Die Sicherheitsorgane waren essentieller Teil der NS-Herrschaft und ihrer Vernichtungsmaschinerie. Sechzig Jahre nach Gründung der BRD wird dieses Wissen auch innerhalb der Polizei (fast) allgemein geteilt. Es bleibt allerdings folgenlos.
Als im Herbst 2001 Dieter Schenks Buch über die „braunen Wurzeln“ des Bundeskriminalamts (BKA) erschien, wollte die PDS-Abgeordnete Ulla Jelpke von der Bundesregierung wissen, ob sie die in diesem Band erhobene Kritik teile, „dass das BKA zu Fragen nach der nationalsozialistischen Vergangenheit … leitender Mitarbeiter noch nie Stellung bezogen hat und sich damit bis heute nicht von diesen distanziert und für diese entschuldigt hat, zumal diese nie ein Wort des Bedauerns oder der Reue gezeigt haben?“ Eigentlich handelte es sich dabei um eine harmlose Frage, die die aktuelle Institution BKA und ihre Funktionen nicht in Frage stellte. Die betreffenden Personen waren ohnehin längst pensioniert und zumeist verstorben. Dunkle Vergangenheit, lichte Gegenwart – Vergangenheitspolitik der bundesdeutschen Polizei weiterlesen →
Gerade vor dem Hintergrund des neuen globalisierten Anti-Terrorismus müsste es selbstverständlich sein, dass die Geschichte des „Terrorismus“ (hier: des „alten“, bundesdeutschen, der RAF) zureichend nur verstanden werden kann, wenn die Entwicklung des staatlichen Gewaltmonopols mitgedacht wird.
Die Gedenkjahre kommen in verkehrter Reihenfolge daher: Kaum haben wir den dreißigsten Geburtstag des Deutschen Herbstes von 1977 und seiner Schrecken hinter uns, da rollt der vierzigste der studentenbewegten, tumultösen Ereignisse des Jahres 1968 (die eigentlich ein Jahr zuvor begannen) auf uns zu: 1967 bis 1977 – ein bundesdeutscher Schüttelrost: Der „CDU-Staat“ wurde am Beginn von der Großen Koalition aufgehoben (1966-1969) und vom sozialliberalen Wechselbad abgelöst (1969-1982). Mitten in neuer, kontinuierlich, diskontinuierlich verknäuelter Großer Koalition werden die verblichenen „68er“ und werden ihre utopisch-ruinösen Zeiten medial politisiert. Dreißig Jahre Deutscher Herbst – „Die RAF und der linke Terrorismus“ – eine Rezension weiterlesen →
Das Weißbuch 2006, die erste übergreifende militärpolitische Ortsbestimmung der Bundesregierung seit 1994, ist eine Propagandaschrift für die Verquickung von Militär und Polizei – für eine nach außen und innen entgrenzte „Einsatzarmee“.[1]
Das Gewaltmonopol des Staates ist kein Monolith. Seine beiden Hauptorgane – das Militär für die außengerichtete Sicherung, die Polizei(en) für die im Innern – waren nie bloße Instrumente, sondern definierten immer schon durch ihre Organisation, ihr Recht, ihre Ausstattung und Bewaffnung, ihre Trennung und ihr Zusammenspiel den staatlichen Sicherungsauftrag mit.
Den Verfassungsstaat der Neuzeit, seine Konstitution und seine rechtsstaatliche Entwicklung kennzeichnete freilich, dass sich das Gewaltmonopol im engeren Sinne, der Apparat unmittelbar einsetzbarer Gewalt, im Lauf des 19. und 20. Jahrhunderts „ausdifferenzierte“. Ausnahmezustand und Norm(alität) traten auseinander. Im Ausnahmezustand gilt nach wie vor: Wenn „der Staat“ in Gefahr gerät, werden alle rechtlichen Vertäuungen gelöst. Im liberaldemokratischen Normalitätsbewusstsein ist der Ausnahmezustand jedoch an den fast nicht mehr bedachten Rand geschoben. Militärische Sicherheit innen und außen – Das „Weißbuch zur Zukunft der Bundeswehr“ weiterlesen →
Die „Notwendigkeit“ der geheimdienstlichen „Aufklärungsarbeit“ dürfe „in keiner Weise in Frage gestellt werden“, ließ die Bundeskanzlerin den parlamentarischen GeheimdienstkontrolleurInnen ausrichten.[1] Frau Merkel hat damit das grundlegende Hindernis benannt, an dem die Kontrolle nicht nur der Geheimdienste scheitert: die nicht in Frage gestellten Voraussetzungen.
