Nachdem (in den alten Bundesländern) die Vernetzung der Polizei mittels INPOL und SPUDOK nahezu abgeschlossen ist und der ONLINE-Zugriff auf bundesweite Datenbanken wie ZEVIS1 und Ausländerzentralregister möglich ist, werden EDV-Anlagen nun auch als Einzelplatzlösungen bzw. lokal vernetzte Anlagen installiert.
Soweit möglich streben die Polizeien weit vernetzte Systeme an, um den Datenfluß schnell und ohne Klippen zu gewährleisten. Allerdings hat auch die Polizei erkannt, daß sich PCs nutzbringend und zeitsparend einsetzen lassen. PCs als Einzelplätze werden jedoch nur dort eingesetzt, wo eine Vernetzung mit den bestehenden Systemen wenig Sinn macht, z.B. bei der Gestaltung der Pressemitteilungen, Aufbau eng umrissener Datenbanken, Auswertung von Bilanzen und Kontenbewegungen im Bereich der Wirtschaftskriminalität etc. Personal-Computer als polizeilicher Arbeitsplatz – zwischen Typenhebel und Shift-Taste weiterlesen →
Errichtungsanordnungen, Dateibeschreibungen etc. sind in ihrer nüchternen bürokratischen Formulierung selbst für Eingeweihte nicht immer auf den ersten Blick in ihrem ganzen Ausmaß zu erkennen. Dennoch sind sie auch für interessierte Laien durchaus aufschlußreich. Der Dokumentation auf Seite 46 sind deshalb zunächst einige inhaltliche Erläuterungen und Erklärungen vorangestellt. Arbeitsdatei PIOS – Innere Sicherheit (APIS) – Erläuterungen zur Dokumentation der Errichtungsanordnung weiterlesen →
Wie in Heft 40 bereits angekündigt, wird mit dieser Ausgabe auch der Vertrieb direkt über die Redaktion von Bürgerrechte & Polizei/CILIP abgewickelt. Kostensteigerungen auf der einen und Abonnementsrückgang auf der anderen Seite haben diesen Schritt notwendig gemacht. Dieser Entwicklung ist auch das erneut geänderte Erscheinungsbild von CILIP geschuldet. Die mit dem Umstieg auf einem dreifarbigen Einband verbundene Erwartung, so in stärkerem Maße auch die sog. Laufkundschaft der Buchhandlungen zu erreichen, hat sich nicht erfüllt. Auf eine Kurzformel gebracht: wir müssen sparen.
Um mit der dritten Ausgabe des Heftes nicht länger mitten in den Weih-nachtsbetrieb der Post zu geraten, haben wir mit Beginn des Jahres 1992 auch die Erscheinungstermine von Bürgerrechte & Polizei/CILIP geändert, indem wir sie etwas nach vorn verlegt haben. Nummer 1 des Jahrgangs erscheint nun jeweils Ende März, Nummer 2 Ende Juli und Nummer 3 Ende November des Jahres. Redaktionelle Vorbemerkung weiterlesen →
Die Diskussion über die polizeiliche Datenverarbeitung konzentriert sich derzeit auf den Einsatz verdeckter Ermittler und technischer Mittel, wie „Wanzen“, Richtmikrofone und Videokameras. Es bestehen jedoch gerade im Polizeibereich noch eine Reihe anderer datenschutzrechtlicher Probleme.
Aufgabe des Berliner Datenschutzbeauftragten ist es, die Einhaltung des Da-tenschutzes bei Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen zu kontrollieren. Eine effektive Kontrolle wird dabei nicht nur durch Akteneinsichtsrecht, Zu-trittsrecht in Diensträume und die Verpflichtung der Behörden, Unterlagen herauszugeben, gewährleistet,1 sie setzt zunächst die Kenntnis der vorhandenen Datensammlungen voraus. Deshalb sind alle Behörden und öffentliche Stellen des Landes Berlin verpflichtet, die von ihnen betriebenen Dateien und die verwendeten Geräte beim Datenschutzbeauftragten anzumelden.2 Datenschutz und polizeiliche Datenverarbeitung weiterlesen →
PIOS-Systeme sind Arbeitsdateien, die der „Verdachtsverdichtung“ dienen. Hierzu enthalten sie u.a. eine Vielzahl noch nicht recherchierter Informationen zu Personen, auch wenn diese weder Beschuldigte noch Verdächtige, sondern lediglich „andere Personen“ sind. Ziel der Speicherung ist dabei nicht die Person an sich, ihr vermuteter oder beweisbarer Tatbeitrag, sondern die Sachaufklärung.
1987 bescheinigte die Berliner Polizei sich selbst in einem umfassenden Bericht, „einen Automationsgrad erreicht (zu haben), der deutlich über dem der anderen Bundesländer liegt“.1 Um zu verstehen, daß die gegenwärtige Misere auf dem Datenverarbeitungssektor bei der Berliner Polizei dennoch nicht nur der Öffnung der Mauer geschuldet ist, bedarf es zunächst einer Betrachtung der Situation vor 1989.
Die einstige Insellage Berlins und die damit verbundene jahrzehntelange Sub-ventionierung aus dem Bundeshaushalt hatte im Laufe der Jahre (nicht nur) bei der Berliner Innenverwaltung – und damit verbunden auch in der Polizei – zu einer ausgeprägten Subventionsmentalität und zu planerischer Bequemlichkeit geführt. Bei der polizeilichen Datenverarbeitung führte dies bei einigen Vorhaben zu einer vollständigen Abhängigkeit von den Anbieterfirmen. Diese ihrerseits betrieben dabei z.T. Produktentwicklung auf Kosten des Berliner Haushaltes. Andererseits war bei den drei wichtigsten Komponenten der polizeilichen Automationstechnik, der zentralen Datenverarbeitungsanlage, dem Kommunikationsnetz und der Einsatzleitzentrale, der Punkt erreicht, an dem sich wegen technischer Überalterung oder jahrelanger Fehlplanung eine Neukonzeptionierung nicht hinausschieben ließ. Die Automation der Berliner Polizei – Pleiten, Pech und Pannen weiterlesen →
Die APIS ist eine Verbunddatei im Sinne der Nr. 2.1 der Richtlinien für die Errichtung und Führung von Dateien über personenbezogene Daten beim Bundeskriminalamt (Dateienrichtlinien).
2 Zweck der Datei
2.1 Die APIS wird beim Bundeskriminalamt automatisch geführt und dient der Verhütung und Aufklärung folgender Straftatengruppen soweit Verdacht besteht, daß mit der Straftat Ziele i.S. der Nr. 1 KPMD-S1 verfolgt werden, durch Ordnung, Sortierung und Auswertung der aufgrund der Zuständigkeiten des polizeilichen Staatsschutzes einschließlich eigener Aufgabenerfüllung des BKA ( 2, 5, 9 und 10 BKAG) erlangten Erkenntnisse: Dokumentation weiterlesen →
Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.