Bürgerrechte & Polizei/CILIP 57 (2/97) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Polizeiliche Todesschüsse 1996
- Änderung der CILIP-Statistik |
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von Otto Diederichs | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Normalerweise erscheint die von Bürgerrechte &
Polizei/CILIP zusammengestellte Bilanz polizeilicher
Todesschüsse jeweils in der ersten Ausgabe des
Folgejahres, während die offizielle Statistik
der Innenministerkonferenz (IMK) meist erst im Sommer
oder Herbst bekannt gegeben wird. Daß die CILIP-Statistik
in diesem Jahr verspätet erscheinen muß,
hat indes seinen Grund: Zum ersten Male wies sie für
1995 gravierende Unterschiede zur IMK-Statistik auf,
die nicht durch notwendige abweichende Erfassungskriterien
zu erklären waren. Die Nachrecherche ergab, daß das wichtigste Kontrollinstrument, die Presse, nicht mehr ausreichend funktioniert. Vielfach blieben Meldungen in den Lokalteilen der Zeitungen hängen und waren damit einer überregionalen Auswertung entzogen. Der umgekehrte Fall, daß Todesschüsse, die gar nicht stattgefunden haben, gemeldet, jedoch nicht wieder korrigiert werden, ist zwar seltener, hat aber ebenfalls stattgefunden:(1) In der Chronologie in Heft 55 (2/96) hatte CILIP gemeldet, am 6. August 1996 sei es in Bremen zu einem tödlichen Schuß auf einen Jugendlichen gekommen.(2) Das Bremer Polizeipräsidium belegte daraufhin gegenüber der Redaktion, daß es sich lediglich um einen Schuß in den Boden gehandelt hat, bei dem niemand verletzt wurde.(3) Notwendige Änderungen Daraus ergibt sich ein Problem: Ausgangsort für Presseverlautbarungen über Schußwaffeneinsätze mit Todesfolge (und alle nachfolgenden Meldungen) sind im Regelfall die ermittelnden Staatsanwaltschaften. Schon in der Vergangenheit war es schwierig, den juristischen Fortgang solcher Vorfälle im Auge zu behalten oder zu rekonstruieren. Unmöglich wird dies natürlich, wenn Presseerklärungen einer Staatsanwaltschaft erst zum Ausgangspunkt der Wahrnehmung werden müßten; gleiches gilt für polizeiliche Pressestellen oder die Redaktionen lokaler Medien, die auch erst dann gezielt angesprochen werden können, wenn man von einem Vorgang zumindest weiß. Am erfolgversprechendsten erschien daher der Weg über die Innenministerien. Eine Nachfrage erbrachte zwar interessante Einblicke in den höchst unterschiedlichen Umgang mit der Öffentlichkeit, jedoch keine brauchbare Klärung.
Die IMK-Statistik hat nun für 1996 neun Fälle
von polizeilichem Schußwaffeneinsatz mit tödlichen
Folgen gemeldet,(4) die
CILIP-Statistik enthält
10 Polizeiopfer: Im Gegensatz zur offiziellen Statistik
zählt CILIP auch die tödlichen Folgen sog.
"unbeabsichtigter Schußabgaben", die
von der IMK seit 1983 nicht mehr mitgerechnet
werden.(5)
In der Statistik selbst sind sie jedoch gesondert ausgewiesen;
insoweit sind beide Statistiken also doch deckungsgleich.
Anhand eines Artikels in der nordrhein-westfälischen
Polizeizeitschrift 'Die Streife' ließ sich der
Fall identifizieren (CILIP-Statistik Fall 6).(6) Ein weiterer Todesschuß Ein weiterer Fall des letzten Jahres ist allerdings weder in der IMK- noch in der CILIP-Statistik enthalten, da er nicht von der Polizei abgegeben wurde: Bei der Ausführung zu einer Behandlung ist am 8.2.96 in Berlin ein gefesselter Häftling seinen Begleitern entflohen. Einer der Justizbeamten schoß daraufhin nach einem Warnschuß gezielt und erschoß den Mann im Eingangsbereich eines U-Bahnhofes. Eine Passantin wurde am Unterschenkel verletzt.(7) Im Dezember 1996 wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Beamten eingestellt, da der Waffengebrauch gerechtfertigt gewesen sei.(8)
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Otto Diederichs ist Redakteur und Mitherausgeber von Bürgerrechte & Polizei/CILIP; freier Journalist in Berlin |
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Anmerkungen |
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(1) | Berliner Zeitung v. 7.8.96 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(2) | Bürgerrechte & Polizei/CILIP 55 (2/96), S. 80 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(3) | Schreiben v. 16.1.97 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(4) | Presseerklärung v. 28.4.97 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(5) | Schreiben der IMK-Geschäftsstelle an die Redaktion v. 5.6.90 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(6) | Die Streife 3/97, S. 10 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(7) | Der Tagesspiegel v. 9.2.96 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(8) | Der Tagesspiegel v. 11.12.96 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1997 HTML-Auszeichnung: Martina Kant - 05.09.1997 |