Opfer in/mit psychischen Problemen: Todesschüsse auf Menschen in besonderen Lagen

Die Zahl der von der Polizei getöteten Menschen, die sich in einer psychischen Ausnahmesituation befanden, hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die wenigen Informationen, die zu diesen Fällen vorliegen, können den Anstieg nicht erklären. Sie weisen jedoch auf Merkmale hin, die Fragen nach der polizeilichen Professionalität nahelegen.

Wie viele der Menschen durch Schüsse von Polizist*innen in Deutschland getötet wurden, die sich in einer psychischen Ausnahmesituation befanden, ist unbekannt. Schätzungen gehen von „von mehr als der Hälfte der getöteten Personen“ aus, die „psychisch gestört oder verwirrt“ waren oder sich „durch Alkohol- oder Drogenkonsum nicht in einem Zustand“ befanden, in dem sie „polizeiliche Anweisungen angemessen wahrnehmen oder darauf reagieren“ konnten.[1] Der Anteil der psychisch Kranken oder Verwirrten liegt nach anderen Schätzungen mal bei zwei Drittel, mal bei 40 %, mal bei rund einem Drittel.[2] Wenn selbst der Umfang so ungewiss ist, verwundert es nicht, dass über die Umstände dieser Schüsse insgesamt wenig bekannt ist.

Dass die Öffentlichkeit so wenig über den polizeilichen Schusswaffengebrauch, über Polizeischüsse mit tödlichem Ausgang und solche, in denen Menschen, die sich in psychosozialen Ausnahmesituationen befanden, weiß, ist auf drei Gründe zurückzuführen.

Erstens liegt die Informationshoheit zu diesen Fällen bei der Polizei, den Innenministerien und ggf. der Staatsanwaltschaft. Während letztere allein die strafrechtliche Relevanz prüft, liefern die Polizeipressestellen ihre Sicht der Geschehnisse, die jenseits besonders spektakulärer Fälle von den Medien übernommen wird. Diese Darstellungen sind in der Regel kurz, es werden kaum Details mitgeteilt. Seit Jahrzehnten wird nach jedem tödlichen Schuss ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. In der Regel werden die Ermittlungsverfahren später eingestellt; eine gerichtliche Aufklärung findet nur in Ausnahmefällen statt. Für die rechtliche Rechtfertigung des Schusswaffengebrauchs reicht häufig der Hinweis, das Opfer sei psychisch krank oder verwirrt gewesen, so dass von ihm eine unmittelbare Gefahr ausgegangen sei, die den Schusswaffengebrauch unvermeidlich gemacht habe. Und die politisch verantwortlichen Innenministerien zeigen bislang kein Interesse an umfassender öffentlicher Information oder systematischer Aufarbeitung. Die jährlich an die Deutsche Hochschule der Polizei gelieferten Zahlen erlauben keine Rückschlüsse auf Bundesländer oder Orte, geschweige denn zu den Umständen des Schusswaffengebrauchs.[3]

Zweitens sind nicht-polizeiliche Darstellungen des Geschehens selten. Dazu tragen zwei Umstände bei: Viele der tödlichen Schüsse (s. u.) werden in geschlossenen Räumen oder in Gebäuden abgegeben. Neben den Polizist*innen sind dann keine anderen Personen anwesend, die deren Darstellung widersprechen könnten. Werden die Schüsse im öffentlichen Raum abgegeben, dann steigen auch die Chancen, dass der offiziellen Version widersprochen wird; Beispiele dafür sind der Tote im Berliner Neptunbrunnen (31-jähriger Mann, 28. Juni 2013) oder der Asylbewerber in Dortmund (8. August 2022).[4] Mitunter erreichen Stimmen von Angehörigen die Öffentlichkeit, die sich dagegen wehren, dass dem Opfer psychische Probleme unterstellt werden (24-jähriger Mann, 30. April 2009) oder dass es mit einem Messer bewaffnet gewesen sein soll (41-jähriger Mann, 22. Juni 2021).

