KI für alle: Dystopische neue Sicherheitsgesetze

von Tom Jennissen

Sowohl im Bund als auch in zahlreichen Ländern werden derzeit die Polizeibefugnisse massiv ausgebaut. Prägend für diese Welle neuer Polizeigesetze ist der umfassende Einsatz von KI-Anwendungen. Automatisierte Anwendungen sollen nicht nur die Ermittlungsarbeit der Polizei grundlegend ändern, sondern auch den öffentlichen Raum überwachen und das Internet zur polizeilichen Datenbank machen.

Es ist ein so wohlbekanntes wie zynisches Ritual: Nach einem tödlichen Anschlag, insbesondere wenn er von islamistischen Terroristen ausgeführt wurde, überbieten sich Innenpolitiker*innen fast jeder Couleur mit Forderungen nach neuen, immer eingriffsintensiveren Befugnissen. Ob die jeweiligen Maßnahmen irgendetwas gebracht hätten, ist dabei in der Regel vollkommen unerheblich. Auch nach dem queerfeindlichen Anschlag auf den CSD in Berlin am 25. Juli 2026 wurden bereits am Tag nach der Tat erste Stimmen laut, die neue Ermittlungs- und Überwachungsmöglichkeiten für die Sicherheitsbehörden forderten.

Allerdings mussten diesmal nicht erst die Schubladen der Innenministerien geöffnet werden, um einer politisch günstigen Gelegenheit harrender Gesetzentwürfe hervorzuzaubern. Denn zahlreiche Verschärfungen waren bereits vor dem Anschlag im Berliner Tiergarten vorgelegt oder beschlossen worden. Ihre Tragweite wird selbst von den jeweiligen Regierungsparteien recht unterschiedlich bewertet. Während die Union im Bundestag im martialischem Tonfall des Abgeordneten de Vries von einem „Paradigmenwechsel“, einer „Zeitenwende“ oder gar „Deutschland 2.0“ in der inneren Sicherheit spricht und das ganze Bündel an Maßnahmen als eine der „umfassendsten Sicherheitsoffensiven der letzten Jahrzehnte“ verstanden wissen will,[1] stapelt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) deutlich tiefer. Ihrer Ansicht nach handele es sich lediglich um klar begrenzte neue „Werkzeuge“, die bloß die „Anforderungen an Freiheit und Sicherheit im 21. Jahrhundert“ umsetzten.[2] Ein Blick auf die geplanten Maßnahmen sowohl im Bund als auch den Ländern zeigt jedoch, dass die Einschätzung der Union treffender sein dürfte. Tatsächlich läuft eine massive „Sicherheitsoffensive“, die jedoch nicht bloß „Saboteure, … alle Kleinkriminellen, … Islamisten, Extremisten und Chaoten in unserem Land“, sondern einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung trifft.[3]

Aber die Differenzen sind ohnehin eher rhetorischer Natur. Mit wenigen Ausnahmen (Saarland, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern) herrscht in der Sache in den Regierungskoalitionen des Landes große Einigkeit: Die Sicherheitsbehörden sollen an den technischen Wundern teilhaben, die der flächendeckende Einsatz von sogenannter Künstlicher Intelligenz (KI) verspricht. Dazu werden teilweise im Eiltempo im Wesentlichen vier Befugnisse eingeführt, die sich in der ein oder anderen Form in fast allen neueren Polizeigesetzen bzw. deren Entwürfen finden: Der Einsatz von Verhaltensüberwachungssystemen im öffentlichen Raum, die biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung, der Abgleich biometrischer Daten mit Daten aus dem Internet und die Verwendung komplexer automatisierter Datenanalyse.

