Mehr als eine Million Personen in INPOL ausgeschrieben

Deutsche Behörden haben über eine Million Menschen zur Fahndung ausgeschrieben.[1] Erfasst werden dabei nicht nur Fest- oder Ingewahrsamnahmen, sondern auch Aufenthaltsermittlungen, heimliche Beobachtungen sowie Überwachungen zur Führungsaufsicht nach Haftentlassung oder Ausschreibungen im Zuständigkeitsbereich des Zolls. Die Einträge erfolgen im INPOL-System, das vom Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden geführt und aus den Bundesländern befüllt wird. Im Vorgangsbearbeitungssystem des BKA sind zudem fast 34 Millionen Fälle aktenkundig. Diese unterliegen zwar Löschfristen, die Behörden können diese jedoch nach einer Prüfung verlängern. In der Datei „Innere Sicherheit“ sind außerdem zehntausende Personen nach politischen Kategorien erfasst. Die größte Gruppe bildet der Bereich „Rechts“ mit 39.513 Personen, gefolgt von „Links“ mit 11.988 und „Religiöse Ideologie“ mit 5.746 Personen. Im Bereich „Ausländische Ideologie“ sind 5.393 Personen gespeichert. Weitere 15.476 Personen sind keinem dieser Bereiche eindeutig zugeordnet.

Auch im Schengener Informationssystem (SIS) können Polizeien des Bundes und der Länder sowie die deutschen Inlandsgeheimdienste Personen zur Fahndung eintragen, die dann EU-weit vollstreckt werden kann. Insgesamt wird im SIS derzeit nach über zwei Millionen Personen sowie 93 Millionen Dokumenten und Gegenständen wie Fahrzeugen oder Kennzeichen gefahndet. Besonders die Ausschreibungen zur gezielten und verdeckten Kontrolle nach Artikel 36 der SIS-Verordnung sind wie in den Vorjahren erneut gestiegen. Betroffene sollen davon möglichst nichts erfahren; die anfragende Behörde erhält jedoch einen Hinweis, wann und warum die Person abgefragt wurde, etwa bei einer Grenzkontrolle oder Passbeantragung. Aktuell sind europaweit rund 108.000 Personen zu einer solchen heimlichen Fahndung ausgeschrieben, weitere 92.000 sollen beim Antreffen zusätzlich durchsucht werden. Aus Deutschland stammten davon 2025 insgesamt 4.200 Ausschreibungen.

[1]    BT-Drs. 21/6288 v. 3.6.2026.

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