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(3/1993) Rekrutierung und Ausbildung bei der Polizei

4. Ausbildung zum Höheren Dienst

4.1 Gegenwärtige Ausbildung zum Höheren Dienst

Die Niedersächsische Laufbahnverordnung (PolNLVO) sieht derzeit in Übereinstimmung mit dem Bund-Länder-Abkommen zur PFA folgende Wege in den höheren Dienst der Polizei vor:
1.den Aufstieg von Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes in den höheren Dienst. Dafür ist eine Einführungszeit von zwei Jahren erforderlich; das erste Jahr wird an verschiedenen Einrichtungen, u.a. der LPSN, absolviert, das zweite Jahr an der Polizeiführungsakademie in Hiltrup (PFA).
2. die direkte Einstellung in den Vorbereitungsdienst für Bewerberinnen und Bewerber, die einen wissenschaftlichen Studiengang abgeschlossen haben „und dadurch über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die für (die) Verwendung im Polizeivollzugsdienst besonders förderlich sind“ ( 20 (1) Nr. 2)
3.Direkteinstellung von Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Laufbahnprüfung für den höheren Dienst abgelegt haben; dies kommt faktisch für Juristen nach dem zweiten Staatsexamen infrage; für sie soll während der Probezeit eine polizeifachliche Unterweisung stattfinden; dafür wurden zeitweilig Sonderkurse bei der PFA angeboten. 4. Ausbildung zum Höheren Dienst weiterlesen