillstand erlitt. Im Innenausschuss des bayerischen Landtages teilt Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am 7. Oktober mit, dass die Münchner Polizei gegen 20 ihrer Beamten Disziplinarverfahren wegen Drogenkonsum und -handel im Kollegenkreis eingeleitet hat. Sieben von ihnen wurden auf andere Dienstellen oder in den Innendienst versetzt, 15 wurden vom Dienst suspendiert und gegen vier ein Dienstenthebungsverfahren eingeleitet. Durch Presseberichte wird am 30. Oktober bekannt, dass die BPol gegen einen ihrer Beamten Prüfungen eingeleitet hat, der im Verdacht steht, an Corona-Leugner*innen internes Wissen über Polizeitaktiken bei Demonstrationen weitergegeben zu haben. Am gleichen Tag gibt die StA Essen bekannt, dass sie das Verfahren gegen einen Polizeibeamten, der einen Anstecker mit dem Symbol der SS-Totenkopf-Division an seinem Rucksack getragen haben soll, eingestellt hat. Der Rucksack sei nicht in der Öffentlichkeit, sondern nur auf der Wache und in Polizeifahrzeugen genutzt worden.

Organisierte Kriminalität (OK): Die StA Berlin teilt mit, dass das Kammergericht die Beschwerde eines kriminellen arabischen Clans wegen der Beschlagnahme einiger seiner Immobilien zurückgewiesen hat. Die ersten zwei von insgesamt 77 beschlagnahmten Häuser gehen damit in den Besitz Berlins über. Am 12. Oktober beginnt vor dem OLG Düsseldorf (NRW) der Prozess gegen 14 Angeklagte wegen internationalem Kokainhandel in der Höhe von 680 kg, Geldwäsche, Betrug, Verstöße gegen das Waffengesetz und anderer Delikte. Unmittelbar nach der Eröffnung muss er unterbrochen werden, da sich einer der Angeklagten wegen einer Corona-Erkrankung seiner Mutter in Quarantäne befindet.

Rechtsextremer Mordanschlag: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die hessischen Sicherheitsbehörden den Ende September aus der Untersuchungshaft entlassenen, vorherigen Mitangeklagten im Mordprozess um die Erschießung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) im Juni 2019, als rechtsextremen Gefährder eingestuft haben. Am 7. Oktober teilt das OLG Frankfurt/M. (Hessen) mit, dass der GBA Beschwerde gegen die Freilassung des Mannes eingelegt hat. Am 20. Oktober geht geht das OLG zusätzlich zur Mordanklage auch der Frage nach, ob der Hauptangeklagte auch für einen Messerangriff auf einen Flüchtling verantwortlich ist. Durch Presseberichte unter Bezugnahme auf die Ermittlungsakten des GBA wird am 25. Oktober bekannt, dass der Hauptangeklagte am Mord von Walter Lübcke über ein Jahrzehnt enge Kontakte zu einem einflussreichen Rechtsextremisten und heutigen NPD-Bundesvize unterhalten hat. Dies geht aus LfV-Akten hervor, deren Herausgabe an den Untersuchungsausschuss des hessischen Landtag lehnen sowohl der GBA wie auch das OLG Frankfurt/M. ab. Durch Presseberichte wird am 27. Oktober bekannt, dass die StA Kassel (Hessen) gegen den früheren Rechtsanwalt des Hauptverdächtigen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Anstiftung zu Falschaussagen eingeleitet hat.

Videoüberwachung: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg (Niedersachsen) entscheidet, dass die polizeiliche Videoüberwachung öffentlicher Orte in Hannover aktuell wegen einer ungenügenden Kennzeichnung rechtswidrig ist (Az: 11 LC 149/16). Am 22. Oktober erklärt der VGH Berlin den Umgang des Innensenators mit einem Volksbegehren für mehr Videoüberwachung für unzulässig. 2018 hatte Innensenator Andreas Geisel (SPD) das Volksbegehren abgelehnt; über eine Zulässigkeit des Begehrens selbst entscheidet der VGH nicht.

Vorratsdatenspeicherung: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet, dass eine pauschale, flächendeckende Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten unzulässig ist. Ausnahmen seien nur zur OK-Bekämpfung oder im Fall einer Bedrohung der Nationalen Sicherheit möglich (Az: C-623/17, C-511/18, C-512/18, C-520/18).