Drittens ist „psychisch krankes“ oder „psychisch auffälliges“ nicht trennscharf von „gesundem“ oder „normalem“ Verhalten zu trennen. Die Fälle, die hier infrage kommen, liegen vielmehr in einem Spektrum, das von einer Schizophrenie mit langer Behandlungs(vor)geschichte (62-jähriger Mann, 13. Juli 2016) bis zum „Ausrasten“ eines in seiner Wohnung Randalierenden beim Eintreffen der Polizei (38-jähriger Mann, 26. Dezember 2009) reicht. Deshalb vergrößert oder verkleinert sich die Zahl der Getöteten mit psychischen Problemen, je enger oder weiter diese definiert werden.

Entwicklung in vier Jahrzehnten

Für die folgende Analyse wurden die von der CILIP-Redaktion seit 1976 dokumentierten Todesschüsse und die ihnen zugrundliegenden Berichte (meist Medienberichte) ausgewertet.[5] Es handelt sich dabei um eine ausgesprochen weiche Datenbasis, weil die Informationen in aller Regel nur bruchstückhaft und meist auf nur einer Quelle fußend vorliegen. Häufig bleiben bereits die situativen und räumlichen Umstände sowie die zeitlichen Abläufe im Unklaren. Ob es sich bei den Opfern um Menschen mit psychosozialen Problemen oder in psychischen Ausnahmesituationen handelte, wird hier anhand von drei Kriterien bestimmt: (1) In der Berichterstattung werden psychische Probleme des Opfers angesprochen, die bereits vor dem aktuellen Ereignis vorhanden waren. D. h. ein bloßes „Randalieren“ oder etwa die offenkundig aus Vergeltung angerichtete Spur der Verwüstung, die ein Mann am 31. Dezember 2024 mit einem gestohlenen Bagger anrichtete, werden im Folgenden nicht berücksichtigt. (2) Die Darstellung des Geschehens lässt die Behauptung plausibel erscheinen, dass zwischen dem Verhalten des Opfers und den psychischen Problemen ein Zusammenhang bestand. (3) Der Behauptung, dass das spätere Opfer psychische/psychosoziale Probleme hatte, hat niemand widersprochen.

Von 1976 bis zum Jahresende 2024 verzeichnet die CILIP-Statistik 512 Fälle tödlichen Schusswaffengebrauchs durch die Polizei. Nach den gerade genannten Kriterien handelte es sich bei 116 Toten um Menschen in bzw. mit psychischen Problemen; das entspricht einem Anteil von 22,7 %. Das Jahr 2024 war bezogen auf den polizeilichen Schusswaffengebrauch ein besonderes: Mit 22 Toten durch Polizeischüsse und mit 13 Getöteten, die als psychisch krank galten oder sich in einer psychosozialen Ausnahmesituation befanden, wurde ein Höchststand seit 1976 erreicht. Wird hingegen die langfristige Entwicklung betrachtet, so zeigt sich ein differenzierteres Bild. Gegenwärtig sieht es so aus, dass die 22 Toten des vergangenen Jahres ein „Ausreißer“ war, den es in der Vergangenheit in ähnlicher Größenordnung mehrfach gab (1983: 21; 1995 und 1999: je 19). Denn wie die obere gestrichelte Trendlinie in der folgenden Abbildung zeigt, bleibt der tödliche polizeiliche Schusswaffengebrauch über fast vier Jahrzehnte relativ stabil.[6] Das gilt im Übrigen auch für die – hier nicht abgebildeten – Schüsse, die auf Personen insgesamt abgegeben wurden.

