Am 2.2.2001 trat die bereits im Oktober vergangenen Jahres vom Landtag beschlossene Novelle des Saarländischen Polizeigesetzes in Kraft. Die neue CDU-Regierung holte damit Polizeirechtsverschärfungen nach, die die anderen Länder schon vorgenommen hatten.
Mit der Änderung wurde der polizeiliche Aufgabenbereich (§ 1 Abs. 2) wieder auf die Abwehr von Gefahren für die „öffentliche Ordnung“ ausgeweitet, nachdem der Begriff 1989 aus dem Polizeigesetz gestrichen worden war. Saarländische Polizeirechtsnovelle weiterlesen