Journalisten werden ausspioniert. BND-Mitarbeiter helfen den USA im Geheimen, den Krieg gegen Saddam Hussein zu gewinnen. „Skandal, Skandal“, tönt es aus allen Ecken. Die einen regen sich darüber auf, was der BND tut. Die anderen halten „betroffen“ dagegen, dass im Zeichen des Antiterrorismus der geschlossene Konsens der antiterroristischen DemokratInnen nicht in Frage gestellt werden dürfe. Deformation durch Information – Notwendige Fragen zum BND und seiner Kontrolle weiterlesen →
Am 13. März 2006 wies die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe die Klage des mit hervorragenden Zeugnissen in Theorie und Praxis ausgestatteten Lehrers Michael Csaszkóczy ab. Geklagt hatte Csaszkóczy gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe – Schule und Bildung. Letzteres hatte ihm die Einstellung in den Schuldienst verweigert. Grund: Zweifel an seiner „Verfassungstreue“. Verfassungsschutz und Berufsverbot weiterlesen →
Nicht die milde Strafe macht das Daschner-Urteil des Frankfurter Landgerichts problematisch, sondern die Behandlung der Folter als individuelles Fehlverhalten.
„Wo hört das auf?“, fragt David Simpson in der „London Review of Books“. Anlass der Frage sind die Folterbilder, die auch britische Soldaten aus dem Irak mit nach Hause gebracht haben. „Die Ereignisse im Gefängnis Abu Ghraib … scheinen sich überall in der hilflosen Politik der ‚Koalition der Willigen‘ zu wiederholen: selbst die Dänen haben nun offenkundig ihren Skandal. Die Fotografien britischer Untaten, die publik wurden, als ein glückloser britischer Soldat seinen Film einem Laden der örtlichen Hauptstraße zum Entwickeln gegeben hatte, präsentieren das Lager Bread Basket wahrscheinlich als ein anderes schändliches Beispiel. Die Fotografien sind schwer zu erkennen. Sind die aufeinander gepressten Fäuste und die schweren Stiefel, mitten in der Luft eingefangen, dazu ausersehen, Knochen von wehrlosen Gefangenen zu brechen und sie zu verletzen oder wurden sie nur vor der Kamera vorgespielt, um zu prahlen? Stellen sie nachgemachte Gewalttaten dar oder machen sie sichtbar, was da kommen wird? Vor den Prozessen werden wir nichts Genaueres wissen. Und selbst dann werden wir nicht alles wissen.“[1]Folter absolut relativ – Das Fragwürdige am Daschner-Urteil weiterlesen →
Unser tägliches Geheimdienstbrot gib uns heute, aber lass uns die Schimmelstellen vermeiden. So lautet das regierungsamtliche Gebet rund um den Globus.
Ein dreifacher Stakkatoschlag. Die zwischen den Parteien ausbalancierte Kommission des amerikanischen Senats, die die Qualität geheimdienstlicher Information untersuchte, urteilte in ihrem am 10. Juli veröffentlichten Bericht vernichtend. Keine der Schlüsselinformationen traf zu, die den Bush-Krieg gegen das Regime Saddam Husseins im Irak im März 2003 weltweit öffentlich rechtfertigten. Nichts mit Massenvernichtungswaffen; nichts mit Direktverbindungen zu Al Qaida; nichts mit einer unmittelbaren Drohung, die binnen 45 Minuten über die BürgerInnen westlicher Länder hätte hereinbrechen können. Nur vier Tage später schlug der Butler-Report der britischen Regierung in dieselbe Kerbe. So wie die CIA, so hatte ihre britische Variante, der MI6, nichts als einseitig zugespitzte, prinzipiell bekannte Informationen geliefert und also vorurteilssystematisch falsch informiert. Von all dem unmittelbaren Gefahrenwesen außer Täuschungsspesen nichts gewesen. Am 22. Juli folgte der dritte Schlag: Die von der US-Regierung eingesetzte so genannte „9/11-Commission“ – auch sie zweiparteilich ausgeglichen – sollte die seismographische Gefahrenwitterung der US-amerikanischen Geheimdienste in Sachen Zerstörung der Zwillingstürme des World Trade Centers in New York und des Angriffs auf das Pentagon untersuchen. Auch ihr Bericht endete für die Geheimdienste katastrophal. CIA und FBI hatten entweder nichts oder sie hatten zu Ungenaues gewusst oder sie waren in der Fülle der Informationen, in der die „Dienste“ wie in einer riesigen Salatschüssel konkurrierend wühlten, nicht an das entscheidende Informationsblatt geraten. So offenkundig war es selten – Geheimdienste taugen nur für den Herrschaftsmissbrauch weiterlesen →
Seitdem die Polizei im 19. Jahrhundert aus dem Militär ‚ausgefällt‘ wurde, spielte ihre spezifische technische Ausstattung eine zentrale Rolle. Aus den informationellen und handfesten Techniken der Verbrechensbekämpfung, der Unruhe-Pazifizierung und der Strafverfolgung wurden seit Ende der 60er Jahre Technologien, die die Polizei selbst grundsätzlich veränderten.