Anders verhält es sich mit den von der Polizei Getöteten, denen psychische Probleme oder eine psychosoziale Ausnahmesituation zugeschrieben wurden. Hier zeigt die untere gestrichelte Linie einen gradlinigen Anstieg seit 1976. Das vergangene Jahr stellte keinen „Ausreißer“, sondern den vorläufigen Höhepunkt einer langfristigen Entwicklung dar. In den fünf Jahren von 1976 bis 1980 lag der Anteil der Menschen mit psychischen Problemen, die von der Polizei erschossen wurden, an der Gesamtzahl der von ihr Erschossenen bei unter 6 % (3 von 55 Toten), in der Spanne von 2019 bis 2023 (also ohne den Spitzenwert des vergangenen Jahres) lag deren Anteil bei 47 % (27 von 57). Das Fazit: Wenn Menschen in Deutschland von der Polizei erschossen werden, dann handelt sich es immer häufiger um Menschen in psychischen Problemlagen – und immer weniger um den gemeinhin als kaltblütig vorgestellten Schwerkriminellen.

Einsatzanlässe

Angesichts dieser Entwicklung drängt sich die Frage nach den Ursachen auf. Um sich möglichen Antworten zu nähern, werden im Folgenden zwei Aspekte untersucht: Aus welchen Gründen kam die Polizei in Kontakt mit den späteren Opfern? Wie kam es zu den tödlichen Schüssen?

Tabelle 1: Einsatzanlässe, die zu Todesschüssen auf Menschen mit/in psychischen Problemlagen führten 1976-2024

Anlass des Einsatzes Zahl der Einsätze
Allgemeiner Notruf 9
– Randalierende Person 12
– Verwirrte Person 3
– Wg. Diebstahl; wg. Nachbarschaftsstreit 2
Gewaltanwendung oder -drohung gegenüber Dritten 27
– Vor dem Einsatz hat das Opfer jemanden getötet 2
– Geiselnahme 6
Suizid-Drohung, -Ankündigung (davon 5 Suicide by Cop) 19
Notruf vom Opfer selbst getätigt 3
Flucht vor der Polizei 5
Verkehrs- oder sonstige Kontrolle 3
Einweisung, Begutachtung, Räumung 17
Opfer sucht Polizei gezielt auf 5
Unklarer Einsatzanlass 3
Summe 116

In Tabelle 1 sind die 116 Einsätze, die zu tödlichen Polizeischüssen auf Menschen mit/in psychischen Problemen führten, nach deren Anlass aufgeführt, wie er sich aus der Falldarstellung in der Berichterstattung ergab. Nur in drei Fällen konnte der Anlass nicht näher bestimmt werden. Für die verbleibenden 113 Fälle ist kennzeichnend, dass sie in aller Regel durch einen förmlichen Notruf oder einen sonstigen Hilferuf an die Polizei ausgelöst wurden; nur wenige entsprechen nicht diesem Muster. So die fünf Fälle, in denen die Opfer zur Polizeiwache gingen (37-jähriger Mann, 4. März 1988), ihren Wagen in eine Polizeikolonne zwängten (25-jähriger Mann, 7. März 2001), vor der Polizeiwache randalierten (37-jähriger Mann, 5. Januar 2020) oder einen Polizisten auf der Straße unvermittelt angriffen (42-jähriger Mann, 5. Mai 2016). Auch die drei allgemeinen (Verkehrs-)Kontrollen oder die fünf Fälle, in denen die späteren Opfer vor der Polizei flohen, erfolgten nicht aufgrund von Hilferufen. Während es sich dabei allesamt um eher zufällige, in jedem Fall aus polizeilicher Sicht überraschende Eskalationen handelte, gibt es nur ein größere Fallgruppe, die nicht auf die Alarmierung der Polizei zurückzuführen ist und zugleich polizeilich planbar war: Die 17 Fälle, in denen die Polizei im Rahmen der Vollzugshilfe Absicherung behördlicher Maßnahmen oder zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche angefordert worden war: von der Einweisung in die Psychiatrie (52-jähriger Mann, 15. Dezember 1982) über die Zuführung zu einer ärztlichen Untersuchung (38-jähriger Mann, 30. Mai 2008) bis zu einer Wohnungsbesichtigung durch die Vermieterin (54-jähriger Mann, 18. Juni 2020) oder einer Zwangsräumung (48-jähriger Mann, 3. August 2022).