Verhaltensüberwachung

Ohne ernsthafte politische Diskussion wurde wenige Tage vor der Sommerpause und kurz vor der finalen Abstimmung überraschend ein weitgehender Änderungsantrag an die seit längerem diskutierte Reform des Bundespolizeigesetzes (BPolG) angehängt. Demnach soll die Bundespolizei künftig mittels KI-gestützter Videosysteme das Verhalten von Personen in ihrem Zuständigkeitsbereich, vor allem also an Grenzen und im Fernverkehr, analysieren. Insbesondere verdächtige Bewegungen und Aufenthaltsorte sollen automatisch identifiziert und Personen gegebenenfalls über verschiedene Kameras hinweg verfolgt werden.[4]

Der Einsatz derartiger Systeme ist äußerst umstritten und ihr Nutzen fragwürdig. Die in Deutschland umfassendsten Erfahrungen gibt es mit einem Projekt, das vom Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung (IOSB) in Mannheim und am Hansaplatz in Hamburg durchgeführt wird.[5] Dort wird das Verhalten aller Beobachteten anhand der Bewegung der Gliedmaßen analysiert, um Bewegungen wie Schläge, Tritte, Würgen etc. zu erkennen. Das System soll bei einer Detektion verdächtiger Bewegungsmuster Alarm schlagen, damit nach erneuter Sichtung der Szene ggf. Einsatzkräfte entsandt werden können. Zu den genauen Bewegungsabläufen, die erkannt werden sollen, gibt es dabei unterschiedliche Angaben, auch von Polizei und IOSB. Klar ist jedoch, dass das Projekt – trotz mehrjähriger Durchführung und zwischenzeitlicher Verlängerung – auch auf Grundlage der durch die Polizei selbst durchgeführten, sehr einseitigen und äußerst mangelhaften Dokumentation als gescheitert betrachtet werden kann.[6] So wurden von über 1.400 Meldungen nur elf Vorfälle, also weniger als ein Prozent, als polizeilich relevant eingestuft und lediglich ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet.[7]

Auch wenn vollkommen unklar ist, ob die Technik jemals funktionieren wird, pochen Polizei und Innenpolitik auf ihren flächendeckenden Einsatz. Angesichts der technischen Versprechen der neuen Wunderwaffe KI hoffen sie auf signifikante Einsparungen. Es lockt die Aussicht, dass die Überwachungstechnologie kostengünstig skalierbar ist und Personalressourcen freigibt, wenn sie flächendeckend eingesetzt wird.

Das dystopische Ausmaß derartiger Systeme, die das Verhalten sämtlicher Menschen, die die betroffenen Bereiche betreten, aufzeichnet und in Echtzeit durch intransparente KI-Systeme analysieren, fällt in der öffentlichen Diskussion weitgehend unter den Tisch. So kommt etwa der Hamburgische Datenschutzbeauftragte zu dem fragwürdigen Schluss, dass „(d)ie Eingriffstiefe … im Ergebnis nicht wesentlich höher und vor allem qualitativ nicht anders zu beurteilen [ist] als die bisherige Überwachung“ und spricht davon, „dass das System allenfalls einen brauchbaren Assistenten“ darstelle.[8] Daraus folgert er, dass es insofern nicht einmal einer ausdrücklichen, über die ‚normale‘ Videoüberwachung hinausgehenden gesetzlichen Grundlage bedürfe. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits 2018 bezüglich des automatisierten Pkw-Kennzeichenabgleichs festgestellt, dass angesichts der Geschwindigkeit mit der moderne IT-Systeme Daten auch über das persönliche Verhalten verarbeiten und abgleichen können, ein verdichtetes behördliches Interesse an den Daten besteht, das einen eigenständiger Grundrechtseingriff begründet, selbst wenn die Daten unmittelbar nach dem Kontrollvorgang wieder gelöscht werden.[9] Dennoch wird nicht nur in Hamburg der Kern des Einsatzes dieser Technologie verkannt: Während die präventive Videoüberwachung bislang vor allem auf eine Verhaltensanpassung wegen der Möglichkeit, beobachtet zu werden, gerichtet war und insofern im Panoptikon ihr passendes Sinnbild fand, soll nun eine nimmermüde KI ständig und in Echtzeit das Verhalten tatsächlich analysieren – ganz ohne nennenswerten Personalaufwand.

