Alle Beiträge von Norbert Pütter

Chronologie

zusammengestellt von Norbert Pütter

November 1997

04.11.: Ein Urteil des Landgerichts in Maastricht wird bekannt, demzufolge die 1996 von der Bundesanwaltschaft initiierte ‘radikal’-Razzia rechtmäßig war, die sich gegen einen in den Niederlande lebenden angeblichen Mitarbeiter der Zeitschrift gerichtet hattte. Die sichergestellten Unterlagen können an die deutschen Ermittler übergeben werden.

05.11.: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen DemonstrantInnen für Schäden haften, die sie durch eine rechtswidrige Blockade verursachen. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gewährleiste „nur den Kampf der Meinungen mit geistigen Mitteln“. (Az.: VI ZR 348/96)

06.11.: Vor dem Verfassungsschutzausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses weigert sich die Senatsinnenverwaltung genauere Angaben über die Verwendung von 1,14 Mio. DM zu machen, die das Landesamt für Verfassungsschutz jährlich für seine V-Personen und andere geheimdienstliche Aktivitäten ausgibt.

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Polizei und Gemeinde – Präventionsräte als Chance?

von Norbert Pütter und Otto Diederichs

Der Ruf nach einer ‚bürgernahen‘ Polizei oder konkreter nach einer ‚gemeindebezogenen Polizeiarbeit‘ erfreut sich allgemeiner Beliebtheit. Als eine zentralisierte, in der Öffentlichkeit unsichtbare Institution, in ihren Handlungen gesteuert von bürokratischen Routinen und ausgerichtet auf die Bekämpfung von (schwerer) Kriminalität, zeigte sich die Polizei immer unfähiger, auf die tatsächlichen Sicherheitsprobleme und -bedürfnisse vor Ort zu reagieren.

Seit wenigen Jahren werden nun auch in der Bundesrepublik Anstrengungen unternommen, ‚Sicherheit‘ im lokalen Kontext jenseits traditioneller Polizeiarbeit zu befördern. Während die privatwirtschaftliche Ökonomisierung öffentlicher Sicherheit in Form diverser Sicherheitsdienste aus bürgerrechtlicher Perspektive abgelehnt werden muß, weisen die Versuche, die auf BürgerInnenbeteiligung setzen, zumindest in die richtige Richtung – sofern einige Bedingungen erfüllt sind.

Sicherheit und Sicherheitsgefühl, so die Vermutung, lassen sich nur dann im lokalen Kontext erfolgversprechend verbessern, wenn Polizei und Gemeinde zusammenarbeiten, gemeinsam Kriminalitäts-, aber auch Sicherheits- und Ordnungsprobleme als solche identifizieren und nach gemeinsamen Lösungen suchen. (1)
Diese Grundüberzeugung der bundesdeutschen Diskussion um eine ‚gemeindebezogene Polizeiarbeit‘ folgt den US-amerikanischen Konzepten des ‚community policing‘. Trotz unterschiedlicher Voraussetzungen geht es in beiden Fällen darum, die „gemeindliche Isolation“ (2) der Polizeien aufzubrechen und die Gemeinde selbst in Fragen der öffentlichen Sicherheit zu aktivieren. Bislang haben die Formen gemeindebezogener Polizeiarbeit in der Bundesrepublik vor allem in der Gründung von „Präventionsräten“ ihren Niederschlag gefunden. Polizei und Gemeinde – Präventionsräte als Chance? weiterlesen

Umdenken in der Gesetzgebung: Polizei-, Strafprozeß- und Strafrecht

von Norbert Pütter

Die Veränderungen im Recht der Inneren Sicherheit seit der ersten Häfte der 70er Jahre speisten sich zumeist aus einer Mischung von polizeilichen Allmachtsphantasien und bürokratischer Phantasielosigkeit. Sie wiesen und weisen Polizei und Strafverfolgung einen Ort im gesellschaftlich-staatlichen Gefüge zu, der die Eigenarten der Apparate Innerer Sicherheit maßlos über- und die Gefahren für die demokratische Verfassung gefährlich unterschätzt. In einem demokratischen Verfassungsstaat hat die Polizei keinen ‚gesellschaftssanitären‘ Auftrag und das Strafrecht ist nicht dazu da, irgendetwas – und sei es ein Verbrechen – zu ‚bekämpfen‘. (1) Ihre Aufgabe besteht in der Sicherung zentraler Schutzgüter, durch die Androhung und Verhängung von Strafen, sofern diese verletzt werden.