In der überwiegenden Zahl der Einätze (83 von 116) wurde die Polizei gerufen. Die größte Gruppe betrifft jene Fälle, in denen der Polizei von Gewaltanwendungen oder -drohungen durch eine Person berichtet wird; zu diesen 35 Einsätzen zählen auch die sechs Geiselnahmen und die zwei Tötungsdelikte, die das spätere Opfer bereits vor dem Polizeieinsatz begangen hatte. Für die verbleibenden 24 Notrufe ließ sich in neun Fällen der Anlass nicht ermitteln; zwölf Mal war eine randalierende und drei Mal eine verwirrte Person bei der Polizei gemeldet worden. Schließlich waren 19 Einsätze durch die Ankündigung des oder Drohung mit dem Suizid des Opfers verbunden. In fünf dieser Fälle forderte das Opfer die Polizei auf, ihn zu töten („Suicide by Cop“); in einem weiteren Fall wurde diese Absicht nachträglich von den Angehörigen vermutet. In drei Fällen alarmierte das spätere Opfer die Polizei selbst; inwiefern das ein Hilferuf war oder die Konfrontation mit der Polizei gesucht wurde, lässt sich nicht klären.

Insgesamt zeigt sich, dass die tödlichen Polizeischüsse nicht auf proaktive Kontrollstrategien gegenüber psychisch auffälligen Personen zurückzuführen sind, sondern auf Notrufe, in denen überwiegend Gewalt(-drohungen) eine Rolle spielen, aber auch auffälliges, „unnormales“ Verhalten gemeldet wird. Mehr als 10 % der tödlichen Schüsse fallen im Rahmen von planbaren Polizeieinsätzen.

Konstellationen

Der starke Zusammenhang zwischen gewalthaften Situationen, die zur Alarmierung der Polizei führten, und den tödlich verlaufenden Einsätzen wird deutlich abgeschwächt, wenn die Umstände des Schusswaffeneinsatzes genauer betrachtet werden. In Tabelle 2 sind einige situative Merkmale ausgewiesen. Im Hinblick auf die Bewaffnung der Opfer wird die Gewaltaffinität zunächst bestätigt. In nur drei der 116 Fälle waren die Opfer gänzlich unbewaffnet; mehr als die Hälfte verfügte über bzw. hantierte oder drohte mit einem Messer, 24 mit Schusswaffen und 28 mit verschiedenen als Waffe genutzten Gegenständen (von Axt und Machete bis zu Stangen und Balken). Insbesondere im Hinblick auf Messer (durchaus eine in jedem Haushalt verfügbare Alltagswaffe) bleibt allerdings unklar, in wie vielen Fällen erst zum Messer gegriffen wurde, als die Polizei vor Ort war.

Während der Bewaffnungsgrad die Notrufe als durchaus berechtigt erscheinen lässt, zeigt die Situation der Schussabgabe ein anderes Bild. Untersucht wurde, ob vor dem tödlichen Schuss Dritte (jenseits des späteren Opfers und der Polizei) durch die/den Bewaffneten gefährdet waren.[7] Trotz des hohen Bewaffnungsgrades waren in 79 Fällen keine dritte Person (mehr) bedroht, als die tödlichen Polizeischüsse fielen. In sieben Fällen waren 13 Personen verletzt worden, zwei starben an ihren Verletzungen. Allerdings waren die Verletzten in fünf der sieben Fälle nicht mehr in Reichweite der Angreifenden, als die tödlichen Schüsse fielen. Häufig hatten die Opfer sich in einem Raum oder Gebäude verschanzt, weiter randaliert oder mit Suizid gedroht. Eine unmittelbare Gefährdung Dritter ist in diesen 79 Fällen nicht ersichtlich.

