Archiv der Kategorie: CILIP 126

Sex, Gender und Kontrolle (Juli 2021)

Männliche Räume – Polizeiliche Raumproduktionen und Geschlecht

von Eva Brauer

Seit nunmehr 40 Jahren gehören Frauen zum Bild der deutschen Polizei. Dennoch ist Männlichkeit in der Polizeikultur auffallend persistent. Eine Analyse institutioneller Raumproduktionen liefert Antworten auf die Frage, wie polizeiliche Maskulinität als konstitutiver Bestandteil der Polizei legitimiert wird.

Gesellschaftliche Geschlechterverhältnisse verändern sich. Mit dem Einzug von Frauen steht der Wesenskern der Institution – ihr Charakter als männlich geprägte Domäne – unter zunehmendem Legitimationsdruck. Männliche Räume – Polizeiliche Raumproduktionen und Geschlecht weiterlesen

Polizieren, Sexualität und Gender – Feminismus zwischen Machtkritik und Punitivität

Polizei bleibt hetero-maskulinistisch; Straftäter*innen, Gefangene und (Polizei-)Gewaltopfer sind meist männlich. Doch sexualisierte Gewalt wird oft durch Frauen-, Queer- und Transfeindlichkeit gespeist. Auch das „ideale Opfer“ (N. Christie) und Kriminalitätsfurcht gelten als weiblich. Polizieren und Strafen sind also gegendert. Sexualität dient oft als Thema für Rufe nach mehr Strafe. Im öffentlichen Raum wird sexuelle Devianz kontrolliert. Im Privaten interessierte sexuelle Gewalt lange nicht. Dass sich dies änderte, verdanken wir feministischen Kämpfen – doch diese werden in neoliberalen Zeiten punitiver.

Als Kerninstitutionen des Staates sind Polizieren und Strafen mit Herrschaftsverhältnissen verknüpft. Ihre Rolle bei der Absicherung des (rassialisierten, gegenderten) Kapitalismus ist traditionell ein Fokus von kritischer Kriminologie und Bürger*innenrechtskämpfen.[1] Polizieren, Sexualität und Gender – Feminismus zwischen Machtkritik und Punitivität weiterlesen

Redaktionsmitteilung

In Würzburg tötet am 25. Juni ein junger Somalier drei Frauen und verletzt weitere Personen mit einem Messer. Einen Tag später wird in Wien die Leiche einer 13-Jährigen entdeckt. Zwei afghanische Teenager werden des sexuellen Missbrauchs und Erstickens verdächtigt. In beiden Fällen sind die Umstände unklar. In Österreich spekulieren Polizei und Presse über gemeinsamen Ecstasy-Konsum in der Wohnung eines der Teenager oder ein „Gefügigmachen“ durch Drogen. Die BILD perfektioniert das Bild des unschuldigen Opfers mit der Rede vom Überfall durch mehrere Männer im Park. In Deutschland ist über die Verletzten erst wenig bekannt. Dennoch wissen es Rechte im Netz gleich ganz genau: Gezielt seien Frauen aus islamistischem Frauenhass getötet worden. Unter dem Hashtag #Femizid beklagen sie ein vermeintliches Schweigen der Feminist*innen, deren Thema sie aneigneten, weil der Täter Migrant sei. Auch in Österreich wird über Migrationspolitik diskutiert. Redaktionsmitteilung weiterlesen

Literatur

Zum Schwerpunkt

Das Thema Sexualität und Gender lässt sich nicht ohne weitere Herrschaftsverhältnisse betrachten. Wir verweisen daher einerseits auf unsere ausführliche Literaturbesprechung feministischer Perspektiven auf Alternativen zu Polizei im Sinne von #BlackLivesMatter in unserer letzten CILIP-Ausgabe (Nr. 125, April 2021, S. 104-108). Zum anderen widmen wir die folgende Rezensionssektion dem Thema Intersektionalität. Literatur weiterlesen