7. Oktober: Schmerzensgeld für Polizisten: Das VG München entscheidet, dass das Land als Dienstherr einem Polizisten, der 2017 bei einem Einsatz gegen einen Randalierer schwer verletzt worden war, ein Schmerzensgeld von 7.000 EUR zahlen muss, da der Täter hierzu nicht in der Lage ist. Grundlage ist eine 2015 in Kraft getretene Vorschrift des Bayerischen Beamtengesetzes.

Körperverletzung im Amt: Ein Mann in Idstein (Hessen) hat Anzeige gegen Polizisten wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung gestellt. Der Mann war Anfang September auf der Wache mit den Beamten in Streit geraten und daraufhin von drei Beamten zu Boden gedrückt und fixiert worden. Ein Video, dass ein Passant ins Internet gestellt hatte, dokumentiert sein blutiges Gesicht und seine Rufe nach Luft. In Berlin schubst ein Polizeibeamter einen jungen Mann mehrfach, schlägt ihm danach ins Gesicht und nimmt ihn anschließend fest. Der Fall wurde von Umstehenden gefilmt, die Polizei ermittelt. Durch Presseberichte auf der Grundlage polizeilicher Whistleblower wird am 30. Oktober bekannt, dass bei der Polizei in Weimar (Thüringen) mindestens zwei Beamte regelmäßig Körperverletzungsdelikte an Festgenommenen und sonstige Delikte begehen; diese von der Amtsleitung jedoch vertuscht werden.

Kriminelle Polizist*innen: Das VG Aachen (NRW) entscheidet, dass die Polizei einen Bewerber, der bereits eine Ausbildungszusage hat, auch wieder ablehnen kann, wenn Zweifel an seiner charakterlichen Eignung auftauchen. Im vorliegenden Fall hatte die Behörde nachträglich erfahren, dass gegen den Mann wegen sexueller Nötigung ermittelt wird (Az: 1 L 677/20). Durch Presseberichte wird am 15. Oktober bekannt, dass die StA Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) gegen einen Polizeischüler der Fachhochschule Güstrow ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Vergewaltigung eingeleitet hat. Der Azubi ist vorläufig von der Ausbildung ausgeschlossen.

8. Oktober: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss zum Berliner Weihnachtsmarktanschlag 2016 sagt der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Hans-Georg Maaßen als Zeuge aus, das Attentat hätte nicht stattfinden müssen“ wenn die Sicherheitsbehörden richtig gehandelt hätten. Persönliche Versäumnisse oder seines einstigen Amtes sieht er jedoch nicht. Am 20. Oktober lehnt das LG Berlin einen Antrag des Untersuchungsausschusses ab, zwei Ermittler durch ein Ordnungsgeld zu einer Aussage zu zwingen. Er hatte die Beamten zu einer Manipulation der Ermittlungsakten befragen wollen; das LG sprach ihnen in dieser Sache ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht zu.

Reichsflaggen: Der Landtag NRW verbietet das Zeigen der Reichskriegsflagge im öffentlichen Raum; die AfD stimmt dagegen. NRW ist nach Bremen, wo Reichsflaggen seit Ende September verboten sind, das zweite Bundesland mit einem Verbot. Am 9. Oktober aktualisiert Rheinland-Pfalz sein Verbot aus dem Jahr 1998 und erlässt für das Zeigen von Reichsflaggen ein Ordnungsgeld von 1.000 EUR. Auch Niedersachsen hat das öffentliche Verwenden inzwischen als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Das VG Bremen entscheidet am 15. Oktober, dass die Auflage, bei einer Demonstration keine Reichs- oder Reichskriegsflaggen zu zeigen, rechtswidrig ist. Es gibt damit einem Eilantrag der NPD statt. Am 16. Oktober bestätigt das OVG Bremen diese Entscheidung (Az: 1 B 323/20). Am 23. Oktober entscheidet das VG Bremen, dass eine Demonstration rechter Gruppen gegen das Reichsflaggenverbot unter Auflagen zugelassen werden muss; ein vollständiges Verbot sei unverhältnismäßig (Az: 5 V 2328/20) sagen die Veranstalter die Demonstration ab.