Die Berichte enthalten auch einige Hinweise auf das polizeiliche Vorgehen. In 32 Fällen war ein Spezialeinsatzkommando (SEK) beteiligt. Dies ist ein Indiz dafür, dass der Einsatz bereits frühzeitig als problematisch wahrgenommen und deshalb das SEK angefordert wurde, oder dass der Einsatz sich länger hinzog, so dass Zeit für dessen Anforderung blieb. Allerdings wird nur in fünf Fällen berichtet, dass dem Einsatz Gespräche („Verhandlungen“) mit dem späteren Opfer vorausgingen (in vier davon handelte es sich um SEK-Einsätze). Bei insgesamt 22 Einsätzen wurden Taser oder Reizgas bzw. -spray eingesetzt (in einem Fall beides). Weil deren Wirkung erfolglos blieb, wurden dann die tödlichen Schüsse abgegeben.

Tabelle 2: Merkmale tödlicher Polizeischüsse auf Menschen mit/in psychischen Problemlagen 1976-2024 (116 Fälle)

  Zahl der Fälle
Dritte Person bedroht 27
Dritte Person nicht bedroht 79
Schusswaffe 24 (inkl. 1 Spielzeug-, 2 Gaswaffen)
Messer 60
Hieb-, Stich- oder sonst. Waffe 28 (inkl. 1 Brandsatz)
Ort der Schussabgabe: in Haus oder Wohnung 64
Ort der Schussabgabe: außen 27
SEK am Einsatz beteiligt 32
Erwähnung von „Verhandlungen“ 5
Einsatz Distanz-Elektroimpulsgerät (Taser) 5
Einsatz Reizgas- oder -spray 18 (1 nach Tasereinsatz)
Verletzte 3. Personen (Zahl/Einsätze) 13 (2 Tote) / 7
Verletzte Polizist*innen (Zahl/Einsätze) 24 (4 Tote) / 21

Insgesamt zeigen diese Merkmale, dass die tödlichen Schüsse fast immer auf bewaffnete Menschen abgegeben werden, allerdings in Situationen, in denen keine konkrete Gefahr für Dritte (mehr) bestand. Die Schüsse fielen auch mehrheitlich in Innenräumen. In fast einem Drittel sind SEKs beteiligt; selten kommt es zu Verhandlungen mit dem späteren Opfer. In ca. 20 % der Fälle werden vor den Schüssen erfolglos „weniger tödliche Waffen“ eingesetzt.

Erklärungen

Dass vermehrt Menschen mit/in psychosozialen Problem(lagen) bei Polizeieinsätzen getötet werden, kann nicht mit der allgemeinen Entwicklung der (Gewalt-)Kriminalität erklärt werden. Deren Hellfeld –nur das ist für die polizeiliche Interaktion von Interesse – verändert sich über die Jahrzehnte (tendenziell zunehmend, mit steigenden und sinkenden Phasen),[8] aber diese Veränderungen schlagen sich nicht im (tödlichen) Schusswaffengebrauch der Polizei nieder (s. Abb. 1).

Naheliegend ist die Vermutung, dass die Polizei häufiger in Einsätzen mit Menschen konfrontiert wird, die psychische Probleme/Auffälligkeiten haben, weil diese Probleme insgesamt zunehmen; die steigenden Tötungszahlen wären dann eine quasi zwangsläufige Folge dieser Entwicklung. Linus Wittmann hat darauf hingewiesen, dass diese Zusammenhänge bislang nicht systematisch untersucht wurden. Einerseits gebe es durchgängig Berichte aus der polizeilichen Praxis, die von einer Zunahme derartiger Einsätze berichteten. Zudem gebe es eine Reihe von Einzelbefunden, die auf deren Bedeutung für den polizeilichen Alltag hinwiesen: Bei einer Befragung von knapp 1.000 Polizist*innen sahen 45 % eine moderate und 34 % eine starke Zunahme der Einsätze mit verhaltensauffälligen Personen; eine Auswertung von Polizeieinsätzen über einen Zeitraum von vier Jahren zeigte einen Anstieg von 64 %. Andererseits sei es „nicht haltbar“, diese Zunahme auf die Zunahme psychischer Erkrankungen generell zurückzuführen.

