Bericht zur Überprüfung des SWIFT-Abkommens

Am 13. November 2024 veröffentlichte die EU-Kommission den siebenten Bericht über die Überprüfung der Durchführung des sogenannten SWIFT-Abkommens.[1] Das Abkommen zwischen der EU und den USA trat vor 14 Jahren in Kraft. Es sollte den Zugriff der US-Behörden auf die Daten der „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication“ (SWIFT) im Rahmen des nach 9/11 gestarteten „Terrorist Finance Tracking Program“ (TFTP) sicherstellen, auch nachdem die Organisation zur Abwicklung von internationalem Zahlungsverkehr Teile ihrer Server nach Europa verlegt hatte. Das Abkommen verpflichtet SWIFT, den US-Behörden auf Anfrage und nach Prüfung durch Europol in der EU gespeicherte Zahlungsverkehrsdaten bereitzustellen, wenn dies zur „Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Terrorismus und Terrorismusfinanzierung notwendig“ ist. Im Gegenzug verpflichten sich die USA, Erkenntnisse aus dem TFTP sowohl proaktiv als auch auf Anfrage mit Behörden in der EU zu teilen. Die Einhaltung der Vorschriften wird in regelmäßigen Abständen durch ein gemeinsames Team aus Beamt*innen des US-Finanzministeriums, der EU-Kommission und von Datenschutzbehörden aus zwei EU-Mitgliedstaaten überprüft.

Laut dem nun vorgelegten Bericht gab es von Dezember 2021 bis November 2023 22 Ersuchen auf Bereitstellung von Daten aus den USA, die durchschnittlich 172 Seiten lang waren. Im Ergebnis seien nie mehr als 20 Prozent der bei SWIFT gespeicherten Daten bereitgestellt worden. Über Details schweigt sich der Bericht jedoch aus und meldet nur vage, dass die US-Analyst*innen im Berichtszeitraum 17.303 Suchen im TFTP-Datenbestand durchgeführt hätten, um finanzielle Verbindungen zu Terrorverdächtigen aufzuspüren. Im gleichen Zeitraum schickten sie 28 unaufgeforderte Meldungen und erhielten 191 Informationsersuchen aus der EU, was zur Übermittlung von insgesamt 18.300 Hinweisen führte. Seit Inkrafttreten des Abkommens wurden knapp 172.000 Hinweise in die EU gemeldet. Obwohl der Bericht angesichts unklarer Terminologie und fehlender Angaben nur äußerst begrenzte Erkenntnisse über die Anwendung des Abkommens bringt, heißt es abschließend, dass TFTP ein „Schlüssel-­ instrument“ der Terrorismusbekämpfung bleibe.

[1]   COM(2024) 522 final und begleitendes Arbeitsdokument SWD(2024) final v. 13.11.2024

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