9. Oktober: Prozesse gegen Polizist*innen: Ein Berliner AG verurteilt einen Polizisten, der Ende 2018 in zwei Fällen Festgenommene auf dem Weg auf das Revier misshandelt hatte, zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Am 12. Oktober beginnt vor dem AG Traunstein (Bayern) der Prozess gegen einen Kriminalbeamten des Polizeilichen Staatsschutzes, der eine rechtsradikale Chatgruppe in der Polizei von Rosenheim aufklären sollte, wegen Strafvereitelung im Amt. Seit 2019 ist der Beamte bereits vom Dienst suspendiert. Das VG Mainz (Rheinland-Pfalz) entscheidet am 13. Oktober, dass ein Polizeibeamter zur Probe nach Tritten gegen einen am Boden liegenden und gefesselten Tatverdächtigen noch vor Ablauf seiner Probezeit entlassen werden darf (Az: 4 L 587/20.MZ). Am 19. Oktober verurteilt das AG Traunstein (Bayern) einen Kriminalbeamten wegen Strafvereitelung im Amt und der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen zu 11 Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 7.200 EUR. Am gleichen Tag entscheidet das VG Freiburg (Baden-Württemberg) dass die Polizeihochschule einen Auszubildenden, der an einer rechten Chatgruppe beteiligt war, wegen fehlender charakterlicher Eignung für den Polizeidienst, entlassen durfte (Az: 3 K 2398/20). In Augsburg (Bayern) beginnt am 23. Oktober ein Prozess wegen Volksverhetzung und Beleidigung gegen einen Polizeibeamten, der Mitte August 2019 in einem Café betrunken rassistische Beleidigungen gebrüllt haben soll. Vor einem Berliner AG beginnt der Prozess wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Polizeibeamten. Er war bei einer Einsatzfahrt im Januar 2018 mit stark überhöhter Geschwindigkeit mit dem Wagen einer Frau kollidiert; sie starb noch an der Unfallstelle. Eine Anklage wegen Trunkenheit am Steuer musste fallen gelassen werden, da die Beschlagnahme seiner Patientenakte rechtswidrig war. In einer Berufungsverhandlung vor dem LG Berlin werden ebenfalls am 23. Oktober zwei Polizisten vom Vorwurf rassistischer und rechtsradikaler Äußerungen freigesprochen. Sie sollen dunkelhäutige Spieler bei einem Basketballspiel mit Affengeräuschen und Sieg-Heil-Rufen beleidigt haben. In erster Instanz im Juni 2019 waren sie zu einer Geldstrafe verurteilt worden; nach Ansicht des LG waren die Äußerungen jedoch so leise, dass sie als nicht strafbar gelten.

Schadenersatz wegen Polizeigewalt: Das OLG Hamburg entscheidet, dass die Stadt einem Mann, der bei einem Polizeieinsatz im September grundlos von einem Polizeibeamten niedergeschlagen worden war, Schadenersatz zahlen muss. Der Schlag mit einem Schlagstock hatte sein Schädeldach durchschlagen und die Stirnhöhle zerschmettert.

10. Oktober: Rechtsradikalismus bei der Bundeswehr: Durch Presseberichte wird bekannt, dass ein Regierungsdirektor im Bundesverteidigungsministerium eine Vergangenheit in einer Burschenschaft hat, die vom Hamburger LfV wegen „rechtsextremistischer Bestrebungen“ beobachtet wird. Das Ministerium prüft den Fall. Ebenfalls durch Presseberichte wird am 12. Oktober bekannt, dass die StA Mosbach (Baden-Württemberg) gegen den Gründer des, unter Verdacht des Rechtsextremismus stehenden, Vereins „Uniter“, einen ehemaligen Elite-Soldaten und fünf weitere Männer, Strafbefehle wegen eines unerlaubten Schießtrainings auf einem ehemaligen Kasernengelände ermittelt. Bei Durchsuchungen bei zweien der Männer waren zudem verbotene Waffen und Sprengmittel gefunden worden. Am 23. Oktober wird durch weitere Presseberichte bekannt, dass ein Marinesoldat aus Mecklenburg-Vorpommern im Internet in rechter Szenekleidung posiert. Auf Nachfragen erklärt das Marinekommando Rostock, dass gegen den Mann keine „Verdachtsmomente“ vorliegen. Durch die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion wird am 25. Oktober bekannt, dass das Verteidigungsministerium das „Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr“ in Potsdam (Brandenburg) mit einer Studie über „Ursachen, Ausmaß und Einfluss des politischen Extremismus“ beauftragt hat.