Wittmann weist auch auf eine weitere Erklärung hin, nach der die gestiegenen Zahlen Folgen der gewachsenen Sensibilität sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei den Einsatzkräften gegenüber psychischen Problemlagen sind. Als bedeutsamer bewertet er jedoch die „Veränderung psychiatrischer Versorgungsstrukturen“. Dazu zählt er die Zunahme stationärer Behandlungsfälle psychisch Erkrankter bei gleichzeitiger Verkürzung der Verweildauer sowie die Schwierigkeiten, einen ambulanten Behandlungsplatz zu finden (trotz des Ausbaus des Systems). Das Therapiedefizit könne dazu führen, dass die Betroffenen häufiger in der Öffentlichkeit auftauchen. Auch die Zunahme bestimmter psychischer Erkrankungen, etwa die bipolare Störung, könnte die öffentliche Wahrnehmbarkeit steigern. In beiden Fällen könnten aus der erhöhten Sichtbarkeit mehr Polizeieinsätze resultieren.[9]

Auch wenn das Ausmaß nicht klar bestimmt werden kann und vermutlich verschiedene Ursachen zusammenwirken, kann plausibel vermutet werden, dass die Zahl jener Fälle steigt, in denen Polizist*innen mit Menschen konfrontiert sind, die als psychisch krank, als verhaltensauffällig, als sich in einer psychosozialen Stresssituation befindend etc. wahrgenommen werden. Die steigende Zahl der tödlich verlaufenden Einsätze kann mit dieser Entwicklung allein nicht erklärt werden.

Weil der Kontext, in dem sich die 116 Todesfälle ereigneten, nicht hinreichend klar ist, können diese kaum zureichend gewürdigt werden. Der oben dargestellte Umstand, dass es sich in der Regel um Einsätze infolge eines Hilferufs handelte, weist die Fälle als eine spezifische Form des Kontakts aus. Um den Anstieg bewerten zu können, müsste bekannt sein, wie häufig die Polizei zu vergleichbaren Situationen gerufen wird und sie ohne (tödlichen) Schuss löst. Vielleicht zeigt sich dann, dass die entsprechenden Alarmierungen deutlich schneller gestiegen sind als die tödlichen Ausgänge, sie mithin sogar ein kleiner werdendes Phänomen angesichts einer rapid gewachsenen Gefährdung darstellen würden. Sofern es hierzu Daten geben sollte, sind sie nicht veröffentlicht. Wäre dem aber so, dann entstünde allerdings zugleich die Frage, wo die Anstrengungen bleiben, den Schusswaffengebrauch in derartigen Lagen zu begrenzen.

Die dargestellten Merkmale der 116 Fälle deuten darauf hin, dass die Potenziale zu einem anderen Einsatzverlauf nicht immer ausgeschöpft wurden. Freilich ist eine externe Bewertung des Einzelfalls kaum möglich; jeder hat seine Besonderheiten. Auch gibt es Fälle, in denen angesichts der bekannten – und unbestrittenen – Fakten ein schnelles polizeiliches Einschreiten zwingend notwendig war, etwa als ein 37-jähriger Mann am 4. März 1988 ein Polizeirevier stürmte und drei Polizisten erschoss oder als ein 50-jähriger Mann am 24. Juni 1991 sein Enkelkind bedrohte, nachdem er bereits seinen Schwiegersohn erstochen hatte. Ob der Schusswaffengebrauch hier alternativlos war, lässt sich aber nicht beurteilen.

