Alle Beiträge von CILIP

Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.

Literatur

Birn, Ruth Bettina, Die Höheren SS- und Polizeiführer: Himmlers Vertreter im Reich und in den besetzten Gebieten, Droste-Verlag Düsseldorf 1986, DM …;

Böckle, Karl-Heinz, Feldgendarmen, Feldjäger, Militärpolizisten: Ihre Geschichte bis heute, Motorbuch Verlag Stuttgart 1987, 1. Auflage, DM …;

Buder, Johannes, Die Reorganisation der preußischen Polizei 1918 – 1923, Reihe III der Europäischen Hochschulschriften, Peter Lang Verlag Frankfurt am Main 1986, DM …; Literatur weiterlesen

ARTIKEL-GESETZ: Die nächste Runde

Nachdem sich die Bonner CDU/FDP-Koalition im Mai d.J. auf einen Kompromiß in Sachen Artikel-Gesetz geeinigt hatte, wurde die Kompromißfassung dem Bundesrat vorgelegt. In der Stellungnahme vom 8.7.88 empfiehlt dieser die Streichung des Zensurparagraphen 130b StGB. Ansonsten wird der Koalitionskompromiß gebilligt. Es ist damit zu rechnen, daß in den nächsten Wochen der Entwurf im Bundestag eingebracht wird.

1. Der „Kompromiß“

Im Dezember letzten Jahres legte die Bonner Koalition den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des StGB, der StPO und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten“ vor – das sog. Artikel-Gesetz. In Detailfragen enthielt der Entwurf Alternativ-Formulierungen, die die zu jener Zeit strittigen Punkte zwischen dem Bundesjustiz- und dem Innenminister markierten.

Unrühmlich bekannt wurde der Entwurf u.a. durch die weitere Beschränkung des Demonstrationsrechts, durch neu-alte Zensurparagraphen und durch die Kronzeugenregelung.

Der inzwischen verabschiedete Kompromiß der beiden Regierungsfraktionen entspricht im wesentlichen der von uns veröffentlichten Fassung vom Dezember 1987 (vgl. unsere Ausgabe 29). Geklärt wurden die im Ursprungsentwurf durch Formulierungsalternativen offengehaltenen strittigen Fragen: ARTIKEL-GESETZ: Die nächste Runde weiterlesen

ZUM BGH-URTEIL ÜBER SITZBLOCKADEN VOM MAI 1988

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hat am 5. Mai dieses Jahres unter dem Aktenzeichen 1 StR 5/88 entschieden, daß Sitzblockaden strafbar sind. Billigenswerte „politische Fernziele“ sollen nur noch beim Strafmaß Berücksichtigung finden.

1. Zur Einordnung der Entscheidung

Teilnehmer an Sitzblockaden werden verurteilt, weil sie sich nach Ansicht der Gerichte wegen Nötigung strafbar gemacht haben. Nach dieser Vorschrift, 240 StGB, ist es untersagt, einen anderen rechtswidrig mit Gewalt zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen. In Absatz 2) wird der Begriff „rechtswidrig“ näher erläutert: Die Anwendung der Gewalt muß in Relation zu dem angestrebten Zweck als verwerflich angesehen werden. ZUM BGH-URTEIL ÜBER SITZBLOCKADEN VOM MAI 1988 weiterlesen

Informationsverarbeitungs-Gesetze für den Sozialversicherungsbereich – DER STAAT ALS BÜRGERINITIATIVE?

von Bernd Lutterbeck*

Nicht nur die polizeiliche Informationsverarbeitung dient der herrschaftlichen Identifizierung der Bürger. Von der Öffentlichkeit so gut wie nicht beachtet, hat die Bonner Koalition ein ganzes Paket an Gesetzen auf den Weg geschickt, mit denen die Informationsströme von Sozialversicherungen und Krankenkassen zur besseren sozialen Kontrolle ihrer Klienten faktisch über Personenkennzeichen und mit Hilfe eines maschinenlesbaren und fälschungssicheren Sozialversicherungsausweises neu geregelt werden. Informationsverarbeitungs-Gesetze für den Sozialversicherungsbereich – DER STAAT ALS BÜRGERINITIATIVE? weiterlesen

SOZIALDEMOKRATEN IN DER POLIZEI

In unregelmäßigen Abständen haben wir bereits in früheren Ausgaben Berufsorganisationen der Polizei vorgestellt bzw. zu Worte kommen lassen. Die Vielfalt an Berufsorganisationen (Gewerkschaften, Parteiarbeitsgemeinschaften in der Polizei, unabhängige Gruppen wie das Hamburger Signal) zeigen an, daß die Polizei kein monolithisch geschlossener Block ist, sondern unterschiedlichste politische Strömungen und Berufsverständnisse in der Polizei um Einfluß streiten. Der folgende Text ist eine Selbstdarstellung der „Sozialdemokraten in der Polizei“. SOZIALDEMOKRATEN IN DER POLIZEI weiterlesen

Summary

This issue does not focus on a central theme. It deals with different aspects of present day policing in W-Germany.

Editorial
The editorial discusses the relationship between politics and police in the light of a forthcoming event: The annual meeting of the International Monetary Fund (IMF) which is scheduled to take place in Berlin this fall. The attemps by several organizations and third-world-groups in Germany to inform about the dangerous role of the IMF in the world economic system will climax in September, when about 10.000 bankers and officials will meet in the city. Official sources already voice their concern about „the most difficult task of the Berlin police since the end of the Second World War“. The Berlin police force with its 12.000 members will be enlarged by another 2.500 men from the Federal Republic. Summary weiterlesen

Zum BGH-Urteil über Sitzblockaden vom Mai 1988

Kurzhinweise auf weitere Urteile:

Anmerkung der Redaktion:
Angesichts dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verzichten wir darauf, zahlreiche weitere Blockade-Entscheidungen wiederzugeben. Wir verweisen unsere Leser auf den ausführlichen Aufsatz von Helmut Kramer, „62: 20. Zum Stand der Blockaderechtsprechung“ in: Kritische Justiz, 2/88, S. 201 (Stand: April 1988). Zum BGH-Urteil über Sitzblockaden vom Mai 1988 weiterlesen

SPUDOK-Prozesse: Erster Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg

Vor der 7. Strafkammer des VG Oldenburg fanden am 1.6.1988 zwei zusammengelegte Datenschutzprozesse ein unerwartet schnelles Ende. Gleich zu Beginn stellte das Gericht klar, daß dem Auskunftsbegehren des Klägers gegenüber dem LKA und der Bezirksregierung Weser-Ems stattzugeben sei. Von daher sollten die verklagten Polizeibehörden lieber sofort einem Vergleich zustimmen, in dem sie den Auskunftsanspruch des 24jährigen Studenten Jens A. anerkennen. Nach kurzem Hin und Her stimmten die Vertreter beider Polizeibehörden zu. Doch der Vertreter des LKA behielt sich eine Widerspruchsfrist von 14 Tagen vor, die dann auch genutzt wurde. So wird die von der Berichterstatterin am Gericht dargelegte Meinung, daß SPUDOK inzwischen als eindeutig verfassungswidrig anzusehen sei, jetzt wohl auch ausführlich im schriftlichen Urteil begründet werden. Leider lag das Urteil bis Redaktionsschluß noch nicht vor. SPUDOK-Prozesse: Erster Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg weiterlesen