Einsatzmittel Smartphone: Nutzung von Mobiltelefonen im polizeilichen Arbeitsalltag

Die Ausstattung der deutschen Polizeien mit Smartphones ist Teil des Projekts „Polizei 2020“ und soll den Arbeitsalltag der Beamt*innen erleichtern. Als soziales Objekt legt das Smartphone aber Kommunikations- und Handlungspraktiken nahe, die abseits dienstlicher Aufgaben liegen.

Unter dem Projekt „Polizei 2020“ wollen die Innenminister*innen von Bund und Ländern nicht nur das Informationswesen der Polizeien des Bundes und der Länder vereinheitlichen, sondern auch explizit (digitale) Technik zum Ausbau des Informationsmanagements in der Polizei entwickeln und/oder erweitern. Konkret sieht das Programm vor, die Polizei mit PCs, Tablets und Smartphones auszustatten.

Anfang 2020 wurde beispielsweise die Polizei in Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 20.000 Smartphones (konkret mit dem IPhone 8) ausgerüstet. Auf diesen befinden sich Programme, die das polizeiliche Arbeiten aus Sicht des Innen­ministeriums verbessern und erleichtern sollen, wie ein speziell für die Polizei entwickelter Messenger sowie Apps, die den direkten Zugriff auf polizeilich erfasste Daten, Ausweis- und KfZ-Daten ermöglichen, entsprechende Informationen vor Ort auslesen und diese dann mit den gespeicherten Informationen abgleichen können. Auch die Warnapp NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) und Programme für den Zugriff auf die dienstlichen Emails sind auf den Telefonen installiert.[1] NRW ist jedoch nicht das einzige Bundesland, das dienstliche Smartphones in den Arbeitsalltag der Beamt*innen eingeführt hat. Auch Rheinland-Pfalz will seine Beamt*innen bis 2021 mit Smartphones samt dem selbst entwickelten Messenger „poMMes“ (polizeilicher Multimedia-Messenger) ausrüsten.[2] Niedersachsen und Hessen arbeiten bereits mit dem Messenger Stashcat, der mit dem in der Polizei bereits bekannten Funkgeräte-Hersteller Hytera und dem Anbieter für Kommunikationsplattformen Frequentis zusammenarbeitet.[3]

Die Einführung von Smartphones zur dienstlichen Nutzung im Arbeitsalltag lehnt sich eng an verbreitete Gewohnheiten im Umgang mit Technik an. Es liegt nahe, ein Objekt wie das Smartphone, das für die meisten Beamt*innen ein Alltagsbegleiter ist, zu einem beruflich nutzbaren Gegenstand zu machen, der auch noch Arbeitserleichterung verspricht. Die Möglichkeiten erscheinen nahezu endlos: Nachschlagewerke, wie die App kapoPEDIA der Kantonspolizei St. Gallen, versprechen schnell abrufbares Wissen über polizeiliche Maßnahmen und rechtliches Hintergrundwissen, das besonders für Beamt*innen in den ersten Ausbildungsjahren attraktiv sein soll. Eingebaute Ortungssysteme informieren während einer polizeilichen Maßnahme die Dienststelle über den Aufenthaltsort ihrer Beamt*innen, ohne dass dies direkt mit den Mitarbeiter*innen rückgekoppelt wird, und implementierte Fingerabdruckscanner sollen die vor-Ort-Identitätsfeststellung von Personen erleichtern. Kurz: Das Smartphone soll zum taktischen Begleiter im polizeilichen Alltag werden und dabei Arbeitszeit und -aufwand reduzieren.

Daher reagierte das österreichische Innenministerium im Sommer 2019 mit großem Unverständnis auf den Befund, dass trotz dieser goldenen Versprechen ein großer Teil der Beamt*innen die angeschafften Smartphones und Tablets nicht benutzt.[4] Der Grund: die Polizist*innen haben Bedenken, weil sie sich durch die Dienstsmartphones überwacht fühlen. Allein die Möglichkeit, jederzeit den Aufenthaltsort zu bestimmen, erhöht die Kontrolle auf die Polizist*innen. Dass Polizist*innen ein Gerät zur Verfügung gestellt wird, heißt also noch lange nicht, dass es auch genutzt wird – und noch viel weniger ist darüber ausgesagt, wie es genutzt wird.

Medien erfüllen keinen Zweck an sich, sondern sind stets eingebunden in soziale und kulturelle Kontexte, Machtverhältnisse und normative Rahmungen. Dinge können daher nur innerhalb ihrer sozialen und kulturellen Einbindung und der daraus resultierenden Nutzungspraktiken und Umgangsweisen verstanden werden.[5] Im Folgenden soll also weder der Großartigkeit der Technik gehuldigt, noch ein Technikdeterminismus beschworen werden. Vielmehr geht es darum nachzuzeichnen, in welcher Weise Smartphones im Alltag der Beamt*innen bestimmte Handlungs- und Kommunikationsmuster ermöglichen oder befördern, während sie andere ver- oder behindern.[6] Oder kurz: Was machen Polizist*innen mit dem Smartphone und was macht das Smartphone mit den Polizist*innen?

Das Smartphone als Begleiter im Arbeitsalltag

Das Handy selbst ist wie selbstverständlich bereits seit Jahren Teil der polizeilichen Arbeitswelt. Zunächst wurde es nicht als Diensthandy, sondern als Ermittlungsgegenstand in der polizeilichen Praxis relevant: Besonders im kriminalpolizeilichen Bereich ist das Handy ein begehrtes Objekt, das Zugang zu der Sozial- und Kommunikationswelt der Besitzer*innen bieten kann und damit nicht selten im Zentrum polizeilicher Ermittlungen steht. Allein 2019 hat die Polizei Berlin 336.569 sogenannte „Stille SMS“ versandt, um Standort oder Bewegungsprofile von Betroffenen zu erhalten und entsprechende Maßnahmen, z. B. Festnahmen, treffen zu können.[7] Auch das Abhören von Gesprächen oder das Mitschneiden von Messenger-Unterhaltungen sind polizeiliche Maßnahmen, die (fremde) Handys als Zielobjekte für Ermittlungen ausweisen.

Doch auch abseits kriminalpolizeilicher Ermittlungen sind Handys, und insbesondere Smartphones, Teil des polizeilichen Alltags. Peter Ullrich und Philipp Knopp haben analysiert, dass Smartphones auch im Rahmen von Großveranstaltungen und Protesten quantitativ und qualitativ an Relevanz gewinnen und „heute bei politischen Protesten allgegenwärtig“ sind; auch weil sie Demonstrierende „zumindest partiell in die Lage (versetzen), eine ‚neue Sichtbarkeit‘ polizeilicher Handlungen zu erzeugen“.[8] Dabei meint Sichtbarkeit nicht in erster Linie das tatsächliche Abbild des Ereignisses, das auf Video festgehalten wird, sondern vielmehr die mögliche mediale und soziale Verbreitung des Videos, die Debatten um das polizeiliche Handeln erst ermöglicht. Gerade diese Sichtbarkeit führt dazu, dass Beamt*innen eher abwehrend auf das Filmen ihrer Einsätze reagieren und nicht selten gegen die Filmenden vorgehen.

Es sind die technischen Möglichkeiten des Geräts, die in diesem Kontext relevant werden und neue Handlungsräume eröffnen: Im Smart­phone sind sowohl Videokamera und Fotoapparat als auch Audioaufnah­megerät enthalten. Das Aufgenommene kann daraufhin sofort versendet und in Chatgruppen oder sozialen Netzwerken geteilt werden. Es ist diese dem Smartphone innewohnende Möglichkeit zur Sozialität, die das ‚fremde‘ Gerät für die Beamt*innen als Ermittlungsobjekt interessant und – wenn die Kontrolle darüber nicht möglich ist oder es gar „gegen“ die Beamt*innen verkehrt wird – zugleich unheimlich werden lässt.

Als Diensthandys ergänzen Mobiltelefone den Funk auch als Arbeits­mittel – nicht nur dann, wenn der Funk aus technischen Gründen nicht funktioniert, sondern vielmehr aus praktischen Notwendigkeiten heraus. So kann es gerade in Großstädten mit einem ausgebauten Straßen-, S- und U-Bahnnetz vorkommen, dass die örtliche Streifenpolizei während eines Einsatzes, z. B. bei der Suche nach einer suizidalen Person, auch mit der Bundespolizei, die in Deutschland für den Bahn- und Schienenverkehr verantwortlich ist, zusammenarbeitet, mit welcher sie sich jedoch keinen gemeinsamen Funkkanal teilt. Zur Verständigung während der Suche, die über einen größeren Distanzbereich erfolgt, wird dann häufig das Handy eingesetzt, um einen ständigen Kontakt zu den Kolleg*innen zu halten. Wenngleich sowohl über Funk als auch über das Mobiltelefon Informationen ausgetauscht werden können, unterscheidet sich die Kommunikation beider Geräte voneinander. Weil Funkgespräche grundsätzlich von allen in der Funkgruppe mitgehört werden (können), werden Absprachen über das weitere praktische Vorgehen, sensible Informationen oder rechtliche Rückversicherungen im Regelfall über das Handy mit der Dienststelle kommuniziert. Damit wird einerseits ein ständiges ‚Grundrauschen‘ auf dem Funkkanal reduziert und der Funk nicht blockiert und andererseits die Vertraulichkeit der kommunizierten Informationen gewährleistet. Während beim Funk also potenziell auch die Vorgesetzten und Kolleg*innen zuhören, kann Kommunikation mit dem Handy sehr viel gezielter stattfinden. In der direkten Ansprache ist ein informelleres Gespräch und damit auch der Austausch über diffizile und möglicherweise problematische Themen möglich. Dinge werden aber nicht nur anders sagbar, weil der Nutzer*innenkreis als überschaubar eingeschätzt wird, sondern auch weil der Funk, aufgrund seiner Struktur und seiner Funktionsweise, spezifische Umgangsweisen ermöglicht und andere begrenzt. Diese den Medien eingeschriebenen Praxisaufforderungen und -beschränkungen bezeichnet der Psychologe James Gibson als „affordances“ (dt. Affordanzen).[9] Der Funk affordiert also einen spezifischen Umgang und auch eine spezifische Sprechweise. Er ist pragmatisch und gerade in Stresssituationen von kurzen und eindeutigen Aussagen geprägt, die notwendig sind, um Arbeitsanweisungen oder handlungsleitende Informationen an die Beamt*innen vor Ort zu vermitteln. Dies funktioniert auch deshalb, weil der Funk ein reines Arbeitsmittel ist und im privaten Bereich kaum eine Rolle spielt. Seine Funktion ist also im Wesentlichen auf den (arbeitsrelevanten) Informationsaustausch beschränkt. Im Unterschied dazu ist das Mobiltelefon und besonders das Smartphone ein Gegenstand, der Polizist*innen auch in ihrem privaten Alltag begleitet und damit Praktiken jenseits der Organisation der Polizei affordiert. Zentraler als das Telefonieren sind dabei die zahlreichen Messenger- oder Social-Media-Apps, die die Kommunikation und das Teilen von Inhalten mit (vielen) anderen (gleichzeitig) ermöglichen. Vor allem auch, weil die Gruppenfunktion von Messen­gerdiensten einen vergemeinschaftenden Austausch über erlebte Einsätze oder Kuriositäten aus dem Dienstalltag ermöglicht und so auch verbindende Narrative und statusrelevante Heldenerzählungen konstituiert.[10] Dazu kommt, dass die polizeiliche Mediennutzung starken Regeln unterliegt und so z. B. auf den Dienstcomputern kein vollständiger Internetzugriff möglich ist. Dieser Umstand und die vergemeinschaftende Funktion des Smartphones führen dazu, dass die Polizist*innen das private, eigene Smartphone parallel zu dem Diensthandy nutzen – auch um der möglichen Überwachung durch Vorgesetzte vorzubeugen.

Das Smartphone ist ein Objekt, das nahelegt, Alltägliches in sich aufzunehmen und anderen zur Verfügung zu stellen: Die Aufnahme eines Fotos bedarf nur weniger Klicks und ist in Kürze auf Instagram hochgeladen, auf Twitter oder in WhatsApp-Gruppen geteilt. Diese dem Objekt inneliegende Möglichkeit der Sozialität ist auch für die Beamt*innen in ihrem Alltag zentral. Langeweile im Dienst wird mit der Kommunikation mit Freunden, dem Spielen von kleineren Games, dem Surfen im Internet oder dem Scrollen auf Facebook überbrückt. Besonders bei einsatzarmen Nachtdiensten hilft die Interaktion mit dem Smartphone den Beamt*innen, wach und aktiv zu bleiben.[11] Diese Medienpraktiken sind nicht nur Interaktion mit der Technik selbst, sondern „integraler Bestandteil der soziokulturellen Prozesse, die wir Alltag nennen“.[12] Die technologischen Rahmenbedingungen dienen so zwar der Eröffnung neuer Handlungsräume, ihre Wirkmächtigkeit jedoch entfalten sie erst in den Umgangsweisen selbst. Damit entwickeln sie auch eine über ihren intendierten Sinn hinausgehende Wirkmacht in der Alltagspraxis.

Die Digitalisierung des Ereignisses

Eine spezifische und bislang weitestgehend undiskutierte Rolle kommt den (privaten) Smartphones der Beamt*innen auch während des Einsatzes bei Großereignissen wie Fußballspielen oder Demonstrationen zu. Während der polizeitaktische Einsatz von Twitter besonders hinsichtlich seiner Bedeutung für die Deutungshoheit über Geschehnisse bereits gut analysiert wurde,[13] spielt auch der veralltäglichte Gebrauch von Smartphones für die Informationsgewinnung über Ereignisse bei den Polizist*innen selbst eine zentrale Rolle. Während der Ereignisse um den G20-Gipfel 2017 in Hamburg informierten sich die eingesetzten Beamt*innen per Smartphone über gleichzeitig stattfindende Geschehnisse an anderen Orten. Hierbei nutzten sie das Handy, um die unklaren und über Funk nur bruchstückhaften Informationen über die Situation ihrer Kolleg*innen zu ergänzen:

„Es war noch so ein bisschen surreal, weil du hast das nicht miterlebt. Ja okay, man sagt dir was über Funk, gibt Informationen ab, aber du hast die Bilder nicht. Aber das haben wir auch noch während des Einsatzes miterlebt über Facebook. Da gingen ja auch schon die ersten Videos rum … Und wirklich jeden Tag, egal jetzt ob Mittwoch, wo noch nicht so viel los war – Montag und Dienstag ja auch. Oder dann Donnerstag, Freitag – wenn wir dann mal die Zeit hatten, um uns aufs Auto zu setzen, gings eigentlich nur permanent: Facebook, Facebook, Facebook! Was gibt’s Neues? Gibt’s schon wieder irgendwelche Berichte von verletzten Kollegen?“[14]

Auch in den WhatsApp-Gruppen mit Kolleg*innen wurden Bilder und Geschichten über verletzte Beamt*innen und die gewalttätigen Auseinandersetzungen geteilt. Das Smartphone bietet einen erweiterten Zugang zum Einsatzgeschehen – und zwar über die Grenzen des konkreten Raums hinweg. Unterstützt von den sensorischen Reizen, die durch Vibration und/oder Signalton bei Nachrichten vom Smartphone ausgehen, haben die Beamt*innen damit den Eindruck die Ereignisse buchstäblich ‚hautnah‘ und in Echtzeit mitzubekommen. Es bietet so also nicht nur die Möglichkeit, Erlebtes weiterzugeben, sondern auch die Geschichten der anderen scheinbar mitzuerleben.

Dieses digitale Storytelling gibt dabei vor, Wahrheiten zu produzieren: Weil die Informationen vorwiegend von der eigenen peer group kommen, wird ihnen ein erhöhter Wahrheitsgehalt zugestanden. Das Teilen von Angst-, Wut- oder auch Lust-Momenten führt dadurch zu einer sensorischen und emotionalen Verflechtung, die den Ereignisraum entgrenzt und ein Erleben eines fernen Geschehnisses durch das Medium des Smartphones ermöglicht. Für die Polizeibeamt*innen, die an einem festgelegten Ort ausharren müssen, entsteht damit selbst im Zustand der Inaktivität eine (auch emotionale) Interaktivität.

Unter diesem Blickwinkel affordieren Smartphones nicht nur Kommunikationspraktiken zum Austausch von Informationen, sondern auch die Inszenierung und Kommunikation emotionaler Erfahrungen. Damit haben sie auch Einfluss auf die Emotionalität und Positioniertheit der nicht unmittelbar involvierten Beamt*innen: „Die Stimmung wurde immer gereizter … du hast es halt auch gehört … wie deine Kollegen in der Bredouille waren. Du konntest nicht helfen, du warst halt gefangen. Das hat uns alle wirklich massiv aufgeregt. Weil du willst ja deine Kollegen nicht sterben lassen, du willst ja helfen.“[15] Die Erzählungen knüpfen hier an die im Vorfeld kommunizierte Gefahrenprognose der Polizei an und evozieren auch Veränderungen der Wahrnehmungs- und Handlungsschemata der einzelnen Beamt*innen. Die komplexen (und emotionalen) Diskurse, die in den sozialen Medien über das Geschehen geführt werden, wirken so auch auf die Deutungen und Interpretationen von lokalen Ereignissen zurück:

„Auf einmal hör ich nur noch über Funk eine panische Stimme: ‚Helm auf! Helm auf! Da kommen Demonstranten auf euch zu.‘ Und wir haben schon gedacht: Verdammt, die wollen das Gebäude stürmen … Und dann sehen wir eine Meute von 20 bis 30 Leuten um die Ecke kommen. Und relativ abgeschlagen hinter der Gruppe Kollegen, und die haben die eingekesselt und einfach mal drauf. Drauf mit Schlagstock ohne Ende … Wo ich so gedacht hab, okay krass. Jetzt ist auf alle Fälle ein neues Stadium erreicht … Das hat auf alle Fälle rege Diskussionen angeregt. Also wir haben uns dann auch darüber unterhalten, ob wir das genauso gemacht hätten … wir waren uns einig, dass wir es im Grunde auch so gelöst hätten … Weil am Ende zählt auch unser eigenes Leben“[16]

Damit werden die über Smartphone und Funk kommunizierten Gefahrenszenarios auch in der Deutung von Situationen wirksam. Sie sind damit auch Affektgeneratoren,[17] die gruppeninterne Solidarisierungen und Feinbildkonstruktionen begünstigen und den Effekt selektiver Wahrnehmung stärken. Im Zuge dessen verschiebt sich auch die normative Rahmung von Handlungen, durch welche die Anwendung von (übermäßiger) Gewalt durch die Kolleg*innen nun als richtig und geboten erscheint.

Schlussbetrachtungen

Als privates Gerät ist das Smartphone bereits seit langem Teil der polizeilichen Arbeitswelt – als Objekt des Zeitvertreibs oder auch des sozialen Austauschs. Es ergänzt dabei den Funk als Kommunikationsmedium in spezifischer Weise. So ist es möglich, mit dem Smartphone auch informelles Wissen persönlich und schnell weiterzugeben, ohne der dienstlichen Kontrolle von Vorgesetzten zu unterliegen. Unabhängig von konkreten funktionalen Veränderungen im Arbeitsalltag der Beam­t*innen, bildet das Smartphone auch eine Infrastruktur für Kommunikations- und Handlungsmuster, die digitales und analoges Handeln ineinander verschränkt. Es ermöglicht die Inszenierung und Kommunikation emotionaler Erlebnisse untereinander und kann damit in Einsatzsituationen zu einer raumübergreifenden Emotionalisierung beitragen.