Auch in Berlin steht der Einsatz von Verhaltensscannern kurz bevor. Nach der Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) Ende 2025, die u. a. die videogestützte Verhaltensüberwachung für den Objektschutz und an den berüchtigten „kriminalitätsbelasteten Orten“ (kbOs) vorsieht, soll noch in diesem Sommer das erste System der Firma Adesso am Kottbusser Tor in Kreuzberg installiert, bereits nach einer einmonatigen Testphase in den operativen Betrieb übergehen und zeitnah auch an anderen kbOs eingesetzt werden.[10]

In Baden-Württemberg soll das „Mannheimer Modell“ nach den Vorstellungen der Landesregierung auf andere Städte ausgeweitet werden.[11] Und auch in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen, wo derzeit Änderungen an den Polizeigesetzen geplant sind, sowie in Sachsen, wo am 1. August 2026 ein neues Polizeivollzugsdienstgesetz (PVDG) in Kraft getreten ist, sollen Verhaltensscanner eingeführt werden. In Schleswig-Holstein soll zudem das Filmen der Innenräume von Kraftfahrzeugen erlaubt werden, um die Nutzung von Mobiltelefonen durch Fahrer*innen automatisiert zu erkennen; eine Regelung, die das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz von Rheinland-Pfalz bereits vorsieht. Zu den Vorreitern in Sachen automatisierter Überwachung gehört auch Hessen. Dort werden zwar noch keine Verhaltensscanner eingesetzt, sind aber bereits gesetzlich vorgesehen.[12] Zugleich geht Hessen noch einen Schritt weiter.

Echtzeit-Fernidentifizierung

Seit Juli 2025 werden im Frankfurter Bahnhofsviertel und seit Frühjahr 2026 an zwei Polizeiwachen Kameras dazu genutzt, die Gesichter aller Gefilmten biometrisch zu erfassen und mit einer Datenbank gesuchter Personen abzugleichen. Der Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen ist offenkundig schwerwiegend und selbst wenn die europäische KI-Verordnung den Einsatz solcher Systeme unter engen Voraussetzungen zulässt, ist äußerst fraglich, ob ihr Einsatz in Hessen diesen sowie den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Bereits grundlegende Aufsichts- und Berichtspflichten der KI-Verordnung sind nicht gesetzlich verankert, vor allem aber dürfte eine solch eingriffsintensive Massenüberwachung verfassungswidrig sein. Der Verein Doña Carmen hat bereits Klage vor dem Verwaltungsgericht eingelegt, mit dem ausdrücklichen Ziel einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht.[13]

Von der Maßnahme sind sehr viele Menschen betroffen; allein der Frankfurter Hauptbahnhof wird täglich von ca. 500.000 Personen genutzt. Dagegen bleibt die Trefferquote bislang überschaubar und anekdotisch. Soweit bekannt, gab es bislang einen einzigen Treffer, durch den eine Jugendliche, die nicht in die Psychiatrie zurückgekehrt war, von dem System aufgefunden werden konnte.[14]

Doch trotz der ausstehenden verfassungsrechtlichen Klärung will die Regierungskoalition im Bund mit ihrer kurzfristigen Änderung des BPolG auch die Echtzeit-Fernidentifizierung einführen, um vor allem den Fernverkehr zu überwachen. Das neue Sächsische PVDG sieht die Möglichkeit bereits vor, und auch in Niedersachsen und Schleswig-Holstein werden entsprechende Befugnisse derzeit in den Landtagen diskutiert. Die grün-schwarze Regierung in Baden-Württemberg will sie laut Koalitionsvertrag ebenfalls einführen.[15] Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD werden entsprechende Forderungen in weiteren Ländern laut. Den Anfang machte der Brandenburgische Innenminister Redmann, der bereits am Tag nach dem Anschlag neben weiteren Verschärfungen im Polizeirecht die Fernidentifizierung per Gesichtserkennung ankündigte. Unklar bei seiner Ankündigung blieb jedoch, ob auch eine weitere umstrittene Maßnahme ebenfalls ins Auge gefasst ist, die bereits die Ampel-Koalition im Bund im Spätsommer 2024 kurz vor ihrem Ende einführen wollte.[16]

