Zum Jahresanfang trat die 10. Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) in Kraft. Damit verlängerte das Parlament zum dritten Mal die 1992 erstmals beschlossene und zunächst auf zwei Jahre befristete Befugnis des Zollkriminalamts (ZKA), als „vierter Geheimdienst“ zu agieren. Seit sechseinhalb Jahren kann das ZKA präventiv Post und Telekommunikation überwachen, um schwere Ausfuhrdelikte und Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu verhindern. Wegen der seit 1992 anhängigen Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz entschied sich die Bundesregierung erneut für eine Befristung bis 2003. Zollkriminalamt weiter vierter Geheimdienst weiterlesen
Kategoriearchiv: Meldungen Inland
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