11. Oktober: Polizeischüsse: Beim Entladen seiner Waffe löst sich bei einem Berliner Polizisten nach dem Schießtraining ein Schuss und verletzt einen Kollegen am Oberschenkel. Er muss ambulant behandelt werden. In Pasing (Bayern) gibt ein Polizist am 13. Oktober bei der Verfolgung eines Verdächtigen einen Warnschuss ab. Am 17. Oktober kommt es in Henstedt-Ulzburg (Schleswig-Holstein) nach einer AfD-Veranstaltung zu einer Fahrzeug-Attacke auf Gegendemonstranten und in deren Folge zu Auseinandersetzungen zwischen rechten und linken Demonstrant*innen und der Polizei. Dabei gibt ein Beamter einen Warnschuss ab.

12. Oktober: Rassistische Handlungen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass eine Straßenbaufirma in Brandenburg einen muslimischen Ausbildungsbewerber mit der Begründung „die Mitarbeit in unserem Unternehmen als praktizierender Moslem ist unerwünscht“ abgelehnt hat.

Pressefreiheit: Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) teilt mit, dass bei der Räumung eines besetzten Hauses in Berlin am 9. Oktober etwa 20 Journalist*innen von Polizist*innen geschubst, geschlagen oder eingeschüchtert wurden. Die Polizei bestreitet die Vorwürfe. Am 14. Oktober weist der Bundesgerichtshof (BGH) die Klage einer Frau gegen die BILD-Zeitung ab, die nach den Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg dazu aufgerufen hatte, „G20-Verbrecher“ der Polizei zu melden. Unter den Fotos einzelner Personen war auch das Foto der Frau. Der BGH sah darin keine „Stigmatisierung, Ausgrenzung oder Prangerwirkung“ (Az: VI ZR 449/19). Am 13. Oktober entscheidet das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dass das BfV Journalist*innen Auskünfte in Zusammenhang mit den, im November 2011 geschredderten, Akten zu dem rechtsextremistischen Mordanschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) geben muss (Az: 2 C 41, 18). Durch Presseberichte wird am 13. Oktober bekannt, dass die Landesanstalt für Kommunikation (LfK) Baden-Württemberg gegen einen Lokalsender ein Bußgeld in Höhe von 65.000 EUR verhängt hat, weil dieser im August offenbar gegen Bezahlung für Anti-Corona-Demonstrationen geworben hatte. Am 20. Oktober entscheidet das VG Hannover (Niedersachsen) mit Bezug auf das niedersächsische Pressegesetz, dass die Polizei einem Reporter Auskunft zur Staatsangehörigen eines Beteiligten an einem illegalen Autorennen mit einem Toten geben muss. Beschwerde beim OVG Lüneburg ist möglich (Az: 6 B 5352/20).

13. Oktober: Homophobe Handlungen: In Berlin wird ein Mann auf der Straße von einem Unbekannten ins Gesicht geschlagen und homophob beleidigt. Der Täter kann unerkannt flüchten. Wiederum in Berlin wird am 16. Oktober eine Transperson aus einem fahrenden Auto heraus mit einem Abschlepphaken und einem Stein beworfen.

14. Oktober: Rechtsextremistischer Mordanschlag in Halle: Im Mordprozess vor dem OLG Naumburg (Sachsen-Anhalt) mehren sich die BKA-Sachverständigen, die bei den Befragungen zum Teil erhebliche Wissens- und Ermittlungslücken eingestehen müssen und die Fragen nicht beantworten können. In Halle hatte im Oktober 2019 ein Mann versucht, bewaffnet in die Synagoge einzudringen. Als ihm dies nicht gelang, erschoss er zwei andere Personen auf der Straße.

16. Oktober: Polizeilicher Todesschuss: In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Münster (NRW) nimmt ein Häftling eine Bedienstete als Geisel, bedroht sie mit einer Rasierklinge und fordert zur Flucht einen Hubschrauber. Er wird von der Polizei erschossen; die Frau wird bei dem Einsatz leicht verletzt.