Biometrischer Internetabgleich

Denn natürlich können nicht nur die Bilder von Polizeikameras zur Fernidentifizierung genutzt werden. Unzählige Fotos und Videos werden täglich im Internet veröffentlicht und haben längst Begehrlichkeiten der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden geweckt. Seit das lang gesuchte mutmaßliche RAF-Mitglied Daniela Klette im Frühjahr 2024 verhaftet und bekannt wurde, dass ein Journalist ihr zuvor mittels der umstrittenen Gesichtserkennungssoftware PimEyes auf die Spur gekommen war, wird der Einsatz des Abgleichs biometrischer Daten mit „dem Internet“ auch für die Sicherheitsbehörden gefordert. Zunächst scheiterte die Ampel-Koalition mit der Einführung der Maßnahme für Polizei und Staatsanwaltschaften im Bundesrat an den noch weitergehenden Forderungen der Union. So wurde die biometrische Internetsuche zunächst nur dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Feststellung der Identität Asylsuchender erlaubt, weil dieser Teil des Sicherheitspakets der Ampel nicht zustimmungspflichtig war.[17]

Ende April 2026 hat nun aber die schwarz-rote Bundesregierung ihr eigenes Sicherheitspaket vorgelegt, bestehend aus drei Gesetzesentwürfen zur Änderung von Strafprozessordnung, BKA-Gesetz und Bundespolizeigesetz.[18] Diese sollen unter anderem den biometrischen Abgleich durch das BAMF neu regeln und die Befugnis für die Strafverfolgung, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei einführen. Perspektivisch ist der biometrische Internetabgleich auch für den Zoll geplant.[19] Den Anfang aber machte die Berliner Landesregierung, die noch aus dem gescheiterten Ampel-Paket abschrieb und die Maßnahme in die ASOG-Novelle aufnahm. Auch in Sachsen ist die Befugnis mittlerweile gesetzlich vorgesehen, und Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen planen entsprechende Gesetze. Baden-Württemberg will laut Koalitionsvertrag ebenfalls nachziehen.

Anders als es gelegentlich dargestellt wird (und sich wohl nicht wenige Entscheidungsträger*innen die technischen Grundlagen vorstellen), ist es aber nicht möglich, im Internet einfach live zu „blättern“ und Bilddateien ohne weiteres automatisiert mit veröffentlichten Bildern zu vergleichen. Für den schnellen Abgleich einer Bilddatei wird eine umfassende Referenzdatenbank mit entsprechend aufbereiteten Daten benötigt.[20] Wenn also „das Internet“ ganz oder teilweise nach möglichen Treffern abgesucht werden soll, müssen sämtliche zu vergleichende Bilder in eine Datenbank geladen und bearbeitet werden. Dabei könnten unzählige Unbeteiligte und ihre Urlaubsbilder auf Social Media ebenso wie Pressebilder von Demonstrationen und zufällige Schnappschüsse etwa bei Gewerkschaftstreffen, vor Anwaltskanzleien oder Gotteshäusern erfasst werden – ganz unabhängig davon, ob die Abgebildeten mit einer Veröffentlichung oder Aufnahme einverstanden oder sich ihrer auch nur bewusst waren. Das Internet würde damit zu einer umfassenden Fahndungs- bzw. Polizeidatenbank – insbesondere, da sich die geplanten Befugnisse nicht auf Identitäts- oder Aufenthaltsortsfeststellung beschränken, sondern auch zur Sachverhaltsaufklärung genutzt werden sollen.

