Bundespolizeigesetz in Bundesrat gescheitert

Der Bundesrat hat am 25. Juni einer Novelle des Bundespolizeigesetzes die Zustimmung verweigert und auch keine Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen. Da der Bundestag zeitgleich seine letzte Sitzungswoche beendet hat, ist auch nicht mehr mit einer Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundestag zu rechnen.

Die Novelle sah vor, die Zuständigkeit der Bundespolizei deutlich auszuweiten. Die sachliche Zuständigkeit für bestimmte Straftaten – etwa der Feststellung einer unerlaubten Einreise an der Gren­­ze – sollte durch das Prinzip der räumlichen Zuständigkeit erweitert werden. Damit wäre sie bei Feststellung eines unerlaubten Aufenthalts – etwa an Bahnhöfen – selbst für die Strafverfolgung zuständig geworden und hätte diese Verfahren nicht mehr an die Landespolizeien abgeben müssen. Auch im Bereich der Gefahrenabwehr sollte die Bundespolizei Befugnisse erhalten, die bislang den Ländern vorbehalten waren, etwa die Anordnung von Meldeauflagen. Der Bundesrat schloss sich letztlich der Kritik u. a. von Clemens Arzt von der HWR Berlin in einer Stellungnahme an den Innenausschuss[1] an, dass die Bundespolizei damit ihr Gepräge als Sonderpolizei mit beschränkten Aufgaben verliere. Im Bereich der Gefahrenabwehr sollte sie außerdem eine Reihe neuer Befugnisse erhalten, u. a. zur Quellen-Telekommunikationsüber­wachung. Zwar war diese Befugnis gegenüber dem ursprünglichen Entwurf eingeschränkt wurden; dies hätte allerdings an der problematischen Nutzung einer technischen Schwachstelle durch eine Behörde nichts ändert.

Vom Tisch ist mit der Ablehnung auch eine weitere Aufgaben- und Befugniserweiterung für die Durchführung von Abschiebungen. Diese sollte zukünftig nach Feststellung eines Ausländers in ihrem Zuständigkeitsbereich greifen, der sich unerlaubt – auch geduldet – in Deutschland aufhält. Die Bundespolizei glaubt, Verfahren zur Identitätsfeststellung und Passbeschaffung schneller und effizienter als die Ausländerbehörden durchführen zu können. Die Länder verwiesen aber darauf, dass hierdurch lediglich neuer Verwaltungsaufwand entstehe, wenn die Zuständigkeit ständig zwischen Bundespolizei und Ausländerbehörden hin- und herwechsle. Ulla Jelpke, die nach 30 Jahren aus dem Bundestag ausscheiden wird, kommentierte treffend: „Das Scheitern des Gesetzentwurfs ist ein guter Tag für Zehntausende Geduldete, die nun nicht befürchten müssen, bei Kontrollen der Bundespolizei in Bahnhöfen und Zügen auf Verdacht in Abschiebungshaft genommen zu werden.“

[1]     Protokoll der 126. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Bau und Heimat des Deutschen Bundestages am 22.3.2021, Öffentliche Anhörung zu einem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei BPolModG auf BT-Drucksache 19/26541

Ein Gedanke zu „Bundespolizeigesetz in Bundesrat gescheitert“

Schreibe einen Kommentar zu Ingo Giesen Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert