Razzia bei „Radio Dreyeckland“

Die Polizei hat am 17. Januar das „Radio Dreyeckland“ in Freiburg durchsucht und dabei mehrere Durchsuchungsbeschlüsse der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vollstreckt.[1]  Zehn Beamt*innen durchsuchten dabei die Redaktionsräume des ältesten deutschen Freien Radios, außerdem die Wohnsitze von zwei Redakteuren. Dort wurden unter anderem USB-Sticks und Mobiltelefone beschlagnahmt. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren wegen des „Verdachts eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot“. Die Webseite des Rundfunkkollektivs hatte einen Artikel veröffentlicht, der auf „Linksunten Indymedia“ verlinkt. Darin wurde über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ gegen „Linksunten“ berichtet. Die Internetplattform war 2017 vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nach dem Vereinsgesetz verboten worden, da sich ihr Zweck und ihre Tätigkeiten „gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten“.

Nachdem sich ein Redakteur als Autor des Artikels outete und den dafür genutzten Laptop übergab, zogen die Beamt*innen wieder ab. Der Betroffene wertet dies als Erpressung und einen „beispiellosen Eingriff in das Redaktionsgeheimnis“. Zahlreiche Kontakte zu Quellen des langjährigen Journalisten befinden sich nun in den Händen der Polizei, allerdings auf einem verschlüsselten Gerät. Auch der Rechner eines Geschäftsführers wurde beschlagnahmt, die darauf befindlichen Daten waren nicht verschlüsselt. Ein anderer Geschäftsführer kritisiert die Durchsuchung als Angriff auf das Redaktionsgeheimnis und den Informantenschutz. Die Polizei habe nicht wie vorgeschrieben vor einer Durchsuchung mildere Mittel gewählt.

Außerdem habe die Staatsanwaltschaft eine Anfrage an den Hoster der Webseite des Radios gestellt und darin die Herausgabe von IP-Adressen aller Besucher*innen verlangt, erklärte ein Techniker. Das als Rechtfertigung angeführte Telemediengesetz erlaube eine solche Anfrage aber nur zu Bestandsdaten.

[1]   Pressemitteilung Polizeipräsidium Freiburg v. 17.1.2023

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