Andere Szenarien zeigen polizeiliche Versuche, die Situation ohne Schüsse zu beenden. Die 30 Fälle, in denen Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser) oder Reizgase oder -sprays eingesetzt wurden, gehören in diese Gruppe. Auch hier fehlen Informationen, wie häufig und mit welchem Erfolg diese „weniger tödlichen Waffen“ eingesetzt wurden. Es ist jedoch offenkundig, dass deren Einsatz vom späteren Opfer als Angriff gewertet wird, und ein gescheiterter Einsatz unvermeidlich zur Eskalation führt. Auch die fünf Fälle, in denen von Verhandlungen mit der betroffenen Person berichtet wird, sind Beispiele für die Versuche, die Lage ohne Gewalteinsatz zu beenden. In wie vielen vergleichbaren Fällen dies gelang, ist unbekannt.

Geplante und unklare Gefährdungsfälle

Die Auswertung der 116 Fälle hat auf zwei besondere Einsatzkonstellationen aufmerksam gemacht: In 17 Fällen erfolgten die Schüsse im Rahmen von geplanten Unterstützungseinsätzen, etwa der Einweisung in eine Klinik, der ärztlichen Vorführung, einer Zwangsräumung etc. Die Polizei war in diesen Fällen hinzugezogen worden, weil ein nicht reibungsloser Ablauf erwartet worden war. Umso unverständlicher erscheint es, dass es bei einer solchen Ausgangslage zum (tödlichen) Schusswaffeneinsatz kommt. Naheliegend ist die Vermutung, dass es wohl an der sorgfältigen, professionellen Vorbereitung mangelte. Dies müsste im Einzelfall geprüft werden. Vielleicht wird/wurde dies von den (Polizei-)Behörden gemacht; veröffentlicht sind solche Untersuchungen nicht.

Aus Berlin gibt es einen Bericht des Bürger- und Polizeibeauftragten über einen Einsatz, der zwar ohne Schussabgabe erfolgte, bei dem aber der an einer psychotischen Störung leidende Mann kollabierte und später starb. Der Mann sollte in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses untergebracht werden. Er lebte in einem Heim für obdachlose Menschen. Weil er zunehmend aggressiv wurde und den Regeln des Heims nicht folgte, hatte das Amtsgericht auf Antrag des gesetzlichen Betreuers seine Unterbringung in der Klinik genehmigt. Die Untersuchung des Beauftragten brachte ans Licht, dass es vor und während der Vollziehung dieses Beschlusses ein heilloses Durcheinander zwischen gesetzlichem Betreuer, Betreuungsbehörde, Heimleitung und Polizei gab. So gab es etwa keine gerichtliche Genehmigung zur Betretung des Zimmers (was auch die drei eingesetzten Polizisten ignorierten). Auch wurde dem Beauftragten von der Polizei mitgeteilt, dass der Einsatz „im Rahmen des täglichen Dienstes“ erfolgte und drei Kontaktbereichsbeamte zum Einsatz geschickt wurden.[10] Sollte das der Standard polizeilicher Vorbereitung derartiger Einsätze sein, dann wären die 17 tödlich verlaufenden Einsätze nicht verwunderlich.

Die zweite Gruppe betrifft jene 79 Fälle, bei denen zum Zeitpunkt des polizeilichen Zugriffs keine dritte Person bedroht wurde. Zwar waren die späteren Opfer in all diesen Fällen bewaffnet, aber diese Waffen richteten sich nicht (mehr) gegen andere Personen, die vorher bedroht wurden, sich bedroht fühlten oder verletzt worden waren. Zu dieser Gruppe gehören auch die fünf Fälle, in denen sich der Angriff des späteren Opfers allein und gezielt gegen die Polizist*innen richtete. Ohne diese Fälle von Notwehr oder Nothilfe bleibt als möglicher Einsatzgrund die Verhinderung eines Suizids. Zumindest diese 74 Fälle entwickelten sich so, dass das Ziel, Leben zu retten, nicht erreicht wurde. Stattdessen wurde durch den Zugriff eine Notwehrsituation hergestellt, die dann die tödlichen Schüsse rechtfertigte. Dass nur in fünf Fällen Verhandlungen/Gespräche mit der „Zielperson“ möglich waren, scheint wenig wahrscheinlich. Die Kommunikation mit dem späteren Opfer, ein weiterhin die Situation kontrollierender Rückzug hätte ggf. Optionen eröffnet, die Lage zu deeskalieren und geschultes nichtpolizeiliches Fachpersonal anzufordern.