Das Recht der Inneren Sicherheit ist bezogen auf die Handlungen von Personen. Der Störer im Polizeirecht, der Straftäter (Verdächtiger, Beschuldigter etc.) in der Strafprozeßordnung (StPO). Diese individualistische Ausrichtung ist kennzeichnend für unseren Rechtskreis; sie geht von verantwortlich handelnden Individuen aus, die belangt werden können, wenn sie eine Gefahr verursachen oder eine kriminalisierte Handlung begehen. Dieses Modell versagt jedoch vor den modernen Großgefahren. Es wird weder dem gerecht, was kollektive Akteure (Gruppen oder Unternehmen z.B.) tun, noch kann es auf solche Phänomene angemessen reagieren, die sich nicht auf das Verhalten einzelner zurückführen lassen. Wo dies doch geschieht, indem z.B. abstrakte Gefährdungsdelikte als Straftatbestände eingeführt werden oder indem die Strafbarkeitsschwellen gesenkt werden, werden gesamtgesellschaftliche Ursachenkomplexe zu Abweichungen schuldhaft handelnder Individuen verniedlicht. Eine solche Strategie muß scheitern. Umdenken in der Gesetzgebung: Polizei-, Strafprozeß- und Strafrecht weiterlesen

Reformen Innerer Sicherheit – Über die Notwendigkeit von Veränderungen

von Norbert Pütter

Noch nie schien sie so wichtig wie heute – und noch nie waren ihr Scheitern und ihre verheerenden Folgen so offensichtlich: ‚Innere Sicherheit‘ ist längst in den Strudel vordergründiger politischer Kampagnen geraten, in denen der Knüppel staatlicher Repression zum Allheilmittel gesellschaftlicher Probleme gekürt wird. Während die Schar der WählerInnenfänger ausschwärmt und die immergleiche Melodie vom starken Staat, vom Durchgreifen, von der sprichwörtlichen Ruhe und Ordnung etc. pfeift, wird eine demokratisch-bürgerrechtlich orientierte ‚Politik Innerer Sicherheit‘ nötiger denn je.

Wer den Blick in die Tagesnachrichten noch wagt, wird nicht enttäuscht. Die Regierenden bleiben sich treu. Die Beispiele könnten Seiten füllen. Ob der Justizminister höhere Strafen für Jugendliche fordert oder der Drogenbeauftragte der Bundesregierung Eduard Lintner die kontrollierte Heroinabgabe an Süchtige ablehnt, ob Bundesinnenminister Manfred Kanther beim PKK-Verbot bleibt oder der strafrechtliche und polizeiliche Kampf gegen Korruption, Schleuser, Schwarzarbeiter, Graffiti-Sprayer forciert werden soll: Bedrohungsszenarien und Kriminalisierungsforderungen überziehen das Land. Einer alten Tradition gemäß proben Sozialdemokraten die entsprechende Profilierung. Gerhard Schröders Parole zum Umgang mit straffällig gewordenen Ausländern zeigt, welche Alternativlosigkeit eine Regierung unter seiner Verantwortung verspricht. Reformen Innerer Sicherheit – Über die Notwendigkeit von Veränderungen weiterlesen

Reformen Innerer Sicherheit – Über die Notwendigkeit von Veränderungen

von Norbert Pütter

Noch nie schien sie so wichtig wie heute – und noch nie waren ihr Scheitern und ihre verheerenden Folgen so offensichtlich: ‚Innere Sicherheit‘ ist längst in den Strudel vordergründiger politischer Kampagnen geraten, in denen der Knüppel staatlicher Repression zum Allheilmittel gesellschaftlicher Probleme gekürt wird. Während die Schar der WählerInnenfänger ausschwärmt und die immergleiche Melodie vom starken Staat, vom Durchgreifen, von der sprichwörtlichen Ruhe und Ordnung etc. pfeift, wird eine demokratisch-bürgerrechtlich orientierte ‚Politik Innerer Sicherheit‘ nötiger denn je.

