Taser für die Bundespolizei

Die Bundespolizei-Inspektionen Berlin-Ostbahnhof, Kaiserslautern und Frankfurt/Main-Hauptbahnhof haben Anfang September ein Pilotprojekt zum Einsatz von rund 30 Tasern begonnen. Bislang war bei der Bundespolizei nur die Spezialeinheit GSG 9 mit solchen „DistanzElektroImpulsGeräten“ (DEIG) ausgerüstet, laut einem Bericht des „Spiegel“ wurden sie dort aber nie genutzt.[1] Taser schießen mit einem Draht verbundene Pfeile ab, die in die Haut eindringen und für mehrere Sekunden einen Stromimpuls von 50.000 Volt abgeben. Die Betroffenen spüren einen sehr starken Schmerz und sind für kurze Zeit gelähmt.

Bei der GSG 9 sind die Geräte der Schusswaffe gleichgestellt, in dem neuen Pilotprojekt der Bundespolizei gelten sie als „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“. So steht es in einer Verwaltungsvorschrift vom 7. August, die das Bundesministerium des Innern für das Modell „Taser X2“ des US-Herstellers Axon im Ministerialblatt veröffentlicht hat.[2] Ihre Anwendung ist in § 2 Absatz 3 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt (UZwG) geregelt. Die Taser sind damit Fesseln, Wasserwerfern, Diensthunden oder auch Dienstpferden gleichgestellt.

Gemäß der Verwaltungsvorschrift sollen die Beamt*innen den Einsatz androhen und sollen die Elektroschockwaffe dann „möglichst gegen den Rücken“ oder auf den unteren Oberkörper der Zielperson abfeuern. Nicht erlaubt ist die gleichzeitige Nutzung zweier Geräte gegen eine Person. Schüsse auf Herzkranke und Schwangere sollen vermieden werden. In Situationen, die eine „unverhältnismäßig hohe Gefährdung“ verursachen könnten, sollen andere Mittel genutzt werden.

Laut einer Amnesty-Studie zu Tasern in den Niederlanden sind Einsätze dort häufig unzulässig oder unverhältnismäßig, unter anderem wurden Häftlinge oder Festgenommene in Handschellen getasert.[3] Bestimmungen dazu enthält die Verwaltungsvorschrift der Bundespolizei nicht. Untersagt wird aber der sogenannte „Kontaktmodus“, in dem das Gerät direkt an den Körper gehalten wird und dabei starke Schmerzen, aber keine Lähmung verursacht. Zur „Risikominimierung“ sollen die Beamt*innen in dem Pilotprojekt Defibrillatoren zur Notfall-Behandlung von Herzrhythmusstörungen mitführen und in deren Anwendung geschult werden.

[1] „Bundespolizei testet Taser auf Bahnhöfen“ v. 21.8.2020
[2] Der Bezug des Dokuments ist kostenpflichtig, die Plattform „Frag den Staat“ hat es online gestellt: https://fragdenstaat.de/dokumente/7558-gmbl-taser
[3] https://amnesty-polizei.de/der-taser-ein-gescheitertes-experiment

Beitragsbild: Taser bei der Polizei in (Polizeipräsidium Südosthessen).

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