In relativ vielen Fällen wird davon berichtet, dass die psychischen Probleme der Polizei bekannt waren oder dass Angehörige vor oder während des Einsatzes auf diesen Umstand hingewiesen hatten. So entsteht der Eindruck, dass die Unterstellung einer besonderen Gefährlichkeit von „psychisch Kranken“ handlungsleitend wirkte, um einer erwarteten und ggf. unkontrollierbaren Eskalation der Lage zuvorzukommen. Im Einzelfall müsste geprüft werden, warum zu welchem Zeitpunkt der Einsatz erfolgte: Führten die Unausweichlichkeit der Lage zu den tödlichen Schüssen oder die Bilder in den Köpfen und in den polizeilichen Einsatzstrategien?

[1]    Feltes, T.; Alex, M.: Polizeilicher Umgang mit psychisch gestörten Personen, in: Hunold, D.; Ruch, A. (Hg.): Polizeiarbeit zwischen Praxishandeln und Rechtsordnung, Wiesbaden 2020, S. 279-299 (280)
[2]   Jasch, M.: Polizeilicher Schusswaffengebrauch und psychisch kranke Angreifer, in: Staller, M.; Koerner, S. (Hg.): Handbuch polizeiliches Einsatztraining, Wiesbaden 2022, S. 451-468 (453)
[3]   s. Offizielle Statistik zu Polizeischüssen, https://polizeischuesse.cilip.de/statistik
[4]   In diesem Beitrag wird auf die Schilderung von Fällen weitgehend verzichtet. Über das Datum sind Einzelheiten auf https://polizeischuesse.cilip.de leicht recherchierbar.
[5]   Die CILIP-Zahlen weichen von der offiziellen Statistik in einigen Jahren ab. Seit 1984 werden auf Beschluss der Innenministerkonferenz die Meldungen der Länder durch die Deutsche Hochschule der Polizei zusammengestellt und jährlich veröffentlicht. Nach dieser Statistik wurden von 1984 bis 2023 insgesamt 370 Menschen durch Polizist*innen erschossen. Nach der CILIP-Statistik waren es im selben Zeitraum 391 Tote.
[6]    Diese Zahlen beziehen sich auf die Bundesrepublik, bis 1989 in der alten, ab 1990 in der vereinten Größe. D. h. die polizeilichen Todesschüsse in der DDR sind nicht erfasst. Bemerkenswert ist, dass die um ca. ein Drittel vergrößerte Bevölkerung der neuen Bundesrepublik nicht von einem Anstieg des tödlichen Schusswaffengebrauchs begleitet war (sondern nur zu einem steilen Anstieg der Warnschüsse in der ersten Hälfte der 1990er Jahre).
[7]   Sieben der 116 Opfer waren Frauen (6 %); bei der Gesamtzahl der Getöteten (512) lag der Frauenanteil bei nur 2,7 % (14 Fälle).
[8]    Statista: Anzahl der polizeilich erfassten Gewalttaten in Deutschland von 1987 bis 2023, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153880/umfrage/faelle-von-gewaltkriminalitaet
[9]   Wittmann, L.: Menschen mit psychischen Erkrankungen in Polizeieinsätzen – Besonderheiten und deren Bedeutung für die Praxis, in: Staller, M.; Koerner, S. (Hg.): Handbuch polizeiliches Einsatztraining, Wiesbaden 2022, S. 413-429 (415f.)
[10] Der Bürger- und Polizeibeauftragte des Landes Berlin: Zwischenbericht anlässlich des Todestages von Medard Mutombo, Berlin 6.10.2023, www.berlin.de/buerger-polizeibeauftragter/_assets/bebuepol-zwischenbericht-motombo-pm-2_23-vom-06-10-2023.pdf

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