Archiv der Kategorie: CILIP 042

(2/1992) Polizeilicher Staatsschutz

„Schwarze Käfer“ bei der GSG 9 Türkische Anti-Terror-Einheiten und die Lügen des Herrn Spranger

Im März 1992 sperrte die Bundesregierung die weitere Lieferung von NVA-Panzern an die Türkei im Rahmen der NATO-Verteidigungshilfe. Grund: das Wüten türkischer Spezialeinheiten unter der kurdischen Bevölkerung. Daß die Entscheidung der Bundesregierung beim türkischen Partner Erstaunen hervorrief, ist nicht verwunderlich. Hat doch die Bundesregierung jahrelang türkische Spezialeinheiten bei der Sondereinheit des Bundesgrenzschutzes, GSG 9 ausbilden lassen. „Schwarze Käfer“ bei der GSG 9 Türkische Anti-Terror-Einheiten und die Lügen des Herrn Spranger weiterlesen

Die „Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung“

von Otto Diederichs

Ihrer Einsetzung vorausgegangen waren Beratungen der Arbeitsgruppe „Terrorismus“ der Verfassungsschutzämter und der „AG Kripo“ der „Gemeinsamen Konferenz der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder“, kurz Innenministerkonferenz (IMK) genannt. In Abstimmung mit ihren Arbeitskreisen AK II (Öffentliche Sicherheit) und AK IV (Verfassungsschutz) wurde von der IMK dann in einem einstimmigen Beschluß am 3. Mai 1991 die „Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung“ (KGT) ins Leben gerufen. Die Federführung wurde dem Bundeskriminalamt übertragen, wo auch die Geschäftsstelle eingerichtet wurde. Die „Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung“ weiterlesen

Literatur – Rezensionen und Hinweise

Literatur zum Schwerpunkt

Die Übersicht über die wichtigsten Publikationen zum Schwerpunktthema, die unsere LeserInnen seit längerem gewöhnt sind, stieß diesmal auf unerwartete Probleme. Entgegen aller Erwartung ist Literatur zum polizeilichen Staatsschutz mehr als dünn. So findet sich zwar eine kaum enden wollende Reihe von antiterroristischer Bekennerliteratur (insbesondere aus den 70er Jahren), in der aber so gut wie nichts zu finden ist über Aufbau, Organisation und Arbeitsweise der Staatsschutzabteilungen. Selbst die wenigen Titel, die sich ausdrücklich jenem Thema zuwenden, bleiben bei allgemeinen Ausführungen stehen. Verglichen etwa mit dem Verfassungsschutz, der nach dem Zusammenbruch des Ostblocks mehr denn je in die öffentliche Kritik geraten ist, ist der polizeiliche Staatsschutz kein Thema – nicht einmal in polizeilichen Fachblättern. Literatur – Rezensionen und Hinweise weiterlesen

‚Staatsschutz‘ statistisch gesehen – Erläuterungen zur Auswertung

von Falco Werkentin

Detaillierte statistische Daten zur sog. Staatsschutz-Kriminalität in der Bundesrepublik aufzutreiben, ist schwierig. Die nachstehenden Zahlenreihen bis 1960 zurückzuverfolgen – dem Jahr, seit das Bundeskriminalamt (BKA) eine „Polizeiliche Kriminalstatistik – Staatsschutz“ erstellt – , war daher nicht möglich. Auch heute noch werden diese alten Angaben zurückgehalten, obwohl die Sta-tistik seit einigen Jahren durch eine relativ detaillierte und offene Berichterstattung ersetzt wurde.

Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Entwicklung der seit 1974 jährlich insgesamt erfaßten Delikte1, aufgegliedert nach Staatsschutzdelikten im enge-ren Sinne (Tab. 1, Sp. IV) und sonstigen Straftaten mit politischem Bezug (Sp. III). Ist es bei ersteren die gesamte Palette politischer Straftatbestände des StGB ( 80-86a, 87-91, 94-100a, 102-109h, 129a,234a, 241a StGB), so handelt es sich bei jenen mit politischem Bezug um Ereignisse, bei denen die Staats-schutzbehörden politische Motive vermuten. Beispiel hierfür ist etwa die Nötigung (z.B. Blockade von Kasernen) oder die Sachbeschädigung (z.B. Parolen an Hauswänden). ‚Staatsschutz‘ statistisch gesehen – Erläuterungen zur Auswertung weiterlesen

Polizeilicher Staatsschutz – eine Polizeiabteilung wie jede andere?