Derartige Datenbanken wurden bereits, unter offenkundigem Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), von kommerziellen Anbietern wie ClearviewAI und PimEyes auf Grundlage eines umfassenden „Scrapings“, also des Erfassens, Kopierens und Indexierens großer Teile des Netzes, erstellt. Eine solche Praxis ist zwar nach dem Willen des europäischen Gesetzgebers durch die KI-Verordnung ausnahmslos verboten. Allerdings argumentieren Befürworter*innen, dass der Wortlaut der KI-Verordnung lediglich das Erstellen der Datenbanken durch KI-Systeme verbiete. Erfolge das „Scraping“ aber ohne KI und werde diese lediglich zur Analyse der gesammelten Daten eingesetzt, falle das nicht unter die Verordnung und sei erlaubt. Diesem fadenscheinigen Argument folgt auch die Bundesregierung, allerdings mit der Einschränkung, dass die Daten Unbeteiligter nach Beendigung des Vorgangs gelöscht werden sollen – also keine Datenbank(en) aufgebaut würden. Da sich aber das wiederholte Erstellen neuer Datenbanken als unpraktikabel erweisen dürfte, sieht der Gesetzentwurf für „Zwecke des Schutzes der nationalen Sicherheit“ sogar den Rückgriff auf kommerzielle Anbieter großer Gesichtsbilddatenbanken außerhalb Europas vor und rechtfertigt dies damit, dass unter diesen Voraussetzungen weder die Regeln der DSGVO noch der KI-Verordnung greifen würden.

Automatisierte Datenanalyse

Die vierte und wahrscheinlich folgenschwerste Maßnahme, die im Rahmen des Sicherheitspakets der Bundesregierung nun den Strafverfolgungsbehörden und Polizeien des Bundes ermöglicht werden soll, ist die automatisierte Datenanalyse. Dabei werden Daten aus unterschiedlichen Quellen mittels automatisierter, teilweise KI-gestützter Anwendungen zusammengeführt und ausgewertet. Das Bundesverfassungsgericht hat dieser Praxis bereits 2023 enge Grenzen gesetzt und entsprechende Befugnisnormen von Hessen und Hamburg für verfassungswidrig erklärt. Ob die dort nunmehr nachgebesserten Polizeigesetze sowie ihre Pendants, die in fast allen anderen Bundesländern bereits verabschiedet oder geplant sind, den rechtsstaatlichen Ansprüchen gerecht werden, ist fraglich und teilweise Gegenstand laufender Verfassungsbeschwerden.[21] Lediglich das Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen verzichten bislang auf entsprechende Regelungen.

Technische Voraussetzung für die systemübergreifende Analyse ist die Zusammenführung aller einbezogener Daten in einer umfassenden Referenzdatenbank. Bereits für das – weniger weitgehende – Sicherheitspaket der Ampel-Koalition warnte die Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) vor dem Entstehen einer „Super-Datenbank“, in der die Daten einer unübersehbaren Zahl von Personen, nicht zuletzt vollkommen Unbeteiligter zusammengeführt würden.[22] Der aktuelle Entwurf der Bundesregierung geht noch deutlich weiter. So sollen nicht nur die bereits in polizeilichen Informationssystemen vorliegenden Daten, sondern sämtliche Daten einbezogen werden, auf die die Behörden zugreifen dürfen. Dazu können insbesondere Asservate, also sämtliche Daten auf beschlagnahmten Datenträgern und Endgeräten, sowie Daten aus anderen staatlichen Registern und Internetquellen gehören.