Es ist also nicht nur ein technisches Gerät, das – als dienstliches Gerät – durch spezielle Apps und Messenger Einfluss auf den konkreten Arbeitsalltag und das Policing von polizeilichen Anlässen hat. Vielmehr ist es ein im Kern soziales Gerät, das auch einen Kommunikationsraum bildet und so Medienpraktiken affordiert, in denen sich Krisen- und Gefahrenszenarien diskursiv verdoppeln und auf das konkrete Handeln von Polizist*innen wirken.

[1]   NRW: 20.000 iPhones sollen Polizisten besser vernetzen, heise online v. 7.6.2019
[2]  vgl. dpa: Smartphones und eigener Messenger bei der Polizei – positives Zwischenfazit, heise online v. 25.5.2019
[3]   BOS-Funk: Messenger Stashcat kooperiert mit Hytera und Frequentis, heise online v. 25.11.2019
[4]   Polizisten verweigern neue IPhones, ORF online v. 3.7.2019
[5]     vgl. Bareither, C.: Medien der Alltäglichkeit, in: Zeitschrift für Volkskunde 2019, H. 1, S. 3-26
[6]   vgl. Hahn, H.P.: Die geringen Dinge des Alltags. Kritische Anmerkungen zu einigen aktuellen Trends der material culture studies, in: Braun, K.; Dieterich, C.-M.; Treiber, A.: (Hg.): Materialisierungen von Kultur. Diskurse, Dinge, Praktiken, Würzburg 2015, S. 30
[7]   vgl. Heimliche Ortungsimpulse. Viele „Stille SMS“ bei Bund und Ländern, Netzpolitik.org v. 10.2.2020
[8]   Knopp, P.; Ullrich, P.: Kampf um die Bilder. Videoüberwachung und Gegenüberwachung von Demonstrationen in Österreich (Langfassung), 2016, S. 5, (online auf: www.juridikum.at/fileadmin/user_upload/artikel/knopp-ullrich_langfassung.pdf)
[9]     vgl. Gibson, J.: The Ecological Approach to Visual Perception. Hillsdale; New Jersey 1986, siehe auch Bareither a.a.O. (Fn. 5)
[10]   Immer wieder werden in diesen (unverschlüsselten) Gruppen auch sensible Daten über Verdächtige, Fotos aus Einsätzen und Auszüge aus Akten untereinander geteilt. In ihnen werden außerdem politische Meinungen ausgetauscht, wie z. B. bei internen WhatsApp Gruppen der Polizei, in denen rechtsextremistische und rassistische Nachrichten verschickt wurden. Siehe: Hessische Polizeianwärter unter Extremismusverdacht, FAZ online v. 7.9.2019
[11] Die hier aufgezählten Beobachtungen entstammen meiner ethnografischen Feldforschung bei der Polizei, die ich im Rahmen meiner Dissertation durchgeführt habe.
[12] Bareither a.a.O. (Fn. 5), S. 6
[13] Für den G20 wurde das von dem Forschungsteam im Projekt „Mapping #NoG20“ ausführlich getan. Vgl. Eskalation. Dynamiken der Gewalt im Kontext der G20-Proteste in Hamburg 2017, Forschungsbericht, Berlin; Hamburg: Institut für Protest- und Bewegungsforschung (ipb); Zentrum Technik und Gesellschaft TU Berlin (ZTG); Hamburger Institut für Sozialforschung (HIS), 2018 (https://g20.protestinstitut.eu/wp-content/uploads/2018/09/Eskalation_Hamburg2017.pdf)
[14] Ausschnitt aus einem Interview mit einer*m Beamt*in über seinen*ihren Einsatz während des G20, 32003-INT, geführt von Stephanie Schmidt im Rahmen des Forschungsprojekts Mapping #NoG20
[15]   ebd.
[16] ebd.
[17]   Reckwitz, A.: Praktiken und ihre Affekte, in: Schäfer, H. (Hg.): Praxistheorie: Ein soziologisches Forschungsprogramm, Bielefeld 2016, S. 163-180

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