1. Generelle Anmerkungen
Der vorliegende Entwurf ist der 4. Anlauf zur Novellierung des BVerfSchG von 1972. Er hat gegenüber seinen Vorgängern wiederum beträchtliche Veränderungen erfahren. Sie rühren davon, daß der neue Entwurf eine zusätzliche Funktion übernommen hat:
* Er soll die Zusammenarbeit des Geheimdienstes mit allen anderen Si-cherheitsbehörden umfassend absichern und damit ein gesondertes „Zu-sammenarbeitsgesetz“ erübrigen.
Daneben behält der Entwurf zwei Funktionen, die schon in den Vorentwürfen deutlich wurden: Stellungnahme zum Bundesverfassungsschutzgesetz-Entwurf vom 6.4.1989 weiterlesen