Die öffentliche Kritik an dem Vorhaben kreist weitgehend um den Anbieter Palantir und den Einsatz seiner Produkte in den USA durch die Einwanderungsbehörde ICE sowie die fragwürdigen politischen Einstellungen seiner Führungsriege, insbesondere von Gründer Peter Thiel und Vorstand Alex Karp. Dieser Fokus verstellt allerdings den Blick darauf, dass auch die flächendeckende Einführung entsprechender Analysetools europäischer Anbieter die Polizeiarbeit grundlegend verändern würde. Allein der ständige Zugriff auf nahezu sämtliche Datenbestände würde die Arbeit der Polizei massiv entgrenzen. Zudem wäre der Einsatz hochkomplexer Analysemethoden nicht zu kontrollieren. Niemand könnte mehr nachvollziehen, wie die Ergebnisse der Analyse zustande kommen. Eine solche Nachvollziehbarkeit ist aber die grundlegende Voraussetzung jeder rechtsstaatlichen Kontrolle. Und nicht zuletzt würde sich ihr Einsatz auch im Strafverfahren niederschlagen. Die immer schon eher fiktive „Waffengleichheit“ zwischen Anklage und Verteidigung würde insbesondere in umfangreicheren Verfahren endgültig obsolet. Nicht zuletzt hat wiederum das Verfahren gegen Daniela Klette, bei dem 20 Terabyte Daten automatisiert analysiert wurden, gezeigt, dass der Einsatz von komplexen KI-Tools durch die Strafverfolgungsbehörden eine effektive Verteidigung vor unlösbare Aufgaben stellt.[23] Denn derartige Werkzeuge stehen ihr in der Regel nicht zur Verfügung und es ist schlicht kaum noch nachvollziehbar, woher Ermittlungsergebnisse eigentlich stammen.

  Verhaltens-
videoüber-
wachung
Echtzeit-
Fernidentifizierung
Biometrischer
Internetabgleich
Automatisierte Datenanalyse
Bund § 31a BPolG § 31b BPolG

§ 8 BVerfSchG

§ 11 IV BNDG (Zugriff auf Systeme anderer Stellen)

§§ 9a, 39a, 63b BKAG

§ 58a BPolG

§ 18a ZollKrimBG

§ 8 BVerfSchG

§ 5 III BNDG

§ 9b, 39b, 63c BKAG

§ 58b BPolG

§ 18b ZollKrimBG

§ 37 BVerfSchG

§ 52 IV BNDG

Strafverfolgung – – § 98d StPO § 98e stopp
Baden- Württemberg § 44 Abs. 4 PolG Geplant (KoaV) Geplant (KoaV) § 47a PolG
Bayern – – – Art. 61a PAG
Berlin § 24e IV ASOG – § 28a ASOG  § 47a ASOG
Brandenburg – Angekündigt nach CSD-Anschlag – Geplant (KoaV)
Bremen (im ÖPNV) – – –
Hamburg Einsatz ohne Rechtsgrundlage – – § 49 PolDVG
Hessen § 14 VIII HSOG § 14 IX HSOG – § 25a HSOG
Mecklenburg-Vorpommern – – – –
Niedersachsen § 32 Abs. 4 POG § 32b POG § 32c POG § 45a POG
Nordrhein-Westfalen – – – § 23 VI PolG
Rheinland-Pfalz § 30 VIII POG (im Straßenverkehr) – Geplant (KoaV) § 65a POG
Saarland – – – –
Sachsen § 57 PolG § 57a PolG § 62b PolG § 62a PolG
Sachsen-Anhalt – – – § 30a SOG
Schleswig-Holstein § 185 V LVwG § 184b LVwG § 195b LVwG § 188c LVwG
Thüringen § 33 IV PAG – § 43a PAG § 40a PAG
Stand: 1.8.2026 (kursiv = geplant)

Ausblick

All diese neuen Maßnahmen sind bereits für sich genommen äußerst invasiv und geeignet, Polizeiarbeit grundlegend zu verändern. Zusammengenommen könnte das Paket tatsächlich die angedrohte „Zeitenwende“ in der Sicherheitspolitik bedeuten – hin zu einem zunehmend autoritär agierenden Staat. Eine Aussicht, die insbesondere angesichts drohender künftiger Regierungskonstellationen mit AfD-geführten Innenministerien erschaudern lässt.

