von Oliver Brüchert
Wenn von Kriminalität die Rede ist, geht es um Täter oder um Statistiken. Die wissenschaftliche Begleitmusik bildet die Frage, was die Täter zu ihren Straftaten antreibt. Insbesondere die angeblich ständig steigende Jugendkriminalität läßt Raum für Spekulationen über falsche Erziehung, mangelnde Werteorientierung und soziale Zerrüttung. Diese Perspektive soll hier umgedreht werden: Mit ihrer zur Schau gestellten Sorge um die Jugend (und den Schaden, den sie anrichtet) verbreiten die öffentlichen Moralunternehmer ihre eigene Vorstellung, wie die Gesellschaft einzurichten sei und wer welche Ansprüche anzumelden habe. Der Mythos Jugendkriminalität und die eigenwillige Interpretation der Statistiken sind geeignet, junge Menschen aus der Konkurrenz um politische und ökonomische Teilhabe auszuschließen.
Einmal im Jahr veröffentlicht das Bundeskriminalamt (BKA) die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). In den folgenden Tagen kann man in allen Zeitungen lesen, wie es mit der Kriminalität im Lande steht, welche Delikte häufiger begangen wurden und welche Gruppen von DelinquentInnen sich im vergangenen Jahr besonders hervorgetan haben. Trotz ihres mißverständlichen Untertitels – „Die Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland“ – würde bereits ein kurzer Blick in die ersten Kapitel der PKS genügen, um festzustellen, daß sie nur wenig über Kriminalität aussagt. Gleich zu Beginn wird erklärt, daß die PKS ausschließlich die der Polizei bekanntgewordenen Straftaten enthält. Bekannt werden Straftaten der Polizei vor allem durch Anzeigen aus der Bevölkerung. Nur bei wenigen Deliktgruppen, vor allem bei „Delikten ohne Opfer“ (Drogen, Asyl- und Ausländerrecht), hängt das Bekanntwerden nicht von Anzeigen, sondern von der eigenen Kontroll- und Überwachungstätigkeit der Polizei ab. Ansonsten ist die PKS also als Statistik des Anzeigeverhaltens der Bevölkerung bei der Polizei zu verstehen. Sie sagt nichts darüber aus, ob die angezeigten Vorfälle tatsächlich stattgefunden haben, ob sie nach geltendem Recht eine Straftat darstellen und vor allem nichts über Fälle, in denen keine Anzeige erstattet wurde, die sogenannte Dunkelziffer. Der Begriff „Dunkelziffer“ weckt Assoziationen an heimliche, verborgene Winkel, die der Aufhellung bedürften. Wenn man davon ausgeht, daß die Menschen in vielen Fällen Probleme anders lösen als mit Hilfe von Polizei und Strafanzeige, ist das ebenfalls eine irreführende Bezeichnung. Man könnte sie dann treffender die „zivile Beilegungsziffer“ nennen. Die Drohung mit der Jugend – Mystifizierende Statistik und öffentliche Moralisierung weiterlesen