Summaries

Thematic Focus: Sex, Gender, and Control

Policing, Sexuality, and Gender. Feminism Between Critique of Power and Punitiveness
by Jenny Künkel

The police remains a hetero-masculine institution. Perpetrators, prisoners, and victims of (police) violence are predominantly male. Sexual violence, however, mostly affects women and trans people, and the “ideal victim” (N. Christie) and fear of crime are regarded as female. Policing and punishment are gendered. Particularly in public spaces, sexual and gender “deviance” is marginalized and controlled. In private life, sexual violence was of little interest until feminist battles changed this. This introduction aims to give an overview over these issues and the categories conveying power structures within policing. Nevertheless, the manner in which they are addressed must be analyzed from a perspective critical of power, since protecting women and children has been used in expansion of control. Summaries weiterlesen

Gilles de Kerchove geht

Die Stelle des EU-Anti-Terrorismus-Koordinators (ATK) wird neu besetzt. Das Ratssekretariat hat dazu eine interne Ausschreibung verschickt; bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe war die Nachfolger*in noch nicht benannt. Anders als bislang ist der Posten nunmehr auf fünf Jahre befristet, eine einmalige Wiederernennung ist aber möglich.

Die Einstellung eines ATK haben die damaligen EU-Mitgliedstaaten nach den Terroranschlägen vom 11. März 2004 in Madrid beschlossen. Er ist auf der höchsten politischen Ebene angesiedelt. Zuerst hatte der Niederländer Gijs de Vries das Amt inne, 2007 wurde dazu der Belgier Gilles de Kerchove bestimmt. Er verfügt über ein Büro und einen Stab aus fünf „seconded national experts“aus den Mitgliedstaaten.[1] Eine dieser Stellen ist derzeit vakant. Außerdem finanziert das Ratssekretariat fünf Mitarbeiter*innen für die allgemeine Büroorganisation. Gilles de Kerchove geht weiterlesen

Bundespolizeigesetz in Bundesrat gescheitert

Der Bundesrat hat am 25. Juni einer Novelle des Bundespolizeigesetzes die Zustimmung verweigert und auch keine Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen. Da der Bundestag zeitgleich seine letzte Sitzungswoche beendet hat, ist auch nicht mehr mit einer Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundestag zu rechnen.

Die Novelle sah vor, die Zuständigkeit der Bundespolizei deutlich auszuweiten. Die sachliche Zuständigkeit für bestimmte Straftaten – etwa der Feststellung einer unerlaubten Einreise an der Gren­­ze – sollte durch das Prinzip der räumlichen Zuständigkeit erweitert werden. Damit wäre sie bei Feststellung eines unerlaubten Aufenthalts – etwa an Bahnhöfen – selbst für die Strafverfolgung zuständig geworden und hätte diese Verfahren nicht mehr an die Landespolizeien abgeben müssen. Bundespolizeigesetz in Bundesrat gescheitert weiterlesen

Verbreiten personenbezogener Daten – „Feindeslisten“

Tom Jennissen

Kurz vor Ablauf der Legislatur hat der Bundestag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ausweislich seines Titels dem Schutz vor sogenannten Feindeslisten dienen soll. Der neue § 126a StGB stellt jedoch allgemein das Verbreiten von personenbezogenen Daten unter Strafe, wenn dies geeignet ist, die betroffene Person der Gefahr einer schweren Straftat auszusetzen. Auch das Verbreiten frei recherchierbarer Informationen soll bei entsprechender Geeignetheit strafbar sein. Schutzgut ist – anders als etwa bei § 42 BDSG, der unter anderem das Verbreiten nichtöffentlicher Informationen in Schädigungsabsicht bereits unter Strafe stellt – nicht Leib und Leben der Opfer, sondern der öffentliche Friede. Verbreiten personenbezogener Daten – „Feindeslisten“ weiterlesen