Der Begriff Technologie beinhaltet bekanntlich mehr als eine bloße Sammlung einzelner technischer Instrumente mit jeweils eigener Gebrauchslogik. Sie verändert die Gebrauchsweise, den Gegenstand, für den sie gebraucht wird, und die Gebrauchenden selbst. Kurzum die gesellschaftlichen Herstellungs- und Umgangsformen wandeln sich insgesamt. Die Informations- und Kommunikationstechnologie hat dies seit den späten 60er Jahren offensichtlich getan. Das gilt für die Polizei in besonderem Maße. Seit der Ankunft von Kommissar Computer, wie es Anfang der 70er Jahre noch hieß, haben sich nicht nur die polizeilichen Instrumente gewandelt. Es änderte sich die Polizei – ihre Aufgaben, ihre Institutionen und ihre politischen Funktionen. Die Technologisierung der Polizei… und ihre dringliche Politisierung weiterlesen →
Das Bundesverfassungsgericht möge „feststellen“: „Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ist verfassungswidrig“. So hatte der Antrag der höchsten bundesdeutschen exekutiven und legislativen Instanzen – der Bundesregierung, des Bundestags und des Bundesrats – gelautet. „Im Namen des Volkes“ hat das Gericht am 18. März 2003 „beschlossen: die Verfahren werden eingestellt.“[1]
Ob das höchste deutsche Gericht mit diesem Beschluss eine „der peinlichsten Schlappen der deutschen Innenpolitik“ besiegelt hat, kann füglich dahin gestellt bleiben.[2] Die Diskussion über das Verbot hat monate-, ja jahrelang die mehrheitlich verbotswilligen, minderheitlich verbotsgegnerischen Gemüter bewegt. „Das Gericht“ – so kommentierte zurecht die FAZ – habe, „mit seinem Beschluss, das NPD-Verbotsverfahren endgültig einzustellen, die Anständigen im Regen stehen lassen.“ Wer aber sind die „Anständigen“, von denen FAZ-Autor Gerd Roellecke redet? „Der mündige Bürger erinnert sich gut an den staatlich organisierten Aufstand der Anständigen gegen rechts, bei dem die Anständigen unter Führung der Spitzen von Staat und Parteien die Berliner Flaniermeile gen Westen gezogen sind.“[3]Keine Freiheit den Feinden der Freiheit? Die NPD, der Verfassungsschutz und das Verfassungsgericht weiterlesen →
Seit 1947, als er noch „Organisation Gehlen“ hieß, residierte der Bundesnachrichtendienst (BND) in einer eigenen kleinen Stadt getrennt vom bürgerlichen Ort in Pullach bei München. Mit seinen schätzungsweise 5.000 bis 6.000 MitarbeiterInnen – die genaue Zahl ist unbekannt – wird er nun an den Gardeschützenweg in Berlin Lichterfelde-West verlegt.
Wir sind spät dran. Dass zunächst eine ‚Vorausabteilung‘ von ca. 1.000 MitarbeiterInnen kanzlernah nach Berlin umziehen sollte, erfuhr man schon bald nach dem Regierungsantritt der „rotgrünen“ Koalition. Die (Teil-)Verlegung ist fast abgeschlossen. Lobenswerterweise hatte die PDS schon Mitte 2000 mit einer Kleinen Anfrage im Bundestag nachgehakt. Die Antworten der Bundesregierung waren lapidar.[1] Erste Frage der PDS: „Mit welcher Begründung wird eine mit der Auswertung befasste Abteilung des Bundesnachrichtendienstes von Pullach nach Berlin umziehen?“ Antwort der Bundesregierung: „Der Bundesrepublik Deutschland ist eine erhöhte internationale Verantwortung zugewachsen; daher muss die Bundesregierung rasch und zugleich umfassend über aktuelle weltpolitische Entwicklungen, insbesondere krisenhafte Zuspitzungen, unterrichtet sein.“ Zweite Frage: „Trifft es zu, dass es in der Begründung um einen ‚kurzen Draht‘ zwischen Bundesnachrichtendienst und Bundesregierung geht?“ Antwort: „Ja.“ Die Hauptstadt der Spionage – Der BND kommt nach Berlin weiterlesen →
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