Asyl: In Hannover (Niedersachsen) landet ein Flug mit 101 Geflüchteten aus Griechenland. Sie sollen auf acht Bundesländer verteilt werden. Aus dem BPol-Jahresbericht 2019 geht am 18. Oktober hervor, dass die BPol im vergangenen Jahr insgesamt 8.750 mal Personen bereits in Griechenland vor dem Abflug nach Deutschland aufgehalten hat. Aus weiteren Presseberichten unter Berufung auf eine Sonderauswertung des BKA geht am gleichen Tag hervor, dass von Anfang 2015 bis Ende 2019 insgesamt 95.282 Asylsuchende als Tatverdächtige bei schwerer oder gefährlicher Körperverletzung ermittelt wurden. Bei Mord und Totschlag waren es im gleichen Zeitraum 2.050 Asylbewerber*innen. Am 16. Oktober entscheidet der VGH Mannheim (Baden-Württemberg), dass einem, seit 2002 in Deutschland lebenden, Libanesen die Einbürgerung verweigert wird. Der Mann hatte sich 2015 bei der geplanten Übergabe seiner Einbürgerungsurkunde geweigert, der Sachbearbeiterin die Hand zu geben (Az: 12 S 629/19). In Hannover (Niedersachsen) landet am 22. Oktober erneut ein Flug mit 104 Asylsuchenden aus Griechenland.

17. Oktober: Dschihadismus: Aus einer parlamentarischen Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag geht hervor, dass derzeit 91 islamistische Rückkehrer aus dem Irak oder Syrien von den Sicherheitsbehörden als „Gefährder“ eingestuft werden. Weitere 66 Menschen gelten als „relevante Personen“. Insgesamt sind nach BKA-Angaben mehr als 1.070 Personen in diese Länder ausgereist (Stand: Juni 2020); 355 sind seit 2012 zurückgekehrt.

20. Oktober: Rassismus-Studie zur Polizei: Nach monatelangem Widerstand stimmt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) einer bundesweiten Studie zu Rassismus und Rechtsradikalismus bei der Polizei zu. Allerdings soll sie breiter angelegt werden und sich generell mit „Alltagserfahrungen“ der Beamt*innen befassen. Ein Teil der Untersuchung soll zudem das Verhältnis zwischen Gesellschaft und Polizei analysieren.

Falsche Beschuldigung: Der Familienvater Buen Nuhiji wurde als vermeintlicher Drogen-Boss von einem V-Mann denunziert und festgenommen. Mehr als ein Jahr verbringt er in U-Haft. Erst vor Gericht stellt sich heraus, dass er unschuldig ist und der Spitzel gelogen hat.

22. Oktober: Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadist*innen: In Dresden (Sachsen) wird ein als Gefährder bekannter Mann festgenommen. Er soll am 4. Oktober zwei Touristen mit einem Messer angegriffen und einen von ihnen tödlich verletzt haben. Er war Ende September wegen anderer dschihadistischer Straftaten aus der Haft entlassen worden. Durch Presseberichte wird am 29. Oktober bekannt, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) bereits im August 2019 Hinweise auf den Täter erhalten hatte, diese jedoch nicht weitergab.

Reichsbürger“: Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird bekannt, dass aktuell 633, zur rechten Szene gezählte, „Reichsbürger“ über eine Waffenerlaubnis verfügen (2019; 530).

23. Oktober: Mordanklage nach Tötung von SEK-Beamten: Im Prozess um die Tötung eines Polizeibeamten im April legt der Angeklagte vor dem LG Essen (NRW) ein Geständnis ab.

26. Oktober: Extremismusbeauftragte der Polizei: Die Berliner Polizei schafft das Amt der Extremismusbeauftragten und besetzt es mit der Kriminaloberrätin Svea Knöpnadel.

28. Oktober: Linker Aktivismus: Im Verfassungsschutzausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses erklärt Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD), zwar habe sich die Zahl der Linksextremisten in Berlin seit 2001 halbiert, zugleich sei die Hemmschwelle, Gewalttaten gegen Personen zu begehen, jedoch gestiegen. In Berlin und Stuttgart (Baden-Württemberg) nimmt die Polizei am 30. Oktober zwei mutmaßliche Linksextremist*innen fest. Sie sollen mindestens einen Brandanschlag verübt und mehrere, mit „Kollektiv der Revolutionären Aktionszellen“ (RAZ) unterschriebene, Drohschreiben an Politiker*innen und Behörden geschickt haben.

31. Oktober: Rockerkriminalität: In Alsdorf (NRW) wird bei einem Streit auf einen Mann geschossen; er stirbt im Krankenhaus. Der Täter ist flüchtig, die Polizei prüft Bezüge ins Rockermilieu.

Beitragsbild: Räumung der Liebigstraße 34 in Berlin am 9. Oktober 2020 (Montecruzfoto).

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