von Otto Diederichs

In Zeiten, da noch ehrlicher mit den Begriffen der deutschen Sprache umgegangen wurde, hießen jene Abteilungen der Polizei, die heute als „Staatsschutz“ bezeichnet werden und sich hinter schlichten dienstinternen Kürzeln wie „14. K“ (Nordrhein-Westfa-len), „FD 7“ (Hamburg) oder „Dir VBc“ (Berlin) verbergen, noch ganz offen Politische Polizei – und jede/r wußte, woran sie oder er war. Das ist heute nicht mehr ganz so einfach. Im Deutschland (West) der Nachkriegszeit hat es hier, dem Trennungsgebot des ‚Polizeibriefes‘ von 1949  folgend, einige Veränderungen gegeben, durch die im Bereich der sog. Staatsschutzkriminalität z.T. Dop-pelzuständigkeiten zwischen polizeilichem Staatsschutz und ge-heimdienstlichem Verfassungsschutz entstan-den sind. Polizeilicher Staatsschutz – eine Polizeiabteilung wie jede andere? weiterlesen

Sicherheitspolizeilicher Staatsschutz in Österreich – Neuordnung und Grundzüge

von Benjamin Davy

Innerhalb weniger Jahre hat sich die Einschätzung der Staatspolizei in Österreich fast völlig verändert: Noch 1987 widersprach der Bundesminister für Inneres bei der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage dem Vorwurf fehlender rechtsstaatlicher Grundlagen für die Staatspolizei und lobte das „bewährte System“. Doch bereits 1989 forderte ein parlamentarischer Untersu-chungsausschuß, der sich auch mit der Rolle der Staatspolizei in der Affäre ‚Lucona‘ beschäftigte, eine genaue und grundrechtskonforme gesetzliche Regelung für staatspolizeiliche Befugnisse. 1991 wurde diese Regelung, das „Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei“ (Sicherheitspolizeigesetz, SPG), beschlossen.

Das SPG bricht mit zahlreichen Traditionen der Staatspolizei: Der sicher-heitsbehördliche Staatsschutz darf nur mehr strafrechtsakzessorisch* sein. Staatspolizeiliche Gefährdungsbilder dürfen nicht mehr nach dem freien Er-messen der Verwaltung festgelegt werden; bloße Vermutungen der Staats-feindlichkeit von Personen, Gruppen oder ‚Szenen‘ rechtfertigen keine staats-polizeilichen Maßnahmen. Überdies sind staatspolizeiliche Datensammlungen auf Vorrat oder ohne konkrete Nahebeziehung zu drohenden gerichtlich straf-baren Handlungen unzulässig. Die bestehenden Datensammlungen sind, so-fern sie diesen Anforderungen nicht entsprechen, spätestens bis 1. 5. 1994 zu vernichten.1 Außerdem wird der sicherheitsbehördliche Staatsschutz einer umfassenden externen Kontrolle durch ein Auskunftsrecht,2 durch die unabhängigen Verwaltungssenate,3 durch die Datenschutzkommission4 und durch einen ständigen Unterausschuß des Nationalrates5 unterworfen. Sicherheitspolizeilicher Staatsschutz in Österreich – Neuordnung und Grundzüge weiterlesen

Dokumentation

(Auszug)

Betr.: Haushaltsentwurf 1991 – Kapitel 0610 (BKA)
hier: Realisierung der Personenschutzkonzeption des BKA

2. Personeller und materieller Bedarf für das Personenschutzkonzept

Der personelle und materielle Bedarf ist abhängig von der Zahl der Schutzpersonen. Gegenwärtig führt das BKA Schutzmaßnahmen für insgesamt 83 gefährdete Personen durch.

Auf der Grundlage der (…) Personenschutzkonzeption besteht hierfür folgender Gesamt-Personal- und Fahrzeugbedarf: Dokumentation weiterlesen

Lokale Polizei im Dienst des Geheimdienstes – in den Niederlanden Hand in Hand

von Eveline Lubbers

In jeder kommunalen Polizei (in Städten über 40.000 Einwohner) und jedem Reichspolizeidistrikt der Niederlande versehen Beamte ihren Dienst, die nicht nur normale Polizeiarbeit verrichten, sondern zudem die Hälfte ihrer Arbeitszeit für besondere geheimdienstliche Aufgaben verwenden. Solche Abteilungen, „Politieke Inlichtingen Dienst“ (PID) genannt, arbeiten in enger Kooperation mit dem wichtigsten niederländischen Geheimdienst, dem Inlands-dienst „Binnenlandse Veiligheids Dienst“(BVD). PID-Beamte arbeiten unmittelbar vor Ort und sind vielfach die ‚Sensoren‘ des BVD zum täglichen Geschehen. Lokale Polizei im Dienst des Geheimdienstes – in den Niederlanden Hand in Hand weiterlesen