Alle Beiträge von Wolf-Dieter Narr

Großstadt – Brutstätte des Verbrechens? Methodische und systematische Aspekte mit einigen empirischen Hinweisen

„In den sorgfältig manikürten Rasenplätzen der Westside von Los Angeles sprießen ganze Wälder mit merkwürdigen kleinen Warnzeichen: ‚Bewaffnete Antwort!‘ (…) Im Stadtinnern hat eine öffentlich geförderte ‚Stadterneuerung‘ die umfangreichste Unternehmensburg der USA gebaut, von der armen Umgebung getrennt durch ein monumentales architektonisches Glacis. (…) In Watts demonstriert der Entwicklungsplaner Alexander Haagen seine Strategie, die Warenhäuser der Innenstadt zu rekolonisieren: Ein überall einsehbares Verkaufszentrum wird von einem hohen Metallzaun umgeben und besitzt eine Unterstation der Polizei von Los Angeles in einem zentralen Überwachungsturm. (…) Willkommem im nachliberalen Los Angeles. (…) Die Obsession mit sachlichen Sicherheitsvorkehrungen, die auch darin zum Ausdruck kommt, daß die Architektur soziale Grenzen durch Beton verstärkt, ist zum Geist der Stadterneuerung geworden, zum Muster der Baupläne der neunziger Jahre. (…) In Städen wie Los Angeles, auf der Scheide zur Postmoderne, kann man beobachten, wie beispielslos Städteplanung, Architektur und Polizei in einer umfassenden Sicherheitsanstrengung verbunden werden“.
Ist das die Perspektive städtischer Gewalt und städtischer Sicherheit, einer sichernden Gewalt, die Gewaltsicherheit garantiert? Großstadt – Brutstätte des Verbrechens? Methodische und systematische Aspekte mit einigen empirischen Hinweisen weiterlesen

Notizen zur Geschichte der Bürgerrechtsgruppen im Nachkriegsdeutschland

Ungeachtet ihres rinnsalartigen Begleitens des mächtig etablierten Stroms alt- und neubundesdeutscher und ehemals auch DDR-licher Politik hat es Bürgerrechtsgruppen immer gegeben. Die von dem Politologen und Theologen Alfred Roos getroffene Feststellung, „(…) wenn es sich schon um Bürgerrechtsthemen handelt, dann stehen die Menschen- und Bürgerrechtsbewegten im größeren Deutschland mit dem Rücken zur Wand“ kennzeichnet die randständige Rolle aller Bürgerrechtsgruppierungen in den beiden kleineren Deutschlands, BRD und DDR, von Anfang an. Freilich, es handelt sich um einen oszillierenden Zustand: Phasen nahezu völligen Schweigens folgen auf Phasen erheblicher Aktivitäten. Nur einmal allerdings schienen Bürgerrechte und entsprechende Gruppierungen eine entscheidende Rolle zu spielen, in der besonderen Konstellation 1989/90. Ansonsten wirkten alle Aktivitäten bestenfalls als Nadelstiche oder leisteten einzelne Personen nützliche, zuweilen sogar existentielle Hilfe. Insgesamt betrachtet und gewertet, vermochten die Bürgerrechtsgruppen nicht mehr, aber auch nicht weniger, als Sand ins Getriebe einer politischen Maschinerie zu werfen, die allzusehr nach dem Motto funktionierte, daß Bürger- und Menschenrechte nur dann zu beachten seien, wenn sie dem etablierten System herrschender Interessen nützten. Notizen zur Geschichte der Bürgerrechtsgruppen im Nachkriegsdeutschland weiterlesen

(Alt-)bundesdeutsche Bürger- und Menschenrechtsorganisationen – Die vier Traditionellen

Ohne deren Politik im einzelnen zu summieren und zu analysieren, sollen Die ‚Großen Vier‘ kurz vorgestellt werden. Die traditionsreichste, die Internationale Liga für Menschenrechte; die zeitweise regional am weitesten Verbreitete, die Humanistische Union, und die beiden unterschiedlichen Nachzügler, die Gustav-Heinemann-Initiative und das Komitee für Grundrechte und Demokratie.

Die Internationale Liga für Menschenrechte wurde Ende der 50er Jahre gegründet. Sie versteht sich in der Tradition der Internationalen Liga der Menschenrechte der frühen 20er Jahre, die durch Carl von Ossietzky dauerhaft repräsentiert wird. Die Liga, wie sie abkürzend genannt wird, hat ihren Sitz in Berlin und umfaßt heute ca. 350 Mitglieder. Sie tritt vor allem durch Stellungnahmen zu grund- und menschenrechtlichen Anlässen in Erscheinung und verleiht seit den 60er Jahren jährlich die ‚Carl-von-Ossietzky-Medaille‘. (Alt-)bundesdeutsche Bürger- und Menschenrechtsorganisationen – Die vier Traditionellen weiterlesen

Das ‚System Innere Sicherheit‘ – Eine erstaunlich kontinuierliche Karriere

„Der Staatsschutz lebt davon, daß er von Leuten wahrgenommen wird, die sich dafür engagieren. Und Leute, die sich dafür engagieren, wie Herold und ich, die finden immer einen Weg. Wenn sie eine gesetzliche Regelung haben und sie mal strapazieren müssen, funktioniert sie ja meistens doch nicht“ (Generalbundesanwalt Siegfried Buback).

