Grimheden will mehr Frontex in Problemstaaten

Der Grundrechtsbeauftragte bei Frontex schlägt vor, den Artikel 46 der Frontex-Verordnung „umzukehren“: Kommt es in einem Gaststaat zu Men­schenrechtsverletzungen, soll Frontex demnach mehr und nicht weniger Personal dorthin entsenden, erklärt der aus Schweden stammende Jonas Grimheden auf Anfrage. Die Agentur komme mit Beamt*innen aus anderen Ländern als jenem, in dem die Verstöße passierten, erläutert er die Vorteile seiner Idee. Sie seien daher unabhängiger von dortigen nationalen Interessen. Würden Einsätze beendet, fehle es an einer „Hebelwirkung“, so der Beauftragte, der das Amt vor 18 Monaten übernommen hat.

Der Artikel 46 ermöglicht den Rückzug aus Missionen in einem Gaststaat, „wenn die Voraussetzungen für ihre Durchführung nicht mehr gegeben sind“. Die Entscheidung darüber obliegt allein dem Direktor der Agentur. Zu den möglichen Anlässen nennt die Verordnung die Zahl registrierter Beschwerden, interne Berichte über „schwerwiegende Vorfälle“ oder Meldungen von „einschlägigen internationalen Organisationen“.

Besonders der Frontex-Einsatz in Griechenland ist umstritten. Im vergangenen Sommer forderten sieben auf Samos tätige Nichtregierungsorganisationen den Abzug.[1] Sogar Grimheden selbst soll im vergangenen Jahr in Vierteljahresberichten angeregt haben, die Tätigkeit in dem Land einzustellen, weil griechische Grenzschutzbeamt*innen immer wieder Übergriffe begangen hätten. Das gehe aus vertraulichen Dokumenten hervor, berichtet die New York Times.[2] Demnach habe Grimheden „glaubwürdige Berichte“ gesammelt, wonach griechische Behörden Geflüchtete systematisch sowohl an den See- als auch an den Landgrenzen abweisen, ihnen den Zugang zu internationalem Schutz verweigern, Kinder von ihren Eltern trennen und die Betroffenen „erniedrigend“ behandeln.

Der neue Frontex-Chef Hans Leijtens hält jedoch an der Präsenz in Griechenland fest. Bei seiner Vorstellung im Europaparlament Ende November hatte der niederländische Gendarm noch erklärt, den Artikel 46 auszulösen, wenn dies „nötig“ sei. Welche Umstände dafür gegeben sein müssten, führte er aber nicht aus.

[1]   https://ihaverights.eu/wp-content/uploads/2022/07/Article-46-Samos-Human-Rights-Defenders-Letter-of-Concern.pdf
[2]   Greece Border Abuses Highlight Europe’s Clashing Priorities on Migration, New York Times v. 14.2.2023

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