zusammengestellt von Norbert Pütter
November 1997
04.11.: Ein Urteil des Landgerichts in Maastricht wird bekannt, demzufolge die 1996 von der Bundesanwaltschaft initiierte ‘radikal’-Razzia rechtmäßig war, die sich gegen einen in den Niederlande lebenden angeblichen Mitarbeiter der Zeitschrift gerichtet hattte. Die sichergestellten Unterlagen können an die deutschen Ermittler übergeben werden.
05.11.: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen DemonstrantInnen für Schäden haften, die sie durch eine rechtswidrige Blockade verursachen. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gewährleiste „nur den Kampf der Meinungen mit geistigen Mitteln“. (Az.: VI ZR 348/96)
06.11.: Vor dem Verfassungsschutzausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses weigert sich die Senatsinnenverwaltung genauere Angaben über die Verwendung von 1,14 Mio. DM zu machen, die das Landesamt für Verfassungsschutz jährlich für seine V-Personen und andere geheimdienstliche Aktivitäten ausgibt.