Archiv der Kategorie: CILIP 041

(1/1992) Polizeiliche Datenverarbeitung

Die Automation der Berliner Polizei – Pleiten, Pech und Pannen

von Lena Schraut

1987 bescheinigte die Berliner Polizei sich selbst in einem umfassenden Bericht, „einen Automationsgrad erreicht (zu haben), der deutlich über dem der anderen Bundesländer liegt“.1 Um zu verstehen, daß die gegenwärtige Misere auf dem Datenverarbeitungssektor bei der Berliner Polizei dennoch nicht nur der Öffnung der Mauer geschuldet ist, bedarf es zunächst einer Betrachtung der Situation vor 1989.

Die einstige Insellage Berlins und die damit verbundene jahrzehntelange Sub-ventionierung aus dem Bundeshaushalt hatte im Laufe der Jahre (nicht nur) bei der Berliner Innenverwaltung – und damit verbunden auch in der Polizei – zu einer ausgeprägten Subventionsmentalität und zu planerischer Bequemlichkeit geführt. Bei der polizeilichen Datenverarbeitung führte dies bei einigen Vorhaben zu einer vollständigen Abhängigkeit von den Anbieterfirmen. Diese ihrerseits betrieben dabei z.T. Produktentwicklung auf Kosten des Berliner Haushaltes. Andererseits war bei den drei wichtigsten Komponenten der polizeilichen Automationstechnik, der zentralen Datenverarbeitungsanlage, dem Kommunikationsnetz und der Einsatzleitzentrale, der Punkt erreicht, an dem sich wegen technischer Überalterung oder jahrelanger Fehlplanung eine Neukonzeptionierung nicht hinausschieben ließ. Die Automation der Berliner Polizei – Pleiten, Pech und Pannen weiterlesen

Dokumentation

Bezeichnung der Datei

1 Arbeitsdatei PIOS-Innere Sicherheit (APIS)

Die APIS ist eine Verbunddatei im Sinne der Nr. 2.1 der Richtlinien für die Errichtung und Führung von Dateien über personenbezogene Daten beim Bundeskriminalamt (Dateienrichtlinien).

2 Zweck der Datei

2.1 Die APIS wird beim Bundeskriminalamt automatisch geführt und dient der Verhütung und Aufklärung folgender Straftatengruppen soweit Verdacht besteht, daß mit der Straftat Ziele i.S. der Nr. 1 KPMD-S1 verfolgt werden, durch Ordnung, Sortierung und Auswertung der aufgrund der Zuständigkeiten des polizeilichen Staatsschutzes einschließlich eigener Aufgabenerfüllung des BKA (   2, 5, 9 und 10 BKAG) erlangten Erkenntnisse: Dokumentation weiterlesen