Veränderung und Beschleunigung sind die Zeichen der Zeit. Inmitten der Flucht der Zeiten stellt die herrschaftliche Einrichtung des Staates und ihre Stabilität einen sichernden Bezug dar. Diese Stabilisierung im Kern leisten das Recht und das seinerseits mit rechtlichen Gamaschen versehene staatliche Gewaltmonopol. Gefahrenabwehr und Strafverfolgung lauten deshalb seine Grundfunktionen. Freilich: Dieses Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit, wie Max Weber das eigensinnige Instrument des Staates gültig genannt hat, besteht seinerseits nicht unveränderlich. Es wandelt sich und kündet in seinem Wandel von staatlichen und gesellschaftlichen Veränderungen. Das ‚System Innere Sicherheit‘ – Eine erstaunlich kontinuierliche Karriere weiterlesen

BGS – Die Bundespolizei – Was lange währt…

Tote, so sagt man, leben länger. Diese Eigenschaft haben Scheintote oder Totgesagte, so hat es den Anschein, auch geerbt. Diese Beobachtung gilt insbesondere dann, wenn es sich bei Toten, Scheintoten oder Totgesagten um staatliche Institutionen handelt. Am meisten trifft sie zu, wenn es Institutionen aus dem Umkreis des staatlichen Gewaltmonopols sind.

Das „Ende aller Sicherheit“ könnte drohen, wenn das Monopol verschlankt würde. Müßte der Staat außerdem nicht einräumen, jahrzehntelang behauptete und entsprechend kriminalisierte Gefahren seien nicht mehr gegeben. BGS – Die Bundespolizei – Was lange währt… weiterlesen

Ausbildung bei der Polizei – Polizeiausbildung für den Alltag ?

von Otto Diederichs und Wolf-Dieter Narr

„Ziel der Ausbildung ist, durch Vermittlung einer erweiterten Allgemeinbildung sowie der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten Schutzpolizeibeamte heranzubilden, die zu selbständigem, verantwortungsbewußtem und abwägendem Handeln im Dienst am Bürger und Staat befähigt sind. Die Beamten sollen Problembewußtsein entwickeln können, zu bürgerfreundlichem Verhalten bereit sein und eine gefestigte Einstellung zu ihrem Beruf gewinnen. Sie sollen zur Situationsbewältigung befähigt sowie willens und im Stande sein, den Schutzpolizeidienst zeitgemäß und sachgerecht bei unbedingter Treue zur Verfassung unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze zu leisten. (…)“, so lautet 1 der Berliner Ausbildungsverordnung für PolizeibeamtInnen.

Bei der Frage, ob die Ausbildung diesem Ziel entsprechen kann, ist es not-wendig, zunächst einen Blick auf die Formen zu werfen, innerhalb derer sich die Ausbildung bei der Polizei abspielt, denn für die habituelle Prägung der künftigen PolizistInnen sind diese von erheblicher Bedeutung. Ausbildung bei der Polizei – Polizeiausbildung für den Alltag ? weiterlesen

Der Markt der Sicherheit, das Gewaltmonopol des Staates und die Bürgerrechte

Längst ist der ‚Wilde Westen‘ selbst aus den Filmen verschwunden. Daß jeder Mann (und inzwischen auch jede Frau) ein Recht habe, sich notfalls mit der Waffe selbst zur Wehr zu setzen, ist im 2. Amendment der Verfassung von 1791 dennoch allen Amerikanern verbürgt. So umstritten diese 2. Ergänzung ist – die Mordziffer in den USA ist nicht umsonst ungewöhnlich hoch -, konnte sie bis heute erhalten werden.

Die Tradition des Waffentragens paßt in den Kontext der ausgedehnten Sicherheitsindustrie. Alarmanlagen aller Art ebenso wie persönlicher Schutz können käuflich erstanden werden. Für besondere Gelegenheiten sind Polizisten zu mieten. Weil in der Reagan-Bush-Periode die Gefängnisse trotz zahlreicher Neubauten vor Überbelegung schier aus den Mauern brachen, ging man mancherorts dazu über, die Inhaftierungen kostengünstig an private Unternehmer zu delegieren. Die Debatte darüber hält an – schließlich gehört es zu den ältesten, ab und an erneuerten Traditionen der USA, die ‚öffentliche‘ Sicherheit selbst in die Hand zu nehmen („Vigilante Politics“). Der vor allem gegen Schwarze gerichtete Ku-Klux-Klan repräsentiert hier das bekannteste Bürger-Unternehmen. Der Markt der Sicherheit, das Gewaltmonopol des Staates und die Bürgerrechte weiterlesen

Vereinigte deutsche Sicherheit – oder die mehrfach verkürzte Verfassungsdebatte

Der äußere Einigungsprozeß von BRD und DDR zu einer vergrößerten BRD geschah ohne verfassungspolitisches Federlesen. Zuerst wurde qua „Währungsunion“ am 1. Juli 1990 die ökonomische Verfassung im Sinne der Ausdehnung bundesdeutscher Ökonomie festgelegt. Anschließend wurde mit Hilfe einer bürokratischen Musterleistung, dem „Einigungsvertrag“, die Haut des Grundgesetzes (GG) über die vormalige DDR gezogen. Die ad hoc neu geschaffenen Länder auf dem Territorium der DDR konnten so gemäß Artikel 23 GG zum Grundgesetz beitreten und die Legitimation des Einigungsvorgangs repräsentativ perfekt machen. In Art. 5 des „Einigungsvertrages“ wurden mögliche Verfassungsänderungen auf die Zeit nach der Einigung verschoben. Vereinigte deutsche Sicherheit – oder die mehrfach verkürzte Verfassungsdebatte weiterlesen