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Kriminalitätsbelastete Orte in Berlin bleiben geheim

In Hamburg heißen sie „Gefahrengebiete“, in Berlin „kriminalitätsbelastete Orte“. Die Berliner Polizei hat im Vergleich zu Hamburg sogar noch weiter reichende ortsbezogene Sondereingriffsrechte. Normalerweise darf sie nur dann Personen auf ihre Identität überprüfen und durchsuchen, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt. An kriminalitätsbelasteten Orten darf sie eine Person hingegen verdachtsunabhängig durchsuchen und kontrollieren, wenn diese sich dort lediglich aufhält. In Hamburg ist nur eine „Inaugenscheinnahme” von Sachen möglich. Kriminalitätsbelastete Orte in Berlin bleiben geheim weiterlesen