Wer den Blick in die Tagesnachrichten noch wagt, wird nicht enttäuscht. Die Regierenden bleiben sich treu. Die Beispiele könnten Seiten füllen. Ob der Justizminister höhere Strafen für Jugendliche fordert oder der Drogenbeauftragte der Bundesregierung Eduard Lintner die kontrollierte Heroinabgabe an Süchtige ablehnt, ob Bundesinnenminister Manfred Kanther beim PKK-Verbot bleibt oder der strafrechtliche und polizeiliche Kampf gegen Korruption, Schleuser, Schwarzarbeiter, Graffiti-Sprayer forciert werden soll: Bedrohungsszenarien und Kriminalisierungsforderungen überziehen das Land. Einer alten Tradition gemäß proben Sozialdemokraten die entsprechende Profilierung. Gerhard Schröders Parole zum Umgang mit straffällig gewordenen Ausländern zeigt, welche Alternativlosigkeit eine Regierung unter seiner Verantwortung verspricht. Reformen Innerer Sicherheit – Über die Notwendigkeit von Veränderungen weiterlesen

Organisierte Kriminalität in amtlichen Zahlen- Über die Aussagekraft der Lagebilder

Auf der jüngsten Arbeitstagung des Bundeskriminalamtes machte dessen Vizepräsident mit kritischen Bemerkungen zu den polizeilichen Lagebildern über ‚Organisierte Kriminalität‘ (OK) Schlagzeilen. (1) Das von den Polizeien in den 80er Jahren in die Öffentlichkeit beförderte Thema habe zu „unseriösen Dramatisierungen oder Verallgemeinerungen“ geführt, in deren Folge es zu einer „Banalisierung des OK-Begriffs“ gekommen sei. Gegenüber diesen Tendenzen müsse darauf hingewiesen werden, daß selbst die von der Polizei aufwendig erstellten OK-„Statistiken Pseudoexaktheit vorspiegeln“ und „qualitative Aussagen über OK“ „ein aussagefähiges Berichtswesen und eine qualifiziertere Analyse“ voraussetzten. (2)

Daß die Polizei ihre bekannte Diagnose wachsender und zunehmend gefährlich werdender ‚Organisierter Kriminalität‘ auf eine solide, von Politikern und Öffentlichkeit nachvollziehbare Grundlage stellen wollte, stand Pate bei dem Vorhaben, ‚Lagebilder Organisierte Kriminalität‘ zu schaffen. Nachdem sich Polizei und Justiz in den OK-Richtlinien 1990 auf eine Arbeitsdefinition verständigt hatten und die politischen Auseinandersetzungen um das ‚Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität‘ (OrgKG) zunahmen, „beauftragte die AG Kripo Anfang 1992 die Kommission OK kurzfristig mit der Erstellung eines Gesamtlagebildes für das Jahr 1991“. (3) Seither erstellen die Polizeien (der BGS seit 1993) nach einheitlichen Kriterien und Verfahren jährliche ‚Lagebilder Organisierte Kriminalität‘. In ihnen soll das der Polizei bekannte Wissen über organisierte Kriminalität zusammengetragen und die OK-Bedrohung in Fakten (Statistiken und exemplarischen Fallschilderungen) dargestellt und bewertet werden. Organisierte Kriminalität in amtlichen Zahlen- Über die Aussagekraft der Lagebilder weiterlesen

Chronologie

zusammengestellt von Norbert Pütter

Juli 1995

01.07.: Die Spionageabwehr des Bundeskriminalamtes wird von fünf auf zwei Referate reduziert.
02.07.: In Leipzig kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Hausbe-setzern und der Polizei. Nachdem die Polizei in der Nacht ein Fest der Hausbesetzer aufgelöst hatte, wird eine Protestdemonstration verboten und ebenfalls polizeilich aufgelöst. 10 Personen werden festgenommen.
03.07.: Die Polizeiliche Kriminalstatistik für 1994 wird bekanntgege-ben: Danach sank die registrierte Kriminalität gegenüber 1993 um 3,2 Prozent.
04.07.: Nach Angaben der Bundesregierung wurden 1994 in der Bundes-republik insgesamt 7.952 Gesetzesverletzungen mit erwiesenem oder vermutetem rechtsextremistischen Hintergrund bekannt. Chronologie weiterlesen

Chronologie

zusammengestellt von Norbert Pütter

November 1994

01.11.: Das neue Bundesgrenzschutzgesetz tritt in Kraft. U.a. wird die Zuständigkeit des BGS auf einen 30 Kilometer breiten Grenzstreifen aus-gedehnt, und er wird ermächtigt, Personen in „Unterbindungsgewahrsam“ zu nehmen.
Die Landesregierung in Hannover beschließt den Entwurf einer Änderung des niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes, demzufolge der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel bei allen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen gestattet wird. Chronologie weiterlesen