Am 8 Juli 2026 erhielt die Bundesregierung erneut Post von der EU-Kommission: weiterhin sei die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680, die zum 6. Mai 2018 hätte erfolgen sollen, mit Bezug auf die Bundespolizei nicht erfolgt. Mit der JI-Richtlinie werden die EU-weiten Datenschutzvorschriften bei der Verarbeitung und beim Austausch von personenbezogenen Daten zwischen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden harmonisiert.
Die Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland betrift etwa 40 Einzelgesetze: die Polizeigesetze der Länder und deren Gesetze zum Strafvollzug, die Strafprozessordnung, das Bundeskriminalamtgesetz, das Zollfahndungsdienstgesetz, gesetzliche Regelungen zu Informationssystemen der Terrorismusbekämpfung und das Bundesdatenschutzgesetz selbst. Ein erstes Vertragsverletzungsverfahren[1] wurde 2021 nach über zwei Jahren abgeschlossen. Da auch danach immer noch keine Umsetzung im Bundespolizeigesetz erfolgte, hat die Kommission 2022 erneut ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. [2]
Die Bundesregierung beantragte mehrfach eine Verlängerung der Umsetzungsfrist mit Verweis auf eine anstehende Reform des Bundespolizeigesetzes, mit der auch die JI-Richtlinie umgesetzt werden sollte. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen einfach in einem eigenen Gesetz vorzunehmen, lehnten die Bundesregierungen ab. Ob die nun beschlossene Neuregelung ausreichend ist, und die JI-Richtlinie richtig umsetzt, ist allerdings zweifelhaft.
So fehlen durchgreifende Abhilfebefugnisse des Bundesdatenschutzbeauftragten, die ihm nach der JI-Richtlinie eigentlich zustehen. Zwar kann der Bundesdatenschutzbeauftragte „Beanstandungen“ aussprechen und nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfs auch „geeignete Maßnahmen“ zur Beseitigung eines „erheblichen Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Vorschriften“ ergreifen. In der Gesetzesbegründung wird aber wie in den Vorentwürfen eine Löschung als Beseitigungsmaßnahme explizit ausgeschlossen.[3] Dies steht eindeutig in Widerspruch zu Art. 47 Absatz 2 lit b) der JI-Richtlinie.
[1] INFR(2019)2139 v. 25.7.2019, abrufbar unter ec.europa.eu/implementing-eu-law/search-infringement-decisions/
[2] INFR(2022)2019 v. 6.4.2022
[3] Bt-Drs. 21/3051 v. 3.12.2025, S. 139 zu § 77 Abs. 2 BPolG-E