Die Übersicht über die wichtigsten Publikationen zum Schwerpunktthema, die unsere LeserInnen seit längerem gewöhnt sind, stieß diesmal auf unerwartete Probleme. Entgegen aller Erwartung ist Literatur zum polizeilichen Staatsschutz mehr als dünn. So findet sich zwar eine kaum enden wollende Reihe von antiterroristischer Bekennerliteratur (insbesondere aus den 70er Jahren), in der aber so gut wie nichts zu finden ist über Aufbau, Organisation und Arbeitsweise der Staatsschutzabteilungen. Selbst die wenigen Titel, die sich ausdrücklich jenem Thema zuwenden, bleiben bei allgemeinen Ausführungen stehen. Verglichen etwa mit dem Verfassungsschutz, der nach dem Zusammenbruch des Ostblocks mehr denn je in die öffentliche Kritik geraten ist, ist der polizeiliche Staatsschutz kein Thema – nicht einmal in polizeilichen Fachblättern. Literatur – Rezensionen und Hinweise weiterlesen →
Detaillierte statistische Daten zur sog. Staatsschutz-Kriminalität in der Bundesrepublik aufzutreiben, ist schwierig. Die nachstehenden Zahlenreihen bis 1960 zurückzuverfolgen – dem Jahr, seit das Bundeskriminalamt (BKA) eine „Polizeiliche Kriminalstatistik – Staatsschutz“ erstellt – , war daher nicht möglich. Auch heute noch werden diese alten Angaben zurückgehalten, obwohl die Sta-tistik seit einigen Jahren durch eine relativ detaillierte und offene Berichterstattung ersetzt wurde.
Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Entwicklung der seit 1974 jährlich insgesamt erfaßten Delikte1, aufgegliedert nach Staatsschutzdelikten im enge-ren Sinne (Tab. 1, Sp. IV) und sonstigen Straftaten mit politischem Bezug (Sp. III). Ist es bei ersteren die gesamte Palette politischer Straftatbestände des StGB ( 80-86a, 87-91, 94-100a, 102-109h, 129a,234a, 241a StGB), so handelt es sich bei jenen mit politischem Bezug um Ereignisse, bei denen die Staats-schutzbehörden politische Motive vermuten. Beispiel hierfür ist etwa die Nötigung (z.B. Blockade von Kasernen) oder die Sachbeschädigung (z.B. Parolen an Hauswänden). ‚Staatsschutz‘ statistisch gesehen – Erläuterungen zur Auswertung weiterlesen →
In Zeiten, da noch ehrlicher mit den Begriffen der deutschen Sprache umgegangen wurde, hießen jene Abteilungen der Polizei, die heute als „Staatsschutz“ bezeichnet werden und sich hinter schlichten dienstinternen Kürzeln wie „14. K“ (Nordrhein-Westfa-len), „FD 7“ (Hamburg) oder „Dir VBc“ (Berlin) verbergen, noch ganz offen Politische Polizei – und jede/r wußte, woran sie oder er war. Das ist heute nicht mehr ganz so einfach. Im Deutschland (West) der Nachkriegszeit hat es hier, dem Trennungsgebot des ‚Polizeibriefes‘ von 1949 folgend, einige Veränderungen gegeben, durch die im Bereich der sog. Staatsschutzkriminalität z.T. Dop-pelzuständigkeiten zwischen polizeilichem Staatsschutz und ge-heimdienstlichem Verfassungsschutz entstan-den sind. Polizeilicher Staatsschutz – eine Polizeiabteilung wie jede andere? weiterlesen →
Innerhalb weniger Jahre hat sich die Einschätzung der Staatspolizei in Österreich fast völlig verändert: Noch 1987 widersprach der Bundesminister für Inneres bei der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage dem Vorwurf fehlender rechtsstaatlicher Grundlagen für die Staatspolizei und lobte das „bewährte System“. Doch bereits 1989 forderte ein parlamentarischer Untersu-chungsausschuß, der sich auch mit der Rolle der Staatspolizei in der Affäre ‚Lucona‘ beschäftigte, eine genaue und grundrechtskonforme gesetzliche Regelung für staatspolizeiliche Befugnisse. 1991 wurde diese Regelung, das „Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei“ (Sicherheitspolizeigesetz, SPG), beschlossen.
