Behörden in Estland haben 1.334 russische Staatsangehörige mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot im Schengen-Raum ausgeschrieben.[1] Es soll sich um ehemalige Soldat*innen handeln, „häufig auch mit kriminellem Hintergrund“. Zwei entsprechende Listen mit 261 und 1.073 Namen seien „in Zusammenarbeit mit verschiedenen Geheimdiensten zusammengestellt“ worden, auch die Ukraine habe dazu beigetragen. Dazu gehörten Nummern militärischer Einheiten sowie „weitere Identifikationsmerkmale“.
Diese bislang einmalige, massenhafte Einreiseverweigerung einer Personengruppe sei durch Estlands Inlandsgeheimdienst nach Artikel 24 der dafür beschlossenen Verordnung in das Schengener Informationssystem (SIS II) eingetragen worden. Dort ist aber auch eine Einzelfallprüfung für einen solchen Eintrag vorgeschrieben. Dazu müssen die „persönlichen Umstände des betreffenden Drittstaatsangehörigen“ betrachtet werden.
Bei der EU-Innenministerkonferenz in Brüssel warb Estlands Innenminister im März dafür, dass andere Staaten ebenfalls zehntausende russische (Ex-)Soldat*innen ins SIS II eintragen.[2] Einige Länder planten „die gleichen Schritte“, Litauen tue dies bereits. Zypern, das die Präsidentschaft im Rat der EU innehat, wolle dazu eine Sitzung einberufen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat angeregt, dem Modell zu folgen.[3]
Deutschland hat zum Ukraine-Krieg selbst Tausende Einträge ins SIS II vorgenommen – dies betraf allerdings ukrainische Staatsangehörige.[4] Bei den Gelisteten soll es sich um ehemalige Häftlinge handeln, die ihre Strafe in ukrainischen Strafanstalten, etwa im Donbass, verbüßten, bevor diese Gebiete unter russische Besatzung fielen. Die Namen der Betroffenen stammen von einer Liste mit mindestens 3.738 ehemaligen Gefangenen, die ukrainische Behörden im Frühjahr 2023 an Europol übermittelten. Auch diese wurde wohl von Geheimdiensten erstellt.
Die Regierung in Kiew betont, die Weitergabe sei lediglich „zu Informationszwecken“ erfolgt. Auch das Bundesinnenministerium spricht dazu von einer „Erkenntnismitteilung“. Diese sei jedoch vom Bundespolizeipräsidium zum Anlass genommen worden, 3.474 der dort erwähnten Ukrainer*innen zur Einreiseverweigerung im SIS II auszuschreiben.