Zudem ist ein neuer Anlauf zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung geplant; der Gesetzentwurf wurde Ende April vom Bundeskabinett beschlossen. Nachdem zuletzt der Europäische Gerichtshof die deutsche Variante im September 2023 nach jahrelangen Auseinandersetzungen für europarechtswidrig erklärt hatte, will die Bundesregierung nicht klein beigeben. Mit dem geplanten Gesetz sollen nicht nur Kommunikationsanbieter verpflichten werden, sämtliche IP-Adressen, Portnummern und Zeitstempel für drei Monate anlasslos zu speichern, vereinfacht werden soll auch der behördliche Zugriff auf diese Daten.[24]

Weiterhin steht eine umfassende Ausweitung der Befugnisse der Geheimdienste auf der Agenda. Nach einem im Frühsommer veröffentlichten Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium sollen im Rahmen einer grundlegenden Reform des Rechts der Nachrichtendienste auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst die Befugnisse zum biometrischen Abgleich mit dem Internet sowie zur automatisierten Datenanalyse erhalten. Aufgrund eines umfassenden Zugriffsrechts auf private und öffentliche Videokameras und der Erlaubnis zum biometrischen Abgleich wären sie künftig in der Lage, eine fast flächendeckende Echtzeit-Fernidentifizierung durchzuführen. Daneben soll die Reform den Geheimdiensten eine ganze Reihe weiterer neuer Befugnisse einräumen. Dazu gehören „Hackbacks“, der Ankauf umfassender Datenbestände, etwa aus der Tracking-Industrie, weitgehender Zugriff auf private Kommunikation und informationstechnische Systeme sowie ein kaum begrenzter Austausch mit anderen, auch ausländischen Stellen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll dazu verpflichtet werden, Sicherheitslücken frühzeitig an die Dienste zu melden, damit diese sie für ihre Zwecke nutzen können. Zugleich ist geplant, die Datenschutzaufsicht über die Dienste vom Bundesdatenschutzbeauftragten auf den Unabhängigen Kontrollrat zu übertragen, der bislang „nur“ die Auslandsüberwachung des BND kontrolliert. Ginge es nach dem Referentenentwurf würde dabei während einer Übergangszeit von zwei Jahren überhaupt keine Datenschutzkontrolle stattfinden.

Noch schwerwiegender ist aber die Ankündigung, den Diensten künftig eigene operative Befugnisse einzuräumen. Eine solche „Verpolizeilichung“ des Inlandgeheimdienstes würde nicht nur das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten endgültig aufheben, sondern auch dem Verfassungsgericht Kopfzerbrechen bereiten. Denn bislang wurden die niedrigen Eingriffsschwellen für geheimdienstliche Tätigkeit gerade mit den fehlenden operativen Befugnissen begründet.[25]

Nach dem Anschlag auf den CSD in Berlin sind die Forderungen nach einem weiteren Ausbau der Befugnisse von Sicherheitsbehörden noch einmal lauter geworden. Zwar dürften die skizzierten neuen Maßnahmen zu einem großen Teil bereits die verfassungsrechtlichen Grenzen überschreiten. Aber die Bundesregierung hat wiederholt deutlich gemacht, dass sie rechtsstaatliche Bedenken gegenüber „absolutem Vertrauen“ in die Sicherheitsbehörden hintenanstellt.[26]

Und auch wenn noch weitergehende Befugnisse derzeit kaum denkbar erscheinen: Noch vor wenigen Jahren erschienen auch der umfassende polizeiliche Einsatz intransparenter KI-Systeme, der entgrenzte Zugriff auf nahezu sämtliche Daten, eine öffentliche automatisierte Verhaltensüberwachung und Gesichtsscanner im öffentlichen Raum eher Material für eine dystopische Fiktion denn als Realität der bundesrepublikanischen Rechtsordnung.