Das SPG bricht mit zahlreichen Traditionen der Staatspolizei: Der sicher-heitsbehördliche Staatsschutz darf nur mehr strafrechtsakzessorisch* sein. Staatspolizeiliche Gefährdungsbilder dürfen nicht mehr nach dem freien Er-messen der Verwaltung festgelegt werden; bloße Vermutungen der Staats-feindlichkeit von Personen, Gruppen oder ‚Szenen‘ rechtfertigen keine staats-polizeilichen Maßnahmen. Überdies sind staatspolizeiliche Datensammlungen auf Vorrat oder ohne konkrete Nahebeziehung zu drohenden gerichtlich straf-baren Handlungen unzulässig. Die bestehenden Datensammlungen sind, so-fern sie diesen Anforderungen nicht entsprechen, spätestens bis 1. 5. 1994 zu vernichten.1 Außerdem wird der sicherheitsbehördliche Staatsschutz einer umfassenden externen Kontrolle durch ein Auskunftsrecht,2 durch die unabhängigen Verwaltungssenate,3 durch die Datenschutzkommission4 und durch einen ständigen Unterausschuß des Nationalrates5 unterworfen. Sicherheitspolizeilicher Staatsschutz in Österreich – Neuordnung und Grundzüge weiterlesen →
Betr.: Haushaltsentwurf 1991 – Kapitel 0610 (BKA)
hier: Realisierung der Personenschutzkonzeption des BKA
2. Personeller und materieller Bedarf für das Personenschutzkonzept
Der personelle und materielle Bedarf ist abhängig von der Zahl der Schutzpersonen. Gegenwärtig führt das BKA Schutzmaßnahmen für insgesamt 83 gefährdete Personen durch.
Auf der Grundlage der (…) Personenschutzkonzeption besteht hierfür folgender Gesamt-Personal- und Fahrzeugbedarf: Dokumentation weiterlesen →
In jeder kommunalen Polizei (in Städten über 40.000 Einwohner) und jedem Reichspolizeidistrikt der Niederlande versehen Beamte ihren Dienst, die nicht nur normale Polizeiarbeit verrichten, sondern zudem die Hälfte ihrer Arbeitszeit für besondere geheimdienstliche Aufgaben verwenden. Solche Abteilungen, „Politieke Inlichtingen Dienst“ (PID) genannt, arbeiten in enger Kooperation mit dem wichtigsten niederländischen Geheimdienst, dem Inlands-dienst „Binnenlandse Veiligheids Dienst“(BVD). PID-Beamte arbeiten unmittelbar vor Ort und sind vielfach die ‚Sensoren‘ des BVD zum täglichen Geschehen. Lokale Polizei im Dienst des Geheimdienstes – in den Niederlanden Hand in Hand weiterlesen →
Trotz anhaltender Hitzewelle mit z.T. bis zu 35o C ist es dennoch gelungen, Bürgerrechte & Polizei/CILIP rechtzeitig zum Ende der allgemeinen Ur-laubssaison in die Briefkästen zu bekommen. Hierfür bedanken wir uns auch bei unseren AutorInnen, die der Hitze zumeist ebenso trotzen mußten. Redaktionelle Vorbemerkung weiterlesen →
Während des Studiums kamen Staatsschutzdelikte nicht vor. Man erfuhr zwar am Rande, daß es außer den Diebstahls-, Raub- und Unterschlagungsdelikten, mit denen man sich hauptsächlich herumschlagen mußte, auch noch Vorschriften im Strafgesetzbuch gab, die so abenteuerliche Überschriften wie „Landfriedensbruch“, „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ oder „Hochverrat“ führten, darüber wurde jedoch in den Vorlesungen nicht gesprochen und so hielt man diese Paragraphen für Restbestände des Mittelalters. Die große Welle der Kommunistenprozesse aus den 50er und frühren 60er Jahren war verdrängt und vergessen, die Professoren waren froh, daß über die Vorschriften des politischen Strafrechts niemand redete; sie selbst hatten in der Regel allen Grund das Thema auszuklammern. Polizeilicher Staatsschutz und Strafverfahren – Erfahrungen aus 20 Jahren Strafverteidigung weiterlesen →
Nirgendwo sonst im westlichen Europa konnte ein Überwachungsstaat so umfassend enttarnt werden wie in der Schweiz. Doch die anfängliche Empörung der BürgerInnen ist längst wieder der Resignation gewichen. Und die Staatsschützer sind nach einem vorübergehenden Tief jetzt besser in Form denn je. Der Rechtsabbau im Schnüffelstaat Schweiz geht weiter, wird nunmehr aber rechtlich „sauber“ geregelt und per ‚High-Tech‘ perfektioniert.
Die Schweizer Bundesanwaltschaft hatte auf dem Begleitschutz für den iraki-schen Kurdenführer Massoud Barzani bestanden. Zwei Berner Polizisten in Zivil waren stets dabei, wenn Barzani die Schweizer Diplomatie, ausgewählte JournalistInnen oder Vertreter des Roten Kreuzes traf. Das war Ende August 1989, rund eineinhalb Jahre bevor die USA den Kurdenführer während des Golfkrieges zum Hoffnungsträger gegen den irakischen Gewaltherrscher Saddam Hussein erklärten. Drei Monate nach Barzanis Informationsreise in die Schweiz flog der „Fichenskandal“ auf: Über 900.000 Personen waren als potentielle Staatsfeinde betrachtet und bei der politischen Polizei („Bundes-polizei“, eine Abteilung der Bundesanwaltschaft) registriert worden. Schweizer Staatsschutz 1888 – 1992 – schnelle Fortschritte zur High-Tech-Überwachung weiterlesen →
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