BDSG und Verwaltungsverfahrensgesetz
Die vorliegenden Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sind auf dem Hintergrund des Datenschutzgesetzes zu betrachten. Im BDSG-Entw. hat die Koalition einen restriktiven Dateienbegriff durchgesetzt, der nur die Verarbeitung personenbezogener Daten in automatisierten Dateien, nicht aber in Akten oder manuell geführten Karteien umfaßt. Ausgenommen sind nur diejenigen Akten, die Grundlage von automatisierten Hinweisdateien sind. Das BDSG und der darin festgelegte besondere Schutz für personenbezogene Daten gilt damit für einen großen Bereich der Verwaltungstätigkeit nicht. Stellungnahme zur „Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes“ – Entwurf vom 6.4.89 weiterlesen