[1]    BT-PlPr 21/88 v. 8.7.2026, S. 10821f.
[2]    BT-PlPr 21/88 v. 8.7.2026, S. 10820.
[3]    de Vries a.a.O. (Fn. 1), S. 10822.
[4]    BT-Drs. 21/6990 v. 8.7.2026.
[5]    S. dazu auch den Beitrag „Polizeiliche Überwachungsexperimente“ von de Hair u.a. in diesem Heft.
[6]    Schwarzbeck, M.: Hier wird die Überwachung getestet, die so viele Städte wollen, netzpolitik.org v. 18.10.2025.
[7]    Marx, M.: Der Hansaplatz-Versuch war kein Erfolg, 24.12.2024, https://marx.wtf/2024/12/24/der-hansaplatz-versuch-war-kein-erfolg; Klute, A.: Wenn die KI eine Umarmung als Schlägerei deutet, taz v. 31.7.2025.
[8]    Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: Tätigkeitsbericht 2023, Hamburg 2025, S. 72ff.
[9]    BVerfG: Urteil v. 18.12.2018, Az.: 1 BvR 142/15, Rn. 49.
[10]   Polizei Berlin: Ausschreibung Videoschutz an kriminalitätsbelasteten Orten v. 2.2.2026, Leistungsbeschreibung, S. 26.
[11]   Bündnis 90/Die Grünen, CDU: Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg v. 9.5.2026, S. 71.
[12]     § 14 Abs. 8 HSOG, eingeführt durch das Gesetz zur Stärkung der Inneren Sicherheit in Hessen v. 13.12.2024.
[13]   Klage gegen polizeiliche KI-Videoüberwachung im Frankfurter Bahnhofsviertel, Pressemitteilung von Doña Carmen v. 22.4.2026, www.donacarmen.de/wp-content/uploads/10-PRESSEMITTEILUNG-Video%C3%Bcberwachung.pdf.
[14]     Schwarzbeck, M.: Hier analysiert die Polizei jedes Gesicht, netzpolitik.org v. 22.4.2026.
[15]   Bündnis 90/Die Grünen, CDU a.a.O. (Fn. 11), S. 71.
[16]   Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung,
BT-Drs. 20/12806 v. 9.9.2024.
[17]   § 15b AsylG, eingeführt durch das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems v. 25.10.2024.
[18]   Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – digitale Ermittlungsmaßnahmen, BT-Drs. 21/6806 v. 1.7.2026; Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, BT-Drs. 21/6131 v. 26.5.2026; Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit, BT-Drs. 21/6132 v. 26.5.2026.
[19]   Bundesministerium der Finanzen: Referentenentwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität v. 2.2.2026.
[20]   Lewandowski, D.: Braucht die Polizei eine Datenbank zum biometrischen Abgleich? September 2025. https://algorithmwatch.org/de/wp-content/uploads/2025/10/2025-AW-Gutachten-V9.pdf.
[21]   Gesellschaft für Freiheitsrechte: Informationen und Ressourcen zur Automatisierte Datenanalyse, https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen-zeitalter/automatisierte-datenanalyse.
[22]   BfDI: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung (BT-Drs. 20/12806), Bonn 2024, S. 7.
[23]   Theune, L.: Das Strafverfahren gegen Daniela Klette. Vortrag auf dem 156. Netzpolitischen Abend am 5.5.2026, https://fair.tube/w/uRBCQXbFHPUuw8EG2ZXaQr.
[24]   Meister, A.: Bundesregierung beschließt anlasslose Vorratsdatenspeicherung, netzpolitik.org v. 2.4.2026.
[25]   Gesellschaft für Freiheitsrechte: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts v. 14.7.2026, S. 19. https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/
GFF_Stellungnahme_Entwurf_Reform_Nachrichtendienstrecht.pdf.
[26]   So Bundesinnenminister Dobrindt im Bundestag, BT-PlPr 21/90 v. 10.7.2026, S. 11212.

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